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DGAP-HV: INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: INDUS Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
INDUS Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
INDUS Holding Aktiengesellschaft Bergisch Gladbach WKN 620 
010/ISIN DE0006200108 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
27. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 24. Mai 
2018, um 10.30 Uhr (MESZ) im Rheinsaal des Congress-Centrums 
Nord Koelnmesse, 2. OG, Deutz-Mülheimer Straße 111, 
50679 Köln. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
*1 *   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
       des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
       31. Dezember 2017, sowie des zusammengefassten 
       Lageberichtes für die INDUS Holding 
       Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem 
       erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
       Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie 
       des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
       Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. 
       Dezember 2017 
       Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet 
       unter 
       www.indus.de/investor-relations/hauptversammlung 
       ab dem Zeitpunkt der Einberufung zur Verfügung. 
*2 *   *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für 
       das Geschäftsjahr 2017* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
       Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
       von EUR 83.488.075,70 wie folgt zu verwenden: 
       Zahlung einer    EUR              36.675.763,50 
       Dividende von    EUR              45.000.000,00 
       1,50 EUR je      EUR              1.812.312,20 
       dividendenberech EUR              83.488.075,70 
       tigter 
       Stückaktie 
       (24.450.509): 
       Einstellung in 
       andere 
       Gewinnrücklagen: 
       Gewinnvortrag: 
       Bilanzgewinn: 
       Die Dividende 
       wird am 
       Dienstag, den 
       29. Mai 2018, 
       ausgezahlt. 
*3 *   *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
       2017* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
       Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
       Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
       2017 Entlastung zu erteilen. 
*4 *   *Beschlussfassung über die Entlastung der 
       Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
       Geschäftsjahr 2017* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
       Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
       Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
       Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
*5 *   *Wahl des Abschlussprüfers und des 
       Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
       2018* 
       Gestützt auf die Empfehlung des 
       Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
       vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
       Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
       Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den 
       Konzern für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
*6 *   *Beschlussfassung über die Aufhebung der 
       bestehenden und Schaffung einer neuen 
       Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
       Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen 
       mit der Möglichkeit des 
       Bezugsrechtsausschlusses; Aufhebung des 
       Bedingten Kapitals 2013 und Schaffung eines 
       neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 
       2018) und entsprechende Satzungsänderung* 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
       folgt zu beschließen: 
*6.1 * *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung vom 24. 
       Juni 2013 und des bedingten Kapitals 2013* 
       Die derzeit bestehende, von der ordentlichen 
       Hauptversammlung am 24. Juni 2013 unter 
       Tagesordnungspunkt 5 erteilte Ermächtigung des 
       Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder 
       Wandelschuldverschreibungen und das in § 4.6 der 
       Satzung geregelte Bedingte Kapital 2013 werden 
       mit Wirkung ab Eintragung der nachfolgend unter 
       Ziffer 6.4 zu beschließenden 
       Satzungsänderung in das Handelsregister 
       aufgehoben. 
*6.2 * *Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- 
       und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der 
       Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses* 
*6.2.1 *ERMÄCHTIGUNGSZEITRAUM, NENNBETRAG, 
*      AKTIENZAHL, LAUFZEIT, VERZINSUNG* 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2023 einmalig oder 
       mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen 
       lautende Options-, Wandel- und/oder 
       Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte 
       oder Kombinationen dieser Instrumente 
       (nachstehend gemeinsam 'Schuldverschreibungen') 
       im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
       100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung 
       zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der 
       Schuldverschreibungen Options- bzw. 
       Wandlungsrechte oder -pflichten auf insgesamt 
       bis zu 4.500.000 auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien der Gesellschaft mit einem 
       anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 
       bis zu EUR 11.700.000,04 nach näherer 
       Maßgabe der Options- bzw. 
       Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder 
       aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können 
       auch mit einer variablen Verzinsung ausgestattet 
       werden, wobei die Verzinsung auch wie bei einer 
       Gewinnschuldverschreibung vollständig oder 
       teilweise von der Höhe der Dividende der 
       Gesellschaft abhängig sein kann. 
*6.2.2 *OPTIONS- UND WANDLUNGSRECHT* 
* 
       Die Schuldverschreibungen werden in 
       Teilschuldverschreibungen eingeteilt. 
       Im Falle der Ausgabe von 
       Optionsschuldverschreibungen werden jeder 
       Teilschuldverschreibung ein oder mehrere 
       Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach 
       näherer Maßgabe der vom Vorstand 
       festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von 
       Aktien der INDUS berechtigen. Die 
       Optionsbedingungen können vorsehen, dass der 
       Optionspreis ganz oder teilweise auch durch 
       Übertragung von Teilschuldverschreibungen 
       und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt 
       werden kann. Im Übrigen kann vorgesehen 
       werden, dass Spitzen zusammengelegt und 
       gegebenenfalls gegen Zuzahlung zum Bezug ganzer 
       Aktien aufaddiert und/oder in Geld ausgeglichen 
       werden. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der 
       Division des Nennbetrages einer 
       Teilschuldverschreibung durch den Optionspreis 
       für eine Aktie der INDUS. Der anteilige Betrag 
       am Grundkapital der je 
       Optionsschuldverschreibung zu beziehenden Aktien 
       darf den Nennwert der einzelnen 
       Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. 
       Im Falle der Ausgabe von 
       Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber 
       bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen das 
       Recht, ihre Schuldverschreibungen nach näherer 
       Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in 
       Aktien der Gesellschaft zu wandeln. Das 
       Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division 
       des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag 
       liegenden Ausgabebetrages einer 
       Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten 
       Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft 
       und kann auf eine volle Zahl auf- oder 
       abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu 
       leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im 
       Übrigen kann vorgesehen werden, dass 
       Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld 
       ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am 
       Grundkapital der je Wandelschuldverschreibung zu 
       beziehenden Aktien darf den Nennwert der 
       einzelnen Teilschuldverschreibung nicht 
       übersteigen. 
       § 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG sind 
       jeweils zu beachten. 
*6.2.3 *OPTIONS-/WANDLUNGSPFLICHT, NEUE ODERBESTEHENDE 
*      AKTIEN, GELDZAHLUNG* 
       Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können 
       auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht zum 
       Ende der Laufzeit oder zu einem anderen 
       Zeitpunkt (jeweils auch 'Endfälligkeit') 
       begründen oder das Recht der INDUS vorsehen, bei 
       Endfälligkeit den Gläubigern der 
       Schuldverschreibungen ganz oder teilweise 
       anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages 
       Aktien der INDUS zu gewähren oder anzudienen 
       (Ersetzungsbefugnis). 
       Die Gesellschaft kann im Fall der Wandlung oder 
       Optionsausübung bzw. bei der Erfüllung der 
       Options- bzw. Wandlungspflichten nach ihrer Wahl 
       entweder neue Aktien aus dem Bedingten Kapital 
       2018 oder bereits bestehende Aktien der 
       Gesellschaft gewähren. Die Bedingungen der 
       Schuldverschreibungen können das Recht der 
       Gesellschaft vorsehen, anstelle der Gewährung 
       von Aktien den Gegenwert der anderenfalls zu 
       liefernden Aktien in Geld zu zahlen. 
*6.2.4 *OPTIONS-/WANDLUNGSPREIS* 
* 
       Der jeweils im Verhältnis des Nennwerts einer 

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March 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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