DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-03-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008 \ WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung *Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* Montag, den 07. Mai 2018, um 13.30 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock, Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg *stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte zum 31. Dezember 2017 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im Internet unter www.baslerweb.com eingesehen werden. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am 19. März 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 36.007.185,63 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = 6.486.494,72 Dividende von Euro 2,02 je Euro Aktie Gewinnvortrag auf neue = 29.520.690,91 Rechnung Euro Bilanzgewinn = 36.007.185,63 Euro Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen wird. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Mai 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich bislang nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Gesellschaft beschäftigte nunmehr in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 Arbeitnehmer und unterliegt daher dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG). Den gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes folgend hatte der Vorstand im Bundesanzeiger vom 15. Februar 2018 bekannt gemacht, dass nach Auffassung des Vorstandes der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und ein solcher gesetzlich vorzusehender Aufsichtsrat erstmalig zu bilden ist. Dieser Bekanntmachung wurde seitens der Antragsberechtigten im § 98 Abs. 2 AktG beim zuständigen Gericht, dem Landgericht Lübeck, innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nicht widersprochen, sodass sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 28. Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammensetzt, wonach der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zu bestehen hat. Die Bestimmungen der Satzung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie über die Wahl, Abberufung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern treten mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf dieser Frist gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 AktG insoweit außer Kraft, als sie den nunmehr anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Nach § 97 Abs. 2 S. 4 AktG kann eine Hauptversammlung, die innerhalb der Frist von sechs Monaten stattfindet, an Stelle der außer Kraft tretenden Satzungsbestimmungen mit einfacher Stimmenmehrheit neue Satzungsbestimmungen beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 10 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt.' 7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft* Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich seit dem 28. Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitglieder von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammen. § 10 Abs. (1) der Satzung wird auf der Hauptversammlung unter Punkt 6 der Tagesordnung den für die Gesellschaft maßgeblichen Regelungen angepasst. Mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der Anrufungsfrist aus § 97 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG einberufen wird - spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf dieser Frist - erlischt nach § 97 Abs. 2 S. 3 AktG das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp endet überdies turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018. Aus diesen Gründen ist die Neuwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen: a) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, Unternehmer *Aufsichtsratsmandate* Herr Norbert Basler nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden Gesellschaft wahr: * Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck * Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt * Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe *Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien* Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei: * Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler
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March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Aktiengesellschaft* Herr Norbert Basler hat seine Basler Aktien in 2015 auf die Basler Beteiligungs GmbH & Co KG bzw. auf die Norbert Basler Holding GmbH in 2017 übertragen. Letztere hält augenblicklich 1.843.384 Stück Basler-Aktien. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf das Folgende hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Norbert Basler als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. *Zeitaufwand* Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Norbert Basler versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. *Ergänzende Informationen zu Herrn Norbert Basler (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* Norbert Basler, Jahrgang 1963, studierte von 1983 bis 1988 Maschinenbau an der Technischen Universität Clausthal mit dem Schwerpunkt Elektrische Informationstechnik. Noch während des Studiums gründete er die heutige Basler AG. Im Frühjahr 2000 wechselte Norbert Basler aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat und wurde 2003 zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Weitere Informationen zu Herrn Norbert Basler stehen unter dem Link http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 bereit. b) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Großhansdorf, Unternehmensberater, *Aufsichtsratsmandate* Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden Gesellschaft wahr: - Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI Logistik AG, Hamburg. *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp erfüllt aufgrund seines beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler Aktiengesellschaft* Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. *Zeitaufwand* Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Prof. Eckart Kottkamp versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. *Ergänzende Informationen zu Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* Eckart Kottkamp, Jahrgang 1939, schloss 1966 sein Studium der Regelungs- und Nachrichtentechnik an der RWTH Aachen ab und promovierte 1976. Er war während seiner Berufslaufbahn u.a. Vorsitzender der Geschäftsführung der Hako-Werke GmbH, der Claas Landmaschinen AG und der Jungheinrich AG und blickt hier auf eine 17-jährige Erfahrung als Vorstands- und Geschäftsführungsvorsitzender zurück. 1996 wurde ihm die Ehrenprofessur der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg, verliehen. Von 2006 bis Ende 2009 war er im Aufsichtsrat der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG tätig und wurde dort mit Beginn seiner Tätigkeit in den Prüfungsausschluss berufen und war seit 2008 dessen Vorsitzender. Weitere Informationen zu Herrn Prof. Eckart Kottkamp stehen unter dem Link http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 bereit. c) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Hamburg, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE *Aufsichtsratsmandate* Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp hält keine weiteren Aufsichtsratsmandate. *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp erfüllt aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler Aktiengesellschaft* Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp steht außer in ihrer Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats, welche sie seit dem 17. Mai 2017 ausübt, der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. *Zeitaufwand* Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. *Ergänzende Informationen zu Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Jahrgang 1970, promovierte 1997 an der Universität Göttingen und arbeitete anschließend als Prüfungsleiterin bei der internationalen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie wurde 2002 zur Steuerberaterin bestellt und legte 2004 das Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich ab. Mirja Steinkamp war anschließend 13,5 Jahre lang als Prokuristin und Führungskraft bei der Neumann Gruppe GmbH, einem weltweit agierenden Handelsunternehmen, tätig. Sie verantwortete dort das Konzernrechnungswesen (weltweiter Konzernabschlusses nach IFRS) und das Hamburger Rechnungswesen (HGB, IFRS). Seit April 2017 ist sie Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE. Weitere Informationen zu Frau Prof. Dr. Steinkmap stehen unter dem Link http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 bereit. d) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, Herrn Horst W. Garbrecht, Nürtingen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH *Aufsichtsratsmandate* Herr Horst W. Garbrecht hält keine weiteren Aufsichtsratsmandate. *Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien* Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei: * Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal * Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler Aktiengesellschaft* Herr Horst W. Garbrecht steht außer in seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats, welche er seit dem 21. Mai 2015 ausübt, der Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären. *Zeitaufwand* Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Horst W. Garbrecht versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. *Ergänzende Informationen zu Herrn Horst W. Garbrecht (Lebenslauf im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* Horst W. Garbrecht, Jahrgang 1965, steht seit 2009 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze des Nürtinger Elektrowerkzeug-Herstellers Metabo. Horst Garbrecht hat vor dem Studium eine Ausbildung zum Maschinenbauer bei der Daimler AG in Sindelfingen absolviert. Nach seinem Studium des Maschinenbaus/Energietechnik an der Hochschule Esslingen begann Garbrecht 1992 seine berufliche Laufbahn in der Elektrowerkzeugbranche bei dem familiengeführten Hersteller Festool. 1997 wechselte er zum schwedischen Maschinenbaukonzern Atlas Copco, der 2005 seine Werkzeugsparte an das Hong Kong-chinesische Unternehmen TTI verkauft hat. Dort war Garbrecht von 2005 bis 2008 als technischer Geschäftsführer bei AEG-Milwaukee zuständig für die Integration der Marken AEG und Milwaukee sowie der gesamten europäischen Operations in den globalen Konzern. Weitere Informationen zu Herr Horst W. Garbrecht stehen unter dem Link http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 bereit. *II. Datum der Bekanntmachung* Die ordentliche Hauptversammlung am 07. Mai 2018 wird durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 28. März 2018 bekannt gemacht. *III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger Euro 3.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.500.000 auf den Inhaber ausgestellte Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000 Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 288.864 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern. *IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* *Teilnahme an der Hauptversammlung*
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