DJ DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2018 in Duesseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.05.2018 in Duesseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-04-05 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K0409
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 15. Mai 2018, um 10:00 Uhr
im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher
Straße 130, 40547 Düsseldorf
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. Tagesordnung*
TOP *Vorlage des festgestellten
1 Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für den
Jahres- und Konzernabschluss der
pferdewetten.de AG, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs,
jeweils für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns*
2
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
aus dem zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.088.763,00
a) einen Betrag von EUR 605.395,14 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 0,14 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR
1.483.367,86 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Falls sich die Anzahl der für das
Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändert, wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der unverändert eine Dividende von
EUR 0,14 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht.
TOP *Entlastung des Mitglieds des Vorstands für
3 das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem einzigen im Geschäftsjahr 2017
amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
4 für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers, des
5 Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für
die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor,
die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer
sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für
das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat*
6
Die Amtszeiten von Herrn Markus A. Knoss und
Herrn Sergey Lychak enden mit Ablauf der
Hauptversammlung am 15. Mai 2018. Deshalb
sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1
der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen,
die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
von den Aktionären nach den Bestimmungen des
Aktiengesetzes gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Markus A. Knoss, wohnhaft in
Ludwigsburg, Manager Business Development
DACH der BankM - Repräsentanz der FinTech
Group Bank AG mit dem Sitz Frankfurt am
Main,
und
Herrn Sergey Lychak, wohnhaft in Zürich
(Schweiz), selbständiger
Unternehmensberater,
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Knoss ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung weder Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Lychak ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung weder Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur
Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen
die vorgeschlagenen Kandidaten in keinen für
die Wahlentscheidung maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur pferdewetten.de AG oder deren
Konzernunternehmen, zu den Organen der
pferdewetten.de AG oder zu einem wesentlich
an der pferdewetten.de AG beteiligten
Aktionär.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat
soll Herr Knoss als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Die Lebensläufe von Herrn Knoss und Herrn
Lychak können im Internet unter
http://www.pferdewetten.ag
eingesehen werden.
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein
Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich angemeldet haben und der
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und der Gesellschaft in Textform unter
der nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 8.
Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), *zugehen:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
Tel: +49 (0) 211-781782-10
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung,
also auf den Beginn des *24. April 2018 (Record Date)*
zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag,**den 8.
Mai 2018 (24.00 Uhr MESZ),* zugehen:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern.
*Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionären, die weder persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten
bevollmächtigen wollen, bieten wir an, sich durch die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. *Auch in
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und eine
fristgerechte Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes erforderlich.* Die Stimmrechtsvertreter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den
ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei
erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt,
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten vorliegt. Das Vollmachtsformular
für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist Teil der Unterlagen, die den
Aktionären übersandt werden. Vollmachten mit Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter sind in Textform an die
Gesellschaft bis *Sonntag, den**13. Mai 2018 (24.00 Uhr
MESZ)* eingehend an die folgende Adresse zu
übermitteln:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können auch noch im Rahmen der
Hauptversammlung durch Nutzung des Formulars zur
Vollmachts- und Weisungserteilung erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung
von Weisungen bedürfen der Textform.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit hin, das
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären,
ausüben zu lassen. *Auch in diesem Fall sind eine
fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
erforderlich.* Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur
Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der
Gesellschaft in Betracht.
Wenn weder ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß §
135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, gilt:
Für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft ist Textform erforderlich.
Wenn ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß § 135
Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht
- in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach
dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer
bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder
Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten sich die
Aktionäre mit diesen über ein mögliches Formerfordernis
für die Vollmacht abstimmen.
Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung das
Formular verwenden, das sie zusammen mit der
Eintrittskarte erhalten. Vollmachten können der
Gesellschaft bis *Sonntag, den 13. Mai 2018 (24.00 Uhr
MESZ) *eingehend an folgende Anschrift übermittelt
werden:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: + 49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur
Hauptversammlung nach § 124a AktG sind im Internet
unter
http://www.pferdewetten.ag
zugänglich.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (EUR 216.212,55, das entspricht
216.213 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
in schriftlicher Form an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss für jeden Gegenstand eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten. Wir
bitten, ein derartiges Verlangen an die folgende
Adresse zu richten:
*pferdewetten.de AG*
*Vorstand*
Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf
Fax: +49 (0) 211-781782-19
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis *Samstag, den 14. April 2018 (24.00 Uhr
MESZ)*, zugehen.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG*
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und
Abschlussprüfern sind ausschließlich zu richten
an:
*pferdewetten.de AG*
Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf
Fax: +49 (0) 211-781782-19
E-Mail: hv2018@pferdewetten.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft bis *Montag*, *30. April 2018**(24.00 Uhr
MESZ)* unter der vorstehenden Adresse mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft ordnungsgemäß zugehen, sowie
eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
unverzüglich nach ihrem Eingang unter der
Internetadresse
http://www.pferdewetten.ag
zugänglich gemacht.
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der
Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht
besteht auch hinsichtlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den
Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.pferdewetten.ag
zur Verfügung.
Düsseldorf, im April 2018
*pferdewetten.de AG*
_Der Vorstand_
2018-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: pferdewetten.de AG
Kaistrasse 4
40221 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 78178210
Fax: +49 211 78178219
E-Mail: HV2018@pferdewetten.de
Internet: https://www.pferdewetten.ag
ISIN: DE000A1K0409
WKN: A1K040
Börsen: Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt am Main, Regionalbörsen
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April 05, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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