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DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Duesseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-05 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K0409 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 15. Mai 2018, um 10:00 Uhr im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher Straße 130, 40547 Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *I. Tagesordnung* TOP *Vorlage des festgestellten 1 Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. TOP *Verwendung des Bilanzgewinns* 2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.088.763,00 a) einen Betrag von EUR 605.395,14 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,14 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag von EUR 1.483.367,86 auf neue Rechnung vorzutragen. Falls sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von EUR 0,14 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. TOP *Entlastung des Mitglieds des Vorstands für 3 das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 4 für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP *Wahl des Abschlussprüfers, des 5 Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 6 Die Amtszeiten von Herrn Markus A. Knoss und Herrn Sergey Lychak enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2018. Deshalb sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Markus A. Knoss, wohnhaft in Ludwigsburg, Manager Business Development DACH der BankM - Repräsentanz der FinTech Group Bank AG mit dem Sitz Frankfurt am Main, und Herrn Sergey Lychak, wohnhaft in Zürich (Schweiz), selbständiger Unternehmensberater, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Knoss ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Lychak ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten in keinen für die Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur pferdewetten.de AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der pferdewetten.de AG oder zu einem wesentlich an der pferdewetten.de AG beteiligten Aktionär. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Knoss als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Die Lebensläufe von Herrn Knoss und Herrn Lychak können im Internet unter http://www.pferdewetten.ag eingesehen werden. *II. Weitere Angaben zur Einberufung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich angemeldet haben und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform unter der nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 8. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), *zugehen: *pferdewetten.de AG* c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89-30903-74675 Tel: +49 (0) 211-781782-10 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des *24. April 2018 (Record Date)* zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag,**den 8. Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ),* zugehen: *pferdewetten.de AG* c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. *Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Aktionären, die weder persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten bevollmächtigen wollen, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. *Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich.* Die Stimmrechtsvertreter
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April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)