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Dow Jones News
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DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -5-

DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: comdirect bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.05.2018 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
comdirect bank Aktiengesellschaft Quickborn WKN: 542800 
ISIN: DE0005428007 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, 4. Mai 2018, ab 
11:00 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 
20457 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*A. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts (einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB) für 
   das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
   Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Sie werden in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise im 
   Falle des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher 
   zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 
   113.443.239,79 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        35.305.203,75 Euro 
   Dividende von 0,25 Euro 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in die        78.138.036,04 Euro 
   anderen Gewinnrücklagen 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
   für den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2018 zu wählen. 
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands 
   zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, 
   Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und 
   anderen hybriden Schuldverschreibungen (die 
   Genussrechte und hybriden Schuldverschreibungen mit 
   oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) 
   mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre (Ermächtigung 2018), über die Schaffung 
   eines Bedingten Kapitals 2018 sowie über die 
   Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und die 
   entsprechenden Satzungsänderungen 
 
   Die von der Hauptversammlung am 16. Mai 2013 
   beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- 
   oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten (mit 
   oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht) (Ermächtigung 
   2013) läuft zum 15. April 2018 aus und soll deshalb 
   neu erteilt werden. In der neuen Ermächtigung soll 
   u.a. vorsorglich klargestellt werden, dass sich die 
   Ermächtigung auch auf andere hybride 
   Schuldverschreibungen erstreckt, welche die 
   Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als 
   zusätzliches Kernkapital ('Additional Tier 1 Capital 
   - AT1 Capital') erfüllen, aber rechtlich 
   möglicherweise nicht als Genussrechte einzuordnen 
   sind (nachfolgend auch 'hybride 
   Schuldverschreibungen'). Da unter der Ermächtigung 
   2013 keine Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 
   oder Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht 
   ausgegeben wurden, wird das Bedingte Kapital 2013 
   nicht mehr benötigt, aufgehoben und durch ein neues 
   Bedingtes Kapital 2018 ersetzt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   I.   Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
        Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten 
        und anderen hybriden Schuldverschreibungen 
        (die Genussrechte und hybriden 
        Schuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- 
        oder Optionsrecht bzw. -pflicht) 
 
        1. Ermächtigungszeitraum; Nennbetrag; 
           Aktienzahl; Laufzeit; Verzinsung 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. 
           Mai 2023 einmalig oder mehrmals Wandel- 
           oder Optionsschuldverschreibungen, 
           Genussrechte oder hybride 
           Schuldverschreibungen (mit oder ohne 
           Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. 
           -pflicht, sämtliche vorgenannten 
           Finanzinstrumente nachfolgend 
           zusammenfassend auch 'Finanzinstrumente') 
           mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen 
           Barleistung im Gesamtnennbetrag von bis 
           zu 250.000.000,00 Euro auszugeben. Die 
           Finanzinstrumente können auf den Inhaber 
           oder auf den Namen lauten. Den Inhabern 
           beziehungsweise Gläubigern der Wandel- 
           oder Optionsschuldverschreibungen sind 
           nach näherer Maßgabe der Bedingungen 
           der Finanzinstrumente Wandlungs- oder 
           Optionsrechte bzw. -pflichten zu gewähren 
           bzw. aufzuerlegen, die zum Bezug von 
           Stückaktien der comdirect bank 
           Aktiengesellschaft in einer Gesamtzahl 
           von bis zu 14.000.000 Stück und mit einem 
           Anteil am Grundkapital von insgesamt 
           höchstens 14.000.000,00 Euro berechtigen 
           bzw. verpflichten. Entsprechende 
           Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. 
           -pflichten können auch den Inhabern der 
           Genussrechte oder hybriden 
           Schuldverschreibungen gewährt bzw. 
           auferlegt werden. Die jeweilige Laufzeit 
           der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. 
           -pflichten darf die Laufzeit der 
           jeweiligen Finanzinstrumente nicht 
           übersteigen. Die Verzinsung der 
           Finanzinstrumente kann variabel 
           ausgestaltet werden; sie kann auch 
           vollständig oder teilweise von 
           Gewinnkennzahlen der comdirect bank 
           Aktiengesellschaft oder des comdirect 
           bank Konzerns (unter Einschluss des 
           Bilanzgewinns oder der durch 
           Gewinnverwendungsbeschlüsse festgesetzten 
           Dividende für comdirect bank Aktien) 
           abhängig sein. Ferner können die 
           Bedingungen der Finanzinstrumente eine 
           Nachzahlung für in Vorjahren ausgefallene 
           Leistungen vorsehen. 
        2. Währung; Ausgabe durch 
           Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften; 
           Anerkennung als zusätzliches Kernkapital 
           oder sonstige bankaufsichtsrechtliche 
           Eigenmittel 
 
           a) Die Finanzinstrumente können 
              außer in Euro auch - unter 
              Begrenzung auf den entsprechenden 
              Euro-Gegenwert - in der 
              gesetzlichen Währung eines anderen 
              OECD-Landes ausgegeben werden. 
           b) Sie können ferner durch 
              unmittelbare oder mittelbare 
              Mehrheitsbeteiligungsgesellschafte 
              n der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft 
              (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 
              Absatz 1 AktG) ausgegeben werden. 
              Für den Fall der Ausgabe der 
              Finanzinstrumente durch 
              Mehrheitsbeteiligungsgesellschafte 
              n wird der Vorstand ermächtigt, 
              für die comdirect bank 
              Aktiengesellschaft die Garantie 
              für die Finanzinstrumente 
              abzugeben und den Inhabern solcher 
              Finanzinstrumente Wandlungs- oder 
              Optionsrechte bzw. -pflichten auf 
              comdirect bank Aktien einzuräumen 
              oder zu garantieren. 
           c) Die Finanzinstrumente können so 
              ausgestaltet werden, dass sie zum 
              Zeitpunkt der Ausgabe als 
              Instrumente des zusätzlichen 
              Kernkapitals (Additional Tier 1 
              Capital - AT1 Capital) oder sonst 
              als bankaufsichtsrechtliche 
              Eigenmittel anerkannt werden. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -2-

3. Wandlungs- und Optionsrecht 
 
           a) Im Falle der Ausgabe von 
              Wandelschuldverschreibungen 
              erhalten die Inhaber einer 
              einzelnen Schuldverschreibung 
              (nachfolgend auch 
              'Teilschuldverschreibung') das 
              Recht, nach Maßgabe der 
              Wandelanleihebedingungen ihre 
              Teilschuldverschreibung(en) in 
              Aktien der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft umzutauschen. 
              Das Wandlungsverhältnis ergibt 
              sich aus der Division des 
              Nennbetrags oder des unter dem 
              Nennbetrag liegenden 
              Ausgabebetrags einer 
              Teilschuldverschreibung durch den 
              festgesetzten Wandlungspreis für 
              eine comdirect bank Aktie. Daraus 
              resultierende rechnerische 
              Bruchteile von Aktien werden in 
              Geld ausgeglichen, ferner können 
              eine in bar zu leistende Zuzahlung 
              und die Zusammenlegung oder ein 
              Ausgleich für nicht 
              wandlungsfähige Spitzen festgelegt 
              werden. Die Anleihebedingungen 
              können auch ein variables 
              Wandlungsverhältnis und eine 
              Bestimmung des Wandlungspreises 
              (vorbehaltlich des unter Ziffer 5 
              bestimmten Mindestpreises) 
              innerhalb einer vorgegebenen 
              Bandbreite in Abhängigkeit von der 
              Entwicklung des Kurses der 
              comdirect bank Aktie während der 
              Laufzeit der 
              Wandelschuldverschreibungen 
              vorsehen. Der anteilige Betrag des 
              Grundkapitals der bei der Wandlung 
              auszugebenden Aktien darf den 
              Nennbetrag beziehungsweise den 
              unter dem Nennbetrag liegenden 
              Ausgabebetrag der 
              Teilschuldverschreibung nicht 
              übersteigen. 
           b) Im Falle der Ausgabe von 
              Optionsschuldverschreibungen 
              werden jeder 
              Teilschuldverschreibung ein oder 
              mehrere Optionsscheine beigefügt, 
              die den Inhabern der 
              Teilschuldverschreibung(en) das 
              Recht einräumen, nach Maßgabe 
              der Optionsbedingungen comdirect 
              bank Aktien gegen Leistung einer 
              Bareinlage zu beziehen. Die 
              Optionsbedingungen können 
              vorsehen, dass der Optionspreis 
              ganz oder teilweise auch durch 
              Übertragung von 
              Teilschuldverschreibungen erfüllt 
              werden kann. In diesem Fall ergibt 
              sich das Bezugsverhältnis aus der 
              Division des Nennbetrags einer 
              Teilschuldverschreibung durch den 
              festgesetzten Optionspreis für 
              eine Aktie der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft. Aus dem 
              Bezugsverhältnis resultierende 
              rechnerische Bruchteile von Aktien 
              werden in Geld ausgeglichen; 
              ferner können diese Bruchteile 
              nach Maßgabe der Options- 
              oder Anleihebedingungen, 
              gegebenenfalls gegen Zuzahlung, 
              zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert 
              werden. Der anteilige Betrag des 
              Grundkapitals der bei 
              Optionsausübung zu beziehenden 
              Aktien darf den Nennbetrag 
              beziehungsweise den unter dem 
              Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag 
              der Teilschuldverschreibung nicht 
              übersteigen. 
           c) Für den Fall der Ausgabe von 
              Genussrechten oder hybriden 
              Schuldverschreibungen mit 
              Wandlungsrechten gilt Ziffer 3 
              lit. a), für den Fall der Ausgabe 
              von Genussrechten oder hybriden 
              Schuldverschreibungen mit 
              Optionsrechten gilt Ziffer 3 lit. 
              b) entsprechend. 
        4. Wandlungs- oder Optionspflicht sowie 
           Ersetzungsbefugnis; Gewährung neuer oder 
           bestehender Aktien; Geldzahlung 
 
           a) Die Bedingungen der 
              Finanzinstrumente mit Wandlungs- 
              oder Optionsrechten können auch 
              die unbedingte oder bedingte 
              Verpflichtung begründen, die 
              Wandlungs- oder Optionsrechte zum 
              Ende der Laufzeit oder zu einem 
              anderen Zeitpunkt (jeweils auch 
              'Endfälligkeit' genannt) 
              auszuüben. Dabei kann die 
              Endfälligkeit auch durch ein 
              künftiges, zum Zeitpunkt der 
              Begebung der Finanzinstrumente 
              noch ungewisses Ereignis bestimmt 
              werden und die Wandlungs- oder 
              Optionspflicht auch ohne ein 
              paralleles Wandlungs- oder 
              Optionsrecht der Inhaber der 
              Finanzinstrumente begründet 
              werden. Die vorgenannten 
              Bedingungen können ferner das 
              Recht der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft begründen, den 
              Inhabern von Finanzinstrumenten 
              mit Wandlungs- oder Optionsrechten 
              bei Endfälligkeit ganz oder 
              teilweise an Stelle der Zahlung 
              des fälligen Geldbetrags comdirect 
              bank Aktien zu gewähren 
              (Ersetzungsbefugnis). Der 
              anteilige Betrag des Grundkapitals 
              der bei Endfälligkeit 
              auszugebenden Aktien darf auch in 
              diesen Fällen den Nennbetrag oder 
              einen geringeren Ausgabebetrag der 
              Finanzinstrumente nicht 
              übersteigen. 
           b) Die comdirect bank 
              Aktiengesellschaft ist berechtigt, 
              im Fall der Wandlung (auch bei 
              Wandlung im Fall einer 
              entsprechenden Wandlungspflicht) 
              oder Optionsausübung (auch bei 
              Optionsausübung im Fall einer 
              entsprechenden Optionspflicht) 
              nach ihrer Wahl entweder neue 
              Aktien aus bedingtem Kapital oder 
              bereits bestehende Aktien zu 
              gewähren. Die Bedingungen der 
              Finanzinstrumente mit Wandlungs- 
              oder Optionsrechten bzw. 
              -pflichten können auch das Recht 
              der Gesellschaft vorsehen, im Fall 
              der Wandlung oder Optionsausübung 
              beziehungsweise bei Erfüllung der 
              Wandlungs- oder Optionspflichten 
              nicht Aktien der Gesellschaft zu 
              gewähren, sondern den Gegenwert in 
              Geld zu zahlen. 
        5. Wandlungs- und Optionspreis; wertwahrende 
           Anpassung des Wandlungs- und 
           Optionspreises 
 
           Der jeweils festzusetzende Wandlungs- 
           oder Optionspreis muss 
 
           a) mindestens 50 % des 
              durchschnittlichen Schlusskurses 
              der Aktien der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft im XETRA-Handel 
              der Frankfurter Wertpapierbörse 
              oder in einem entsprechenden 
              Nachfolgesystem an den letzten 
              zehn Börsentagen vor dem Tag der 
              Beschlussfassung durch den 
              Vorstand über die Ausgabe der 
              Wandel- oder 
              Optionsschuldverschreibungen oder 
              Genussrechte mit Wandlungs- oder 
              Optionsrecht betragen, 
 
           oder 
 
           b) für den Fall der Einräumung eines 
              Bezugsrechts mindestens 50 % des 
              durchschnittlichen Schlusskurses 
              der Aktien der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft im XETRA-Handel 
              der Frankfurter Wertpapierbörse 
              oder in einem entsprechenden 
              Nachfolgesystem in dem Zeitraum 
              vom Beginn der Bezugsfrist bis 
              einschließlich des Tages vor 
              der Bekanntmachung der endgültigen 
              Festlegung der Konditionen 
              gemäß § 186 Absatz 2 AktG 
              betragen. 
 
           Die Optionsbedingungen können vorsehen, 
           dass der Optionspreis (vorbehaltlich des 
           oben bestimmten Mindestpreises) innerhalb 
           einer vorgegebenen Bandbreite in 
           Abhängigkeit von der Entwicklung des 
           Kurses der comdirect bank Aktie während 
           der Laufzeit der 
           Optionsschuldverschreibungen verändert 
           werden kann. 
 
           Abweichend von lit. a) und b) kann der 
           Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis 
           in den Fällen einer Wandlungs- oder 
           Optionspflicht oder einer 
           Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft 
           (Ziffer 4) dem durchschnittlichen 
           Schlusskurs der Aktie der comdirect bank 
           Aktiengesellschaft im XETRA-Handel der 
           Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem 
           entsprechenden Nachfolgesystem während 
           der zehn Börsentage vor oder nach dem Tag 
           der Endfälligkeit der Finanzinstrumente 
           entsprechen, auch wenn dieser 
           Durchschnittskurs unterhalb des oben 
           genannten Mindestwandlungs- oder 
           Optionspreises (50 %) liegt. 
 
           § 9 Absatz 1 AktG bleibt unberührt. 
 
           Sofern während der Laufzeit von 
           Finanzinstrumenten, die ein Wandlungs- 
           oder Optionsrecht beziehungsweise eine 

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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -3-

Wandlungs- oder Optionspflicht gewähren 
           beziehungsweise bestimmen, Verwässerungen 
           des wirtschaftlichen Werts der 
           bestehenden Wandlungs- oder Optionsrechte 
           bzw. -pflichten eintreten, können die 
           Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. 
           -pflichten - unbeschadet §§ 9 Absatz 1, 
           199 Absatz 2 AktG - wertwahrend angepasst 
           werden, soweit die Anpassung nicht 
           bereits durch Gesetz zwingend geregelt 
           ist. 
 
           Anstelle der wertwahrenden Anpassung des 
           Wandlungs- oder Optionspreises kann nach 
           näherer Bestimmung in den Bedingungen der 
           Finanzinstrumente in allen vorgenannten 
           Fällen auch die Zahlung eines 
           entsprechenden Betrags in Geld durch die 
           Gesellschaft bei Ausübung der Wandlungs- 
           oder Optionsrechte beziehungsweise bei 
           Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder 
           Optionspflichten vorgesehen, oder den 
           Inhabern der Finanzinstrumente 
           Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt 
           werden. 
        6. Bezugsrecht; Bezugsrechtsausschluss 
 
           a) Die Finanzinstrumente sind den 
              Aktionären der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft grundsätzlich zum 
              Bezug anzubieten. Das gesetzliche 
              Bezugsrecht kann auch in der Weise 
              eingeräumt werden, dass die 
              Finanzinstrumente von einem 
              Kreditinstitut oder einem Konsortium 
              von Kreditinstituten mit der 
              Verpflichtung übernommen werden, sie 
              den Aktionären der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft zum Bezug 
              anzubieten. Werden die 
              Finanzinstrumente von einer 
              unmittelbaren oder mittelbaren 
              Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft 
              der comdirect bank 
              Aktiengesellschaft ausgegeben, so 
              hat die comdirect bank 
              Aktiengesellschaft das Bezugsrecht 
              der Aktionäre entsprechend 
              sicherzustellen. 
           b) Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, 
              mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
              Bezugsrecht der Aktionäre auf die 
              Finanzinstrumente 
              auszuschließen, 
 
              aa) für Spitzenbeträge; 
 
              bb) soweit der 
                  Bezugsrechtsausschluss 
                  erforderlich ist, um den 
                  Inhabern von zu einem früheren 
                  Zeitpunkt ausgegebenen 
                  Finanzinstrumenten (mit 
                  Wandlungsrechten oder 
                  -pflichten oder Optionsrechten 
                  oder -pflichten) in dem Umfang 
                  ein Bezugsrecht zu gewähren, 
                  wie es ihnen nach Ausübung des 
                  Wandlungs- oder Optionsrechts 
                  (beziehungsweise nach 
                  Erfüllung einer entsprechenden 
                  Wandlungs- oder 
                  Optionspflicht) zustehen 
                  würde; 
 
              cc) wenn die Finanzinstrumente 
                  gegen Barzahlung ausgegeben 
                  und so ausgestaltet werden, 
                  dass ihr Ausgabepreis ihren 
                  nach anerkannten, insbesondere 
                  finanzmathematischen Methoden 
                  ermittelten theoretischen 
                  Marktwert nicht wesentlich 
                  unterschreitet. Der Umfang 
                  dieser Ermächtigung zum 
                  Bezugsrechtsausschluss ist 
                  jedoch auf die Ausgabe von 
                  Finanzinstrumenten beschränkt, 
                  die Wandlungsrechte oder 
                  Wandlungspflichten 
                  beziehungsweise Optionsrechte 
                  oder Optionspflichten auf 
                  comdirect bank Aktien mit 
                  einem anteiligen Betrag am 
                  Grundkapital von nicht mehr 
                  als 10 % des Grundkapitals der 
                  comdirect bank 
                  Aktiengesellschaft im 
                  Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
                  oder - falls dieser Wert 
                  geringer ist - im Zeitpunkt 
                  der Ausübung der vorliegenden 
                  Ermächtigung gewähren. Dieser 
                  Höchstbetrag vermindert sich 
                  um den anteiligen Betrag des 
                  Grundkapitals, der auf 
                  diejenigen Aktien entfällt, 
                  die während der Laufzeit 
                  dieser Ermächtigung auf der 
                  Grundlage anderer 
                  Ermächtigungen zur 
                  Veräußerung oder zur 
                  Ausgabe von comdirect bank 
                  Aktien oder von 
                  Finanzinstrumenten mit dem 
                  Recht zum Bezug solcher Aktien 
                  unter Ausschluss des 
                  Bezugsrechts der Aktionäre 
                  gemäß oder entsprechend § 
                  186 Absatz 3 Satz 4 AktG 
                  veräußert oder ausgegeben 
                  worden sind; 
 
              dd) im Fall der Ausgabe von 
                  Genussrechten oder hybriden 
                  Schuldverschreibungen ohne 
                  Wandlungs- oder Optionsrechte 
                  oder -pflichten (oder eine 
                  Ersetzungsbefugnis der 
                  Gesellschaft), soweit diese 
                  obligationsähnlich 
                  ausgestaltet sind, das 
                  heißt (i) keine 
                  Mitgliedschaftsrechte in der 
                  comdirect bank 
                  Aktiengesellschaft begründen, 
                  (ii) keine Beteiligung am 
                  Liquidationserlös der 
                  comdirect bank 
                  Aktiengesellschaft gewähren 
                  und (iii) die Höhe der 
                  Verzinsung nicht auf der 
                  Grundlage der Höhe des 
                  Jahresüberschusses, des 
                  Bilanzgewinns oder der 
                  Dividende der comdirect bank 
                  Aktiengesellschaft berechnet 
                  wird. Außerdem müssen in 
                  diesem Fall die Verzinsung und 
                  der Ausgabebetrag der 
                  Genussrechte oder hybriden 
                  Schuldverschreibungen den zum 
                  Zeitpunkt der Begebung 
                  aktuellen Marktkonditionen 
                  entsprechen. 
        7. Ermächtigung zur Festlegung weiterer 
           Einzelheiten der Finanzinstrumente 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats im 
           vorgenannten Rahmen die weiteren 
           Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung 
           der Finanzinstrumente, insbesondere 
           Zinssatz, Art der Verzinsung, 
           Ausgabebetrag, mögliche Variabilität von 
           Wandlungsverhältnis oder Optionspreis, 
           Laufzeit und Stückelung sowie Wandlungs- 
           und Optionszeitraum - im Fall der Ausgabe 
           der Finanzinstrumente durch 
           Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der 
           comdirect bank Aktiengesellschaft mit der 
           Zustimmung ihrer Organe - festzulegen. 
   II.  Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und 
        Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 
 
        1. Das von der Hauptversammlung am 16. 
           Mai 2013 beschlossene und in § 4 
           Absatz 4 der Satzung enthaltene 
           Bedingte Kapital 2013 wird für die 
           Zeit ab Wirksamwerden des nachfolgend 
           zu beschließenden neuen 
           Bedingten Kapitals 2018 aufgehoben. 
        2. Das Grundkapital der comdirect bank 
           Aktiengesellschaft wird um bis zu 
           14.000.000,00 Euro durch Ausgabe von 
           bis zu 14.000.000 auf den Inhaber 
           lautende Stückaktien bedingt erhöht 
           (Bedingtes Kapital 2018). Die 
           bedingte Kapitalerhöhung dient der 
           Gewährung von Aktien bei Ausübung von 
           Wandlungs- oder Optionsrechten 
           (beziehungsweise bei Erfüllung 
           entsprechender Wandlungs- oder 
           Optionspflichten) oder bei Ausübung 
           eines Wahlrechts der Gesellschaft, 
           ganz oder teilweise anstelle der 
           Zahlung des fälligen Geldbetrages 
           Stückaktien der Gesellschaft zu 
           gewähren, an die Inhaber der aufgrund 
           der vorstehenden Ermächtigung vom 4. 
           Mai 2018 (Ermächtigung 2018) 
           ausgegebenen 
           Wandelschuldverschreibungen, 
           Wandelgenussrechte, wandelbaren 
           hybriden Schuldverschreibungen oder 
           Optionsscheine aus 
           Optionsschuldverschreibungen oder 
           Optionsgenussrechten. 
 
           Die neuen Aktien werden zu dem nach 
           Maßgabe der vorstehend unter 
           Ziffer I. beschlossenen Ermächtigung 
           2018 festzulegenden Wandlungs- oder 
           Optionspreis (Ausgabebetrag) 
           ausgegeben. Die bedingte 
           Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
           durchgeführt, wie die Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen, 
           Wandelgenussrechten, wandelbaren 
           hybriden Schuldverschreibungen oder 
           von Optionsscheinen aus 
           Optionsschuldverschreibungen oder 
           Optionsgenussrechten, die von der 
           comdirect bank Aktiengesellschaft 
           oder unmittelbaren oder mittelbaren 
           Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften 

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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -4-

der comdirect bank Aktiengesellschaft 
           (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 
           Absatz 1 AktG) auf der Grundlage der 
           Ermächtigung 2018 bis zum 3. Mai 2023 
           ausgegeben oder garantiert werden, 
           von ihren Wandlungs- oder 
           Optionsrechten Gebrauch machen oder 
           ihren entsprechenden Wandlungs- oder 
           Optionspflichten nachkommen oder die 
           Gesellschaft von einer 
           Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und 
           nicht andere Erfüllungsformen gewählt 
           werden. Die neuen Aktien nehmen von 
           Beginn des Geschäftsjahres, in dem 
           sie durch Ausübung von Wandlungs- 
           oder Optionsrechten beziehungsweise 
           durch Erfüllung entsprechender 
           Wandlungs- oder Optionspflichten 
           entstehen, am Gewinn teil; soweit 
           rechtlich zulässig, kann der Vorstand 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
           Gewinnbeteiligung neuer Aktien 
           abweichend von § 60 Absatz 2 AktG, 
           auch für ein bereits abgelaufenes 
           Geschäftsjahr, festlegen. 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats die 
           weiteren Einzelheiten der 
           Durchführung der bedingten 
           Kapitalerhöhung festzulegen. Der 
           Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der 
           Satzung entsprechend der jeweiligen 
           Ausnutzung des bedingten Kapitals und 
           nach Ablauf sämtlicher Wandlungs- 
           oder Optionsfristen anzupassen sowie 
           alle sonstigen damit in Zusammenhang 
           stehenden Änderungen der Satzung 
           vorzunehmen, die nur die Fassung 
           betreffen. 
   III. Satzungsänderung 
 
        § 4 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt neu 
        gefasst: 
 
        '(4) Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
        aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung 
        vom 4. Mai 2018 um bis zu EURO 14.000.000,00, 
        eingeteilt in bis zu 14.000.000 auf den 
        Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht 
        (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte 
        Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
        durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise 
        Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, 
        Wandelgenussrechten, wandelbaren hybriden 
        Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen 
        aus Optionsschuldverschreibungen oder 
        Optionsgenussrechten, die von der comdirect 
        bank Aktiengesellschaft oder unmittelbaren 
        oder mittelbaren 
        Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der 
        comdirect bank Aktiengesellschaft 
        (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) 
        auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses 
        der Hauptversammlung vom 4. Mai 2018 
        (Ermächtigung 2018) bis zum 3. Mai 2023 
        ausgegeben oder garantiert werden, von ihren 
        Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen 
        oder ihre entsprechenden Wandlungs- oder 
        Optionspflichten erfüllen oder die 
        Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis 
        Gebrauch macht und nicht andere 
        Erfüllungsformen gewählt werden. Die Ausgabe 
        der neuen Aktien erfolgt zu dem nach 
        Maßgabe der Ermächtigung 2018 jeweils zu 
        bestimmenden Options- und Wandlungspreis. Die 
        neuen Aktien nehmen von Beginn des 
        Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von 
        Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. durch 
        Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder 
        Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil; 
        soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand 
        mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
        Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von 
        § 60 Absatz 2 AktG, auch für ein bereits 
        abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der 
        Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
        Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
        Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung 
        festzusetzen.' 
   IV.  Anweisung 
 
        Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss 
        über die bedingte Kapitalerhöhung - vorstehend 
        unter II. - und den Beschluss über die 
        Satzungsänderung - vorstehend unter III. - nur 
        unter der Voraussetzung zur Eintragung in das 
        Handelsregister anzumelden, dass (i) die 
        Anfechtungsfrist gemäß § 246 Absatz 1 
        AktG abgelaufen ist, ohne dass eine Klage 
        gegen die Wirksamkeit der Beschlüsse unter 
        Tagesordnungspunkt 6 erhoben wurde, oder (ii) 
        im Falle der fristgerechten Erhebung einer 
        solchen Klage, dass die Klage rechtskräftig 
        abgewiesen wurde oder das Gericht auf Antrag 
        der comdirect bank Aktiengesellschaft durch 
        rechtskräftigen Beschluss festgestellt hat, 
        dass die Erhebung der Klage der Eintragung des 
        Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung 
        unter Tagesordnungspunkt 6 nicht entgegensteht 
        und/oder Mängel der 
        Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der 
        Eintragung unberührt lassen. 
 
*Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung* 
 
Die am 16. Mai 2013 von der Hauptversammlung erteilte 
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder 
Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten (mit oder 
ohne Wandlungs- oder Optionsrecht) (Ermächtigung 2013) 
läuft am 15. April 2018 aus. Daher soll dem Vorstand eine 
in verschiedenen Punkten neu gefasste Ermächtigung erteilt 
werden. Unter anderem soll vorsorglich klargestellt werden, 
dass sich die Ermächtigung auch auf andere hybride 
Schuldverschreibungen erstreckt, welche die Anforderungen 
an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches 
Kernkapital ('Additional Tier 1 Capital - AT1 Capital') 
erfüllen, aber rechtlich möglicherweise nicht als 
Genussrechte einzuordnen sind (nachfolgend auch 'hybride 
Schuldverschreibungen'). Daher soll dem Vorstand eine neue 
Ermächtigung 2018 eingeräumt werden. Sie tritt an die 
Stelle der Ermächtigung 2013. Da unter dieser Ermächtigung 
keine Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder 
Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht ausgegeben 
wurden, wird das Bedingte Kapital 2013 nicht mehr benötigt, 
aufgehoben und durch ein neues Bedingtes Kapital 2018 
ersetzt. 
 
Auch wenn die Gesellschaft derzeit ausreichend mit 
Eigenmitteln ausgestattet ist, ist es wichtig, dass sie 
über den notwendigen Handlungsspielraum verfügt, um sich 
jederzeit und entsprechend der Lage am Markt weitere 
Eigenmittel beschaffen zu können, auch um etwaige 
zusätzliche Eigenmittelanforderungen von Aufsichtsbehörden 
erfüllen zu können. Dies ist angesichts der gestiegenen 
Anforderungen an das aufsichtliche Eigenkapital von Banken, 
insbesondere durch die europäischen 
Eigenmittelanforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 
575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 
Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute 
und Wertpapierfirmen ('Capital Requirements Regulation' - 
CRR) von erheblicher Bedeutung. Die Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, 
Genussrechten und anderen hybriden Finanzinstrumenten (mit 
oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) 
(nachfolgend zusammenfassend auch 'Finanzinstrumente'), 
bietet dafür attraktive Möglichkeiten und ergänzt die 
Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung durch ein 
genehmigtes Kapital. 
 
Die neue Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats bis zum 3. Mai 2023 einmalig oder mehrmals 
verzinsliche Finanzinstrumente (jeweils mit oder ohne 
Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) auszugeben, ist 
auf ein Volumen von 250.000.000,00 Euro beschränkt. Den 
jeweiligen Teilschuldverschreibungen bzw. Genussscheinen 
können Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten 
beigefügt werden, welche die Inhaber bzw. Gläubiger 
berechtigen oder verpflichten, nach Maßgabe der 
Anleihe- oder Genussrechtsbedingungen comdirect bank Aktien 
in einer Gesamtzahl von bis zu 14.000.000 Stück zu 
beziehen. Das zur Sicherung der unter der Ermächtigung 
auszugebenden Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten 
und der Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft dienende 
Bedingte Kapital 2018 beläuft sich damit auf 14.000.000,00 
Euro. 
 
Die Finanzinstrumente werden den Aktionären grundsätzlich 
zum Bezug angeboten. Um die Abwicklung zu erleichtern, soll 
das gesetzliche Bezugsrecht gemäß § 221 Absatz 4 
i.V.m. § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG auch in der Weise gewährt 
werden, dass die Finanzinstrumente von einem oder mehreren 
Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 
AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung 
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten 
(mittelbares Bezugsrecht). 
 
Der Vorstand soll jedoch auch ermächtigt werden, das 
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die 
Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den 
nachfolgend erläuterten Fällen auszuschließen: 
 
Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge 
 
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient 
dazu, ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu 
können. Ohne diese Möglichkeit würde die technische 
Durchführung der Emission unter Umständen erheblich 
erschwert. Etwaige Spitzenbeträge werden marktnah 
verwertet. 
 
Bezugsrechtsausschluss zugunsten der Inhaber von bereits 
ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder 
Optionsrechten 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Soweit das Bezugsrecht der Aktionäre zugunsten der Inhaber 
bzw. Gläubiger von bereits ausgegebenen oder noch 
auszugebenden Finanzinstrumenten mit Wandlungsrechten oder 
Wandlungspflichten oder Optionsrechten oder 
Optionspflichten ausgeschlossen wird, geschieht dies mit 
Rücksicht auf den Verwässerungsschutz, der diesen aufgrund 
der Erwartungen des Kapitalmarkts in den Anleihebedingungen 
einzuräumen ist. Die Einräumung eines Bezugsrechts für die 
Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten ist eine 
Alternative zu einer Anpassung des Wandlungs- oder 
Optionspreises, die sonst vorzunehmen wäre. 
 
Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 
AktG 
 
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
außerdem berechtigt, das Bezugsrecht nach §§ 221 
Absatz 4 Satz 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG 
auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der 
Finanzinstrumente den nach anerkannten, insbesondere 
finanzmathematischen Methoden ermittelten Marktwert der 
Finanzinstrumente nicht wesentlich unterschreitet. Der 
Umfang dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist 
jedoch auf die Ausgabe von Finanzinstrumenten beschränkt, 
die Wandlungsrechte oder Optionsrechte oder -pflichten auf 
comdirect bank Aktien mit einem anteiligen Betrag am 
Grundkapital von nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der 
comdirect bank Aktiengesellschaft im Zeitpunkt des 
Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im 
Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung 
gewähren. Auf diese Höchstgrenze wird die Ausgabe oder 
Veräußerung von comdirect bank Aktien oder die Ausgabe 
von Finanzinstrumenten mit dem Recht zum Bezug solcher 
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG 
aufgrund anderer Ermächtigungen angerechnet. Die Aktionäre 
können ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft bei 
diesem begrenzten Volumen durch den Erwerb der notwendigen 
Aktienzahl über die Börse zu annähernd gleichen Konditionen 
aufrechterhalten. 
 
Der Vorstand wird durch diese Ermächtigung in die Lage 
versetzt, kurzfristig und schnell die Kapitalmärkte in 
Anspruch zu nehmen und durch eine marktnahe Festlegung der 
Konditionen optimale Bedingungen etwa bei der Festlegung 
des Zinssatzes und insbesondere des Ausgabepreises der 
Finanzinstrumente zu erzielen. Die Platzierung unter 
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eröffnet die 
Möglichkeit, einen deutlich höheren Mittelzufluss als im 
Fall einer Ausgabe unter Wahrung des Bezugsrechts zu 
erreichen. Maßgeblich ist hierfür, dass die 
Gesellschaft durch den Ausschluss des Bezugsrechts die 
notwendige Flexibilität erhält, um günstige 
Börsensituationen wahrzunehmen. Zwar gestattet § 186 Absatz 
2 AktG bei Einräumung eines Bezugsrechts eine 
Veröffentlichung der Konditionen der Finanzinstrumente bis 
zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Es besteht vor dem 
Hintergrund der Volatilität an den Aktienmärkten aber auch 
dann über mehrere Tage ein Marktrisiko, insbesondere ein 
Risiko nachteiliger Kursveränderungen, das zu 
Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Konditionen 
der Finanzinstrumente und so zu nicht marktgerechten 
Bedingungen führt. Wegen der Ungewissheit über die 
Ausnutzung der Bezugsrechte ist die erfolgreiche 
Platzierung gefährdet, zumindest aber mit zusätzlichen 
Aufwendungen verbunden. Die Gesellschaft kann bei Bestehen 
eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht 
kurzfristig auf Veränderungen der Marktverhältnisse 
reagieren, sondern ist rückläufigen Aktienkursen während 
der Bezugsfrist ausgesetzt, die zu einer ungünstigen 
Eigenkapitalbeschaffung führen können. 
 
Der Schutz der Aktionäre vor einer unangemessenen 
Verwässerung ihres Anteilsbesitzes wird dadurch gewahrt, 
dass die Finanzinstrumente nicht wesentlich unter ihrem 
Marktwert ausgegeben werden. Eine nennenswerte 
wirtschaftliche Verwässerung des Wertes der comdirect bank 
Aktien wird somit verhindert. Der Marktwert der 
Finanzinstrumente ist nach anerkannten, insbesondere 
finanzmathematischen Methoden zu ermitteln. Der Vorstand 
wird bei der Preisfestsetzung unter Berücksichtigung der 
Situation am Kapitalmarkt den Abschlag vom Marktwert so 
gering wie möglich halten. Damit sinkt der Wert eines 
Bezugsrechts praktisch auf null. Den Aktionären entsteht 
folglich durch den Ausschluss des Bezugsrechts keine 
nennenswerte wirtschaftliche Einbuße. Wenn es der 
Vorstand in der konkreten Situation für geboten hält, wird 
er zur Ermittlung des Marktwertes der zu begebenden 
Finanzinstrumente sachkundigen Rat Dritter einholen. Dafür 
kommen das die Emission begleitende oder ein damit nicht 
befasstes Kreditinstitut oder eine 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Betracht. Davon 
unabhängig kann die marktgerechte Festsetzung der 
Konditionen zusätzlich durch die Durchführung eines 
Bookbuilding-Verfahrens gewährleistet werden: Hierbei 
werden die Finanzinstrumente nicht zu einem festen Preis 
angeboten, vielmehr werden vor allem der Ausgabepreis der 
Finanzinstrumente, der Wandlungs- oder Optionspreis, der 
Zinssatz und weitere Konditionen der Finanzinstrumente erst 
auf der Basis der Kaufanträge festgelegt, die Investoren im 
Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens abgeben. 
 
Bezugsrechtsausschluss bei nicht wandelbaren Genussrechten 
oder hybriden Schuldverschreibungen 
 
Schließlich sieht die Ermächtigung den vollständigen 
Ausschluss des Bezugsrechts für den Fall vor, dass unter 
der Ermächtigung Genussrechte oder hybride 
Schuldverschreibungen ohne Wandlungs- oder Optionsrechte 
bzw. -pflichten ausgegeben werden. Voraussetzung für die 
Zulässigkeit des Bezugsrechtsausschlusses ist zum einen, 
dass die Genussrechte oder hybriden Schuldverschreibungen 
obligationsähnlich ausgestaltet sind, also (i) keine 
Mitgliedschaftsrechte an der Gesellschaft begründen, (ii) 
keinen Anteil am Liquidationserlös oder am Gewinn der 
Gesellschaft haben und (iii) die Höhe der Verzinsung nicht 
auf der Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des 
Bilanzgewinns oder der Dividende der comdirect bank 
Aktiengesellschaft berechnet wird (keine gewinnorientierte 
Verzinsung). Dabei liegt eine Beteiligung am 
Liquidationserlös im Sinne von lit. (ii) auch dann nicht 
vor, wenn die Genussrechte keine feste Laufzeit aufweisen 
und eine Rückzahlung nur mit Zustimmung der 
Aufsichtsbehörden zulässig ist. Im Rahmen der Festlegung 
der Verzinsung nach lit. (iii) kann vorgesehen werden, dass 
die Verzinsung vom Vorliegen eines Jahresüberschusses, 
eines Bilanzgewinns oder einer Dividende abhängig ist und 
Zinsen nur aus ausschüttungsfähigen Posten nach 
Maßgabe des im Zeitpunkt der Ausgabe der 
Finanzinstrumente oder der beabsichtigten Zinszahlung 
geltenden Rechts gezahlt werden dürfen (gewinnabhängige 
Verzinsung). Mithin werden durch die Ausgabe der 
Genussrechte oder hybriden Schuldverschreibungen weder das 
Stimmrecht noch die Beteiligung der Aktionäre an der 
Gesellschaft und deren Gewinn verändert oder verwässert. 
 
Hinzu kommt, dass die Finanzinstrumente im Falle eines 
Bezugsrechtsausschlusses marktgerechten Ausgabebedingungen 
entsprechen müssen. Dem Bezugsrecht auf die 
Finanzinstrumente kommt damit kein eigener Wert zu. Aus dem 
Bezugsrechtsausschluss entstehen den Aktionären daher keine 
wirtschaftlichen Nachteile. Der Vorteil einer Ausgabe der 
Finanzinstrumente unter einem solchen 
Bezugsrechtsausschluss für die Gesellschaft - und damit 
mittelbar für ihre Aktionäre - liegt darin, dass im 
Gegensatz zu einer Emission mit Bezugsrecht der 
Ausgabepreis erst unmittelbar vor der Platzierung 
festgesetzt werden kann, wodurch ein erhöhtes Kurs- bzw. 
Zinsänderungsrisiko vermieden und der Emissionserlös ohne 
Sicherheitsabschläge bzw. ohne Zahlung eines über dem 
Marktniveau liegenden Zinses im Interesse aller Aktionäre 
maximiert werden kann. 
 
Bedingtes Kapital 
 
Die vorgeschlagene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um 
bis zu 14.000.000,00 Euro ist ausschließlich dazu 
bestimmt, die Ausgabe der bei Ausübung der Wandlungs- oder 
Optionsrechte bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- oder 
Optionspflichten erforderlichen comdirect bank Aktien 
sicherzustellen, sofern diese benötigt und nicht etwa 
bereits bestehende eigene comdirect bank Aktien eingesetzt 
werden. Das Bedingte Kapital 2018 dient dabei auch der 
Ausgabe von comdirect bank Aktien, soweit die Gesellschaft 
von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht. 
 
*B. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung hat die comdirect bank 
   Aktiengesellschaft insgesamt 141.220.815 
   Stückaktien ausgegeben, die grundsätzlich die 
   gleiche Anzahl an Stimmrechten vermitteln. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und für die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
   comdirect bank Aktiengesellschaft 
   c/o Commerzbank Aktiengesellschaft 
   GS-MO 3.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes spätestens 
   bis zum Ablauf des Freitags, 27. April 2018, 
   angemeldet haben. 
 
   Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung 
   des depotführenden Instituts nachgewiesen 
   werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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