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DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 ISIN DE000TLX1005 Einladung zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft am 8. Mai 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover, am Dienstag, den 8. Mai 2018 um *10:30 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 9:30 Uhr (MESZ)) im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. *Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches und können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter www.talanx.com/hv eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 627.068.565,99 (in Worten: sechshundertsiebenundzwanzig Millionen achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 1,40 EUR 353.916.687,60 (in Worten: ein Euro und vierzig Cent) Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: Gewinnvortrag auf neue EUR 273.151.878,39 Rechnung: Bilanzgewinn: EUR 627.068.565,99 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten* a) Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Anschluss an das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16.4.2014) dem Aufsichtsrat empfohlen, die 1. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, oder die 2. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit derartige unterjährige (verkürzte) Abschlüsse und Zwischenlageberichte erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat dabei die Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, präferiert. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit derartige unterjährige (verkürzte) Abschlüsse und Zwischenlageberichte erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des unterjährigen (verkürzten) Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019, wenn und soweit ein derartiger unterjähriger (verkürzter) Abschluss und Zwischenlagebericht erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats* Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht Mitglieder werden durch die Anteilseigner und acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer gewählt. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz müssen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier Frauen an, davon eine als Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird), als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen soll): a) *Antonia Aschendorf*, Hamburg Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG, Tübingen b) *Herbert K. Haas*, Burgwedel Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG, Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni 2018) c) *Dr. Hermann Jung*, Heidenheim ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim d) *Dr. Thomas Lindner*, Albstadt Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der Groz-Beckert KG, Albstadt e) *Dirk Lohmann*, Forch, Schweiz Präsident des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Geschäftsführung der Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz f) *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover selbstständiger Unternehmensberater g) *Norbert Steiner*, Baunatal ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG, Kassel
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March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)