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Dow Jones News
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DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2018 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008 \ WKN: 510 200 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
*Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* 
 
Montag, den 07. Mai 2018, 
um 13.30 Uhr in der 
Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. Stock, 
Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg 
 
*stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte zum 31. Dezember 2017 für die Basler 
   Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und dem Bericht des Vorstands 
   mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Basler 
   Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 Ahrensburg, und im 
   Internet unter 
 
   www.baslerweb.com 
 
   eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2017 am 19. März 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 
   36.007.185,63 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          = 6.486.494,72 
   Dividende von Euro 2,02 je  Euro 
   Aktie 
   Gewinnvortrag auf neue      = 29.520.690,91 
   Rechnung                    Euro 
   Bilanzgewinn                = 36.007.185,63 
                               Euro 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den 
   Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags 
   dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Etwaige von der 
   Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den 
   Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei 
   unveränderter auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über 
   die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende 
   Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der 
   Dividende und eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen 
   wird. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 11. Mai 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich bislang nach §§ 95, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus vier Mitgliedern zusammen. Die Gesellschaft 
   beschäftigte nunmehr in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 
   Arbeitnehmer und unterliegt daher dem Gesetz über die Drittelbeteiligung 
   der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG). 
 
   Den gesetzlichen Regelungen des Aktiengesetzes folgend hatte der 
   Vorstand im Bundesanzeiger vom 15. Februar 2018 bekannt gemacht, dass 
   nach Auffassung des Vorstandes der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 
   diesem Zeitpunkt nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen 
   gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt und ein solcher gesetzlich 
   vorzusehender Aufsichtsrat erstmalig zu bilden ist. 
 
   Dieser Bekanntmachung wurde seitens der Antragsberechtigten im § 98 Abs. 
   2 AktG beim zuständigen Gericht, dem Landgericht Lübeck, innerhalb der 
   Einspruchsfrist von einem Monat nicht widersprochen, sodass sich der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 28. Februar 2018 gemäß den 
   Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 
   Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammensetzt, wonach der 
   Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zu 
   bestehen hat. 
 
   Die Bestimmungen der Satzung über die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrates, über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie über die 
   Wahl, Abberufung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern treten mit 
   der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der 
   Anrufungsfrist einberufen wird, spätestens sechs Monate nach Ablauf 
   dieser Frist gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 AktG insoweit außer Kraft, 
   als sie den nunmehr anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften 
   widersprechen. Nach § 97 Abs. 2 S. 4 AktG kann eine Hauptversammlung, 
   die innerhalb der Frist von sechs Monaten stattfindet, an Stelle der 
   außer Kraft tretenden Satzungsbestimmungen mit einfacher 
   Stimmenmehrheit neue Satzungsbestimmungen beschließen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 10 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder werden 
   von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei Mitglieder von den 
   Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt.' 
7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich seit dem 28. 
   Februar 2018 gemäß den Regelungen §§ 95, Satz 3, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus 
   vier Mitglieder von den Aktionären nach dem Aktiengesetz und zwei 
   Mitglieder von den Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 
   zusammen. § 10 Abs. (1) der Satzung wird auf der Hauptversammlung unter 
   Punkt 6 der Tagesordnung den für die Gesellschaft maßgeblichen 
   Regelungen angepasst. 
 
   Mit der Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf der 
   Anrufungsfrist aus § 97 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1 AktG einberufen wird - 
   spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf dieser Frist - erlischt nach 
   § 97 Abs. 2 S. 3 AktG das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Eckart Kottkamp endet 
   überdies turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 07. Mai 
   2018. 
 
   Aus diesen Gründen ist die Neuwahl der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele der 
   Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung zum Ende 
   der Hauptversammlung vom 07. Mai 2018 in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung der Mitglieder 
      des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2018 beschließt, 
 
      Herrn Norbert Basler, Großhansdorf, 
      Unternehmer 
 
   *Aufsichtsratsmandate* 
 
   Herr Norbert Basler nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei der folgenden 
   Gesellschaft wahr: 
 
   * Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, 
     Lübeck 
   * Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch 
     Umweltmesstechnik AG, Markranstädt 
   * Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie 
     im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe 
 
   *Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien* 
 
   Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei: 
 
   * Stellv. Vorsitzender des Beirats der 
     Zöllner Holding GmbH, Kiel 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: -2-

Aktiengesellschaft* 
 
   Herr Norbert Basler hat seine Basler Aktien in 2015 auf die Basler 
   Beteiligungs GmbH & Co KG bzw. auf die Norbert Basler Holding GmbH in 
   2017 übertragen. Letztere hält augenblicklich 1.843.384 Stück 
   Basler-Aktien. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird auf das Folgende hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Norbert Basler als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   *Zeitaufwand* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Norbert Basler versichert, dass er 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Norbert Basler (Lebenslauf im Sinne 
   5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
   Norbert Basler, Jahrgang 1963, studierte von 1983 bis 1988 Maschinenbau 
   an der Technischen Universität Clausthal mit dem Schwerpunkt Elektrische 
   Informationstechnik. Noch während des Studiums gründete er die heutige 
   Basler AG. Im Frühjahr 2000 wechselte Norbert Basler aus dem Vorstand in 
   den Aufsichtsrat und wurde 2003 zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Norbert Basler stehen unter dem Link 
 
   http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 
 
   bereit. 
 
   b) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung der Mitglieder 
      des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2019 beschließt, 
 
      Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, 
      Großhansdorf, Unternehmensberater, 
 
   *Aufsichtsratsmandate* 
 
   Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp nimmt weitere Aufsichtsratsmandate bei 
   der folgenden Gesellschaft wahr: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI 
     Logistik AG, Hamburg. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp erfüllt aufgrund seines beruflichen 
   Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im 
   Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als 
   Mitglied des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, der 
   Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum 
   Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   *Zeitaufwand* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Prof. Eckart Kottkamp versichert, 
   dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp (Lebenslauf 
   im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
   Eckart Kottkamp, Jahrgang 1939, schloss 1966 sein Studium der Regelungs- 
   und Nachrichtentechnik an der RWTH Aachen ab und promovierte 1976. Er 
   war während seiner Berufslaufbahn u.a. Vorsitzender der Geschäftsführung 
   der Hako-Werke GmbH, der Claas Landmaschinen AG und der Jungheinrich AG 
   und blickt hier auf eine 17-jährige Erfahrung als Vorstands- und 
   Geschäftsführungsvorsitzender zurück. 1996 wurde ihm die Ehrenprofessur 
   der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg, verliehen. 
 
   Von 2006 bis Ende 2009 war er im Aufsichtsrat der Deutsche Steinzeug 
   Cremer & Breuer AG tätig und wurde dort mit Beginn seiner Tätigkeit in 
   den Prüfungsausschluss berufen und war seit 2008 dessen Vorsitzender. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Prof. Eckart Kottkamp stehen unter dem 
   Link 
 
   http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 
 
   bereit. 
 
   c) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung der Mitglieder 
      des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2020 beschließt, 
 
      Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Hamburg, 
      Fachhochschullehrerin für 
      Wirtschaftsprüfung und 
      Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE 
 
   *Aufsichtsratsmandate* 
 
   Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp hält keine weiteren Aufsichtsratsmandate. 
 
   *Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG* 
 
   Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp erfüllt aufgrund ihres beruflichen 
   Hintergrundes die Qualifikation eines unabhängigen Finanzexperten im 
   Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp steht außer in ihrer Tätigkeit als 
   Mitglied des Aufsichtsrats, welche sie seit dem 17. Mai 2017 ausübt, der 
   Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum 
   Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   *Zeitaufwand* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp versichert, 
   dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp (Lebenslauf 
   im Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
   Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Jahrgang 1970, promovierte 1997 an der 
   Universität Göttingen und arbeitete anschließend als 
   Prüfungsleiterin bei der internationalen Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie wurde 2002 zur Steuerberaterin 
   bestellt und legte 2004 das Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich ab. 
 
   Mirja Steinkamp war anschließend 13,5 Jahre lang als Prokuristin 
   und Führungskraft bei der Neumann Gruppe GmbH, einem weltweit agierenden 
   Handelsunternehmen, tätig. Sie verantwortete dort das 
   Konzernrechnungswesen (weltweiter Konzernabschlusses nach IFRS) und das 
   Hamburger Rechnungswesen (HGB, IFRS). 
 
   Seit April 2017 ist sie Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und 
   Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE. 
 
   Weitere Informationen zu Frau Prof. Dr. Steinkmap stehen unter dem Link 
 
   http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 
 
   bereit. 
 
   d) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung der Mitglieder 
      des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2021 beschließt, 
 
      Herrn Horst W. Garbrecht, Nürtingen, 
      Vorsitzender der Geschäftsführung der 
      Metabowerke GmbH 
 
   *Aufsichtsratsmandate* 
 
   Herr Horst W. Garbrecht hält keine weiteren Aufsichtsratsmandate. 
 
   *Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien* 
 
   Weitere Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien bestehen bei: 
 
   * Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH 
     & Co. KG, Waldachtal 
   * Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest 
     der Commerzbank AG, Frankfurt am Main 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Herr Horst W. Garbrecht steht außer in seiner Tätigkeit als 
   Mitglied des Aufsichtsrats, welche er seit dem 21. Mai 2015 ausübt, der 
   Gesellschaft in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum 
   Unternehmen, zu Organen der Gesellschaft oder zu wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   *Zeitaufwand* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Horst W. Garbrecht versichert, dass 
   er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Horst W. Garbrecht (Lebenslauf im 
   Sinne 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
   Horst W. Garbrecht, Jahrgang 1965, steht seit 2009 als 
   Vorstandsvorsitzender an der Spitze des Nürtinger 
   Elektrowerkzeug-Herstellers Metabo. Horst Garbrecht hat vor dem Studium 
   eine Ausbildung zum Maschinenbauer bei der Daimler AG in Sindelfingen 
   absolviert. Nach seinem Studium des Maschinenbaus/Energietechnik an der 
   Hochschule Esslingen begann Garbrecht 1992 seine berufliche Laufbahn in 
   der Elektrowerkzeugbranche bei dem familiengeführten Hersteller Festool. 
   1997 wechselte er zum schwedischen Maschinenbaukonzern Atlas Copco, der 
   2005 seine Werkzeugsparte an das Hong Kong-chinesische Unternehmen TTI 
   verkauft hat. Dort war Garbrecht von 2005 bis 2008 als technischer 
   Geschäftsführer bei AEG-Milwaukee zuständig für die Integration der 
   Marken AEG und Milwaukee sowie der gesamten europäischen Operations in 
   den globalen Konzern. 
 
   Weitere Informationen zu Herr Horst W. Garbrecht stehen unter dem Link 
 
   http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2018 
 
   bereit. 
 
*II. Datum der Bekanntmachung* 
 
Die ordentliche Hauptversammlung am 07. Mai 2018 wird durch Veröffentlichung der 
vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 28. März 2018 bekannt gemacht. 
 
*III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger Euro 3.500.000,00 und ist 
eingeteilt in 3.500.000 auf den Inhaber ausgestellte Stückaktien. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 3.500.000. Von diesen 3.500.000 
Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 288.864 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 
71b AktG). Die konkrete Anzahl der nicht ruhenden Stimmrechte kann sich bis zur 
Hauptversammlung noch verändern. 
 
*IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens 30. April 2018, 24.00 Uhr, bei der 
nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des 
depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. auf den 16. April 2018, 00.00 Uhr, (sogenannter 
Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher 
oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft unter 
folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 30. April 2018, 24.00 Uhr, zugehen: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
c/o COMMERZBANK AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
D - 60261 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 / 136 - 26351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem 
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von 
Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen 
bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine 
Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung 
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. 
Hierzu steht das auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
www.baslerweb.com 
 
unter der Rubrik 'Unternehmen/Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum 
Download bereitgestellte Formular zur Verfügung, welches auch direkt bei der 
Gesellschaft abgefordert werden kann. 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich unter den vorstehend genannten Voraussetzungen 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen 
müssen bis einschließlich 04. Mai 2018 bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen sein: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2018@baslerweb.com 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem Formular zur Ausübung der 
Stimmrechte im Wege der Briefwahl. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 
135 AktG erfasste Institute oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch 
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben 
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch 
den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende 
Adresse erfolgen: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2018@baslerweb.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses 
Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.baslerweb.com 
 
unter der Rubrik 'Unternehmen/Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zum 
Herunterladen bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht 
auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste 
Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden 
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig 
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen sich 
ebenfalls gemäß den vorstehend genannten Bedingungen ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht 
haben. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur 
gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der 
Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
Aktionäre, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erteilen möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, 
diese bis spätestens zum Ablauf des 04. Mai 2018 (Eingangsdatum bei der 
Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse zu 
übermitteln: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2018@baslerweb.com 
 
Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der 
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und 
in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären unter 
der Internetadresse 
 
www.baslerweb.com 
 
unter der Rubrik 'Unternehmen/Investoren' und dort unter 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. 
 
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare 
zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft besteht nicht. 
 
*V. Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Vorstand 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
 
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 06. April 2018 (24:00 
Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von 
Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den 
Wahlen zum Aufsichtsrat sind ausschließlich zu richten an: 
 
Basler Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
An der Strusbek 60-62 
D-22926 Ahrensburg 
Telefax: +49 (0) 4102 / 463-46-101 
E-Mail: hv2018@baslerweb.com 
 
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären 
zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die mit 
Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder 
zu den Wahlen zum Aufsichtsrat keiner Begründung bedürfen, die bis mindestens 14 
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 22. April 2018 (24.00 Uhr), bei der 

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March 28, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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