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DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN: DE0005785802 // WKN: 578580 ISIN: DE000A2G9L83 // WKN: A2G9L8 ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 17. Mai 2018, um 10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 4.954.406.921,53 ausweist, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.954.406.921,53 für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende EUR 324.838.111,94 von EUR 1,06 für jede der 306.451.049 dividendenberechtigten Aktien Gewinnvortrag auf neue EUR 4.629.568.809,59 Rechnung Bilanzgewinn EUR 4.954.406.921,53 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die derzeit unmittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 1.659.951 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Dividende ist am 23. Mai 2018 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6. *Modernisierung und Überarbeitung verschiedener Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft* Seit dem Formwechsel der Gesellschaft in ihre heutige Rechtsform einer börsennotierten Kommanditgesellschaft auf Aktien im Jahr 2006 ist die Satzung der Gesellschaft im Wesentlichen unverändert geblieben. Die wenigen zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen seit dem Jahr 2006 betrafen lediglich punktuelle Veränderungen des Satzungstextes, zuletzt etwa die Anpassung der Bestimmungen über den Unternehmensgegenstand, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats oder wiederkehrende Beschlussgegenstände wie die Erneuerung der Ermächtigungen betreffend die genehmigten Kapitalien der Gesellschaft sowie Anpassungen betreffend die bedingten Kapitalien der Gesellschaft. Im praktischen Umgang mit der bestehenden Satzungsfassung haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat in der Vergangenheit vereinzelte Passagen identifiziert, die im Sinne einer behutsamen Fortentwicklung des Satzungstextes verbessert werden können. Dies betrifft neben Regelungen, die inzwischen obsolet geworden sind, diverse Klarstellungen des Satzungstextes oder redaktionelle Überarbeitungen und Harmonisierungen bestehender Regelungen. Um die Satzung als grundlegendes Regelwerk der Verfassung der Gesellschaft auch für die Zukunft rechtssicher, modern und angemessen knapp zu halten, soll sie im Interesse des Unternehmens - wo erforderlich - überarbeitet und modernisiert werden. Eine nach Maßgabe der nachstehend vorgeschlagenen Anpassungen und Überarbeitungen fortentwickelte Satzungsfassung liegt vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus, ist über die Internetseite der Gesellschaft verfügbar und wird auch in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die vorgeschlagenen Satzungsanpassungen betreffen die folgenden Punkte: a) Bekanntmachungen ausschließlich im Bundesanzeiger § 3 Abs. 2 der Satzung sieht zusammenfassend vor, dass englischsprachige Kurzfassungen der Einladungen zu Hauptversammlungen einschließlich der Tagesordnung sowie weitere Kurzfassungen der Bekanntmachungen grundsätzlich in den U.S.-Zeitungen The Wall Street Journal und The New York Times zu veröffentlichen sind. § 14 Abs. 2 der Satzung regelt den Zeitpunkt für die Veröffentlichung der englischsprachigen Kurzfassung. Von einer solchen Veröffentlichung kann die persönlich haftende Gesellschafterin aber mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 der Satzung abweichen. Dieses zusätzliche Publizitätserfordernis soll gestrichen werden, weil dem Aufwand für entsprechende Veröffentlichungen - die in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 der Satzung in der Vergangenheit ohnehin keine praktische Relevanz erfahren haben - nach Auffassung der Gesellschaft kein hinreichender Mehrwert für die Gesellschaft und ihre Aktionäre gegenübersteht. Die Gesellschaft wird ihren Publikationsverpflichtungen - auch in den USA in ihrer Eigenschaft als an der New York Stock Exchange notierendes Unternehmen - selbstverständlich unverändert nachkommen. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: § 3 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden ersatzlos gestrichen. Die Absatznummerierung vor § 3 Abs. 1 entfällt. Der derzeitige § 14 Abs. 3 wird als § 14 Abs. 2 neu nummeriert. Im Übrigen bleiben § 3 und § 14 der Satzung der Gesellschaft unverändert. b) Streichung der Bestimmungen über die Form der Aktienurkunden § 5 Abs. 3 der Satzung regelt, dass die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt wird. Als börsennotierte Gesellschaft sind die Rechte der Aktionäre der Gesellschaft in einer Globalurkunde verbrieft, die bei einem Zentralverwahrer (der Clearstream Banking AG) in Girosammelverwahrung gehalten wird. Physische Aktien der Gesellschaft existieren damit ebenso wenig wie Gewinnanteil- oder Erneuerungsscheine. § 5 Abs. 3 der Satzung ist damit obsolet und soll gestrichen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen. Der derzeitige § 5 Abs. 4 wird als § 5 Abs. 3 neu nummeriert. Im Übrigen bleibt § 5 der Satzung der Gesellschaft unverändert. c) Konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats nur noch nach Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung tritt der Aufsichtsrat im Anschluss an die
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April 03, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)