
Das Bundesverfassungsgericht will am 12. Juni über das Streikverbot für Beamte urteilen, gegen das vier Lehrer mit Unterstützung des Gewerkschaftsbundes geklagt haben. "Gerade diejenigen Beamten, die nicht hoheitliche Tätigkeiten ausüben, sollen endlich die Möglichkeit bekommen, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und notfalls auch ihre Arbeit niederlegen zu können", sagte Hannack. Die Bedingungen und Besoldungen hätten sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Insofern dürften die Beamten bei der aktiven Mitgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen nicht außen vor gelassen werden. "Auch der Beamtenbund weiß, dass wir dort lediglich Anhörungsrechte haben - keine echten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, was die Gehälter und Arbeitsbedingungen anbelangt", sagte die DGB-Vize zu den Spitzengesprächen beider Organisationen mit dem Bundesinnenminister. "Insofern müssten wir da gemeinsam in die Richtung gehen, dass Beamte eine ordentliche Besoldung durchsetzen dürfen."
Das Beamtentum habe sich zu einer "äußerst heterogenen Gruppe" entwickelt. Dazu gehörten nicht nur Träger hoheitlicher Funktionen wie Polizeibeamte oder Mitarbeiter der Finanzverwaltung. Es gebe auch zahlreiche Beamtengruppen im nichthoheitlichen Bereichen, etwa die Lehrer. Zudem gebe es Beamte in privatisierten Unternehmen der Deutschen Bahn und der Post. "Wir fordern nicht die Abschaffung des Berufsbeamtentums, sondern das Streikrecht für Beamte in bestimmten Bereichen", sagte Hannack. "Das Funktionieren des Staates würde dadurch nicht beeinträchtigt."
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