Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 20.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Breaking News: Voller Fokus auf NurExone Biologic!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
198 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Talanx Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Talanx Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2018 in 
Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Talanx Aktiengesellschaft Hannover Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100 
ISIN DE000TLX1005 Einladung 
zur Hauptversammlung 
der Talanx Aktiengesellschaft am 8. Mai 2018 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx 
Aktiengesellschaft, Hannover, 
 
 am Dienstag, den 8. Mai 2018 
 um *10:30 Uhr (MESZ) *(Einlass ab 9:30 Uhr 
 (MESZ)) 
 im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal), 
 Theodor-Heuss-Platz 1-3 in 30175 Hannover. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx 
   Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuches und können ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter 
 
   www.talanx.com/hv 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus 
   werden die Unterlagen den Aktionären während 
   der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 627.068.565,99 (in Worten: 
   sechshundertsiebenundzwanzig Millionen 
   achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig 
   Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 1,40 EUR 353.916.687,60 
   (in Worten: ein Euro und 
   vierzig Cent) Dividende 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag auf neue    EUR 273.151.878,39 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:             EUR 627.068.565,99 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenabschlüssen und 
   Zwischenlageberichten* 
 
   a) Der Finanz- und Prüfungsausschuss des 
      Aufsichtsrats hat im Anschluss an das 
      Verfahren zur Auswahl des 
      Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
      (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
      Parlaments und des Rats vom 16.4.2014) 
      dem Aufsichtsrat empfohlen, die 
 
      1. PricewaterhouseCoopers GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hannover, oder die 
      2. Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hannover, 
 
      zum Abschlussprüfer und zum 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen 
      und Zwischenlageberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit 
      derartige unterjährige (verkürzte) 
      Abschlüsse und Zwischenlageberichte 
      erstellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden, zu 
      bestellen. Der Finanz- und 
      Prüfungsausschuss hat dabei die 
      Bestellung der PricewaterhouseCoopers 
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, präferiert. 
 
      Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat 
      gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, 
      dass seine Empfehlung frei von 
      ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte 
      ist und ihm keine Beschränkung im 
      Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
      Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der 
      EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
      wurde. 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      und entsprechend der Präferenz seines 
      Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Abschlussprüfer und zum 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen 
      und Zwischenlageberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit 
      derartige unterjährige (verkürzte) 
      Abschlüsse und Zwischenlageberichte 
      erstellt und einer prüferischen 
      Durchsicht unterzogen werden, zu 
      bestellen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
      vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hannover, zum Prüfer für die prüferische 
      Durchsicht des unterjährigen (verkürzten) 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts für 
      das erste Quartal des Geschäftsjahrs 
      2019, wenn und soweit ein derartiger 
      unterjähriger (verkürzter) Abschluss und 
      Zwischenlagebericht erstellt und einer 
      prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
      zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der 
   Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet 
   gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit 
   Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 
   Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 
   der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht 
   Mitglieder werden durch die Anteilseigner und 
   acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer 
   gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz 
   müssen mindestens 30 Prozent der 
   Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens 
   ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer 
   sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund 
   eines einstimmig gefassten Beschlusses 
   gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der 
   Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 
   Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil 
   ist daher von der Seite der Anteilseigner und 
   der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu 
   erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der 
   Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat 
   insgesamt vier Frauen an, davon eine als 
   Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der 
   vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der 
   Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt (wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgezählt wird), als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen 
   (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen 
   soll): 
 
   a) *Antonia Aschendorf*, Hamburg 
      Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands 
      der APRAXA eG, Tübingen 
   b) *Herbert K. Haas*, Burgwedel 
      Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG, 
      Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI 
      Haftpflichtverband der Deutschen 
      Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni 
      2018) 
   c) *Dr. Hermann Jung*, Heidenheim 
      ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung 
      der Voith GmbH, Heidenheim 
   d) *Dr. Thomas Lindner*, Albstadt 
      Vorsitzender der Geschäftsführung und 
      persönlich haftender Gesellschafter der 
      Groz-Beckert KG, Albstadt 
   e) *Dirk Lohmann*, Forch, Schweiz 
      Präsident des Verwaltungsrats und 
      Vorsitzender der Geschäftsführung der 
      Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz 
   f) *Dr. Erhard Schipporeit*, Hannover 
      selbstständiger Unternehmensberater 
   g) *Norbert Steiner*, Baunatal 
      ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der 
      K+S AG, Kassel 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

h) *Angela Titzrath*, Hamburg 
      Vorsitzende des Vorstands der Hamburger 
      Hafen und Logistik AG, Hamburg 
 
   Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen 
   Industrie V.a.G., Mehrheitsaktionär der Talanx 
   Aktiengesellschaft, hat dem Aufsichtsrat der 
   Talanx Aktiengesellschaft gem. § 100 Abs. 2 
   Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn 
   Herbert K. Haas zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   zu wählen. Der Aufsichtsrat der Talanx 
   Aktiengesellschaft hat sich diesen Vorschlag 
   durch Beschluss vom 10. November 2017 zu eigen 
   gemacht. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben, die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat 
   erarbeitete Kompetenzprofil für das 
   Gesamtgremium. Die Ziele und das 
   Kompetenzprofil sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 und 5.4.4 Satz 2 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Herbert K. Haas 
   im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. Die 
   außerordentlichen Kenntnisse und die 
   Erfahrung von Herrn Herbert K. Haas in der 
   Führung des Unternehmens sollen der Talanx 
   Aktiengesellschaft erhalten bleiben und der 
   Arbeit des Aufsichtsrats in dieser 
   Schlüsselrolle zugutekommen. Der Aufsichtsrat 
   ist der Meinung, dass ein unmittelbarer Wechsel 
   von Herrn Herbert K. Haas in den 
   Aufsichtsratsvorsitz ohne Interimsphase den 
   Aufsichtsrat in seiner Rolle stärken wird und 
   daher im Interesse des Unternehmens liegt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vergewissert, dass alle Kandidaten den 
   erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   aufbringen können. 
 
   Zwischen mehreren der vorgeschlagenen 
   Kandidaten und der Talanx Aktiengesellschaft 
   oder deren Konzerngesellschaften, den Organen 
   der Talanx Aktiengesellschaft sowie dem HDI 
   Haftpflichtverband der Deutschen Industrie 
   V.a.G., als einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, bestehen 
   bestimmte persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. 
   Insbesondere haben mehrere Kandidaten einen 
   Sitz im Aufsichtsrat des Mehrheitsaktionärs HDI 
   Haftpflichtverband der Deutschen Industrie 
   V.a.G. oder sind diesem Gremium zur Wahl 
   vorgeschlagen. Ferner üben zwei Kandidaten 
   geschäftsführende Tätigkeiten in Unternehmen 
   aus, welche Mitglied beim HDI 
   Haftpflichtverband der Deutschen Industrie 
   V.a.G. sind. Detaillierte Ausführungen hierzu 
   entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben zu 
   Tagesordnungspunkt 6, welche im Anschluss an 
   diese Tagesordnung abgedruckt sind und unter 
   anderem Lebensläufe und Angaben zu bestimmten 
   Mitgliedschaften der Kandidaten enthalten. Herr 
   Dirk Lohmann ist Geschäftsführer und Präsident 
   des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG, 
   Zürich, und hält an dieser Gesellschaft einen 
   Aktienanteil von 18,47?%. Die Secquaero 
   Advisors AG war im Jahr 2017 für die Hannover 
   Rück SE beratend tätig; in diesem Zusammenhang 
   wurden Honorare in Höhe von weniger als 10 TEUR 
   für das Jahr 2017 an die Secquaero Advisors AG 
   gezahlt. 
 
   Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten finden Sie in den 
   Lebensläufen, die im Anschluss an die 
   Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre* 
*nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
unter der unten im Absatz '*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*' angegebenen Adresse *spätestens am 7. April 
2018, 24:00 Uhr (MESZ)* zugegangen sein. 
 
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des 
Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der 
Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
www.talanx.com/hv 
 
bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des 
Aktiengesetzes). 
 
Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des 
Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und 
Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten 
werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf 
der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer 
Begründung versehen werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und 
Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen 
der Gesellschaft *spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ)* unter der 
nachstehenden Adresse zugegangen sein. 
 
Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Corporate Office 
 
* *postalisch: *Riethorst 2, 30659 Hannover 
* *per Telefax: *+49 (0) 511 3747 2520 
* *elektronisch:* vorstandsbuero@talanx.com 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
ist. 
 
*Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auch im Internet unter 
 
www.talanx.com/hv 
 
*Hinweise zur Teilnahme* 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
*spätestens bis 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)* 
 
* *schriftlich unter der Postadresse*  * *oder elektronisch* *unter der 
  Talanx Aktiengesellschaft              Internet-Adresse:* 
  Aktionärsservice                       https://netvote.talanx.de 
  Postfach 1460                          oder unter dem Link: 
  61365 Friedrichsdorf                   www.talanx.com/hv 
* *oder per Telefax unter der Nummer:* * *oder elektronisch unter der 
  +49 (0) 69 2222 3312                   E-Mail-Adresse:* 
                                         talanx.hv@linkmarketservices.de 
 
angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien 
im Aktienregister eingetragen sind. 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin 
frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung 
und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und 
Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.