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DGAP-HV: AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AlzChem Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AlzChem Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
AlzChem Group AG Trostberg ISIN DE000A0HT46 
WKN A0AHT4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 23. Mai 
2018, um 10.00 Uhr (MESZ), in das Haus der Bayerischen 
Wirtschaft 
- Europasaal - 
Max-Joseph-Straße 5 
80333 München ein. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des Lageberichts für die 
   AlzChem Group AG und des Lageberichts für den 
   Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
   den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des 
   Corporate Governance-, des Vergütungs- und 
   des Corporate Social Responsibility - 
   Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.alzchem.com/de/hv 
 
   erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Feststellung des Jahresabschlusses sowie 
   einer Billigung des Konzernabschlusses durch 
   die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG 
   bedarf es daher nicht, sodass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das 
   Rumpfgeschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   PriceWaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   am 30. Juni 2018 endende Rumpfgeschäftsjahr 
   2018 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl 
   zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
   von zwischen Finanzberichten, die vor der 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft aufgestellt werden, soweit die 
   prüferische Durchsicht solcher zwischen 
   Finanzberichte beauftragt wird. 
II. Weitere Angaben zu Einberufung 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 101.763.355 Stück. 
Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben 
Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; 
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
101.763.355 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung 
der AlzChem Group AG nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in 
§ 123 Abs. 4 AktG bestimmten Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft spätestens am *Mittwoch, 16. Mai 2018, 
24.00 (MESZ),* in Textform (§ 126b BGB) unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 _AlzChem Group AG_ 
 _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
 _Haidelweg 48_ 
 _81241 München_ 
 _Deutschland_ 
 _Fax: +49 (0)89 889 690 633_ 
 _E-Mail: anmeldung@better-orange.de_ 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 
4 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform 
(§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf *Mittwoch, 
2. Mai 2018, 0.00 Uhr (MESZ)* (Nachweisstichtag), zu 
beziehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in einem 
von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut 
geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von 
innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, 
Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für 
diesen Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen 
zur Textform in deutscher oder englischer Sprache, dem 
Nachweisstichtag und der Zugangsfrist entsprechend. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Gesellschaft ist 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft 
den Aktionär zurückweisen. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben 
Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für 
Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung, 
falls eine Dividende gezahlt werden sollte. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
3. *Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
die depotführende Bank oder ein sonstiges 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 _AlzChem Group AG_ 
 _c/o Better Orange IR & HV AG_ 
 _Haidelweg 48_ 
 _81241 München_ 
 _Deutschland_ 
 _Fax: +49 (0)89 889 690 655_ 
 _E-Mail: alzchem@better-orange.de_ 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die 
vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zu 
Bevollmächtigungen werden den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
zugesandt und ist außerdem unter 
 
www.alzchem.com/de/hv 
 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht 
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
die Stimmrechtsvertreter der AlzChem Group AG, die das 
Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien 
gemäß vorstehenden Voraussetzungen form- und 
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Um die 
rechtzeitige Anmeldung der Aktien sicherzustellen, 
sollte die Anmeldung frühzeitig bei der Depotbank 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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