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DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -5-

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BASF SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 
in 68161 Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BASF SE Ludwigshafen am Rhein Einladung zur 
Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit herzlich zur diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, 
den 4. Mai 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center 
Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der BASF SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2017; Vorlage der Lageberichte 
   der BASF SE und der BASF-Gruppe für das 
   Geschäftsjahr 2017 einschließlich der 
   erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
   Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 22. Februar 2018 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
   § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
   vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf 
   unserer Website unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   veröffentlicht und dort zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der 
   BASF SE in Höhe von 3.129.844.171,69 EUR eine 
   Dividende von 3,10 EUR je 
   gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. 
   Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags 
   beträgt die auf die am Tag der Feststellung 
   des Jahresabschlusses (22. Februar 2018) für 
   das Geschäftsjahr 2017 
   gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien 
   entfallende Dividendensumme 2.847.283.951,40 
   EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   danach verbleibenden Bilanzgewinn von 
   282.560.220,29 EUR in die Gewinnrücklage 
   einzustellen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Aktiengesetz ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 9. Mai 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für 
   das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Prüfer des 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 
   der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Nach § 120 Absatz 4 Aktiengesetz kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung des Vorstands 
   beschließen. Einen solchen Beschluss hat 
   zuletzt die Hauptversammlung der Gesellschaft 
   am 29. April 2010 gefasst. Das im Jahr 2010 
   von der Hauptversammlung gebilligte System 
   der Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung ab 
   dem 1. Januar 2018 geändert. Deshalb soll 
   erneut von der Möglichkeit einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   die Billigung des Systems der Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden. 
 
   Das Vergütungssystem für die 
   Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und die 
   wesentlichen Änderungen gegenüber dem 
   bis einschließlich dem Jahr 2017 
   bestehenden Vergütungssystem werden in dem 
   dieser Einberufung beigefügten Bericht 
   'System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   ab 2018' erläutert. Dieser Bericht ist auch 
   im Internet unter 
 
   *www.basf.com/hauptversammlung* 
 
   zugänglich. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das 
   seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder zu 
   billigen. 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
    Hauptversammlung* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Verfahren der 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und 
Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - 
berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis 
spätestens Freitag, den 27. April 2018, entweder unter 
der Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 89 207037951* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von 
Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 27. 
April 2018 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
maßgeblich. 
 
Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet 
vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der 
Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, 
erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung 
ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der 
Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort 
verwenden. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr 
Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post übersandt. 
 
Nach Anmeldung wird dem Aktionär beziehungsweise seinem 
Bevollmächtigten eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung ausgestellt. Aktionäre, die sich über 
den Online-Service anmelden, haben die Möglichkeit, 
sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst 
auszudrucken oder sich diese per E-Mail zusenden zu 
lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung 
ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs 
an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
Hauptversammlung. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, 
so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der 
Gesellschaft nach dem Ende des 27. April 2018 
(maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical 
Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 zugehen, werden im Aktienregister der 
Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung 
am 4. Mai 2018 vollzogen. 
 
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten 
die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of 
New York Mellon (Depositary). 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. 
 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur 
selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung 
oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform oder sind unter der Internetadresse 
 
www.basf.com/hv-service 
 
zu erteilen; im Fall der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten 
Person richtet sich die Form der Vollmacht, abweichend 
davon, nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
Gesellschaft an die Anschrift 
 
*Hauptversammlung BASF SE* 
*c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
*20784 Hamburg* 
*Deutschland* 
*Telefax: +49 89 207037951* 
*E-Mail: hv-service@basf.com* 
 
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft 
festgelegten Verfahren unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
übermittelt werden. 
 
Diejenigen Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen, 
die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, 
können auch per Internet gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

www.basf.com/hv-service 
 
bevollmächtigt werden. 
 
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet 
unter 
 
www.basf.com/hv-service 
 
bevollmächtigt werden. Als jeweils 
einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter 
wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. 
Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem 
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, 
gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für 
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennehmen. 
 
Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder der am 
Online-Service teilnehmenden Kreditinstitute und 
Aktionärsvereinigungen über das Internet vornehmen 
möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das 
zugehörige Zugangspasswort. 
 
3. *Von der Gesellschaft angebotene Formulare 
   für die Anmeldung und Vollmachtserteilung* 
 
Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das 
von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular 
verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister 
eingetragen sind und sich nicht für den E-Mail-Versand 
der Hauptversammlungseinladung registriert haben, 
erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, 
die im Aktienregister eingetragen und für den 
E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung 
registriert sind, können über den in der E-Mail 
enthaltenen Link den Online-Service zur 
Hauptversammlung aufrufen und über diesen die Anmeldung 
und Vollmachtserteilung vornehmen. Das Anmelde- und 
Vollmachtsformular steht darüber hinaus unter der 
Internetadresse 
 
www.basf.com/hv-service 
 
zur Verfügung. 
 
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das 
auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular 
verwendet werden. 
 
4. *BASF-Bericht und weitere Unterlagen* 
 
Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und 
Abschlüsse, der Bericht zu Punkt 6 der Tagesordnung 
sowie weitere Unterlagen zur Hauptversammlung 2018 sind 
im Internet unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und dort zugänglich. 
 
Der BASF-Bericht 2017 mit dem Jahresabschluss und dem 
Lagebericht der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 
und der Berichterstattung zur Corporate Governance wird 
in gedruckter Form jedem Aktionär auf Verlangen 
kostenlos zugesandt. Dazu wenden Sie sich bitte an 
 
 *BASF SE* 
 *Mediencenter - L 410* 
 *67056 Ludwigshafen* 
 *Deutschland* 
 *Telefon: +49 621 60-99001* 
 *E-Mail: mediencenter-02@basf.com* 
 *Internet: www.basf.com/publikationen* 
5. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß Artikel 
   56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Absatz 2 
   Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR (das entspricht 390.625 Stückaktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft bis zum Ablauf des 3. April 2018 
zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der 
Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der 
Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach 
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet 
unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und bekannt gemacht sowie den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
6. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 126 Absatz 1 
   und 127 Aktiengesetz* 
 
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
 *BASF SE* 
 *G-FLL - D 100* 
 *67056 Ludwigshafen* 
 *Deutschland* 
 *Telefax: +49 621 60-6641475* 
 *oder +49 621 60-6643693* 
 *E-Mail: hv2018@basf.com* 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2018 bei 
vorstehender Adresse mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu 
machen sind, werden im Internet unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
7. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung sind alle ausgegebenen 
918.478.694 Stückaktien der Gesellschaft teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
8. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß 
   Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung 
   (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 
   Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
9. 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 
sowie weitere nach § 124a Aktiengesetz zu 
veröffentlichende Informationen stehen auf der Website 
der Gesellschaft unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist 
im Bundesanzeiger vom 23. März 2018 veröffentlicht. 
 
10. *Internetübertragung der Hauptversammlung* 
 
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der BASF SE wird am 
4. Mai 2018 für jedermann zugänglich unter 
 
www.basf.com/hauptversammlung 
 
live im Internet übertragen. 
 
III. *Bericht zu Punkt 6 der Tagesordnung * 
     *(System zur Vergütung der 
     Vorstandsmitglieder ab 2018)* 
 
Der Aufsichtsrat der BASF SE hat beschlossen, das 
bewährte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, 
das von der Hauptversammlung am 29. April 2010 
gebilligt worden war, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 
weiterzuentwickeln. Die Zielvergütung und die 
Maximalvergütung bleiben unverändert. Eine wesentliche 
Änderung betrifft die variable Vergütung, die 
entsprechend einer neuen Empfehlung des Deutschen 
Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 7. Februar 2017 
angepasst wurde. Das geänderte Vergütungssystem ist 
seit dem 1. Januar 2018 Bestandteil der 
Vorstandsverträge. 
 
Die Änderungen umfassen im Einzelnen: 
 
- Die bisherige, auf das aktuelle und die beiden 
  vorausgegangenen Jahre bezogene, jährliche 
  variable Vergütung (Tantieme) wird durch einen 
  Performance-Bonus mit mehrjähriger und 
  zukunftsbezogener Bemessungsgrundlage ersetzt. 
  Die Auszahlung eines Teils des 
  Performance-Bonus erfolgt nach Ende der 
  vierjährigen Performance-Periode. 
- Die bislang für die variable Vergütung 
  maßgebliche Gesamtkapitalrendite (GKR) 
  als Kennzahl für den Unternehmenserfolg wird 
  durch die Rendite auf das eingesetzte Kapital 
  (Return on Capital Employed, ROCE) ersetzt. 
  Der ROCE dient ab dem Geschäftsjahr 2018 auch 
  für die variable Vergütung aller anderen 
  Mitarbeitergruppen als maßgebliche 
  Kennzahl für den Unternehmenserfolg anstelle 
  der GKR. 
- Es wird eine vertragliche 
  Rückforderungsklausel für variable Vergütungen 
  für den Fall wesentlicher Verstöße gegen 
  zentrale Vorstandspflichten 
  (Claw-back-Klausel) eingeführt. 
- Das Alter für den Bezug der betrieblichen 
  Altersversorgung für Vorstandsmitglieder 
  (Performance Pension Vorstand) wird für neu in 
  den Vorstand berufene Mitglieder von 60 auf 63 
  Jahre angehoben. 
- Im Rahmen der Performance Pension Vorstand 
  wird ein Wahlrecht zwischen der Zahlung der 
  erdienten Versorgungsansprüche in Form einer 
  lebenslangen Altersrente oder eines 
  Einmalbetrags eingeführt (Kapitalwahlrecht). 
 
*Grundsätze und Systematik* 
 
Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der 
Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des 
Unternehmens sowie an der Leistung des Gesamtvorstands. 
Durch ihre Ausgestaltung soll sie einen Anreiz für 
einen nachhaltigen Unternehmenserfolg bilden. Sie ist 
durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von 
der Leistung des Gesamtvorstands und dem Erfolg der 
BASF-Gruppe gekennzeichnet. 
 
Die Ausgestaltung und die Höhe der Vergütung des 
Vorstands werden auf Vorschlag des Personalausschusses 
durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die interne und 
externe Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -3-

durch einen unabhängigen externen Gutachter in 
regelmäßigen Abständen überprüft. Weltweit tätige 
Unternehmen aus Europa dienen dabei als externe 
Referenz. Beim internen Vergleich wird insbesondere die 
Vergütung des Kreises der Senior Executives sowohl 
insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung 
berücksichtigt. 
 
*Vergütungskomponenten im Überblick* 
 
Das Vergütungssystem für den Vorstand beinhaltet die in 
der folgenden Übersicht genannten Komponenten: 
 
*Die Vergütungskomponenten im Einzelnen:* 
 
1. *Festvergütung* 
 
_Die Festvergütung bleibt gegenüber dem bisherigen 
System unverändert._ 
 
Die Festvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr 
bezogene Vergütung, die in gleichen Raten ausgezahlt 
wird. Sie wird in regelmäßigen Abständen vom 
Aufsichtsrat überprüft und gegebenenfalls angepasst. 
 
Die jährliche Festvergütung für ein ordentliches 
Mitglied des Vorstands beträgt derzeit 800.000 EUR. Der 
Vorsitzende des Vorstands erhält als Festvergütung den 
doppelten Betrag und der stellvertretende Vorsitzende 
des Vorstands den 1,33-fachen Betrag der Festvergütung 
eines ordentlichen Vorstandsmitglieds. 
 
2. *Performance-Bonus* 
 
_Für die variable Vergütung werden eine mehrjährige, 
zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage, eine 
Aufschubkomponente und eine neue Kennzahl für den 
Unternehmenserfolg eingeführt._ 
 
Die bisherige jährliche variable Vergütung wird ab 2018 
ersetzt durch einen auf die nachhaltige 
Unternehmensentwicklung ausgerichteten, 
zukunftsbezogenen Performance-Bonus mit dreijähriger 
Aufschubkomponente. Der Performance-Bonus basiert auf 
der Leistung des Gesamtvorstands und der Höhe der 
Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) der 
BASF-Gruppe. Der ROCE dient ab dem Geschäftsjahr 2018 
durchgängig für die variable Vergütung aller 
Mitarbeitergruppen als maßgebliche Kennzahl für 
den Unternehmenserfolg. Durch die Umstellung auf den 
ROCE wird die variable Vergütung zukünftig stärker mit 
dem operativen Unternehmenserfolg verbunden und an der 
finanzwirtschaftlichen Zielsetzung der BASF-Gruppe, 
eine signifikante Prämie auf die Kapitalkosten zu 
erwirtschaften, ausgerichtet. Der ROCE setzt das 
Ergebnis der Betriebstätigkeit (EBIT) der 
Unternehmensbereiche ins Verhältnis zum 
durchschnittlichen operativen Vermögen der 
Unternehmensbereiche (Kapitalkostenbasis). 
 
Der Ziel-ROCE für die variable Vergütung liegt einen 
Prozentpunkt oberhalb des für das jeweilige 
Geschäftsjahr geltenden Kapitalkostensatzes, der auf 
Basis des Weighted Average Cost of Capital (WACC) 
gemäß dem Capital Asset Pricing Model ermittelt 
wird. Diese Zielsetzung reflektiert das strategische 
Ziel, aus dem operativen Geschäft eine signifikante 
Prämie auf die Kapitalkosten zu erwirtschaften, auch 
wenn sich im Zeitverlauf Kapitalstruktur und Zinsniveau 
verändern. Der Zielwert ist damit direkt an die 
Renditeerwartung der Kapitalgeber gebunden, an der auch 
das Wertmanagement der BASF-Gruppe ausgerichtet ist. 
 
Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt der Ziel-ROCE 11 % 
bei einem Kapitalkostensatz von 10 %, der jährlich 
überprüft und kommuniziert wird. Der Performance-Bonus 
bei Erreichen des Ziel-ROCE und einer Zielerreichung 
von 100 % entspricht dem Doppelten der Festvergütung 
(Zielbetrag). 
 
Bei Anwendung des ROCE als Kennzahl für den 
Unternehmenserfolg wäre der Ziel-ROCE in den Jahren 
2016 und 2017, in denen eine Prämie auf die 
Kapitalkosten von 1.136 Millionen EUR bzw. 2.727 
Millionen EUR erwirtschaftet wurde, überschritten 
worden. Im Jahr 2015, in dem die Prämie auf die 
Kapitalkosten 194 Millionen EUR betrug, wäre der 
Zielwert nicht erreicht worden. Die Anwendung des ROCE 
anstelle der bisherigen Kennzahl GKR hätte in den 
vergangenen fünf Jahren zu durchschnittlich 15 % 
höheren Tantiemen geführt. 
 
Für jedes Geschäftsjahr hat ein Mitglied des Vorstands 
Anspruch auf einen Performance-Bonus, der für einen 
Vierjahreszeitraum gewährt wird. Nach dem ersten Jahr 
des Vierjahreszeitraums wird der Performance-Bonus 
basierend auf der Erreichung operativer Ziele 
(Operativer Performance-Faktor, OPF) und strategischer 
Ziele (Strategischer Performance-Faktor, SPF) sowie der 
Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE-Faktor) 
ermittelt (Performance-Bonus, brutto). 50 % des Betrags 
werden nach der Hauptversammlung im Folgejahr 
ausgezahlt (Performance-Bonus, Teil 1, siehe Abbildung 
1). 
 
Die übrigen 50 % werden für drei weitere Jahre 
aufgeschoben und nicht ausgezahlt (Aufschubkomponente). 
Der endgültige Betrag der Aufschubkomponente wird 
abhängig vom Grad der Erreichung strategischer Ziele 
innerhalb des Vierjahreszeitraums (Strategischer 
Performance-Faktor, SPF) ermittelt und im Jahr nach 
Beendigung des Vierjahreszeitraums nach der 
Hauptversammlung ausgezahlt (Performance-Bonus, Teil 2, 
siehe Abbildung 2). 
 
Zur Bewertung der nachhaltigen Leistung des Vorstands 
trifft der Aufsichtsrat mit dem Gesamtvorstand jährlich 
eine Zielvereinbarung. Die Zielvereinbarung enthält: 
 
- Einjährige operative Ziele, vor allem 
  Ertrags-, Finanz-, Investitions- und operative 
  Exzellenz-Ziele 
- Mehrjährige strategische Ziele, welche die 
  Weiterentwicklung der BASF betreffen, vor 
  allem Ziele für Wachstum, 
  Portfoliooptimierung, Investitions- und 
  F&E-Strategie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit 
  und die BASF Core Values. 
 
Auf Grundlage der vom Aufsichtsrat festgestellten 
Zielerreichung wird jeweils ein Operativer 
Performance-Faktor und ein Strategischer 
Performance-Faktor zwischen 0 und 1,5 ermittelt. Bei 
einer Zielerreichung von 100 % entspricht der 
Performance-Faktor dem Wert 1,0. 
 
Der ROCE des jeweiligen Geschäftsjahres dient bei der 
Ermittlung des Performance-Bonus als maßgebliche 
Kennzahl für den Unternehmenserfolg. Jedem 
maßgeblichen ROCE-Wert ist ein ROCE-Faktor 
zugeordnet. Ab zwei Prozentpunkten unterhalb des 
Ziel-ROCE nimmt der ROCE-Faktor überproportional ab. 
Der Anstieg des ROCE-Faktors ist ab zwei Prozentpunkten 
oberhalb des Ziel-ROCE unterproportional (siehe 
Abbildung 3). 
 
Die Korrelation zwischen ROCE-Wert und ROCE-Faktor 
entspricht der bisherigen Korrelation zwischen GKR und 
GKR-Faktor (identischer Kurvenverlauf). 
 
Der ROCE-Faktor beträgt 1,0, wenn der im Geschäftsjahr 
erzielte ROCE einen Prozentpunkt über dem gewichteten 
Kapitalkostensatz (basierend auf dem Weighted Average 
Cost of Capital, WACC, gemäß dem Capital Asset 
Pricing Model) für das jeweilige Geschäftsjahr liegt, 
d.h. eine entsprechende Prämie auf die Kapitalkosten 
erwirtschaftet wurde. Negative und positive 
Sondereinflüsse aus Akquisitionen und Devestitionen 
(z.B. Integrationskosten im Zusammenhang mit 
Akquisitionen sowie Gewinne oder Verluste aus der 
Veräußerung von Geschäften) werden bei der 
Berechnung des ROCE bereinigt, soweit diese einen 
Korridor von +/- 1 % der durchschnittlichen 
Kapitalkostenbasis überschreiten. Eine Bereinigung des 
ROCE (in den ersten zwölf Monaten nach 'Closing') 
findet damit nur bei außergewöhnlich hohen 
Sondereinflüssen aus Akquisitionen und Devestitionen 
statt. 
 
Für den Performance-Bonus wird vom Aufsichtsrat ein 
Höchstbetrag festgelegt. 
 
Der Performance-Bonus für ein ordentliches Mitglied des 
Vorstands (Performance-Bonus, Teil 1, und 
Performance-Bonus, Teil 2) ist in Summe auf derzeit 
maximal 2.500.000 EUR begrenzt. Für den Vorsitzenden 
des Vorstands gilt als Höchstbetrag der doppelte Wert, 
für den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands 
der 1,33-fache Wert des für ein ordentliches Mitglied 
des Vorstands festgesetzten Höchstbetrags. 
 
3. *Langfristig orientiertes, 
   aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm 
   (Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm)* 
 
_Das LTI-Programm bleibt gegenüber dem bisherigen 
System unverändert. Als Bezugsgröße für das 
jährliche Eigeninvestment dient ab dem Jahr 2018 der 
Performance-Bonus._ 
 
*LTI-Programm* 
 
- Absolute Hürde: Kurssteigerung der BASF-Aktie 
  um mindestens 30 % gegenüber dem jeweiligen 
  Basiskurs für das LTI-Programm 
- Relative Hürde: Outperformance der BASF-Aktie 
  gegenüber dem MSCI World Chemicals Index und 
  kein Kursverlust der BASF-Aktie gegenüber dem 
  Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte 
- Aktienhalteverpflichtung: Verpflichtendes 
  Eigeninvestment in BASF-Aktien mit 
  Halteverpflichtung in Höhe von 10 % des 
  jährlichen Performance-Bonus, brutto, 
  zusätzlich freiwillig bis zu weiteren 20 % des 
  jährlichen Performance-Bonus, brutto 
- Laufzeit: 8 Jahre 
- Erstmalige Ausübungsmöglichkeit: 4 Jahre nach 
  Gewährung (Wartefrist) 
- Maximaler Ausübungsgewinn (Cap): Fünffacher 
  Betrag des Eigeninvestments 
 
Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein 
LTI-Programm, das mit wenigen Abweichungen auch allen 
übrigen Senior Executives der BASF-Gruppe angeboten 
wird. Für die Programmteilnahme muss jeder Teilnehmer 
ein Eigeninvestment in BASF-Aktien nachweisen und für 
eine festgelegte Frist für diesen Zweck halten 
(Haltefrist). Das Eigeninvestment kann maximal 30 % des 
jeweiligen Performance-Bonus, brutto1, betragen. Die 
Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, jährlich 
mit einem Mindesteigeninvestment in Höhe von 10 % ihres 
jeweiligen Performance-Bonus, brutto, am LTI-Programm 
teilzunehmen (Aktienhalteverpflichtung). Dieses 
verpflichtende Eigeninvestment unterliegt einer 
Haltefrist von vier Jahren. Für ein weitergehendes 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung -4-

freiwilliges Eigeninvestment von zusätzlich bis zu 20 % 
des Performance-Bonus, brutto, gilt die allgemeine 
Haltefrist von zwei Jahren. 
 
_________________________________ 
1 Siehe Abbildung 1 Performance-Bonus, Teil 1 
(schematische Darstellung) 
 
Für jede als Eigeninvestment in das LTI-Programm 
eingebrachte BASF-Aktie werden vier Optionsrechte 
gewährt. Nach einer vierjährigen Wartefrist können die 
Mitglieder des Vorstands während einer ebenfalls 
vierjährigen Ausübungsphase die gewährten Optionsrechte 
bei Erreichen der Erfolgshürden ausüben. Auch während 
der Ausübungsphase ist innerhalb bestimmter 
Sperrfristen (Closed Periods) eine Optionsausübung 
nicht möglich. Über Zeitpunkt und Umfang von 
Optionsausübungen entscheidet jedes Vorstandsmitglied 
individuell. Nach Ausübung der Optionsrechte wird deren 
rechnerischer Wert in bar ausgezahlt (Cash Settlement). 
 
Jedes Optionsrecht besteht aus dem Teilrecht A 
(absolute Hürde) und dem Teilrecht B (relative Hürde), 
deren Werthaltigkeit sich an unterschiedlichen 
Erfolgszielen orientiert. Mindestens eine der beiden 
Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit das 
Optionsrecht überhaupt ausgeübt werden kann: 
 
- Erfolgshürde Teilrecht A: Kurssteigerung der 
  BASF-Aktie um mindestens 30 % gegenüber dem 
  Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte des 
  jeweiligen LTI-Programms. Der Wert des 
  Teilrechts A bemisst sich nach der Differenz 
  zwischen dem Börsenkurs am jeweiligen 
  Ausübungstag und dem Basiskurs bei Gewährung 
  der Optionsrechte. Er ist auf 100 % des 
  Basiskurses begrenzt (Cap). 
- Erfolgshürde Teilrecht B: Die kumulierte 
  Wertsteigerung der BASF-Aktie übersteigt die 
  des MSCI World Chemicals Index 
  (Outperformance), und der Kurs der BASF-Aktie 
  am Tag der Ausübung entspricht mindestens dem 
  Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte. Der 
  Wert des Teilrechts B ergibt sich aus der 
  doppelten Outperformance der BASF-Aktie bei 
  Ausübung, bezogen auf den Basiskurs. Er ist 
  begrenzt auf den um den rechnerischen 
  Nennbetrag der BASF-Aktie verminderten 
  Börsenschlusskurs bei Ausübung. 
 
Insgesamt ist der maximale Ausübungsgewinn (Cap) auf 
den fünffachen Betrag des Eigeninvestments begrenzt und 
kann derzeit maximal 3.750.000 EUR für ein ordentliches 
Vorstandsmitglied betragen. Für den Vorsitzenden des 
Vorstands gilt der doppelte Betrag, für den 
stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der 
1,33-fache Betrag. 
 
Aufgrund des mehrjährigen Ausübungszeitraums kann es in 
einem Jahr gegebenenfalls zur Kumulation von 
zugeflossenen Ausübungsgewinnen aus mehreren 
LTI-Programmjahren kommen; ebenso kann es Jahre ohne 
Zufluss von Ausübungsgewinnen geben. 
 
4. *Sachbezüge und sonstige Zusatzvergütungen 
   (Nebenleistungen)* 
 
_Die Nebenleistungen bleiben gegenüber dem bisherigen 
System unverändert._ 
 
Die Mitglieder des Vorstands erhalten außer den 
vorgenannten Barvergütungen verschiedene 
Nebenleistungen. Zu den Nebenleistungen zählen 
Transferzulagen, Prämien für Unfallversicherung, 
Transportmittel und geldwerte Vorteile durch die 
Zurverfügungstellung von Sicherheitsmaßnahmen. Die 
gewährten Nebenleistungen unterliegen festen Regelungen 
und sind dadurch auch der Höhe nach begrenzt. 
 
Die Mitglieder des Vorstands werden unter 
Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Absicherung 
durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene 
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & 
Officers Versicherung) einbezogen. Diese Versicherung 
sieht für den Vorstand den durch § 93 Absatz 2 Satz 3 
Aktiengesetz gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalt 
vor. 
 
5. *Betriebliche Altersversorgung* 
 
_In der betrieblichen Altersversorgung wird das Alter 
für den Bezug der Altersversorgung angehoben sowie ein 
Kapitalwahlrecht eingeführt._ 
 
*Performance Pension Vorstand* 
 
- Bildung jährlicher Rentenbausteine, deren Höhe 
  vom Unternehmenserfolg und der Leistung des 
  Gesamtvorstands abhängt 
- Versorgungsleistung: Alters-, Invaliditäts- 
  und Hinterbliebenenrente; Wahlrecht zwischen 
  der Zahlung der erdienten Versorgungsansprüche 
  in Form einer lebenslangen Altersrente oder 
  eines Einmalbetrags 
- Versorgungsfall: Erreichen der Altersgrenze 
  von 63 Jahren (für Vorstandsmitglieder mit 
  Erstberufung in den Vorstand vor 2017: 
  Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren), 
  Invalidität oder Tod 
 
Die betriebliche Altersversorgung sieht vor, dass im 
Rahmen der Versorgungszusagen, die dem Vorstand erteilt 
werden (Performance Pension Vorstand), jährliche 
Rentenbausteine angesammelt werden, deren Höhe vom 
Unternehmenserfolg und der Leistung des Gesamtvorstands 
im jeweiligen Geschäftsjahr abhängt. 
 
Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe 
der Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die 
auch den Versorgungszusagen für die übrigen Senior 
Executives der BASF-Gruppe in Deutschland zugrunde 
liegt. 
 
Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende 
Pensionsanspruch (Rentenbaustein) setzt sich aus einem 
fixen und einem variablen Teil zusammen. Der fixe Teil 
ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen 
Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in 
der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem 
Versorgungsfaktor von 32 % (fixe 
Versorgungsbezugsgröße). 
 
Der variable Teil des Rentenbausteins ergibt sich durch 
Multiplikation des fixen Teils mit einem Faktor, 
welcher vom maßgeblichen ROCE des jeweiligen 
Geschäftsjahres sowie den für den Performance-Bonus 
maßgeblichen Performance-Faktoren abhängt 
(variable Versorgungsbezugsgröße). Der aus dem 
fixen und dem variablen Teil resultierende Betrag wird 
mittels versicherungsmathematischer Faktoren 
(Verrentungsfaktor) verrentet, also in einen 
Rentenbaustein (lebenslange Rente) umgerechnet (siehe 
Abbildung 4). Der derzeit angewandte Verrentungsfaktor 
berücksichtigt einen Rechnungszins von 5 %, eine 
Sterbe-, Invaliditäts- und 
Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit gemäß 
Heubeck-Richttafeln 2005G (modifiziert) sowie eine 
angenommene Rentenanpassung (mindestens 1 % pro Jahr). 
 
Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren 
erworbenen Rentenbausteine werden aufsummiert und 
bestimmen im Versorgungsfall die dem jeweiligen 
Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung. 
 
Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente 
gezahlt. Der Versorgungsfall tritt ein bei Beendigung 
des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 60. 
Lebensjahres (für Vorstandsmitglieder mit Erstberufung 
in den Vorstand nach dem 1. Januar 2017 nach Vollendung 
des 63. Lebensjahres) oder aufgrund von Invalidität 
oder Tod. Die laufenden Rentenleistungen werden 
regelmäßig überprüft und um mindestens 1 % pro 
Jahr angepasst. Die Mitglieder des Vorstands haben ein 
Wahlrecht zwischen der Zahlung der erdienten 
Versorgungsansprüche in Form einer lebenslangen 
Altersrente oder eines Einmalbetrags. Die Höhe des 
Einmalbetrags errechnet sich durch Kapitalisierung der 
bis zum Ende der Dienstzeit als Vorstand erworbenen 
jährlichen Rentenanwartschaft. 
 
Die lebenslange Altersrente umfasst auch eine 
Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen. Im Falle 
des Todes eines aktiven oder ehemaligen 
Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 
60 %, jede Halbwaise 10 %, eine Vollwaise 33 %, zwei 
Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 
% der Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) 
Vorstandsmitglied Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die 
Höchstgrenze für die Hinterbliebenenleistungen 
insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension. 
Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese 
Höchstgrenze, werden sie verhältnismäßig gekürzt. 
 
Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE sind 
auch die Mitglieder des Vorstands Mitglied der BASF 
Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und 
Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren 
Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 
 
*Einbehalts- und Rückforderungsklausel 
(Claw-back-Klausel)* 
 
Für den Performance-Bonus und das LTI-Programm wird 
eine Einbehalts- und Rückforderungsregelung eingeführt. 
Die Regelung ermöglicht bei schwerwiegenden 
Verstößen eines Vorstandsmitglieds gegen den 
Verhaltenskodex der BASF-Gruppe oder gegen die 
Sorgfaltspflicht im Rahmen der Leitung der Gesellschaft 
eine Kürzung oder Streichung von noch nicht 
ausgezahlten variablen Vergütungen sowie die 
Rückforderung von seit dem 1. Januar 2018 ausgezahlten 
variablen Vergütungen. 
 
*Höchstgrenzen für die Vergütung* 
 
Die Vergütung ist insgesamt und hinsichtlich der 
variablen Vergütungselemente in Übereinstimmung 
mit der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 6 DCGK 
der Höhe nach begrenzt. Durch die Festlegung eines 
Höchstbetrags (Cap) für den Performance-Bonus sowie 
durch die Ausgestaltung des LTI-Programms und die 
Festlegung einer Obergrenze für den Ausübungswert der 
Optionsrechte sind beide variablen 
Vergütungsbestandteile betragsmäßig begrenzt. Die 
Maximalvergütungen ohne Nebenleistungen und 
Versorgungszusagen für die ordentlichen Mitglieder des 
Vorstands sind in der folgenden Übersicht 
dargestellt: 
 
*Maximalvergütung (Cap-Werte)* 
 
Festvergütung        800.000 EUR1 
Performance-Bonus    2.500.000 EUR1 
Maximaler LTI-Gewinn 3.750.000 EUR1, 2 
*Maximalvergütung*   *7.050.000 EUR1* 
 
_________________________________ 
1 Beträge gelten für ein ordentliches Mitglied des 
Vorstands. Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt der 

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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

doppelte Betrag, für einen stellvertretenden 
Vorsitzenden des Vorstands der 1,33-fache Betrag. 
 
2 Dies entspricht dem fünffachen Betrag des maximalen 
Eigeninvestments von 30 % des maximalen 
Performance-Bonus. 
 
*Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats in 
besonderen Fällen* 
 
Bei Beendigung des Vorstandsmandats nach Eintritt eines 
Kontrollwechsels (Change of Control) gilt Folgendes: 
Ein Change of Control im Sinne dieser Regelung liegt 
vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF den Besitz einer 
Beteiligung von mindestens 25 % oder die Aufstockung 
einer solchen Beteiligung mitteilt. Bei Widerruf der 
Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach 
Eintritt eines Change of Control erhält das 
Vorstandsmitglied die bis zum regulären Mandatsablauf 
ausstehende Vergütung (Festvergütung und Zielbetrag des 
Performance-Bonus) als Einmalzahlung. Weiterhin kann 
sich das Vorstandsmitglied innerhalb von drei Monaten 
seine im Rahmen des LTI-Programms noch vorhandenen 
Optionen zum beizulegenden Zeitwert abfinden oder aber 
die bestehenden Rechte programmgemäß fortbestehen 
lassen. Für die Ermittlung der Pensionsanwartschaft aus 
der Performance Pension Vorstand wird die Zeit bis zum 
regulären Mandatsablauf mitberücksichtigt. 
 
Scheidet ein vor 2017 erstmals in den Vorstand 
berufenes Vorstandsmitglied vor Vollendung des 60. 
Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, weil seine 
Bestellung entweder nicht verlängert oder aus wichtigem 
Grund widerrufen wurde, gilt dies als Eintritt des 
Versorgungsfalls im Sinne der Versorgungszusage, wenn 
das Vorstandsmitglied mindestens zehn Jahre im Vorstand 
war oder der Zeitraum bis zum Erreichen des 
gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als zehn 
Jahre beträgt. Das Unternehmen ist berechtigt, Bezüge 
aus einer anderweitigen Beschäftigung bis zum 
gesetzlichen Renteneintrittsalter auf die 
Pensionsbezüge anzurechnen. 
 
Diese Regelung gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 in 
den Vorstand eingetretenen Mitglieder nicht mehr. Für 
bis zum 31. Dezember 2016 in den Vorstand eingetretene 
Vorstandsmitglieder gilt demgegenüber die bisher 
bestehende Regelung übergangsweise fort. 
 
Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine generelle 
Begrenzung einer etwaigen Abfindung (Abfindungs-Cap). 
Danach dürfen bei vorzeitiger Beendigung der 
Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund die Zahlungen 
an das Vorstandsmitglied einschließlich 
Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen 
nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit 
des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung 
des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des 
abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch 
auf die voraussichtliche Gesamtvergütung des laufenden 
Geschäftsjahres abgestellt. Bei vorzeitiger Beendigung 
der Vorstandstätigkeit infolge eines Change of Control 
dürfen die Leistungen 150 % des Abfindungs-Caps nicht 
übersteigen. 
 
Ludwigshafen am Rhein, den 23. März 2018 
 
*BASF SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: BASF SE 
             Carl-Bosch-Straße 38 
             67056 Ludwigshafen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 621 6099450 
E-Mail:      annette.buchen@basf.com 
Internet:    https://www.basf.com 
ISIN:        DE000BASF111 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
668201 2018-03-23 
 
 

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