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DGAP-News: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365 Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, den 4. Mai 2018, um 10:00 Uhr* im Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Str. 3, 10178 Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 stimmen die Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 66.911.576,96 wie folgt zu verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 66.911.576,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer (Einzel- und Konzernabschluss) für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018 sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2019 zu wählen, wenn und soweit diese einer derartigen Durchsicht unterzogen werden. Da der Aufsichtsrat der Hypoport AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist kein Prüfungsausschuss gebildet. Für die genannten Prüfungsleistungen hat daher der Aufsichtsrat ein Auswahl- und Vorschlagsverfahren im Einklang mit Artikel 16 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission durchgeführt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat die - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sowie - PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, in die engere Auswahl genommen und hierbei eine Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, festgestellt und dieser folgend seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung beschlossen. Die Auswahlentscheidung des Aufsichtsrats beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt über eine wesentlich tiefere Kenntnis des Unternehmens der Hypoport AG und seiner Konzernunternehmen bei vergleichbarer prüferischer und methodischer Qualifikation. Die Hypoport AG wurde durch die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sogenannter A-Kunde mit höchster Priorität eingeordnet, was nach Ansicht des Aufsichtsrats die erforderliche Ressourcen-Zuteilung, Einsatzbereitschaft und Priorisierung der Abschlussprüfung stärker als in dem Vergleichsangebot sicherstellt. Schließlich ist auch der Angebotspreis der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Hypoport AG deutlich attraktiver und der erforderliche Ressourceneinsatz aus Sicht des Aufsichtsrats wesentlich realistischer kalkuliert. Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Auch wurde dem Aufsichtsrat keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt. 6. *Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat* Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Christian Schröder, hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 niedergelegt. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Der Aufsichtsrat der Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die von den Aktionären der Gesellschaft in der Hauptversammlung gewählt wurden. Der Aufsichtsrat der Hypoport AG hat keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dieter Pfeiffenberger, Barsbüttel, Deutschland, selbständiger Unternehmensberater, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2018 und für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. _Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn Dieter Pfeiffenberger_ _Persönliche Daten:_ Geburtsdatum: 15.05.1957 Geburtsort: Aldenhoven, Deutschland _Ausbildung:_ 1990-1991 Diplomierter Bankbetriebswirt (ADG) Akademie Deutscher Genossenschaften 1986-1988 Genossenschaftlicher Bankbetriebswirt Akademie Norddeutscher Genossenschaften 1983-1985 Bankfachwirt, Bankakademie Hamburg
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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)