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Dow Jones News
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DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Duesseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.05.2018 in Duesseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K0409 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Dienstag, den 15. Mai 2018, um 10:00 Uhr 
im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher 
Straße 130, 40547 Düsseldorf 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
TOP *Vorlage des festgestellten 
1   Jahresabschlusses, des gebilligten 
    Konzernabschlusses sowie des 
    zusammengefassten Lageberichts für den 
    Jahres- und Konzernabschluss der 
    pferdewetten.de AG, des Berichts des 
    Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
    des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
    Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, 
    jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt. Der 
    Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
    Satz 1 AktG festgestellt. Eine 
    Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
    entfällt daher nach den gesetzlichen 
    Bestimmungen. 
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns* 
2 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    aus dem zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.088.763,00 
 
    a) einen Betrag von EUR 605.395,14 zur 
       Zahlung einer Dividende von EUR 0,14 je 
       dividendenberechtigter Stückaktie zu 
       verwenden und 
    b) den verbleibenden Betrag von EUR 
       1.483.367,86 auf neue Rechnung 
       vorzutragen. 
 
    Falls sich die Anzahl der für das 
    Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten 
    Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
    verändert, wird der Hauptversammlung ein 
    entsprechend angepasster 
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
    werden, der unverändert eine Dividende von 
    EUR 0,14 je dividendenberechtigter Stückaktie 
    vorsieht. 
TOP *Entlastung des Mitglieds des Vorstands für 
3   das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    dem einzigen im Geschäftsjahr 2017 
    amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung 
    für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
4   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
    diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers, des 
5   Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für 
    die etwaige prüferische Durchsicht von 
    Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
    2018* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
    Prüfungsausschusses vor, 
 
    die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer 
    sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
    Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
    das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
6 
 
    Die Amtszeiten von Herrn Markus A. Knoss und 
    Herrn Sergey Lychak enden mit Ablauf der 
    Hauptversammlung am 15. Mai 2018. Deshalb 
    sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1 
    der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, 
    die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
    von den Aktionären nach den Bestimmungen des 
    Aktiengesetzes gewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
     Herrn Markus A. Knoss, wohnhaft in 
     Ludwigsburg, Manager Business Development 
     DACH der BankM - Repräsentanz der FinTech 
     Group Bank AG mit dem Sitz Frankfurt am 
     Main, 
     und 
     Herrn Sergey Lychak, wohnhaft in Zürich 
     (Schweiz), selbständiger 
     Unternehmensberater, 
 
    mit Wirkung ab Beendigung dieser 
    Hauptversammlung bis zum Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
    das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in 
    den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Herr Knoss ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
    dieser Hauptversammlung weder Mitglied in 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch 
    in vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Herr Lychak ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
    dieser Hauptversammlung weder Mitglied in 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch 
    in vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur 
    Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
    Zeitaufwand aufbringen können. 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen 
    die vorgeschlagenen Kandidaten in keinen für 
    die Wahlentscheidung maßgebenden 
    persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
    zur pferdewetten.de AG oder deren 
    Konzernunternehmen, zu den Organen der 
    pferdewetten.de AG oder zu einem wesentlich 
    an der pferdewetten.de AG beteiligten 
    Aktionär. 
 
    Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
    soll Herr Knoss als Kandidat für den 
    Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
    Die Lebensläufe von Herrn Knoss und Herrn 
    Lychak können im Internet unter 
 
    http://www.pferdewetten.ag 
 
    eingesehen werden. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251 
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein 
Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich angemeldet haben und der 
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen haben. 
 
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache 
verfasst sein und der Gesellschaft in Textform unter 
der nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 8. 
Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), *zugehen: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89-30903-74675 
Tel: +49 (0) 211-781782-10 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von 
Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und 
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den 
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, 
also auf den Beginn des *24. April 2018 (Record Date)* 
zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag,**den 8. 
Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ),* zugehen: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89-30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, 
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. 
 
*Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionären, die weder persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten 
bevollmächtigen wollen, bieten wir an, sich durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in 
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. *Auch in 
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und eine 
fristgerechte Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erforderlich.* Die Stimmrechtsvertreter 

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April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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