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DGAP-News: CENIT Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2018 in Leinfelden-Echterdingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-06 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. CENIT Aktiengesellschaft Stuttgart ISIN DE0005407100 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 18. Mai 2018, um 10 Uhr, in der Filderhalle Leinfelden, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017* Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung unter www.cenit.com/Hauptversammlung zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der CENIT Aktiengesellschaft zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes am 29. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 10.741.476,79 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 8.367.758,00 Dividende in Höhe von EUR 1,00 je 8.367.758 dividendenberechtigter Stückaktien Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.373.718,79 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 zu wählen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018, so dass Neuwahlen notwendig sind. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz, § 5 Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, von denen zwei von der Hauptversammlung zu wählen sind und eines nach § 5 Drittelbeteiligungsgesetz. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, a) Herrn Prof. Dr. Oliver Riedel, Universitätsprofessor, wohnhaft in Pfaffenhofen a.d. Ilm, b) Herrn Stephan Gier, selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Stuttgart, zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen, und zwar gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 der Satzung mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Oliver Riedel im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den unter lit. a) und b) vorgeschlagenen Kandidaten und der CENIT Aktiengesellschaft, ihren Organen oder einem wesentlich an der CENIT Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär folgende persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Prof. Dr. Oliver Riedel hält 80 Aktien an der CENIT Aktiengesellschaft. Im Übrigen gibt es nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der beiden Kandidaten im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die unter lit. a) und b) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind zum Zeitpunkt der Hauptversammlung Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a) Aufsichtsrat der PROSTEP AG b) keine weiteren Mandate Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind nachfolgend abgedruckt und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cenit.com/Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden. *Anlage zu TOP 6 der Tagesordnung* *Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten* Lebenslauf Prof. Dr. Oliver Riedel Geburtsdatum: 08. Mai 1965 Ausbildung: Studium der Technischen Kybernetik an der TU Stuttgart, Promovierung an der Fakultät der Konstruktions- und Fertigungstechnik Berufliche Tätigkeit: seit über 20 Jahren Leitung von zahlreichen Projekten für internationale Großunternehmen der Automobilindustrie und in der Energiewirtschaft zur Einführung virtueller Methoden; Verantwortlicher für die Prozessintegration und das Informations-Management im Produktprozess bei der AUDI AG ab 2010 Leiter Informationstechnologie und Prozessintegration Produktprozess im VW Konzern ab 2012 bei der AUDI AG verantwortlich für die Steuerung der Planungsprozesse und Koordination produktrelevanter IT seit 2016 Leiter des Instituts für Steuerungstechnik der Werkzeugmaschinen und Fertigungseinrichtungen (ISW) an der Universität Stuttgart, Inhaber des Lehrstuhls Produktionstechnische Informationstechnologien und Mitglied im Direktorium des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation Lebenslauf Stephan Gier Geburtsdatum: 16. Mai 1963 Ausbildung: 1985 - 1988 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit Schwerpunkt: Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, Abschluss: Diplom-Kaufmann 1992 Steuerberaterexamen 1994 Wirtschaftsprüferexamen Berufliche Tätigkeit: Beratung von internationalen, kapitalmarktorientierten Unternehmen und deutschem Mittelstand mit Auslandsbezug in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Umstellung des Rechnungswesen auf US GAAP und IFRS, Begleitung von Börsengängen und Unternehmenstransaktionen, Aufbau einer Compliance Organisation, Coaching 1988 Einstieg bei Ernst & Whinney GmbH (Vorgänger der EY) in Frankfurt a.M als Prüfungsassistent 1991 Wechsel zur neuen Niederlassung der Ernst & Young GmbH in Stuttgart 1994 - 1995 Auslandsaufenthalt bei Ernst & Young in Chicago 2000 Bestellung zum Partner bei Ernst & Young 2001 Übernahme einer Compliance-Funktion für EY Deutschland, ab 2004 auch für GSA 2013 eigene Praxis als selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse mittels eines von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden, wobei der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein muss: CENIT Aktiengesellschaft c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim
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April 06, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)