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Dow Jones News
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DGAP-HV: Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Dürr Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 09.05.2018 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße 
34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer 
556 520 - 
- ISIN DE0005565204 - Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr 
geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 29. 
ordentlichen Hauptversammlung *am Mittwoch, 9. Mai 
2018, 11.00 Uhr,* 
im Verwaltungsgebäude 
der Dürr Aktiengesellschaft, 
Carl-Benz-Straße 34, 
74321 Bietigheim-Bissingen 
(Einlass ist ab 10.00 Uhr). _Tagesordnung_ 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Dürr Aktiengesellschaft, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und 
   des zusammengefassten Lageberichts der Dürr 
   Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
   Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionären 
   im Internet unter 
 
   www.durr.de 
 
   - Investoren - Hauptversammlung zugänglich. Der 
   Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt entfällt damit. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 
   2017 in Höhe von 501.421.208,95 Euro wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer 
     Dividende von 2,20     76.122.288,00 Euro 
     Euro 
     je Stückaktie (ISIN 
     DE0005565204) auf 
     34.601.040 Stückaktien 
   - Vortrag auf neue       425.298.920,95 Euro 
     Rechnung 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 
   Dienstag, den 15. Mai 2018. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers für unterjährige 
   Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie - sofern eine 
   solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal 
   des Geschäftsjahrs 2019 zu wählen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Klaus Eberhardt hat sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 29. 
   September 2017 mit Wirkung zum Ablauf des 31. 
   Dezember 2017 niedergelegt. Durch Beschluss des 
   Amtsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2017 
   wurde Herr Dr. Rolf Breidenbach ab 1. Januar 
   2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. 
   Breidenbach soll nunmehr durch die 
   Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 
   Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und 
   §§ 1, 6, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 
   Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den 
   Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu 
   wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 % 
   aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammen. 
 
   Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 
   Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit 
   einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015 
   gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
   widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat 
   sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch 
   auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei 
   Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit 
   Männern besetzt sein, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 
   Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung 
   des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen 
   Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und 
   Männern bereits ohne Berücksichtigung der zur 
   Wahl stehenden Person. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Nominierungsausschusses und unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung am 13. Dezember 2017 
   beschlossenen Ziele sowie im Bestreben, das vom 
   Aufsichtsrat für das Gesamtgremium am selben 
   Tag beschlossene Kompetenzprofil zu erfüllen, 
   vor, Herrn Dr. Breidenbach als Vertreter der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit 
   Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 
   9. Mai 2018 zu wählen. Die Wahl erfolgt 
   gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den 
   Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn 
   Eberhardt, also bis zum Ende der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Jahr 2021, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats beschließt. 
 
   Herr Dr. Breidenbach, Vorsitzender der 
   Geschäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA und 
   wohnhaft in Dortmund, ist in keinem weiteren 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen 
   Mitglied. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass er 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   *Angaben zum unter Tagesordnungspunkt 6 zur 
   Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
   Dr. Rolf Breidenbach, wohnhaft in Dortmund, 
   Vorsitzender der Geschäftsführung der HELLA 
   GmbH & Co. KGaA 
 
   Persönliche Daten: 
   Geburtsjahr: 1963 
 
   Ausbildung: 
 
   1983-1988 Maschinenbaustudium an der RWTH 
             Aachen, Abschluss: Dipl.-Ing. 
   1988-1991 Promotion zum Dr.-Ing. 
   1992-1994 Wirtschaftswissenschaftliches 
             Zusatzstudium an der RWTH Aachen, 
             Abschluss: 
             Dipl.-Wirtschaftsingenieur 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1989-1992  SHM Sinter-HIP-Materials, Aachen: 
              Leiter Entwicklung und Produktion 
   1992-1994  Rheinisch-Westfälischer 
              Überwachungsverein e.V., 
              Essen: Leitender Angestellter und 
              Lead Auditor 
   1995-2004  McKinsey & Co., Düsseldorf: 
              Partner (ab 2000) 
   2004-heute HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt: 
              Vorsitzender der Geschäftsführung 
 
   Die Dürr AG bzw. ihre Konzernunternehmen 
   unterhalten zu Unternehmen der HELLA-Gruppe 
   Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen 
   Geschäftstätigkeit, wobei die dabei empfangenen 
   oder gewährten Produkte oder Dienstleistungen 
   zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt 
   werden. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats der 
   vorgeschlagene Kandidat nicht in nach dieser 
   Vorschrift offenzulegenden weiteren 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zur Dürr AG oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Dürr AG oder einem wesentlich an 
   der Dürr AG beteiligten Aktionär steht. 
 
   Aus Sicht des Aufsichtsrats ist Herr Dr. 
   Breidenbach unabhängig im Sinne von Ziffer 
   5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
7. *Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
   (Ausgabe von Gratisaktien), Satzungsänderung* 
 
   Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt 
   gemäß dem festgestellten und mit dem 
   uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
   Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss der 
   Gesellschaft zum 31.12.2017 156.174.230,62 
   Euro. Sie übersteigt den erforderlichen Betrag 
   von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft 
   (das sind 8.857.866,24 Euro) um einen Betrag in 
   Höhe von 147.316.364,38 Euro. Von diesem soll 
   der Betrag von 88.578.662,40 Euro in 
   Grundkapital umgewandelt werden. Die 
   Kapitalerhöhung soll im Wege der 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 
   207 ff. Aktiengesetz) durch Ausgabe von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

sogenannten Gratisaktien im Verhältnis 1:1 an 
   die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft 
   durchgeführt werden. 
 
   Die neuen Aktien sollen rückwirkend ab dem 1. 
   Januar 2018 gewinnberechtigt sein. Durch diese 
   Maßnahme soll die Dürr-Aktie liquider und 
   für Privatinvestoren attraktiver werden. 
 
   Infolge der Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln ist die Satzungsregelung 
   zum Grundkapital anzupassen. Gleichzeitig 
   erhöht sich kraft Gesetzes das bestehende 
   bedingte Kapital in § 4 Absatz 4 der Satzung, 
   so dass diese Regelung ebenfalls angepasst 
   werden soll. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
 
      Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
      nach den Vorschriften des Aktiengesetzes 
      über die Kapitalerhöhung aus 
      Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. 
      Aktiengesetz) von 88.578.662,40 Euro um 
      88.578.662,40 Euro auf 177.157.324,80 Euro 
      erhöht, und zwar durch Umwandlung eines 
      Betrags von 88.578.662,40 Euro der in der 
      nachstehend bezeichneten Bilanz der 
      Gesellschaft ausgewiesenen Kapitalrücklage 
      in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird 
      durchgeführt durch Ausgabe von 34.601.040 
      neuen, auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktien mit einem anteiligen Betrag 
      des Grundkapitals von jeweils 2,56 Euro. 
      Die neuen Aktien stehen den Aktionären im 
      Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jede 
      bestehende Aktie eine neue Aktie entfällt. 
      Die neuen Aktien sind ab 01.01.2018 
      gewinnanteilberechtigt. Der 
      Kapitalerhöhung wird die Jahresbilanz im 
      vom Aufsichtsrat festgestellten 
      Jahresabschluss der Gesellschaft zum 
      31.12.2017 zugrunde gelegt. Diese ist mit 
      dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
      der Ernst & Young GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, versehen. 
   b) Anpassung von § 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 
      sowie § 4 Absatz 4 Satz 1 der Satzung 
 
      aa) § 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 der 
          Satzung werden wie folgt neu 
          gefasst: 
 
          _'Das Grundkapital der Gesellschaft 
          beträgt 177.157.324,80 Euro._ 
 
          _Es ist eingeteilt in 69.202.080 
          Stückaktien.'_ 
      bb) § 4 Absatz 4 Satz 1 der Satzung wird 
          wie folgt neu gefasst: 
 
          _'Das Grundkapital der Gesellschaft 
          ist um bis zu 88.578.662,40 Euro 
          durch Ausgabe von bis zu 34.601.040 
          neuen, auf den Inhaber lautenden 
          Stückaktien bedingt erhöht 
          (Bedingtes Kapital).'_ 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 88.578.662,40 
Euro und ist in 34.601.040 Stückaktien eingeteilt. Jede 
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
34.601.040. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 4 Satz 2 
Aktiengesetz und dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen 
berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. am *Mittwoch, den 18. April 
2018, 00.00 Uhr *(Nachweisstichtag), Aktionäre der 
Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur 
Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung 
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der 
Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den 
Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung und 
der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum *Mittwoch, 
den 2. Mai 2018, 24.00 Uhr*, bei der nachstehend 
genannten Anmeldestelle eingehen. 
 
Anmeldestelle: 
 
Dürr Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München oder 
 
Telefax: +49 89 889 690 633 oder 
 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Falle 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der 
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
ist im Übrigen kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, 
vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 Aktiengesetz 
bleibt unberührt. Aktionäre können für die Erteilung 
der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie 
zusammen mit der Eintrittskarte erhalten; möglich ist 
aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in 
Textform ausstellen. Darüber hinaus kann ein Formular 
auch im Internet unter www.durr.de - Investor Relations 
- Hauptversammlung abgerufen werden. Das Formular wird 
auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist an die 
folgende Adresse zu richten: 
 
Dürr Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München oder 
 
Telefax: +49 89 889 690 655 oder 
 
E-Mail: durr@better-orange.de 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
Kreditinstitute, diesen gemäß den 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Instituten oder Unternehmen (§§ 135 Absatz 10, 125 
Absatz 5 Aktiengesetz) sowie an Aktionärsvereinigungen 
oder Personen im Sinne von § 135 Absatz 8 Aktiengesetz 
erteilt, so ist die Vollmachtserklärung von dem 
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, 
wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder ein anderes bzw. eine andere als die in § 135 
Aktiengesetz gleichgestellten Institute, Unternehmen 
oder Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Die 
Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen 
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 
Aktiengesetz genannte Erfordernisse für die 
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten 
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7 
Aktiengesetz die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist 
der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Aktionäre werden gebeten, Vollmachten mit Weisungen an 
die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter wahlweise 
per Post, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) 
bis zum *Montag, den 7. Mai 2018, 24.00 Uhr, *an 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
Dürr Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Haidelweg 48 
81241 München oder 
 
Telefax: +49 89 889 690 655 oder 
 
E-Mail: durr@better-orange.de 
 
Vollmachten allgemein können der Gesellschaft wahlweise 
per Post, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) 
übermittelt werden: 
 
Dürr Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München oder 
 
Telefax: +49 89 889 690 655 oder 
 
E-Mail: durr@better-orange.de 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung 
und weitere Informationen erhalten die Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
übermittelt. 
 
Alle vorgenannten Formen der Teilnahme und Vertretung, 
insbesondere die persönliche Teilnahme oder die 
Teilnahme durch einen Vertreter, namentlich durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, werden 
durch das Angebot zur Bevollmächtigung eines von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht 
berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang 
möglich. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz* 
 
Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,- Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden 
('Ergänzungsantrag'). Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form 
nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter 
elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) zu 
stellen und muss der Gesellschaft bis zum *Sonntag, den 
8. April 2018, 24.00 Uhr*, zugegangen sein. Ein 
Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu richten: 
 
Dürr Aktiengesellschaft 
Rechtsabteilung 
Carl-Benz-Straße 34 
74321 Bietigheim-Bissingen oder 
 
E-Mail: hv2018@durr.com (mit qualifizierter 
elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz) 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre können Anträge zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten stellen; dies gilt auch für 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern. 
 
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 
Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten 
unter den dortigen Voraussetzungen (dies sind u. a. 
Aktionäre, die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn 
der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt 
hat. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Dienstag, der 
24. April 2018, 24.00 Uhr*. Ein Gegenantrag und/oder 
dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß 
§ 126 Absatz 2 Aktiengesetz vorliegt. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz 
brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge 
werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
Person und im Falle einer Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1 
Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht 
werden müssen. Im Übrigen gelten die 
Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen 
von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier 
*Dienstag, der 24. April 2018, 24.00 Uhr*, als 
letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei 
der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein 
müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden. 
 
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge 
von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 
Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an: 
 
Dürr Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München oder 
 
Telefax: +49 89 889 690 655 oder 
 
E-Mail: durr@better-orange.de 
 
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären (einschließlich des Namens des 
Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) 
werden nach ihrem Eingang im Internet unter 
 
www.durr.de 
 
- Investoren - Hauptversammlung unverzüglich zugänglich 
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
Aktiengesetz* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 19a der 
Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen 
beschränken. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.durr.de 
 
- Investoren - Hauptversammlung folgende Informationen 
und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a 
Aktiengesetz): 
 
* der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung 
  zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der 
  Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und 
  der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; 
* die der Versammlung zugänglich zu machenden 
  Unterlagen; 
* das Formular, das bei Stimmabgabe durch 
  Vertretung verwendet werden kann. 
 
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten 
der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 
und 131 Absatz 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.durr.de 
 
- Investoren - Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Bietigheim-Bissingen, im März 2018 
 
*Dürr Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2018-03-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Dürr Aktiengesellschaft 
             Carl-Benz-Str. 34 
             74321 Bietigheim-Bissingen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7142 780 
Fax:         +49 7142 781716 
E-Mail:      corpcom@durr.com 
Internet:    http://www.durr.de 
ISIN:        DE0005565204 
WKN:         556520 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
668781 2018-03-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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