DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 ISIN DE000TLX1005 Einladung zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft am 8. Mai 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover, am Dienstag, den 8. Mai 2018 um *10:30 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 9:30 Uhr (MESZ)) im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. *Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches und können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter www.talanx.com/hv eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 627.068.565,99 (in Worten: sechshundertsiebenundzwanzig Millionen achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 1,40 EUR 353.916.687,60 (in Worten: ein Euro und vierzig Cent) Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: Gewinnvortrag auf neue EUR 273.151.878,39 Rechnung: Bilanzgewinn: EUR 627.068.565,99 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten* a) Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Anschluss an das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16.4.2014) dem Aufsichtsrat empfohlen, die 1. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, oder die 2. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit derartige unterjährige (verkürzte) Abschlüsse und Zwischenlageberichte erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat dabei die Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, präferiert. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit derartige unterjährige (verkürzte) Abschlüsse und Zwischenlageberichte erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des unterjährigen (verkürzten) Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019, wenn und soweit ein derartiger unterjähriger (verkürzter) Abschluss und Zwischenlagebericht erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats* Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht Mitglieder werden durch die Anteilseigner und acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer gewählt. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz müssen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier Frauen an, davon eine als Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird), als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen soll): a) *Antonia Aschendorf*, Hamburg Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG, Tübingen b) *Herbert K. Haas*, Burgwedel Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG, Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni 2018) c) *Dr. Hermann Jung*, Heidenheim ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim d) *Dr. Thomas Lindner*, Albstadt Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der Groz-Beckert KG, Albstadt e) *Dirk Lohmann*, Forch, Schweiz Präsident des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Geschäftsführung der Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz f) *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover selbstständiger Unternehmensberater g) *Norbert Steiner*, Baunatal ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG, Kassel
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March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
h) *Angela Titzrath*, Hamburg Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik AG, Hamburg Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Mehrheitsaktionär der Talanx Aktiengesellschaft, hat dem Aufsichtsrat der Talanx Aktiengesellschaft gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Herbert K. Haas zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der Talanx Aktiengesellschaft hat sich diesen Vorschlag durch Beschluss vom 10. November 2017 zu eigen gemacht. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben, die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Die Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht. Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 und 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Herbert K. Haas im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die außerordentlichen Kenntnisse und die Erfahrung von Herrn Herbert K. Haas in der Führung des Unternehmens sollen der Talanx Aktiengesellschaft erhalten bleiben und der Arbeit des Aufsichtsrats in dieser Schlüsselrolle zugutekommen. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass ein unmittelbarer Wechsel von Herrn Herbert K. Haas in den Aufsichtsratsvorsitz ohne Interimsphase den Aufsichtsrat in seiner Rolle stärken wird und daher im Interesse des Unternehmens liegt. Der Aufsichtsrat hat sich gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass alle Kandidaten den erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufbringen können. Zwischen mehreren der vorgeschlagenen Kandidaten und der Talanx Aktiengesellschaft oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Talanx Aktiengesellschaft sowie dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., als einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, bestehen bestimmte persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Insbesondere haben mehrere Kandidaten einen Sitz im Aufsichtsrat des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. oder sind diesem Gremium zur Wahl vorgeschlagen. Ferner üben zwei Kandidaten geschäftsführende Tätigkeiten in Unternehmen aus, welche Mitglied beim HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. sind. Detaillierte Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, welche im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt sind und unter anderem Lebensläufe und Angaben zu bestimmten Mitgliedschaften der Kandidaten enthalten. Herr Dirk Lohmann ist Geschäftsführer und Präsident des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG, Zürich, und hält an dieser Gesellschaft einen Aktienanteil von 18,47?%. Die Secquaero Advisors AG war im Jahr 2017 für die Hannover Rück SE beratend tätig; in diesem Zusammenhang wurden Honorare in Höhe von weniger als 10 TEUR für das Jahr 2017 an die Secquaero Advisors AG gezahlt. Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden Sie in den Lebensläufen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre* *nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz '*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*' angegebenen Adresse *spätestens am 7. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.talanx.com/hv bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des Aktiengesetzes). Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter www.talanx.com/hv zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer Begründung versehen werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft *spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ)* unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein. Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Corporate Office * *postalisch: *Riethorst 2, 30659 Hannover * *per Telefax: *+49 (0) 511 3747 2520 * *elektronisch:* vorstandsbuero@talanx.com *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. *Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auch im Internet unter www.talanx.com/hv *Hinweise zur Teilnahme* *Anmeldung zur Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich *spätestens bis 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* * *schriftlich unter der Postadresse* * *oder elektronisch* *unter der Talanx Aktiengesellschaft Internet-Adresse:* Aktionärsservice https://netvote.talanx.de Postfach 1460 oder unter dem Link: 61365 Friedrichsdorf www.talanx.com/hv * *oder per Telefax unter der Nummer:* * *oder elektronisch unter der +49 (0) 69 2222 3312 E-Mail-Adresse:* talanx.hv@linkmarketservices.de angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der
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March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)