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DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-23 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Haselünne Wertpapierkennnummer 
(WKN) 
520 160 International Securities Identification Number (ISIN) 
DE0005201602 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, 
10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
in der Glashalle im Hannover Congress Centrum, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, 
stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   am 13. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. 
 
   Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung 
   des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist 
   deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die 
   übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von 
   der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - 
   einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die 
   Internetadresse 
 
   www.berentzen-gruppe.de/investoren/termine/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 6.177.638,85 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende  EUR 2.066.612,02 
      von EUR 0,22 je 
      dividendenberechtigter 
      Stammaktie für das 
      Geschäftsjahr 2017 
      und 
   b) Vortrag des              EUR 4.111.026,83 
      verbleibenden Betrages 
      in Höhe von 
      auf neue Rechnung. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder 
   mittelbar gehaltenen 206.309 eigenen Aktien, die gemäß 
   § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird 
   bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,22 je 
   dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 8. Mai 2018, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018, des Prüfers für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende 
   Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses, vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
   Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018, zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des 
   Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2018 sowie zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen gemäß §§ 
   115 Abs. 7, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im 
   Geschäftsjahr 2018 und 2019 bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden 
   Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurden. 
6. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Gert Purkert - Vorsitzender des Aufsichtsrats - hat 
   sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 3. Mai 2018 niedergelegt. Seine reguläre 
   Amtszeit hätte mit Ablauf der Hauptversammlung geendet, die 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 beschließt. Es ist deshalb eine Ergänzungswahl zum 
   Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus 
   insgesamt neun Mitgliedern - davon sechs von der 
   Hauptversammlung zu wählende Anteilseignervertreter und drei 
   Arbeitnehmervertreter - zusammen. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden 
   Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 8 Abs. 5 
   der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden 
   Mitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor, 
 
    Herrn Uwe Bergheim, wohnhaft in Düsseldorf, 
    Deutschland, selbständiger 
    Unternehmensberater, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 3. Mai 2018 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat für die Amtszeit 
   zu wählen, die mit Beendigung der Hauptversammlung endet, 
   die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
   Herr Uwe Bergheim ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   *Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (DCGK):* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn 
   Uwe Bergheim und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und 
   ihren Konzernunternehmen, den Organen der Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft und sonstigen wesentlich an der 
   Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären 
   keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
   maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 DCGK 
   empfohlen wird. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben 
   sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrats stimmen darin 
   überein, dass in der Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss 
   an die Hauptversammlung am 3. Mai 2018 vorgeschlagen werden 
   soll, Herrn Uwe Bergheim zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   zu wählen. 
 
   Weitere Informationen zum vorgeschlagenen Kandidaten sind 
   auf der Internetseite der Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft unter 
 
   www.berentzen-gruppe.de/investoren/termine/hauptversammlung/ 
 

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March 23, 2018 10:06 ET (14:06 GMT)

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