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DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in 
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 
ISIN DE000TLX1005 Einladung 
zur Hauptversammlung 
der Talanx Aktiengesellschaft am 8. Mai 2018 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx 
Aktiengesellschaft, Hannover, 
 
 am Dienstag, den 8. Mai 2018 
 um *10:30 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 9:30 Uhr 
 (MESZ)) 
 im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), 
 Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx 
   Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuches und können ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter 
 
   www.talanx.com/hv 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus 
   werden die Unterlagen den Aktionären während 
   der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 627.068.565,99 (in Worten: 
   sechshundertsiebenundzwanzig Millionen 
   achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig 
   Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 1,40 EUR 353.916.687,60 
   (in Worten: ein Euro und 
   vierzig Cent) Dividende 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag auf neue    EUR 273.151.878,39 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             EUR 627.068.565,99 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenabschlüssen und 
   Zwischenlageberichten* 
 
   a) Der Finanz- und Prüfungsausschuss des 
      Aufsichtsrats hat im Anschluss an das 
      Verfahren zur Auswahl des 
      Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
      (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
      Parlaments und des Rats vom 16.4.2014) 
      dem Aufsichtsrat empfohlen, die 
 
      1. PricewaterhouseCoopers GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hannover, oder die 
      2. Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hannover, 
 
      zum Abschlussprüfer und zum 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen 
      und Zwischenlageberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit 
      derartige unterjährige (verkürzte) 
      Abschlüsse und Zwischenlageberichte 
      erstellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden, zu 
      bestellen. Der Finanz- und 
      Prüfungsausschuss hat dabei die 
      Bestellung der PricewaterhouseCoopers 
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, präferiert. 
 
      Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat 
      gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, 
      dass seine Empfehlung frei von 
      ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
      ist und ihm keine Beschränkung im 
      Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
      Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
      wurde. 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      und entsprechend der Präferenz seines 
      Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Abschlussprüfer und zum 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen 
      und Zwischenlageberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit 
      derartige unterjährige (verkürzte) 
      Abschlüsse und Zwischenlageberichte 
      erstellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden, zu 
      bestellen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
      vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Prüfer für die prüferische 
      Durchsicht des unterjährigen (verkürzten) 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts für 
      das erste Quartal des Geschäftsjahrs 
      2019, wenn und soweit ein derartiger 
      unterjähriger (verkürzter) Abschluss und 
      Zwischenlagebericht erstellt und einer 
      prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
      zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der 
   Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet 
   gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit 
   Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 
   Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 
   der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht 
   Mitglieder werden durch die Anteilseigner und 
   acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer 
   gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz 
   müssen mindestens 30 Prozent der 
   Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens 
   ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer 
   sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund 
   eines einstimmig gefassten Beschlusses 
   gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der 
   Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 
   Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil 
   ist daher von der Seite der Anteilseigner und 
   der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu 
   erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der 
   Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat 
   insgesamt vier Frauen an, davon eine als 
   Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der 
   vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der 
   Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt (wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgezählt wird), als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen 
   (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen 
   soll): 
 
   a) *Antonia Aschendorf*, Hamburg 
      Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands 
      der APRAXA eG, Tübingen 
   b) *Herbert K. Haas*, Burgwedel 
      Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG, 
      Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI 
      Haftpflichtverband der Deutschen 
      Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni 
      2018) 
   c) *Dr. Hermann Jung*, Heidenheim 
      ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung 
      der Voith GmbH, Heidenheim 
   d) *Dr. Thomas Lindner*, Albstadt 
      Vorsitzender der Geschäftsführung und 
      persönlich haftender Gesellschafter der 
      Groz-Beckert KG, Albstadt 
   e) *Dirk Lohmann*, Forch, Schweiz 
      Präsident des Verwaltungsrats und 
      Vorsitzender der Geschäftsführung der 
      Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz 
   f) *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover 
      selbstständiger Unternehmensberater 
   g) *Norbert Steiner*, Baunatal 
      ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der 
      K+S AG, Kassel 

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