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DGAP-HV: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN: DE0005785802 // 
WKN: 578580 
 
ISIN: DE000A2G9L83 // WKN: A2G9L8 
 
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 17. 
Mai 2018, um 10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, 
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & 
   Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden 
   Berichts der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius 
   Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 
   2017; Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & 
   Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt 
   die Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung; im Übrigen sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren 
   Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 
   der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das 
   Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung, 
   die einen Bilanzgewinn von EUR 4.954.406.921,53 
   ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   4.954.406.921,53 für das Geschäftsjahr 2017 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende EUR 324.838.111,94 
   von EUR 1,06 für jede 
   der 306.451.049 
   dividendenberechtigten 
   Aktien 
   Gewinnvortrag auf neue  EUR 4.629.568.809,59 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn            EUR 4.954.406.921,53 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   derzeit unmittelbar von der Gesellschaft 
   gehaltenen 1.659.951 eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt 
   sind. 
 
   Die Dividende ist am 23. Mai 2018 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungs- und 
   Corporate-Governance-Ausschusses, vor, die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6. *Modernisierung und Überarbeitung 
   verschiedener Bestimmungen der Satzung der 
   Gesellschaft* 
 
   Seit dem Formwechsel der Gesellschaft in ihre 
   heutige Rechtsform einer börsennotierten 
   Kommanditgesellschaft auf Aktien im Jahr 2006 ist 
   die Satzung der Gesellschaft im Wesentlichen 
   unverändert geblieben. Die wenigen 
   zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen seit dem 
   Jahr 2006 betrafen lediglich punktuelle 
   Veränderungen des Satzungstextes, zuletzt etwa 
   die Anpassung der Bestimmungen über den 
   Unternehmensgegenstand, die Vergütung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats oder wiederkehrende 
   Beschlussgegenstände wie die Erneuerung der 
   Ermächtigungen betreffend die genehmigten 
   Kapitalien der Gesellschaft sowie Anpassungen 
   betreffend die bedingten Kapitalien der 
   Gesellschaft. 
 
   Im praktischen Umgang mit der bestehenden 
   Satzungsfassung haben die persönlich haftende 
   Gesellschafterin und der Aufsichtsrat in der 
   Vergangenheit vereinzelte Passagen identifiziert, 
   die im Sinne einer behutsamen Fortentwicklung des 
   Satzungstextes verbessert werden können. Dies 
   betrifft neben Regelungen, die inzwischen obsolet 
   geworden sind, diverse Klarstellungen des 
   Satzungstextes oder redaktionelle 
   Überarbeitungen und Harmonisierungen 
   bestehender Regelungen. Um die Satzung als 
   grundlegendes Regelwerk der Verfassung der 
   Gesellschaft auch für die Zukunft rechtssicher, 
   modern und angemessen knapp zu halten, soll sie 
   im Interesse des Unternehmens - wo erforderlich - 
   überarbeitet und modernisiert werden. 
 
   Eine nach Maßgabe der nachstehend 
   vorgeschlagenen Anpassungen und 
   Überarbeitungen fortentwickelte 
   Satzungsfassung liegt vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft aus, ist über die Internetseite der 
   Gesellschaft verfügbar und wird auch in der 
   Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. 
 
   Die vorgeschlagenen Satzungsanpassungen betreffen 
   die folgenden Punkte: 
 
   a) Bekanntmachungen ausschließlich im 
      Bundesanzeiger 
 
      § 3 Abs. 2 der Satzung sieht 
      zusammenfassend vor, dass englischsprachige 
      Kurzfassungen der Einladungen zu 
      Hauptversammlungen einschließlich der 
      Tagesordnung sowie weitere Kurzfassungen 
      der Bekanntmachungen grundsätzlich in den 
      U.S.-Zeitungen The Wall Street Journal und 
      The New York Times zu veröffentlichen sind. 
      § 14 Abs. 2 der Satzung regelt den 
      Zeitpunkt für die Veröffentlichung der 
      englischsprachigen Kurzfassung. Von einer 
      solchen Veröffentlichung kann die 
      persönlich haftende Gesellschafterin aber 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß 
      § 3 Abs. 2 Satz 3 der Satzung abweichen. 
 
      Dieses zusätzliche Publizitätserfordernis 
      soll gestrichen werden, weil dem Aufwand 
      für entsprechende Veröffentlichungen - die 
      in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 2 Satz 
      3 der Satzung in der Vergangenheit ohnehin 
      keine praktische Relevanz erfahren haben - 
      nach Auffassung der Gesellschaft kein 
      hinreichender Mehrwert für die Gesellschaft 
      und ihre Aktionäre gegenübersteht. Die 
      Gesellschaft wird ihren 
      Publikationsverpflichtungen - auch in den 
      USA in ihrer Eigenschaft als an der New 
      York Stock Exchange notierendes Unternehmen 
      - selbstverständlich unverändert 
      nachkommen. 
 
      Die persönlich haftende Gesellschafterin 
      und der Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
      beschließen: 
 
       § 3 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Satzung 
       der Gesellschaft werden ersatzlos 
       gestrichen. Die Absatznummerierung vor 
       § 3 Abs. 1 entfällt. Der derzeitige § 
       14 Abs. 3 wird als § 14 Abs. 2 neu 
       nummeriert. Im Übrigen bleiben § 3 
       und § 14 der Satzung der Gesellschaft 
       unverändert. 
   b) Streichung der Bestimmungen über die Form 
      der Aktienurkunden 
 
      § 5 Abs. 3 der Satzung regelt, dass die 
      Form der Aktienurkunden und der 
      Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats von der 
      persönlich haftenden Gesellschafterin 
      bestimmt wird. Als börsennotierte 
      Gesellschaft sind die Rechte der Aktionäre 
      der Gesellschaft in einer Globalurkunde 
      verbrieft, die bei einem Zentralverwahrer 
      (der Clearstream Banking AG) in 
      Girosammelverwahrung gehalten wird. 
      Physische Aktien der Gesellschaft 
      existieren damit ebenso wenig wie 
      Gewinnanteil- oder Erneuerungsscheine. § 5 
      Abs. 3 der Satzung ist damit obsolet und 
      soll gestrichen werden. 
 
      Die persönlich haftende Gesellschafterin 
      und der Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
      beschließen: 
 
       § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft 
       wird ersatzlos gestrichen. Der 
       derzeitige § 5 Abs. 4 wird als § 5 Abs. 
       3 neu nummeriert. Im Übrigen 
       bleibt § 5 der Satzung der Gesellschaft 
       unverändert. 
   c) Konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats 
      nur noch nach Neuwahl aller 
      Aufsichtsratsmitglieder 
 
      Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung tritt der 
      Aufsichtsrat im Anschluss an die 

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