Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Marburg (pta028/23.03.2018/15:30) - 3U HOLDING AG
Marburg
- WKN 516 790 -
- ISIN DE0005167902 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, um 11.00 Uhr
im VILA VITA Hotel Rosenpark, Raum Vivaldi, Anneliese Pohl Allee 7-17, 35037 Marburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der 3U HOLDING AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 3U HOLDING AG, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und stehen unter der Internetadresse
www.3u.net
zur Verfügung. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 663.488,56 wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn EUR 663.488,56 Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,02 je Stückaktie auf EUR 662.607,52 33.130.376 dividendenberechtigte Stückaktien Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00 Gewinnvortrag EUR 881,04 Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über den Gewinnverwendungsvorschlag gehaltenen Stück 2.183.640 eigenen Aktien. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,02 je dividendenberechtigte Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 8. Mai 2018 fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer der 3U HOLDING AG und des Konzerns sowie zum Prüfer für den Halbjahresfinanzbericht, sofern dieser einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Mandate der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder enden mit Abschluss dieser Hauptversammlung. Deshalb sind die Mitglieder neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder zu wählen:
a) Herrn Rechtsanwalt Ralf Thoenes, Mitglied der Sozietät Altenburger Rechtsanwälte, Düsseldorf b) Herrn Dipl.-Kfm. Stefan Thies, geschäftsführender Gesellschafter der Thies & Thies Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heinsberg c) Herrn Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Beck-Bazlen, Bauphysiker, Ostfildern
Die vorgeschlagenen Mitglieder haben folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Ralf Thoenes * Aufsichtsratsvorsitzender der 3U ENERGY AG, Marburg b) Herr Stefan Thies * Keine weiteren Mandate c) Herr Jürgen Beck-Bazlen * Aufsichtsratsmitglied der Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Ostfildern mbH, Ostfildern
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Abgesehen davon, dass die vorgeschlagenen Kandidaten bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der 3U HOLDING AG sind, der Kandidat Ralf Thoenes darüber hinaus Aufsichtsratsvorsitzender der 3U ENERGY AG ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine fur die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des 3U Konzerns, den Organen der 3U HOLDING AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der 3U HOLDING AG beteiligten Aktionär andererseits.
Ergänzende Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten befinden sich auf der Internetseite der 3U HOLDING AG
www.3u.net
unter dem Pfad "Investor Relations/Hauptversammlung".
7. Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen des Aktienoptionsplans sowie Beschlussfassung über die Änderung des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016/I) und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
I. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 25. Mai 2016 bei TOP 6 folgenden Beschluss gefasst:
a) Soweit der Aufsichtsrat bzw. der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der ihnen durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2010 erteilten Ermächtigung, die bis zum 18. August 2015 befristet war, Aktienoptionen ausgegeben haben, sind diese Aktienoptionen sämtlich durch Zeitablauf entschädigungslos verfallen. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen daher vor, § 3 Abs. 5 der Satzung (Bedingtes Kapital I) aufzuheben. b) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 3.531.401,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I) durch Ausgabe von bis zu 3.531.401 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) zur Bedienung der an Berechtigte des nachstehend beschriebenen Aktienoptionsplans ausgegebenen Bezugsrechte. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nur der Gewährung von Stückaktien an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen (nachstehend auch "Bezugsberechtigte" genannt) infolge der Ausübung von Bezugsrechten (nachstehend auch "Optionsrechte" genannt), die ihnen im Rahmen eines Mitarbeiterprogramms gewährt werden. Jedes Optionsrecht berechtigt zum Erwerb einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und die Bezugsberechtigten von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. c) Der Aktienoptionsplan hat folgende Eckpunkte:
(1) Bezugsberechtigte, Bezugsrecht
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktienoptionsprogramme aufzulegen, mit denen einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf bis zu insgesamt 3.531.401 Inhaberstückaktien an
Gruppe 1: Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
Gruppe 2: Prokuristen der Gesellschaft und Mitglieder der Geschäftsführungen in- und ausländischer verbundener Unternehmen (§ 15 AktG),
Gruppe 3: Mitarbeiter der Gesellschaft in Schlüsselpositionen auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft,
Gruppe 4: Mitarbeiter der in- und ausländischen verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) in Schlüsselpositionen auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung sowie sonstige Mitarbeiter der in- und ausländischen verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG),
ausgegeben werden können. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 23, 2018 10:30 ET (14:30 GMT)
Marburg (pta028/23.03.2018/15:30) - 3U HOLDING AG
Marburg
- WKN 516 790 -
- ISIN DE0005167902 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, um 11.00 Uhr
im VILA VITA Hotel Rosenpark, Raum Vivaldi, Anneliese Pohl Allee 7-17, 35037 Marburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Berichts über die Lage der 3U HOLDING AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 3U HOLDING AG, Frauenbergstraße 31-33, 35039 Marburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und stehen unter der Internetadresse
www.3u.net
zur Verfügung. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 663.488,56 wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn EUR 663.488,56 Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,02 je Stückaktie auf EUR 662.607,52 33.130.376 dividendenberechtigte Stückaktien Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00 Gewinnvortrag EUR 881,04 Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über den Gewinnverwendungsvorschlag gehaltenen Stück 2.183.640 eigenen Aktien. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,02 je dividendenberechtigte Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 8. Mai 2018 fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer der 3U HOLDING AG und des Konzerns sowie zum Prüfer für den Halbjahresfinanzbericht, sofern dieser einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Mandate der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder enden mit Abschluss dieser Hauptversammlung. Deshalb sind die Mitglieder neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder zu wählen:
a) Herrn Rechtsanwalt Ralf Thoenes, Mitglied der Sozietät Altenburger Rechtsanwälte, Düsseldorf b) Herrn Dipl.-Kfm. Stefan Thies, geschäftsführender Gesellschafter der Thies & Thies Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heinsberg c) Herrn Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Beck-Bazlen, Bauphysiker, Ostfildern
Die vorgeschlagenen Mitglieder haben folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Ralf Thoenes * Aufsichtsratsvorsitzender der 3U ENERGY AG, Marburg b) Herr Stefan Thies * Keine weiteren Mandate c) Herr Jürgen Beck-Bazlen * Aufsichtsratsmitglied der Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Ostfildern mbH, Ostfildern
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Abgesehen davon, dass die vorgeschlagenen Kandidaten bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der 3U HOLDING AG sind, der Kandidat Ralf Thoenes darüber hinaus Aufsichtsratsvorsitzender der 3U ENERGY AG ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine fur die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des 3U Konzerns, den Organen der 3U HOLDING AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der 3U HOLDING AG beteiligten Aktionär andererseits.
Ergänzende Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten befinden sich auf der Internetseite der 3U HOLDING AG
www.3u.net
unter dem Pfad "Investor Relations/Hauptversammlung".
7. Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen des Aktienoptionsplans sowie Beschlussfassung über die Änderung des bestehenden bedingten Kapitals gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2016/I) und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
I. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 25. Mai 2016 bei TOP 6 folgenden Beschluss gefasst:
a) Soweit der Aufsichtsrat bzw. der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der ihnen durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2010 erteilten Ermächtigung, die bis zum 18. August 2015 befristet war, Aktienoptionen ausgegeben haben, sind diese Aktienoptionen sämtlich durch Zeitablauf entschädigungslos verfallen. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen daher vor, § 3 Abs. 5 der Satzung (Bedingtes Kapital I) aufzuheben. b) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 3.531.401,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I) durch Ausgabe von bis zu 3.531.401 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) zur Bedienung der an Berechtigte des nachstehend beschriebenen Aktienoptionsplans ausgegebenen Bezugsrechte. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nur der Gewährung von Stückaktien an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen (nachstehend auch "Bezugsberechtigte" genannt) infolge der Ausübung von Bezugsrechten (nachstehend auch "Optionsrechte" genannt), die ihnen im Rahmen eines Mitarbeiterprogramms gewährt werden. Jedes Optionsrecht berechtigt zum Erwerb einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und die Bezugsberechtigten von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. c) Der Aktienoptionsplan hat folgende Eckpunkte:
(1) Bezugsberechtigte, Bezugsrecht
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktienoptionsprogramme aufzulegen, mit denen einmalig oder mehrmals Optionsrechte auf bis zu insgesamt 3.531.401 Inhaberstückaktien an
Gruppe 1: Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
Gruppe 2: Prokuristen der Gesellschaft und Mitglieder der Geschäftsführungen in- und ausländischer verbundener Unternehmen (§ 15 AktG),
Gruppe 3: Mitarbeiter der Gesellschaft in Schlüsselpositionen auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft,
Gruppe 4: Mitarbeiter der in- und ausländischen verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) in Schlüsselpositionen auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung sowie sonstige Mitarbeiter der in- und ausländischen verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG),
ausgegeben werden können. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 23, 2018 10:30 ET (14:30 GMT)