DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Hypoport AG Berlin International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365 Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, den 4. Mai 2018, um 10:00 Uhr* im Radisson Blu Hotel, Karl-Liebknecht-Str. 3, 10178 Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 HGB, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 stimmen die Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 66.911.576,96 wie folgt zu verwenden: Der gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 66.911.576,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer (Einzel- und Konzernabschluss) für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018 sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2019 zu wählen, wenn und soweit diese einer derartigen Durchsicht unterzogen werden. Da der Aufsichtsrat der Hypoport AG nur aus drei Mitgliedern besteht, ist kein Prüfungsausschuss gebildet. Für die genannten Prüfungsleistungen hat daher der Aufsichtsrat ein Auswahl- und Vorschlagsverfahren im Einklang mit Artikel 16 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission durchgeführt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens hat der Aufsichtsrat die - BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sowie - PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, in die engere Auswahl genommen und hierbei eine Präferenz für die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, festgestellt und dieser folgend seinen Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung beschlossen. Die Auswahlentscheidung des Aufsichtsrats beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt über eine wesentlich tiefere Kenntnis des Unternehmens der Hypoport AG und seiner Konzernunternehmen bei vergleichbarer prüferischer und methodischer Qualifikation. Die Hypoport AG wurde durch die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als sogenannter A-Kunde mit höchster Priorität eingeordnet, was nach Ansicht des Aufsichtsrats die erforderliche Ressourcen-Zuteilung, Einsatzbereitschaft und Priorisierung der Abschlussprüfung stärker als in dem Vergleichsangebot sicherstellt. Schließlich ist auch der Angebotspreis der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Hypoport AG deutlich attraktiver und der erforderliche Ressourceneinsatz aus Sicht des Aufsichtsrats wesentlich realistischer kalkuliert. Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Auch wurde dem Aufsichtsrat keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt. 6. *Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat* Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Christian Schröder, hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 niedergelegt. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Der Aufsichtsrat der Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die von den Aktionären der Gesellschaft in der Hauptversammlung gewählt wurden. Der Aufsichtsrat der Hypoport AG hat keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dieter Pfeiffenberger, Barsbüttel, Deutschland, selbständiger Unternehmensberater, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2018 und für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. _Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn Dieter Pfeiffenberger_ _Persönliche Daten:_ Geburtsdatum: 15.05.1957 Geburtsort: Aldenhoven, Deutschland _Ausbildung:_ 1990-1991 Diplomierter Bankbetriebswirt (ADG) Akademie Deutscher Genossenschaften 1986-1988 Genossenschaftlicher Bankbetriebswirt Akademie Norddeutscher Genossenschaften 1983-1985 Bankfachwirt, Bankakademie Hamburg
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March 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
1980-1982 Ausbildung zum Bankkaufmann _Beruflicher Werdegang:_ ab 07/2017 selbständiger Unternehmensberater 01/2013-06/2017 Bereichsvorstand Immobilienfinanzierung Deutsche Postbank AG Produktmanagement Baufinanzierung für Postbankkonzern (Postbank, DSL Bank, BHW), Vertrieb Baufinanzierung Geschäftsbereich DSL Bank, gewerbliche Immobilienfinanzierung 09/2012-09/2017 Aufsichtsratsmitglied PB Firmenkunden AG, Bonn 09/2012-05/2017 Aufsichtsratsmitglied BHW Kreditservice GmbH, Hameln 08/2012-11/2013 Aufsichtsratsmitglied BSQ Bauspar AG, Nürnberg 04/2010-06/2013 Vorstandsvorsitzender der BHW Bausparkasse AG Produktmarketing Bausparen und Baufinanzierung, Kooperationsgeschäft, Auslandsgeschäft, Recht, Revision, Compliance, Vorsitzender Marktrisikokomitee 10/2009-03/2010 Vorstandsmitglied der BHW Bausparkasse AG Produktmarketing Bausparen und Baufinanzierung 06/2007-08/2011 Aufsichtsratsvorsitzender Easyhyp GmbH 01/2007-09/2009 Generalbevollmächtigter der BHW Bausparkasse AG Ressortleiter Produktmarketing Bausparen und Baufinanzierung 06/2000-12/2012 Leiter Geschäftsbereich DSL Bank, Deutsche Postbank AG 03/1994-06/2000 Leiter und Direktor der Niederlassung Hamburg der DSL Bank 10/1991-02/1994 Stv. Leiter der Niederlassung Hamburg der DSL Bank 01/1982-09/1991 Leiter Firmenkundenkredite Volksbank Hamburg (Reg. Ost) Herr Dieter Pfeiffenberger erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsmitglied verschiedener Kreditinstitute und ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Herr Dieter Pfeiffenberger ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine maßgeblichen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen Herrn Dieter Pfeiffenberger und der Hypoport AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Hypoport AG oder einem wesentlich an der Hypoport AG beteiligten Aktionär. Zudem hat sich der Aufsichtsrat bei Herrn Dieter Pfeiffenberger versichert, dass dieser den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 7. *Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Lübeck und entsprechende Satzungsänderung* Die Hypoport AG führt ihre Geschäfte seit nahezu zehn Jahren von ihrem Stammsitz in der Klosterstraße 71 in 10179 Berlin. Im Jahr 2017 erwarb die Hypoport AG vom Eigentümer und derzeitigen Vermieter das Grundstück mit dem aufstehenden Bürogebäude, auch um damit langfristig ein Bekenntnis gegenüber der Stadt Berlin und den Mitarbeitern der Hypoport AG abzugeben. Für die Hypoport AG völlig unerwartet und am letzten Tag der entsprechenden Frist übte das Land Berlin ein Vorkaufsrecht aus. Dadurch ist der derzeitige Standort in der Klosterstraße 71 akut gefährdet. Der derzeitige Mietvertrag läuft nur noch bis zum 31. Dezember 2019. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Der Sitz der Gesellschaft wird von Berlin nach Lübeck verlegt. § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübeck' Vorstehender Beschluss zur Sitzverlegung und die dementsprechende Satzungsänderung sollen nur dann wirksam werden und der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss nur dann zum Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, wenn (a) das Land Berlin Eigentümerin des Grundstücks Klosterstraße 71, 10179 Berlin geworden ist, und (b) es bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 nicht gelungen ist, den derzeit laufenden Mietvertrag der Hypoport AG über die Geschäftsräume in der Klosterstraße 71, 10179 Berlin über den 31. Dezember 2019 hinaus zu verlängern. 8. *Beschlussfassung über Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft in § 13 Abs. 6 wie folgt zu ändern: In § 13 Abs. 6 der Satzung wird die Angabe '§ 30b Absatz 3 Nr. 1 lit. d) WpHG' durch die Angabe '§ 49 Abs. 3 Nr. 1 lit. d) WpHG' ersetzt. II. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Hypoport AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2018, 24:00 Uhr, bei der Hypoport AG eingegangen ist. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Hypoport AG unter der Anschrift: Hypoport AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen. Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. III. *Umschreibungsstopp* Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab dem Ablauf des letzten Anmeldetags (27. April 2018, 24:00 Uhr) bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (4. Mai 2018, 24:00 Uhr) nicht statt. Der Bestand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht damit dem Bestand des Aktienregisters am Ende des Tages des Anmeldeschlusses (27. April 2018, 24:00 Uhr). Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Tag des Anmeldeschlusses (27. April 2018, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. IV. *Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der
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