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DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number 
(ISIN): DE0005493365 
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, den 4. Mai 2018, 
um 10:00 Uhr* im Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Str. 3, 10178 
Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
I.    *Tagesordnung* 
 
      1. Vorlage des festgestellten 
         Jahresabschlusses der Hypoport AG und des 
         gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
         Dezember 2017, des Lageberichts der 
         Hypoport AG und des Konzerns für das 
         Geschäftsjahr 2017 einschließlich des 
         erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
         Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs. 
         1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
         für das Geschäftsjahr 2017 und des 
         Vorschlags des Vorstands für die 
         Verwendung des Bilanzgewinns für das 
         Geschäftsjahr 2017 
 
         Die genannten Unterlagen werden der 
         Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie 
         werden in der Hauptversammlung vom 
         Vorstand und - was den Bericht des 
         Aufsichtsrats angeht - vom 
         Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein 
         Beschluss wird zu diesem 
         Tagesordnungspunkt gemäß den 
         gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst, 
         da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
         aufgestellten Jahresabschluss und den 
         Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
         der Jahresabschluss damit festgestellt 
         ist. Über den Vorschlag des Vorstands 
         über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
         das Geschäftsjahr 2017 stimmen die 
         Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 
         ab. 
      2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
         Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 
         in Höhe von EUR 66.911.576,96 wie folgt zu 
         verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in 
         Höhe von EUR 66.911.576,96 wird auf neue 
         Rechnung vorgetragen. 
      3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
         Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
         im Wege der Einzelabstimmung über die 
         Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
         entscheiden zu lassen. 
      4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2017* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
         Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
         im Wege der Einzelabstimmung über die 
         Entlastung der Mitglieder des 
         Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
      5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
         Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
         2018* 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
         zum Abschlussprüfer (Einzel- und 
         Konzernabschluss) für das Geschäftsjahr 
         2018 zu wählen. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die 
         BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige 
         Durchsicht des Abschlusses und des 
         Zwischenlageberichts für das erste 
         Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie 
         von sonstigen unterjährigen (verkürzten) 
         Abschlüssen und Zwischenlageberichten für 
         das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
         unterjährigen verkürzten Abschlusses und 
         Zwischenlageberichts für das erste Quartal 
         2019 zu wählen, wenn und soweit diese 
         einer derartigen Durchsicht unterzogen 
         werden. 
 
         Da der Aufsichtsrat der Hypoport AG nur 
         aus drei Mitgliedern besteht, ist kein 
         Prüfungsausschuss gebildet. Für die 
         genannten Prüfungsleistungen hat daher der 
         Aufsichtsrat ein Auswahl- und 
         Vorschlagsverfahren im Einklang mit 
         Artikel 16 Absätze 2 und 3 der Verordnung 
         (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
         Parlaments und des Rates vom 16. April 
         2014 über spezifische Anforderungen an die 
         Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
         öffentlichem Interesse und zur Aufhebung 
         des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
         durchgeführt. Im Rahmen des 
         Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat die 
 
         - BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Hamburg, sowie 
         - PricewaterhouseCoopers GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, 
 
         in die engere Auswahl genommen und hierbei 
         eine Präferenz für die BDO AG 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
         festgestellt und dieser folgend seinen 
         Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung 
         beschlossen. Die Auswahlentscheidung des 
         Aufsichtsrats beruht im Wesentlichen auf 
         folgenden Erwägungen: 
 
         Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
         verfügt über eine wesentlich tiefere 
         Kenntnis des Unternehmens der Hypoport AG 
         und seiner Konzernunternehmen bei 
         vergleichbarer prüferischer und 
         methodischer Qualifikation. Die Hypoport 
         AG wurde durch die BDO 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als 
         sogenannter A-Kunde mit höchster Priorität 
         eingeordnet, was nach Ansicht des 
         Aufsichtsrats die erforderliche 
         Ressourcen-Zuteilung, Einsatzbereitschaft 
         und Priorisierung der Abschlussprüfung 
         stärker als in dem Vergleichsangebot 
         sicherstellt. Schließlich ist auch 
         der Angebotspreis der BDO 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die 
         Hypoport AG deutlich attraktiver und der 
         erforderliche Ressourceneinsatz aus Sicht 
         des Aufsichtsrats wesentlich realistischer 
         kalkuliert. 
 
         Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die 
         Hauptversammlung ist frei von 
         ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. 
         Auch wurde dem Aufsichtsrat keine die 
         Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
         im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung 
         (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
         Parlaments und des Rates vom 16. April 
         2014 über spezifische Anforderungen an die 
         Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
         öffentlichem Interesse und zur Aufhebung 
         des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
         auferlegt. 
      6. *Beschlussfassung über Wahl zum 
         Aufsichtsrat* 
 
         Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr 
         Christian Schröder, hat sein Amt mit 
         Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 
         4. Mai 2018 niedergelegt. Daher ist die 
         Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
         erforderlich. Der Aufsichtsrat der 
         Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs. 
         1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 
         Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die 
         von den Aktionären der Gesellschaft in der 
         Hauptversammlung gewählt wurden. Der 
         Aufsichtsrat der Hypoport AG hat keine 
         Ausschüsse gebildet. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Herrn Dieter Pfeiffenberger, 
          Barsbüttel, Deutschland, 
          selbständiger Unternehmensberater, 
 
         mit Wirkung ab der Beendigung der 
         ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 
         2018 und für die restliche Amtszeit des 
         ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich für die 
         Zeit bis zur Beendigung der 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den 
         Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
         _Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn 
         Dieter Pfeiffenberger_ 
 
         _Persönliche Daten:_ 
         Geburtsdatum: 15.05.1957 
         Geburtsort: Aldenhoven, Deutschland 
 
         _Ausbildung:_ 
 
         1990-1991 Diplomierter Bankbetriebswirt 
                   (ADG) 
                   Akademie Deutscher 
                   Genossenschaften 
         1986-1988 Genossenschaftlicher 
                   Bankbetriebswirt 
                   Akademie Norddeutscher 
                   Genossenschaften 
         1983-1985 Bankfachwirt, Bankakademie 
                   Hamburg 

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