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DGAP-News: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-03-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number
(ISIN): DE0005493365
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, den 4. Mai 2018,
um 10:00 Uhr* im Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Str. 3, 10178
Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses der Hypoport AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, des Lageberichts der
Hypoport AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017 einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs.
1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017 und des
Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen werden der
Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie
werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - was den Bericht des
Aufsichtsrats angeht - vom
Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein
Beschluss wird zu diesem
Tagesordnungspunkt gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt
ist. Über den Vorschlag des Vorstands
über die Verwendung des Bilanzgewinns für
das Geschäftsjahr 2017 stimmen die
Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2
ab.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017
in Höhe von EUR 66.911.576,96 wie folgt zu
verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 66.911.576,96 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die
Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer (Einzel- und
Konzernabschluss) für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige
Durchsicht des Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie
von sonstigen unterjährigen (verkürzten)
Abschlüssen und Zwischenlageberichten für
das Geschäftsjahr 2018 sowie des
unterjährigen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Quartal
2019 zu wählen, wenn und soweit diese
einer derartigen Durchsicht unterzogen
werden.
Da der Aufsichtsrat der Hypoport AG nur
aus drei Mitgliedern besteht, ist kein
Prüfungsausschuss gebildet. Für die
genannten Prüfungsleistungen hat daher der
Aufsichtsrat ein Auswahl- und
Vorschlagsverfahren im Einklang mit
Artikel 16 Absätze 2 und 3 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung
des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
durchgeführt. Im Rahmen des
Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat die
- BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, sowie
- PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel,
in die engere Auswahl genommen und hierbei
eine Präferenz für die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
festgestellt und dieser folgend seinen
Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung
beschlossen. Die Auswahlentscheidung des
Aufsichtsrats beruht im Wesentlichen auf
folgenden Erwägungen:
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
verfügt über eine wesentlich tiefere
Kenntnis des Unternehmens der Hypoport AG
und seiner Konzernunternehmen bei
vergleichbarer prüferischer und
methodischer Qualifikation. Die Hypoport
AG wurde durch die BDO
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als
sogenannter A-Kunde mit höchster Priorität
eingeordnet, was nach Ansicht des
Aufsichtsrats die erforderliche
Ressourcen-Zuteilung, Einsatzbereitschaft
und Priorisierung der Abschlussprüfung
stärker als in dem Vergleichsangebot
sicherstellt. Schließlich ist auch
der Angebotspreis der BDO
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Hypoport AG deutlich attraktiver und der
erforderliche Ressourceneinsatz aus Sicht
des Aufsichtsrats wesentlich realistischer
kalkuliert.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die
Hauptversammlung ist frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte.
Auch wurde dem Aufsichtsrat keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung
des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
auferlegt.
6. *Beschlussfassung über Wahl zum
Aufsichtsrat*
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr
Christian Schröder, hat sein Amt mit
Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am
4. Mai 2018 niedergelegt. Daher ist die
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
erforderlich. Der Aufsichtsrat der
Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8
Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die
von den Aktionären der Gesellschaft in der
Hauptversammlung gewählt wurden. Der
Aufsichtsrat der Hypoport AG hat keine
Ausschüsse gebildet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dieter Pfeiffenberger,
Barsbüttel, Deutschland,
selbständiger Unternehmensberater,
mit Wirkung ab der Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai
2018 und für die restliche Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich für die
Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
_Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn
Dieter Pfeiffenberger_
_Persönliche Daten:_
Geburtsdatum: 15.05.1957
Geburtsort: Aldenhoven, Deutschland
_Ausbildung:_
1990-1991 Diplomierter Bankbetriebswirt
(ADG)
Akademie Deutscher
Genossenschaften
1986-1988 Genossenschaftlicher
Bankbetriebswirt
Akademie Norddeutscher
Genossenschaften
1983-1985 Bankfachwirt, Bankakademie
Hamburg
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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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