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DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 
in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur 
Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, 
den 4. Mai 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center 
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BASF SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2017; Vorlage der Lageberichte 
   der BASF SE und der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2017 einschließlich der 
   erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 22. Februar 2018 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
   § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
   vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf 
   unserer Website unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   veröffentlicht und dort zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der 
   BASF SE in Höhe von 3.129.844.171,69 EUR eine 
   Dividende von 3,10 EUR je 
   gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. 
   Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags 
   beträgt die auf die am Tag der Feststellung 
   des Jahresabschlusses (22. Februar 2018) für 
   das Geschäftsjahr 2017 
   gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien 
   entfallende Dividendensumme 2.847.283.951,40 
   EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   danach verbleibenden Bilanzgewinn von 
   282.560.220,29 EUR in die Gewinnrücklage 
   einzustellen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Aktiengesetz ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 9. Mai 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für 
   das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Prüfer des 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 
   der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Nach § 120 Absatz 4 Aktiengesetz kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung des Vorstands 
   beschließen. Einen solchen Beschluss hat 
   zuletzt die Hauptversammlung der Gesellschaft 
   am 29. April 2010 gefasst. Das im Jahr 2010 
   von der Hauptversammlung gebilligte System 
   der Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung ab 
   dem 1. Januar 2018 geändert. Deshalb soll 
   erneut von der Möglichkeit einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   die Billigung des Systems der Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden. 
 
   Das Vergütungssystem für die 
   Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und die 
   wesentlichen Änderungen gegenüber dem 
   bis einschließlich dem Jahr 2017 
   bestehenden Vergütungssystem werden in dem 
   dieser Einberufung beigefügten Bericht 
   'System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   ab 2018' erläutert. Dieser Bericht ist auch 
   im Internet unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   zugänglich. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das 
   seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder zu 
   billigen. 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
    Hauptversammlung* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Verfahren der 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und 
Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - 
berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis 
spätestens Freitag, den 27. April 2018, entweder unter 
der Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 89 207037951* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von 
Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 27. 
April 2018 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
maßgeblich. 
 
Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet 
vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der 
Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, 
erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung 
ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der 
Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort 
verwenden. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr 
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post übersandt. 
 
Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem 
Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung ausgestellt. Aktionäre, die sich über 
den Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, 
sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst 
auszudrucken oder sich diese per E-Mail zusenden zu 
lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung 
ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs 
an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
Hauptversammlung. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 
so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der 
Gesellschaft nach dem Ende des 27. April 2018 
(maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical 
Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 zugehen, werden im Aktienregister der 
Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 vollzogen. 
 
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten 
die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of 
New York Mellon (Depositary). 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. 
 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur 
selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform oder sind unter der Internetadresse 
 
www.basf.com/hv-service 
 
zu erteilen; im Fall der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten 
Person richtet sich die Form der Vollmacht, abweichend 
davon, nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
Gesellschaft an die Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 89 207037951* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
übermittelt werden. 
 
Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, 
die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, 
können auch per Internet gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
 

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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

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