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DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 
in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur 
Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, 
den 4. Mai 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center 
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BASF SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2017; Vorlage der Lageberichte 
   der BASF SE und der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2017 einschließlich der 
   erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 22. Februar 2018 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
   § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
   vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf 
   unserer Website unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   veröffentlicht und dort zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der 
   BASF SE in Höhe von 3.129.844.171,69 EUR eine 
   Dividende von 3,10 EUR je 
   gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. 
   Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags 
   beträgt die auf die am Tag der Feststellung 
   des Jahresabschlusses (22. Februar 2018) für 
   das Geschäftsjahr 2017 
   gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien 
   entfallende Dividendensumme 2.847.283.951,40 
   EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   danach verbleibenden Bilanzgewinn von 
   282.560.220,29 EUR in die Gewinnrücklage 
   einzustellen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Aktiengesetz ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 9. Mai 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für 
   das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Prüfer des 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 
   der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Nach § 120 Absatz 4 Aktiengesetz kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung des Vorstands 
   beschließen. Einen solchen Beschluss hat 
   zuletzt die Hauptversammlung der Gesellschaft 
   am 29. April 2010 gefasst. Das im Jahr 2010 
   von der Hauptversammlung gebilligte System 
   der Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung ab 
   dem 1. Januar 2018 geändert. Deshalb soll 
   erneut von der Möglichkeit einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   die Billigung des Systems der Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden. 
 
   Das Vergütungssystem für die 
   Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und die 
   wesentlichen Änderungen gegenüber dem 
   bis einschließlich dem Jahr 2017 
   bestehenden Vergütungssystem werden in dem 
   dieser Einberufung beigefügten Bericht 
   'System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   ab 2018' erläutert. Dieser Bericht ist auch 
   im Internet unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   zugänglich. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das 
   seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder zu 
   billigen. 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
    Hauptversammlung* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Verfahren der 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und 
Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - 
berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis 
spätestens Freitag, den 27. April 2018, entweder unter 
der Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 89 207037951* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von 
Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 27. 
April 2018 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
maßgeblich. 
 
Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet 
vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der 
Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, 
erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung 
ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der 
Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort 
verwenden. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr 
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post übersandt. 
 
Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem 
Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung ausgestellt. Aktionäre, die sich über 
den Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, 
sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst 
auszudrucken oder sich diese per E-Mail zusenden zu 
lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung 
ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs 
an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
Hauptversammlung. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 
so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der 
Gesellschaft nach dem Ende des 27. April 2018 
(maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical 
Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 zugehen, werden im Aktienregister der 
Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 vollzogen. 
 
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten 
die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of 
New York Mellon (Depositary). 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. 
 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur 
selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform oder sind unter der Internetadresse 
 
www.basf.com/hv-service 
 
zu erteilen; im Fall der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten 
Person richtet sich die Form der Vollmacht, abweichend 
davon, nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
Gesellschaft an die Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 89 207037951* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
übermittelt werden. 
 
Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, 
die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, 
können auch per Internet gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

www.basf.com/hv-service 
 
bevollmächtigt werden. 
 
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet 
unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
bevollmächtigt werden. Als jeweils 
einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter 
wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. 
Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, 
gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für 
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennehmen. 
 
Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der am 
Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und 
Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen 
möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das 
zugehörige Zugangspasswort. 
 
3. *Von der Gesellschaft angebotene Formulare 
   für die Anmeldung und Vollmachtserteilung* 
 
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das 
von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular 
verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister 
eingetragen sind und sich nicht für den E-Mail-Versand 
der Hauptversammlungseinladung registriert haben, 
erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, 
die im Aktienregister eingetragen und für den 
E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung 
registriert sind, können über den in der E-Mail 
enthaltenen Link den Online-Service zur 
Hauptversammlung aufrufen und über diesen die Anmeldung 
und Vollmachtserteilung vornehmen. Das Anmelde- und 
Vollmachtsformular steht darüber hinaus unter der 
Internetadresse 
 
www.basf.com/hv-service 
 
zur Verfügung. 
 
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das 
auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular 
verwendet werden. 
 
4. *BASF-Bericht und weitere Unterlagen* 
 
Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und 
Abschlüsse, der Bericht zu Punkt 6 der Tagesordnung 
sowie weitere Unterlagen zur Hauptversammlung 2018 sind 
im Internet unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und dort zugänglich. 
 
Der BASF-Bericht 2017 mit dem Jahresabschluss und dem 
Lagebericht der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 
und der Berichterstattung zur Corporate Governance wird 
in gedruckter Form jedem Aktionär auf Verlangen 
kostenlos zugesandt. Dazu wenden Sie sich bitte an 
 
 *BASF SE* 
 *Mediencenter - L 410* 
 *67056 Ludwigshafen* 
 *Deutschland* 
 *Telefon: +49 621 60-99001* 
 *E-Mail: mediencenter-02@basf.com* 
 *Internet: www.basf.com/publikationen* 
5. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß Artikel 
   56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Absatz 2 
   Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR (das entspricht 390.625 Stückaktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft bis zum Ablauf des 3. April 2018 
zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der 
Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der 
Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach 
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet 
unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und bekannt gemacht sowie den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
6. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 126 Absatz 1 
   und 127 Aktiengesetz* 
 
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
 *BASF SE* 
 *G-FLL - D 100* 
 *67056 Ludwigshafen* 
 *Deutschland* 
 *Telefax: +49 621 60-6641475* 
 *oder +49 621 60-6643693* 
 *E-Mail: hv2018@basf.com* 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2018 bei 
vorstehender Adresse mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu 
machen sind, werden im Internet unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
7. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung sind alle ausgegebenen 
918.478.694 Stückaktien der Gesellschaft teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
8. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß 
   Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung 
   (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 
   Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
9. 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 
sowie weitere nach § 124a Aktiengesetz zu 
veröffentlichende Informationen stehen auf der Website 
der Gesellschaft unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist 
im Bundesanzeiger vom 23. März 2018 veröffentlicht. 
 
10. *Internetübertragung der Hauptversammlung* 
 
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der BASF SE wird am 
4. Mai 2018 für jedermann zugänglich unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
live im Internet übertragen. 
 
III. *Bericht zu Punkt 6 der Tagesordnung * 
     *(System zur Vergütung der 
     Vorstandsmitglieder ab 2018)* 
 
Der Aufsichtsrat der BASF SE hat beschlossen, das 
bewährte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, 
das von der Hauptversammlung am 29. April 2010 
gebilligt worden war, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 
weiterzuentwickeln. Die Zielvergütung und die 
Maximalvergütung bleiben unverändert. Eine wesentliche 
Änderung betrifft die variable Vergütung, die 
entsprechend einer neuen Empfehlung des Deutschen 
Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 7. Februar 2017 
angepasst wurde. Das geänderte Vergütungssystem ist 
seit dem 1. Januar 2018 Bestandteil der 
Vorstandsverträge. 
 
Die Änderungen umfassen im Einzelnen: 
 
- Die bisherige, auf das aktuelle und die beiden 
  vorausgegangenen Jahre bezogene, jährliche 
  variable Vergütung (Tantieme) wird durch einen 
  Performance-Bonus mit mehrjähriger und 
  zukunftsbezogener Bemessungsgrundlage ersetzt. 
  Die Auszahlung eines Teils des 
  Performance-Bonus erfolgt nach Ende der 
  vierjährigen Performance-Periode. 
- Die bislang für die variable Vergütung 
  maßgebliche Gesamtkapitalrendite (GKR) 
  als Kennzahl für den Unternehmenserfolg wird 
  durch die Rendite auf das eingesetzte Kapital 
  (Return on Capital Employed, ROCE) ersetzt. 
  Der ROCE dient ab dem Geschäftsjahr 2018 auch 
  für die variable Vergütung aller anderen 
  Mitarbeitergruppen als maßgebliche 
  Kennzahl für den Unternehmenserfolg anstelle 
  der GKR. 
- Es wird eine vertragliche 
  Rückforderungsklausel für variable Vergütungen 
  für den Fall wesentlicher Verstöße gegen 
  zentrale Vorstandspflichten 
  (Claw-back-Klausel) eingeführt. 
- Das Alter für den Bezug der betrieblichen 
  Altersversorgung für Vorstandsmitglieder 
  (Performance Pension Vorstand) wird für neu in 
  den Vorstand berufene Mitglieder von 60 auf 63 
  Jahre angehoben. 
- Im Rahmen der Performance Pension Vorstand 
  wird ein Wahlrecht zwischen der Zahlung der 
  erdienten Versorgungsansprüche in Form einer 
  lebenslangen Altersrente oder eines 
  Einmalbetrags eingeführt (Kapitalwahlrecht). 
 
*Grundsätze und Systematik* 
 
Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der 
Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des 
Unternehmens sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. 
Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen Anreiz für 
einen nachhaltigen Unternehmenserfolg bilden. Sie ist 
durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von 
der Leistung des Gesamtvorstands und dem Erfolg der 
BASF-Gruppe gekennzeichnet. 
 
Die Ausgestaltung und die Höhe der Vergütung des 
Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses 
durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die interne und 
externe Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

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