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DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100
ISIN DE000TLX1005 Einladung
zur Hauptversammlung
der Talanx Aktiengesellschaft am 8. Mai 2018
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx
Aktiengesellschaft, Hannover,
am Dienstag, den 8. Mai 2018
um *10:30 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 9:30 Uhr
(MESZ))
im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal),
Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover.
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses nebst
zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx
Aktiengesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuches und können ab dem
Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter
www.talanx.com/hv
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus
werden die Unterlagen den Aktionären während
der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 627.068.565,99 (in Worten:
sechshundertsiebenundzwanzig Millionen
achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig
Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von EUR 1,40 EUR 353.916.687,60
(in Worten: ein Euro und
vierzig Cent) Dividende
je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Gewinnvortrag auf neue EUR 273.151.878,39
Rechnung:
Bilanzgewinn: EUR 627.068.565,99
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenabschlüssen und
Zwischenlageberichten*
a) Der Finanz- und Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats hat im Anschluss an das
Verfahren zur Auswahl des
Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rats vom 16.4.2014)
dem Aufsichtsrat empfohlen, die
1. PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, oder die
2. Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover,
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen
und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit
derartige unterjährige (verkürzte)
Abschlüsse und Zwischenlageberichte
erstellt und einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu
bestellen. Der Finanz- und
Prüfungsausschuss hat dabei die
Bestellung der PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, präferiert.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat
gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung erklärt,
dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm keine Beschränkung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
und entsprechend der Präferenz seines
Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
die prüferische Durchsicht von
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen
und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit
derartige unterjährige (verkürzte)
Abschlüsse und Zwischenlageberichte
erstellt und einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden, zu
bestellen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Finanz- und Prüfungsausschusses
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des unterjährigen (verkürzten)
Abschlusses und Zwischenlageberichts für
das erste Quartal des Geschäftsjahrs
2019, wenn und soweit ein derartiger
unterjähriger (verkürzter) Abschluss und
Zwischenlagebericht erstellt und einer
prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrats*
Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der
Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet
gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit
Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7
Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1
der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht
Mitglieder werden durch die Anteilseigner und
acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer
gewählt.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz
müssen mindestens 30 Prozent der
Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens
ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer
sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund
eines einstimmig gefassten Beschlusses
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der
Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3
Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil
ist daher von der Seite der Anteilseigner und
der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu
erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der
Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat
insgesamt vier Frauen an, davon eine als
Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der
Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt (wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgezählt wird), als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen
(wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen
soll):
a) *Antonia Aschendorf*, Hamburg
Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands
der APRAXA eG, Tübingen
b) *Herbert K. Haas*, Burgwedel
Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG,
Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI
Haftpflichtverband der Deutschen
Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni
2018)
c) *Dr. Hermann Jung*, Heidenheim
ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung
der Voith GmbH, Heidenheim
d) *Dr. Thomas Lindner*, Albstadt
Vorsitzender der Geschäftsführung und
persönlich haftender Gesellschafter der
Groz-Beckert KG, Albstadt
e) *Dirk Lohmann*, Forch, Schweiz
Präsident des Verwaltungsrats und
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz
f) *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover
selbstständiger Unternehmensberater
g) *Norbert Steiner*, Baunatal
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der
K+S AG, Kassel
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