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DGAP-HV: secunet Security Networks -2-

DJ DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
secunet Security Networks A ktiengesellschaft Essen - Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 - 
ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet Security Networks AG werden hiermit 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 9. Mai 2018 um 10:00 Uhr (MESZ) im 
RUHRTURM (Raum 4 und 5) (FAKT RUHRTURM GmbH), 
Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den 
   Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 21. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
   daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten Unterlagen sind seit 
   Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung 2018 auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter der Adresse 
 
   https://www.secunet.com/de/das-unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Kurfürstenstr. 
   58, 45138 Essen) zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. In der 
   Hauptversammlung liegen diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme aus. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2017 in Höhe von 7.763.402,40 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         7.763.402,40 Euro 
   Dividende von 1,20 Euro je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere      0,00 Euro 
   Gewinnrücklagen 
   Vortrag auf neue Rechnung  0,00 Euro 
   Bilanzgewinn               7.763.402,40 Euro 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der 
   Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von der Gesellschaft gehaltene eigene 
   Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. 
 
   Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 AktG). Eine frühere Fälligkeit kann 
   nicht vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Sitz Berlin, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der secunet 
   Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet 
   Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2018 zu bestellen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung übermitteln: 
 
secunet Security Networks AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10, 80637 München 
Fax: +49-89-21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz durch das 
depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 18. April 2018, 0:00 Uhr (MESZ) 
('Nachweisstichtag'), zu beziehen. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft 
bis spätestens zum Ablauf des 2. Mai 2018 (24:00 Uhr (MESZ)) unter der vorstehend 
genannten Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung 
fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem Veräußerer der Aktien 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung bei der Gesellschaft 
erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung, auf denen die Zahl 
der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihrer Berechtigung an die 
Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die secunet Security Networks AG 
insgesamt 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Die 
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich daher im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung auf 6.469.502. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten (zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) 
ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgemäße 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und ein fristgemäßer 
Nachweis der Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
126b BGB). 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
diesen nach § 135 AktG, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, gleichgestellten 
Institution oder Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine 
besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die Besonderheiten 
sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung 
der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. 
Es wird gemeinsam mit der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung 
und Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich das Formular für die 
Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft. Nachweise 
über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft auch an folgende 
E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt werden: Hauptversammlung@secunet.com. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in der Hauptversammlung durch einen 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem 
Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Mit der Eintrittskarte wird auch ein Vollmachts- 
und Weisungsformular übersandt. In diesem werden die Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter näher 
erläutert. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.secunet.com/de/das-unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 
 
abgerufen werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) 
(per Post, Fax oder E-Mail) erteilt werden. Wir bitten um die Verwendung des hierfür 
mit der Eintrittskarte übersandten Vollmachts- und Weisungsformulars. Postalisch, per 
Fax oder per E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
müssen bis spätestens zum Ablauf des 8. Mai 2018 (24:00 Uhr (MESZ)) unter 
nachfolgender Adresse eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass später 
eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht berücksichtigt 
werden können. 
 
secunet Security Networks AG 
HV-Organisation 
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen 
Fax: +49-201-5454-1019 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
Die persönliche Erteilung von Vollmacht und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung ist vor Ort ab 9:00 Uhr bis zum Beginn der 
Abstimmungen an der Zu- und Abgangskontrolle noch möglich. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
Absatz 1 AktG* 
 
*Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von Euro 500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in Schriftform spätestens zum Ablauf des 
8. April 2018 (24:00 Uhr (MESZ)) unter nachfolgender Adresse zugegangen sein. Später 
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bekanntzumachende 
Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens bekannt gemacht. 
 
secunet Security Networks AG 
Vorstand 
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG)* 
 
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie 
Wahlvorschläge zu unterbreiten. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse 
zu richten: 
 
secunet Security Networks AG 
HV-Organisation 
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen 
Fax: +49-201-5454-1019 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 24. April 2018 (24:00 Uhr (MESZ)) unter vorstehender 
Adresse bei der Gesellschaft mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.secunet.com/de/das-unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Gegenanträge ohne Begründung sowie anderweitig adressierte 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft nicht vor der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstandes 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der 
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG)* 
 
Die Einberufung, die ab der Einberufung zugänglich zu machenden Berichte und 
Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung einschließlich der 
weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 
Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.secunet.com/de/das-unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 
. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen 
Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Essen, im März 2018 
 
*secunet Security Networks AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-03-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: secunet Security Networks Aktiengesellschaft 
             Kurfürstenstraße 58 
             45138 Essen 
             Deutschland 
E-Mail:      investor.relations@secunet.com 
Internet:    http://www.secunet.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
669411 2018-03-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 27, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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