Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
712 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - 
 
- Wertpapier-Kenn-Nr. KC0100 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie 
hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Klöckner & Co SE am Mittwoch, den 16. Mai 2018, um 
10.30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD 
Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 
40474 Düsseldorf. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner 
   & Co SE und den Konzern und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2017, sowie Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns des 
   Geschäftsjahres 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Klöckner & Co SE für das 
   Geschäftsjahr 2017 in Höhe von *EUR 
   203.171.271,67* wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung von *EUR 0,30* Dividende je 
   dividendenberechtigte Stückaktie; dies 
   entspricht bei 99.750.000 
   dividendenberechtigten Stückaktien einer 
   Ausschüttung von insgesamt *EUR 29.925.000,00*. 
 
   Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: 
   *EUR 173.246.271,67*. 
 
   Die Dividende wird voraussichtlich am 21. Mai 
   2018 ausgezahlt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss am 23. Februar 2018 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Die 
   vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen 
   und daher vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse 
 
   www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar. Sie liegen darüber hinaus von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am 
   Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der 
   Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE besteht 
   gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO i. V. m. § 9 
   Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die 
   alle von den Aktionären gewählt werden. Der 
   stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Uwe 
   Roehrhoff, hat sein Mandat mit Wirkung zum 
   Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2018 
   niedergelegt, so dass eine Neuwahl erforderlich 
   ist. 
 
   Auf Vorschlag des Präsidiums, handelnd in 
   seiner Funktion als Nominierungsausschuss, 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, 
 
    Dr. Ralph Heck, Meggen (Schweiz), 
    Unternehmer und Director emeritus McKinsey 
    & Company, 
 
   als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 16. Mai 2018 für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
   wird, längstens jedoch für sechs Jahre. 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zur 
   Mitgliedschaft von Dr. Ralph Heck in (a) 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und (b) vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   (a) Schaltbau Holding AG, Vorsitzender des 
       Aufsichtsrats 
       Bilfinger SE, Mitglied des Aufsichtsrats 
   (b) Adolf Würth GmbH & Co. KG, Mitglied des 
       Beirats 
       Formel D GmbH, Vorsitzender des Beirats 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   erklärt: 
 
   Der vorgeschlagene Kandidat steht nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach 
   dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur Klöckner & Co 
   SE oder zu deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Klöckner & Co SE oder einem 
   wesentlich an der Klöckner & Co SE beteiligten 
   Aktionär. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich zudem bei dem 
   Kandidaten vergewissert, dass er den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats steht im 
   Einklang mit den vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Zielen und strebt 
   die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil 
   wurden vom Aufsichtsrat am 20. September 2017 
   beschlossen und sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. Dieser ist im 
   Geschäftsbericht 2017 enthalten und Bestandteil 
   der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen, die über die Internet-Adresse 
 
   www.kloeckner.com/de/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich sind und den Aktionären auf Anfrage 
   zugesandt werden. 
 
   Weitere Angaben über den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
   entnehmen Sie bitte nachstehendem Lebenslauf. 
 
   *Lebenslauf des Kandidaten:* 
 
   *Dr. Ralph Heck* 
 
   Dr. Ralph Heck (Jahrgang 1956) ist 
   Diplom-Wirtschaftsingenieur. Er studierte an 
   der Universität Karlsruhe mit 
   anschließender Promotion. Seine berufliche 
   Laufbahn begann er beim Internationalen 
   Währungsfonds. Dr. Heck arbeitete 
   anschließend von 1982 bis 2016 bei 
   McKinsey & Company zunächst als Berater, von 
   1988 bis 1994 als Principal und von 1995 bis 
   2016 als (Senior) Director. 
 
   Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die 
   Aufsichtsratstätigkeit: Während seiner Zeit bei 
   McKinsey & Company war Dr. Heck in diversen 
   Ländern in unterschiedlichen Erdteilen tätig 
   und sammelte umfassende Expertise in 
   verschiedenen Funktionen in vielfältigen 
   Branchen wie z.B. Handel, Automobil, Medien und 
   Services mit Schwerpunkt Strategie, 
   Organisation und Verhaltensmanagement. Zu 
   seinen Klienten zählten unter anderem 
   große Familienunternehmen, Mittelständler 
   und DAX-Konzerne. Zudem war Dr. Heck auch 
   Mitglied und Leiter mehrerer interner Gremien 
   bei McKinsey & Company und förderte diverse 
   Initiativen. 
 
   Wesentliche Nebentätigkeiten: Neben seinen 
   Aufsichtsratsmandaten bei der Schaltbau Holding 
   AG und der Bilfinger SE und seinen 
   Beiratsmandaten bei der Adolf Würth GmbH & Co. 
   KG sowie der Formel D GmbH ist Dr. Heck 
   Kuratoriumsmitglied der Bertelsmann Stiftung. 
 
   Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder 
   sind zugänglich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.kloeckner.com/de/aufsichtsrat.html 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018, 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts des 
      Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 
      2018 sowie 
   c) zum Abschlussprüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht zusätzlicher 
      unterjähriger Finanzinformationen in den 
      Geschäftsjahren 2018 und 2019, soweit 
      diese inhaltlich den Vorgaben für den 
      verkürzten Abschluss und den 
      Zwischenlagebericht im 
      Halbjahresfinanzbericht entsprechen und 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2019 erstellt werden, 
 
   zu wählen. 
 
*Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben 
gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
des 9. Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der 
nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.