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DGAP-HV: RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: RATIONAL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 
ISIN DE0007010803 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am 
 
Mittwoch, den 09. Mai 2018, um 10:00 Uhr, 
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle), 
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg, 
 
stattfindenden 21. ordentlichen Hauptversammlung der 
RATIONAL Aktiengesellschaft ein. 
 
TAGESORDNUNG 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   der RATIONAL Aktiengesellschaft mit 
    Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    und des gebilligten Konzernabschlusses mit 
    Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 
    2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.rational-online.de 
 
    (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor 
    Relations' > 'Hauptversammlung') zugänglich. 
    Sie liegen außerdem in den 
    Geschäftsräumen der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur 
    Einsicht der Aktionäre aus. 
 
    Der Aufsichtsrat der RATIONAL 
    Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
    AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
    daher kein Beschluss zu fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft 
    von Euro 297.403.809,33 wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    a) Zahlung einer Dividende von Euro 11,00 je 
       dividendenberechtigter Aktie (Euro 8,80 
       zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe 
       von Euro 2,20 je dividendenberechtigter 
       Aktie): 
 
       Euro 125.070.000,00 
    b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
       neue Rechnung: 
 
       Euro 172.333.809,33 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist 
    der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
    den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 15. 
    Mai 2018 ausgezahlt werden. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers für das 
5   Geschäftsjahr 2018* 
 
    Der Aufsichtsrat - gestützt auf die Empfehlung 
    seines Prüfungsausschusses - schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
I.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
     RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf 
     den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso 
     vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft 
     hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine 
     Aktien unterschiedlicher Gattung. 
II.  *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
     Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
     Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
     Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren 
     Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten 
     besonderen Nachweis ihres depotführenden 
     Instituts nachweisen. 
 
     Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf 
     den 18. April 2018 (00:00 Uhr) beziehen 
     (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung 
     müssen der Gesellschaft spätestens am 02. Mai 
     2018 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer 
     Sprache unter folgender Anschrift, Fax-Nummer 
     oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle): 
 
     Anschrift 
     RATIONAL Aktiengesellschaft 
     c/o Bayern LB 
     dwpbank, DSHVG 
     Landsberger Str. 187 
     80687 München 
 
     Fax-Nummer 
     069 / 5099 - 1110 
 
     E-Mail-Adresse 
     hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
III. *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
     Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
     die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär 
     nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum 
     Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
     Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
     für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
     die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. 
     Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
     Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre 
     können über ihre Aktien daher auch am oder nach 
     dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der 
     Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
     Dividendenberechtigung. 
IV.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
     Bevollmächtigten* 
 
     Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
     durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
     Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, 
     eine andere Person ihrer Wahl oder die von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     ausüben zu lassen. In allen Fällen der 
     Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte 
     Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
     Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
     erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
     als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
     oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
     Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
     der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
     Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
     Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis 
     der Bevollmächtigung können die Aktionäre das 
     Vollmachtsformular verwenden, das ihnen zusammen 
     mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei 
     Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
     Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
     AktG gleichgestellten Personen oder 
     Institutionen können abweichende Regelungen 
     bestehen. Wir bitten die Aktionäre, die 
     Besonderheiten bei dem jeweils zu 
     Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
     Aktionäre und / oder ihre Bevollmächtigten 
     können den Nachweis der Bevollmächtigung in 
     Textform an die Gesellschaft wie folgt 
     übermitteln: 
 
     Anschrift 
     RATIONAL Aktiengesellschaft 
     c/o Computershare Operations Center 
     80249 München 
 
     Fax-Nummer 
     089 / 30 90 3 - 746 75 
 
     oder E-Mail-Adresse 
     Rational-hv2018@computershare.de 
V.   *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
     Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr 
     Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte 
     weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der 
     Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei 
     einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
     der Gesellschaft sind eine fristgerechte 
     Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
     Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
     erforderlich. Den von der Gesellschaft benannten 
     Stimmrechtsvertretern sind insbesondere 
     Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu 
     den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen. 
     Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
     weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre 
     können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular 
     verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte 
     übermittelt wird. Zu Anträgen, zu denen es keine 
     mit dieser Einladung bekannt gemachten 
     Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat 
     gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter keine 
     Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die 
     Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, 
     zu Fragen von Aktionären oder zur Einlegung von 
     Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
     entgegen. 
 
     Die Vollmacht und die Weisungen an die von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     sowie der Widerruf oder die Änderung von 
     Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt 
     IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder 
     E-Mail-Adresse zu senden und müssen der 
     Gesellschaft bis spätestens zum 04. Mai 2018 
     (24:00 Uhr) zugehen. 
 
     Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
     Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
     Weisungserteilung erhalten die Aktionäre 
     zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
     Entsprechende Informationen sind auch auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     www.rational-online.de 
 
     (im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' 
     > 'Hauptversammlung') einsehbar. 

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March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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