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DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-23 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur Hauptversammlung am 4. Mai 2018 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, den 4. Mai 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 22. Februar 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf unserer Website unter *www.basf.com/hauptversammlung* veröffentlicht und dort zugänglich. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der BASF SE in Höhe von 3.129.844.171,69 EUR eine Dividende von 3,10 EUR je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der Feststellung des Jahresabschlusses (22. Februar 2018) für das Geschäftsjahr 2017 gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 2.847.283.951,40 EUR. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 282.560.220,29 EUR in die Gewinnrücklage einzustellen. Gemäß § 58 Absatz 4 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 9. Mai 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Nach § 120 Absatz 4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands beschließen. Einen solchen Beschluss hat zuletzt die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. April 2010 gefasst. Das im Jahr 2010 von der Hauptversammlung gebilligte System der Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 geändert. Deshalb soll erneut von der Möglichkeit einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bis einschließlich dem Jahr 2017 bestehenden Vergütungssystem werden in dem dieser Einberufung beigefügten Bericht 'System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ab 2018' erläutert. Dieser Bericht ist auch im Internet unter *www.basf.com/hauptversammlung* zugänglich. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. II. *Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung* 1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Verfahren der Stimmrechtsvertretung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 27. April 2018, entweder unter der Anschrift *Hauptversammlung BASF SE* *c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* *20784 Hamburg* *Deutschland* *Telefax: +49 89 207037951* *E-Mail: hv-service@basf.com* oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 27. April 2018 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt. Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 27. April 2018 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 vollzogen. Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder sind unter der Internetadresse www.basf.com/hv-service zu erteilen; im Fall der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der Vollmacht, abweichend davon, nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift *Hauptversammlung BASF SE* *c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* *20784 Hamburg* *Deutschland* *Telefax: +49 89 207037951* *E-Mail: hv-service@basf.com* oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service übermittelt werden. Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)