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DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-03-29 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung 
zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 9. Mai 2018, um 
10.00 Uhr, im Auditorium Friedrichstraße, 
Friedrichstraße 180, 
10117 Berlin, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. 
I. _Tagesordnung_ 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1:  und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2017, des Lageberichts der 
    Gesellschaft und des Konzernlageberichts für 
    das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den vom 
    Vorstand aufgestellten Konzernabschluss 
    gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die 
    Hauptversammlung erforderlich. 
 
    Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder 
    Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 
    289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuchs stehen den Aktionären unter 
    der Internetadresse 
 
    http://www.artnet.de 
 
    unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor 
    Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
2:  Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
 
    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
    satzungsgemäß die Leitung der 
    Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
    Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
4:  Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur 
    ordentlichen Hauptversammlung 2019 erstellten 
    Zwischenfinanzberichten zu wählen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
5: 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 
    1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 
    der Satzung der artnet AG aus drei von der 
    Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
    zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
    Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2018, so 
    dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der 
    Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller 
    derzeit amtierenden Mitglieder des 
    Aufsichtsrats vor. 
 
    a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Hans Neuendorf*, Berlin, 
       Kunsthändler, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2018 beschließt. 
 
       Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in 
       einem anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
       vergleichbaren in- oder ausländischen 
       Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Herr Neuendorf ist derzeit Vorsitzender 
       des Aufsichtsrats der artnet AG und 
       darüber hinaus Mitglied des Vorstands und 
       maßgeblich beteiligter Aktionär der 
       Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu 
       27,06% an der artnet AG beteiligt ist. 
       Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst, 
       alleiniges Vorstandsmitglied der artnet 
       AG, sind verwandtschaftlich verbunden. 
       Außerdem besteht zwischen der 
       Galerie Neuendorf AG und der artnet AG 
       ein bis Ende Juli 2018 befristeter 
       Beratervertrag mit Blick auf bestimmte 
       Tätigkeiten, die nicht vom 
       Aufsichtsratsmandat erfasst sind. 
 
       Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach 
       Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen 
       weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. Nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für 
       die Tätigkeit als Mitglied des 
       Aufsichtsrats der artnet AG zu 
       erwartenden Zeitaufwand erbringen. 
    b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Dr. Bernhard Heiss*, München, 
       selbständiger Rechtsanwalt, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2018 beschließt. 
 
       Herr Dr. Heiss ist neben seiner 
       Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet 
       AG Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Centrotec Sustainable AG 
       (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, 
       der Altium Capital AG (Mitglied des 
       Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und 
       der Schoeller Holding SE & Co KGaA 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i. 
       Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied 
       in einem vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als 
       Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG 
       zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
    c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Dr. Kilian Jay von Seldeneck*, 
       Berlin, 
       Auktionator, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2018 beschließt. 
 
       Herr Dr. Jay von Seldeneck ist weder 
       Mitglied in einem anderen gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in 
       einem vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Dr. Jay von Seldeneck den für die 
       Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats 
       der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand 
       erbringen. Herr Dr. Jay von Seldeneck 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
 
    Die Lebensläufe der Kandidaten mit weiteren 
    Angaben zu ihren jeweiligen relevanten 
    Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen stehen 
    auf der Internetseite 
 
    http://www.artnet.de 
 
    unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor 
    Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung 
    und sind zudem am Ende dieser Einladung 
    abgedruckt. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben 
    die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
    erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
    Gesamtgremium an. 
 
    Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
    tätig ist, vertraut. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
    zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
    hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Neuendorf, für 
    den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der -2-

II.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft ist im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung eingeteilt in 5.631.067 
     auf den Namen lautende Stückaktien, von 
     denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
     Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
     somit im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung auf 5.631.067 Stimmrechte. 
     Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
     Einberufung der Hauptversammlung 78.081 
     eigene Aktien, aus denen ihr keine 
     Stimmrechte zustehen. 
III. *Teilnahmebestimmungen* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die (i) am Tage der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der 
   Gesellschaft eingetragen sind und (ii) sich 
   rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 
 
   *2. Mai 2018,* 
   *24:00 Uhr (MESZ),* 
 
   unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw. 
   E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   per Fax: +49 (0)89 889690633; oder 
   per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
   Better Orange IR & HV AG ist für die 
   Anmeldung die Empfangsbevollmächtigte der 
   Gesellschaft. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
   gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im 
   Aktienregister, in dem die Namensaktien 
   geführt werden, eingetragen ist. Für das 
   Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
   Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
   zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage 
   der Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
   technischen Gründen werden allerdings im 
   Zeitraum zwischen dem 3. Mai 2018, 00:00 Uhr 
   (MESZ), und dem 9. Mai 2018, 24:00 Uhr 
   (MESZ), keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen (sog. 
   Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag 
   der Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
   Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 2. 
   Mai 2018 (sog. Technical Record Date). 
 
   Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für 
   die Verfügung über die Aktien. Erwerber von 
   Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 
   2. Mai 2018 bei der Gesellschaft eingehen, 
   können allerdings Teilnahmerechte und 
   Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, 
   es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen. In solchen Fällen bleiben 
   Teilnahme- und Stimmrecht bis zur 
   Umschreibung der Aktien auf den Erwerber noch 
   bei dem im Aktienregister eingetragenen 
   Aktionär. 
 
   Sämtliche Erwerber von Aktien der 
   Gesellschaft, die noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
   gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu 
   stellen. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen 
   sowie diesen gemäß § 135 AktG 
   gleichgestellte Institutionen oder Personen 
   dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen 
   nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im 
   Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund 
   einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu 
   regelt § 135 AktG (hierzu siehe unten). 
 
   Ein Formular zur Anmeldung, 
   Eintrittskartenbestellung und 
   Vollmachtserteilung (Anmeldeunterlagen) wird 
   den Aktionären, die am 25. April 2018, 00:00 
   Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
   sind, zusammen mit der 
   Hauptversammlungseinladung per Post übersandt 
   und steht auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.artnet.de 
 
   unter dem Menüpunkt 'Über uns', 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum 
   Download zur Verfügung. Es wird Aktionären 
   auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der 
   Anmeldung werden Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt bzw. auf Wunsch am 
   Versammlungsort hinterlegt. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. 
   durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall ist eine fristgemäße 
   Anmeldung gemäß dem vorstehenden 
   Abschnitt erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen 
   nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   der Textform (§ 126b des Bürgerlichen 
   Gesetzbuches - BGB). 
 
   Die Vollmacht kann in Textform entweder (i) 
   gegenüber der Gesellschaft 
   ausschließlich unter folgender Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   per Fax: +49 (0)89 889690633; oder 
   per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
   sowie am Tag der Hauptversammlung am 
   Versammlungsort oder (ii) gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die 
   Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erteilt, so bedarf es, soweit sich aus § 135 
   AktG nichts Abweichendes ergibt, eines 
   Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft in Textform. Dieser Nachweis 
   kann am Tag der Hauptversammlung durch den 
   Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht 
   oder unter vorstehend genannter Adresse 
   einschließlich des dort genannten Weges 
   der elektronischen Kommunikation (E-Mail) an 
   die Gesellschaft gesendet werden. Vorstehende 
   Ausführungen gelten für den Widerruf einer 
   Vollmacht entsprechend. Better Orange IR & HV 
   AG ist sowohl für die Vollmachtserteilung als 
   auch deren Widerruf sowie für den Nachweis 
   der Bevollmächtigung die 
   Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
   Ein Formular zur Vollmachtserteilung steht 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.artnet.de 
 
   unter dem Menüpunkt 'Über uns', 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum 
   Download zur Verfügung und wird Aktionären 
   auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Es 
   ist außerdem den Anmeldeunterlagen 
   beigefügt und befindet sich auf der Rückseite 
   jeder Eintrittskarte. 
 
   _Kreditinstitute, 
   Finanzdienstleistungsinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte 
   Personen_ 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, ein einem 
   Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder 
   Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt 
   werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz 
   noch nach der Satzung der Gesellschaft 
   besondere Formerfordernisse noch bedarf es 
   eines Nachweises der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft. Wir weisen jedoch 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigende Institution oder Person 
   möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von 
   ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG 
   nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten 
   Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder 
   Person, die sie bevollmächtigen möchten, über 
   eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen. 
 
   _Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, 
   sich entsprechend ihren Weisungen durch die 
   von der Gesellschaft benannten, jeweils 
   einzelvertretungsberechtigten 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist 
   eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. 
   Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
   der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
   Weisungen aus und sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Sie nehmen 
   keine Vollmachten zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
   Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
   Anträgen entgegen. 
 
   Ein Formular zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft steht ebenfalls unter der 
   Internetseite 
 
   http://www.artnet.de 
 
   unter dem Menüpunkt 'Über uns', 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur 
   Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen 
   auch kostenlos zugesandt. Es ist 
   außerdem den Anmeldeunterlagen 
   beigefügt. 
 
   Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der -3-

nach fristgerechter Anmeldung oder die 
   Änderung von Vollmacht und Weisungen an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   können der Gesellschaft aus organisatorischen 
   Gründen nur bis Dienstag, den 8. Mai 2018, 
   24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an 
   die oben in diesem Abschnitt III. 2. 
   ('Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte') genannte Anschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden. 
 
   Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung 
   teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter 
   auch während der Hauptversammlung bis zum 
   Beginn der Abstimmungen die Möglichkeit, die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts 
   zu bevollmächtigen. 
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies 
   entspricht derzeit 281.554 Aktien) erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
   neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
   Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
   sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor 
   der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
   Ablauf des 
 
   *08. April 2018,* 
   *24:00 Uhr (MESZ),* 
 
   zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
   Ergänzungsverlangen an folgende Adresse: 
 
   Vorstand der 
   artnet AG 
   Oranienstraße 164 
   10969 Berlin. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung bekanntgemacht 
   wurden - unverzüglich nach Zugang des 
   Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht 
   und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
 
   http://www.artnet.de 
 
   unter dem Menüpunkt 'Über uns', 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' 
   bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
4. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG* 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   und Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern 
   oder Aufsichtsratsmitgliedern an die 
   Gesellschaft richten. Sofern Gegenanträge 
   oder Wahlvorschläge, welche auch die übrigen 
   gesetzlichen Erfordernisse für eine 
   Zugänglichmachung erfüllen, bis spätestens 
   zum Ablauf des 
 
   *24. April 2018,* 
   *24:00 Uhr (MESZ),* 
 
   unter der Anschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   per Fax: +49 (0)89 889690666; oder 
   per E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
   eingehen, werden diese den anderen Aktionären 
   unter der Internetadresse 
 
   http://www.artnet.de 
 
   unter dem Menüpunkt 'Über uns', 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' 
   zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen 
   der Verwaltung werden nach dem 24. April 2018 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. Anderweitig adressierte 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
   zugänglich gemacht. 
5. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 
   131 Abs. 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf 
   Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu 
   verbundenen Unternehmen sowie über die Lage 
   des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
6. *Weitergehende Erläuterungen* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
   1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG stehen unter der 
   Internetadresse 
 
   http://www.artnet.de 
 
   unter dem Menüpunkt 'Über uns', 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zu 
   Verfügung. 
7. *Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur 
   Hauptversammlung stehen unter der 
   Internetadresse 
 
   http://www.artnet.de 
 
   unter dem Menüpunkt 'Über uns', 
   'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zu 
   Verfügung. 
 
Berlin, im März 2018 
 
*artnet AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten 
 
*Hans Neuendorf* 
 
Geburtsjahr 
 
* 1937 
 
Ausgeübter Beruf 
 
* Kunsthändler 
 
Wohnort 
 
* Berlin 
 
Aktuelles Mitglied des Aufsichtsrats (artnet AG) 
 
* Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2013 
* Gewählt bis zur Beendigung der 
  Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
  das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen 
 
* Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in 
  einem anderen gesetzlich zu bildenden 
  Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
  vergleichbaren in- oder ausländischen 
  Kontrollgremium. 
 
Berufliche Laufbahn, Qualifikation und wesentliche 
Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat 
 
* April 1999-Juli 2013: Alleinvorstand artnet AG 
* Gründer der Gesellschaft 
* Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als 
  ehemaliger Vorstand der artnet AG und als 
  Kunsthändler, verfügt Herr Neuendorf über die 
  erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für 
  das Aufsichtsratsmandat. 
 
Zusätzliche Angaben nach Ziffer 5.4.1 des Corporate 
Governance Kodex 
 
* Herr Neuendorf ist Mitglied des Vorstands der 
  Galerie Neuendorf AG, die zu 27,06% an der 
  artnet AG beteiligt ist. Herr Neuendorf und 
  Jacob Pabst, Vorstand der artnet AG, sind 
  verwandtschaftlich verbunden. Außerdem 
  besteht zwischen der Galerie Neuendorf AG und 
  der artnet AG ein Beratervertrag mit Blick auf 
  bestimmte Tätigkeiten, die nicht vom 
  Aufsichtsratsmandat erfasst sind. 
* Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach 
  Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen 
  weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
  Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
  persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
  zur artnet AG oder zu deren 
  Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG 
  oder einem wesentlich an der artnet AG 
  beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des 
  Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für die 
  Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der 
  artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand 
  erbringen. 
 
*Dr. Bernhard Heiss* 
 
Geburtsjahr 
 
* 1955 
 
Ausgeübter Beruf 
 
* Selbständiger Rechtsanwalt 
 
Wohnort 
 
* München 
 
Aktuelles Mitglied des Aufsichtsrats (artnet AG) 
 
* Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2016 
* Gewählt bis zur Beendigung der 
  Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
  das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen 
 
* Herr Dr. Heiss ist neben seiner Mitgliedschaft 
  im Aufsichtsrat der artnet AG Mitglied des 
  Aufsichtsrats der Centrotec Sustainable AG 
  (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, der 
  Altium Capital AG (Mitglied des 
  Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG 
  (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und der 
  Schoeller Holding SE & Co KGaA (Mitglied des 
  Aufsichtsrats), Pullach i. Isartal. Dr. Heiss 
  ist kein Mitglied in einem vergleichbaren in- 
  oder ausländischen Kontrollgremium eines 
  Wirtschaftsunternehmens. 
 
Berufliche Laufbahn, Qualifikation und wesentliche 
Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat 
 
* Herr Dr. Heiss hat seine Ausbildung in Jura an 
  der Universität Heidelberg mit einem 1. 
  Staatsexamen und in Frankfurt a.M. mit einem 
  2. Staatsexamen 1982 abgeschlossen, danach 
  Tätigkeit an der Ludwigs Maximilians 
  Universität als akademischer Rat mit Promotion 
  Dr. jur. 
* Seit 1986 als Rechtsanwalt in 
  wirtschaftsrechtlich beratenden 
  Anwaltssozietäten tätig, zuletzt bis 2005 als 
  Partner der international tätigen Sozietät 
  Freshfields Bruckhaus Deringer LLP 
  (Schwerpunkt Unternehmenstransaktionen und 
  Kapitalmarkt in der Medienbranche). Seit 2006 
  tätig in eigener Praxis, Aufsichtsrat und 
  Investor in börsennotierten und privaten 
  Unternehmen. Mitglied des Kuratoriums der PIN 
  Pinakothek der Moderne in München. 
* Aufgrund seiner beruflich Ausbildung, 
  langjährigen Erfahrung in verschieden 
  Aufsichtsräten und seiner Spezialisierung auf 
  Unternehmenstransaktionen und Kapitalmarkt in 
  der Medienbranche, verfügt Dr. Heiss über die 
  erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für 
  das Aufsichtsratsmandat. 
 
Zusätzliche Angaben nach Ziffer 5.4.1 des Corporate 
Governance Kodex 
 
* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Dr. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Heiss den für die Tätigkeit als Mitglied des 
  Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden 
  Zeitaufwand erbringen. Nach Einschätzung des 
  Aufsichtsrats steht Dr. Heiss in keinen nach 
  Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate 
  Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
  oder geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
  oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen 
  der artnet AG. 
* Dr. Heiss ist mit 12,25% an der artnet AG 
  beteiligt. 
 
*Dr. Kilian Jay von Seldeneck* 
 
Geburtsjahr 
 
* 1979 
 
Ausgeübter Beruf 
 
* Auktionator 
 
Wohnort 
 
* Berlin 
 
Aktuelles Mitglied des Aufsichtsrats (artnet AG) 
 
* Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2017 
* Gewählt bis zur Beendigung der 
  Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
  das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen 
 
* Herr Dr. Jay von Seldeneck ist weder Mitglied 
  in einem anderen gesetzlich zu bildenden 
  Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
  vergleichbaren in- oder ausländischen 
  Kontrollgremium. 
 
Berufliche Laufbahn, Qualifikation und wesentliche 
Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat 
 
* Herr Dr. Jay von Seldeneck studierte 
  Betriebswirtschaft mit Fachrichtung Finanz- 
  und Rechnungswesen in St.Gallen und Berkeley. 
  Daneben hat Dr. Jay von Seldeneck ein Diplom 
  in zeitgenössische Kunst des Sotheby's 
  Institute of Art, London. Als Banker 
  spezialisierte er sich bis 2012 auf die 
  Zusammenarbeit mit Family Offices im Mittleren 
  Osten und Großbritannien. Dr. Jay von 
  Seldeneck ist Mitglied der Geschäftsleitung 
  des Kunsthauses Lempertz, wo er seit 2012 
  gemeinsam mit seiner Ehefrau die Berliner 
  Niederlassung des Kunsthauses Lempertz leitet. 
* Dr. Jay von Seldeneck ist Mitglied im Vorstand 
  des Förderkreises der Deutschen Oper, im 
  Stiftungsrat der Bürgerstiftung Berlin und 
  seit 2016 Mitglied im Präsidium des 
  Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer 
  e.V. 
* Aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen und 
  kunsthistorischen Ausbildung, und seiner 
  Erfahrung als Auktionator, verfügt Dr. Jay von 
  Seldeneck über die erforderlichen Kenntnisse 
  und Fähigkeiten für das Aufsichtsratsmandat. 
 
Zusätzliche Angaben nach Ziffer 5.4.1 des Corporate 
Governance Kodex 
 
* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Dr. 
  Jay von Seldeneck den für die Tätigkeit als 
  Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG zu 
  erwartenden Zeitaufwand erbringen. Nach 
  Einschätzung des Aufsichtsrats steht Dr. Jay 
  von Seldeneck in keinen nach Ziffer 5.4.1 
  Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance 
  Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
  geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder 
  zu deren Konzernunternehmen, den Organen der 
  artnet AG oder einem wesentlich an der artnet 
  AG beteiligten Aktionär. 
 
2018-03-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: artnet AG 
             Oranienstr. 164 
             10969 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49 30 20917829 
Fax:         +49 30 20917829 
E-Mail:      ir@artnet.com 
Internet:    http://www.artnet.de 
ISIN:        DE000A1K0375 
WKN:         A1K037 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, 
             Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
670589 2018-03-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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