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Dow Jones News
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DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus -3-

DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG München - ISIN DE0005199905 / 
Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 15. Mai 2018, 10.00 Uhr, in das HOTEL 
HILTON MÜNCHEN PARK, Am Tucherpark 7, 80538 München 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und 
   des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017, sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 2.401.750,00 zur Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,65 je Stückaktie (ISIN DE0005199905) auf 3.695.000 
   Stückaktien zu verwenden. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 18. Mai 2018, zur Auszahlung fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 und 
   sonstiger unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   BTU Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses 
   und Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 
   Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2018 und 2019 zu bestellen, sofern eine solche 
   prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem 
   Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Änderung der Satzung in § 10 Abs. 3* 
 
   Um die Professionalität und eine geordnete Nachfolge im Aufsichtsrat zu 
   gewährleisten, empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in 
   Ziffer 5.4.1 die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder. 
   Dementsprechend regelt die Satzung der Gesellschaft in § 10 Abs. 3, dass kein 
   Aufsichtsratsmitglied älter als 70 Jahre sein sollte und die Amtszeit eines 
   Aufsichtsratsmitglieds spätestens mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung 
   endet, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt. Um sich die 
   besondere Expertise eines älteren Aufsichtsratsmitglieds sichern zu können, 
   mag es indes in Ausnahmefällen angezeigt sein, das Aufsichtsratsmitglied für 
   einen Übergangszeitraum über die Vollendung des 70. Lebensjahres hinaus 
   im Amt zu behalten oder in das Amt zu wählen. Die Satzung soll daher insoweit 
   um eine Öffnungsklausel ergänzt werden. 
 
   Die Satzung bedarf nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat ferner auch 
   insoweit der Flexibilisierung, als eine Öffnungsklausel zu der in § 10 
   Abs. 3 Satz 1 festgeschriebenen Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder 
   aufgenommen werden sollte. In Einzelfällen kann es durchaus angezeigt sein, 
   dass Aufsichtsratsmitglieder für einen kürzeren Zeitraum als die gesetzliche 
   Höchstdauer gewählt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, § 10 Abs. 3 der Satzung wie 
   folgt neu zu fassen: 
 
   '(3) Sofern die Hauptversammlung nicht bei 
        der Wahl für einzelne oder für 
        sämtliche der von ihr zu wählenden 
        Mitglieder einen kürzeren Zeitraum 
        beschließt, werden die 
        Aufsichtsratsmitglieder bis zur 
        Beendigung der Hauptversammlung 
        bestellt, die über ihre Entlastung für 
        das vierte Geschäftsjahr nach dem 
        Beginn der Amtszeit beschließt. 
        Das Geschäftsjahr, in welchem die 
        Amtszeit beginnt, wird nicht 
        mitgerechnet. Eine, auch mehrfache 
        Wiederwahl ist zulässig. 
        Aufsichtsratsmitglieder sollten nicht 
        älter als 70 Jahre sein. Die Amtszeit 
        eines Aufsichtsratsmitglieds endet 
        spätestens mit Beendigung derjenigen 
        Hauptversammlung, die auf die 
        Vollendung des 70. Lebensjahres des 
        Aufsichtsratsmitglieds folgt. 
        Abweichungen von Satz 4 und 5 sind 
        möglich, wenn die Hauptversammlung bei 
        der Wahl eines oder mehrerer der von 
        ihr zu wählenden Mitglieder mit einer 
        Mehrheit von zwei Dritteln der 
        abgegebenen Stimmen etwas anderes 
        beschließt.' 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit aller vier derzeit amtierenden Vertreter der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2018, so dass 
   eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   aus sechs Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes 
   aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) *Herrn Dr. Steffen Stremme*, wohnhaft in 
      Erlangen, 
      Kaufmann, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu 
   wählen. Die Wahl von Herrn Dr. Stremme zum Mitglied des Aufsichtsrats wird 
   erst wirksam, wenn die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
   Satzungsänderung durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden ist. 
   Die Wahl erfolgt unabhängig vom Alter, das Herr Dr. Stremme bei Wirksamwerden 
   des Wahlbeschlusses erreicht haben wird. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
   b) *Frau Clarissa Käfer*, wohnhaft in 
      München, 
      Rechtsanwältin und Steuerberaterin, 
   c) *Frau Sandra Pabst*, wohnhaft in 
      Nürnberg, 
      Geschäftsführerin der INTRO-Verwaltungs 
      GmbH mit Sitz in Reichenschwand, und 
   d) *Herrn Dr. Bruno Sälzer*, wohnhaft in 
      Grünwald, 
      Kaufmann, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt des Weiteren vor, 
 
   e) *Herrn Dr. Moritz Freiherr von Hutten zum 
      Stolzenberg*, wohnhaft in München, 
      Rechtsanwalt, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2018 zum 
   Ersatzmitglied für sämtliche nach lit. a) bis d) von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Er tritt an die Stelle desjenigen 
   der nach lit. a) bis d) gewählten Aufsichtsratsmitglieder, der zeitlich als 
   erster vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Bei gleichzeitigem 
   vorzeitigem Ausscheiden mehrerer Aufsichtsratsmitglieder tritt das 
   Ersatzmitglied an die Stelle desjenigen der nach lit. a) bis d) gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder, der in den Wahlvorschlägen nach lit. a) bis d) zuerst 
   genannt ist. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des 
   Aufsichtsrats sowie den Zielen, die er sich für seine Zusammensetzung gegeben 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus -2-

hat. Von den vorgeschlagenen Kandidaten verfügt nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats unter anderem Frau Clarissa Käfer über Sachverstand auf den 
   Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, so dass sie sich als 
   unabhängige Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert. 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Steffen Stremme im Fall seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   wird. Die Kandidaten sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die 
   Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   Es ist beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex über die Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten im Wege der Einzelwahl abzustimmen. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere ein 
   aktueller Lebenslauf jedes Kandidaten, stehen den Aktionären vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter 
 
   https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
   /hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
 
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten (1) und in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2): 
 
zu a) Herr Dr. Steffen Stremme 
      (1)      -        Aufsichtsratsmitglied 
                        der BU-Holding AG 
      (2)      -        Mitglied des 
                        Gesellschafterrats des 
                        GfK e.V. 
               -        Mitglied des Beirats der 
                        Commerzbank AG 
               -        Mitglied des Beirats der 
                        menzerna polishing 
                        compounds GmbH & Co. KG 
 
zu b) Frau Clarissa Käfer 
      (1)      -        Aufsichtsratsvorsitzende 
                        der Käfer AG 
      (2)      -        Mitglied des 
                        Aufsichtsrats der 
                        Münchner Bank eG 
               -        Mitglied des Beirats des 
                        Stadtfeuerwehrverbands 
                        München e.V. 
 
zu c) Frau Sandra Pabst 
      (1)      AURUM-Project AG 
      (2)      / 
 
zu d) Herr Bruno Sälzer 
      (1)      -        Aufsichtsratsmitglied 
                        der Deichmann SE 
      (2)      -        member of the board of 
                        directors der Lacoste 
                        Holding NG, Paris 
               -        member of the board of 
                        directors (Vorsitz) der 
                        Amer Sports Corp., 
                        Helsinki 
 
zu e) Herr Dr. Moritz v. Hutten 
      (1)      -        Aufsichtsratsmitglied 
                        der Rudolf Wöhrl SE 
      (2)      -        Beiratsmitglied der 
                        montratec GmbH 
               -        Ersatzmitglied des 
                        Aufsichtsrats der TETRIS 
                        Grundbesitz GmbH & Co. 
                        KG 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex* 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, 
dass sie jeweils den für das Aufsichtsratsmandat zu erwartenden Zeitaufwand 
aufbringen können. 
 
Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance 
Kodex werden die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung 
relevanten persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten 
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
zu a) Herr Dr. Steffen Stremme hat keine solchen 
      Beziehungen. 
 
zu b) Die Feinkost Käfer GmbH, an der Frau 
      Clarissa Käfer und ihr Ehemann beteiligt 
      sind, hat eine Fläche im Kaufhaus LUDWIG 
      BECK angemietet und betreibt dort ein 
      Bistro. Für die Anmietung der Bürofläche 
      hat die Feinkost Käfer GmbH im 
      Geschäftsjahr 2017 rund EUR 37.000,00 
      bezahlt. Für Gutscheine und 
      Bewirtungsleistungen wurden der 
      Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 rund 
      EUR 28.000,00 in Rechnung gestellt. 
 
zu c) Frau Sandra Pabst ist Geschäftsführerin 
      der INTRO-Verwaltungs GmbH, die ein 
      wesentlich an der Gesellschaft beteiligter 
      Aktionär ist. Weiterer Geschäftsführer der 
      INTRO-Verwaltungs GmbH ist Herr Christian 
      Greiner, Vorstandsmitglied der 
      Gesellschaft. 
 
zu d) Herr Bruno Sälzer hat keine solchen 
      Beziehungen. 
 
zu e) Herr Dr. Moritz v. Hutten berät als 
      Rechtsanwalt der Stolzenberg Rechtsanwälte 
      PmbB Herrn Hans Rudolf Wöhrl, 
      stellvertretender Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn 
      Christian Greiner, Mitglied des Vorstands 
      der Gesellschaft, und die 
      INTRO-Verwaltungs GmbH mit Sitz in 
      Reichenschwand, die ein wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligter Aktionär ist. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet ('Anmeldung') und der Gesellschaft ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen haben ('Nachweis'). Anmeldung und Nachweis bedürfen der Textform. 
 
Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen und muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 24. April 
2018 (d.h. 24. April 2018, 0.00 Uhr) beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung 
im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung 
des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die 
Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse bis spätestens 
 
Dienstag, den 8. Mai 2018, 24.00 Uhr, 
 
eingehen: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
c/o UniCredit Bank AG 
CBS51DS/GM 
80311 München, oder 
Fax: +49 (0)89 5400-2519, oder 
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter der vorstehend 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der 
Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, 
können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. Auch im Falle der Stimmrechtsausübung durch 
Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der 
Nachweis erforderlich. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der 
Textform. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder 
durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Aktionäre oder ihre 
Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung 
an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder vor der 
Hauptversammlung an folgende Adresse übermitteln, wobei die Übermittlung auch 
per Telefax oder per E-Mail erfolgen kann: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird 
auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen 
ist an vorgenannte Adresse zu richten. Darüber hinaus ist das Formular auch im 
Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptv 
ersammlung 
 
zugänglich. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG 
diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht - in 
Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz 
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG 
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten 
Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein 
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom 
Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von 
Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und 
Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus ist das Formular auch 
im Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptv 
ersammlung 
 
zugänglich und kann bis spätestens 9. Mai 2018, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft 
kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 
Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt damit 3.695.000. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten 
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
 
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in 
Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung 
dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen 
des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
 
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der 
Gesellschaft spätestens am Samstag, 14. April 2018, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, 
derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München 
 
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs. 2 
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Montag, 
30. April 2018, 24.00 Uhr, eingeht. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 
127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu 
machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
spätestens am Montag, 30. April 2018, 24.00 Uhr, eingeht. 
 
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptv 
ersammlung 
 
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige 
Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden 
wir zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 
131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, 
ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind den Aktionären auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptv 
ersammlung 
 
zugänglich. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG 
zugänglichen Informationen* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptv 
ersammlung 
 
zugänglich. 
 
*Anfragen von Aktionären* 
 
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft zu 
richten: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
*Ausliegende Unterlagen* 
 
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am Empfang im 
6. Stockwerk) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf 
der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte 
für die Gesellschaft und den Konzern, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
des Bilanzgewinns, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils 
für das Geschäftsjahr 2017, sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf 
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen 
erteilt. 
 
Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu 
deren Ablauf auch im Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptv 
ersammlung 
 
zugänglich. 
 
München, im März 2018 
 
* 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2018-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier 
             Aktiengesellschaft 
             Marienplatz 11 
             80331 München 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 236910 
Fax:         +49 89 23691600 
E-Mail:      info@ludwigbeck.de 
Internet:    http://kaufhaus.ludwigbeck.de 
ISIN:        DE0005199905 
WKN:         519990 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt/M., Stuttgart, München, Düsseldorf, 
             Berlin/Bremen, , Hamburg, XETRA 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
671789 2018-04-05 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 05, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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