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DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung 
zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 9. Mai 2018, um 
10.00 Uhr, im Auditorium Friedrichstraße, 
Friedrichstraße 180, 
10117 Berlin, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. 
I. _Tagesordnung_ 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1:  und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2017, des Lageberichts der 
    Gesellschaft und des Konzernlageberichts für 
    das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den vom 
    Vorstand aufgestellten Konzernabschluss 
    gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die 
    Hauptversammlung erforderlich. 
 
    Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder 
    Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 
    289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuchs stehen den Aktionären unter 
    der Internetadresse 
 
    http://www.artnet.de 
 
    unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor 
    Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
2:  Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
 
    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
    satzungsgemäß die Leitung der 
    Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
    Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
4:  Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur 
    ordentlichen Hauptversammlung 2019 erstellten 
    Zwischenfinanzberichten zu wählen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
5: 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 
    1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 
    der Satzung der artnet AG aus drei von der 
    Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
    zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
    Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018, so 
    dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der 
    Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller 
    derzeit amtierenden Mitglieder des 
    Aufsichtsrats vor. 
 
    a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Hans Neuendorf*, Berlin, 
       Kunsthändler, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2018 beschließt. 
 
       Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in 
       einem anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
       vergleichbaren in- oder ausländischen 
       Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Herr Neuendorf ist derzeit Vorsitzender 
       des Aufsichtsrats der artnet AG und 
       darüber hinaus Mitglied des Vorstands und 
       maßgeblich beteiligter Aktionär der 
       Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu 
       27,06% an der artnet AG beteiligt ist. 
       Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst, 
       alleiniges Vorstandsmitglied der artnet 
       AG, sind verwandtschaftlich verbunden. 
       Außerdem besteht zwischen der 
       Galerie Neuendorf AG und der artnet AG 
       ein bis Ende Juli 2018 befristeter 
       Beratervertrag mit Blick auf bestimmte 
       Tätigkeiten, die nicht vom 
       Aufsichtsratsmandat erfasst sind. 
 
       Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach 
       Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen 
       weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. Nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für 
       die Tätigkeit als Mitglied des 
       Aufsichtsrats der artnet AG zu 
       erwartenden Zeitaufwand erbringen. 
    b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Dr. Bernhard Heiss*, München, 
       selbständiger Rechtsanwalt, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2018 beschließt. 
 
       Herr Dr. Heiss ist neben seiner 
       Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet 
       AG Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Centrotec Sustainable AG 
       (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, 
       der Altium Capital AG (Mitglied des 
       Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und 
       der Schoeller Holding SE & Co KGaA 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i. 
       Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied 
       in einem vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als 
       Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG 
       zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
    c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Dr. Kilian Jay von Seldeneck*, 
       Berlin, 
       Auktionator, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2018 beschließt. 
 
       Herr Dr. Jay von Seldeneck ist weder 
       Mitglied in einem anderen gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in 
       einem vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Dr. Jay von Seldeneck den für die 
       Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats 
       der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand 
       erbringen. Herr Dr. Jay von Seldeneck 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
 
    Die Lebensläufe der Kandidaten mit weiteren 
    Angaben zu ihren jeweiligen relevanten 
    Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen stehen 
    auf der Internetseite 
 
    http://www.artnet.de 
 
    unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor 
    Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung 
    und sind zudem am Ende dieser Einladung 
    abgedruckt. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben 
    die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
    erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
    Gesamtgremium an. 
 
    Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
    tätig ist, vertraut. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
    zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
    hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Neuendorf, für 
    den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 

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March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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