Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Paderborn (pta026/10.04.2018/16:30) - Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
Paderborn
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, 17. Mai 2018, um 11.00 Uhr
im Hansesaal, Schützenhof Paderborn, Schützenplatz 1, 33102 Paderborn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft und der gebilligten Konzernabschlüsse zum 30.09.2017 und zum 31.12.2017, der Lageberichte der Gesellschaft und der Konzernlageberichte (einschließlich der Berichte des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017 und nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2017) sowie der Berichte des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 und das Rumpfgeschäftsjahr 2017
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss, jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017 und das Rumpfgeschäftsjahr 2017, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; die Jahresabschlüsse der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/2017 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 sind damit festgestellt. Da auch kein Sonderfall nach § 173 AktG vorliegt, wonach durch entsprechende Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen worden ist, braucht die Hauptversammlung im Hinblick auf die vorgenannten Unterlagen nicht zu beschließen.
Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats über seine eigene Tätigkeit.
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im Internet unter
https://www.dieboldnixdorfag.com/de-de/about-us/investor-relations/dieboldnixdor fag/general-meeting
eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2018 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft zu bestellen.
7. Wahl von Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 5, 96 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 04. Mai 1976 (MitbestG) aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden. § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG bestimmt u.a. für dem Mitbestimmungsgesetz unterliegende börsennotierte Gesellschaften, dass sich der Aufsichtsrat jeweils zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und aus Männern zusammensetzen muss. Um diesem Mindestanteilsgebot zu entsprechen, müssen bei der Gesellschaft mindestens vier Aufsichtsratssitze von Frauen und mindestens vier Aufsichtsratssitze von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), sofern nicht die Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dem durch Beschluss widersprechen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Ein solcher Widerspruch wurde vorliegend nicht erklärt.
Die Amtszeit des Anteilseignervertreters Dr. Dieter Düsedau endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2018. Der Anteilseignervertreter Jonathan B. Leiken ist bisher mit Beschluss vom 20. Februar 2018 gerichtlich bestellt. Die Kandidaten sollen von der Hauptversammlung auch für die Zukunft zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. Darüber hinaus ist anstelle des mit Beschluss vom 25. April 2017 gerichtlich bestellten Herrn Stefan Merz ein neuer Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen, da Herr Merz für eine Fortsetzung seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht zur Verfügung steht.
Dies vorausgeschickt und auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Dr. Dieter Düsedau, München, Physiker,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen von Herrn Dr. Düsedau zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Mitglied des Board of Directors der Diebold Nixdorf, Incorporated, North Canton, Ohio, USA.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften von Herrn Dr. Düsedau in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Diebold Nixdorf, Incorporated, North Canton, Ohio, USA - WINCOR NIXDORF International GmbH, Paderborn
b) Herrn Jonathan B. Leiken, Shaker Hts., Ohio, USA, Jurist, Senior Vice President Chief Legal Officer & General Counsel der Diebold Nixdorf, Incorporated,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen des Jonathan B. Leiken zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Chief Legal Officer & General Counsel der Diebold Nixdorf, Incorporated,
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften von Herrn Leiken in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- WINCOR NIXDORF International GmbH, Paderborn - Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Paderborn - Inspur Financial Information Technology Co., Ltd., Suzhou, China - Diebold Financial Equipment Company, Ltd., Shanghai, China
c) James B. Lambo, Canton, Ohio, USA, lizensierter Public Accountant, Vice President Internal Audit der Diebold Nixdorf, Incorporated,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen von Herrn Lambo zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Vice President Internal Audit der Diebold Nixdorf, Incorporated.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften von Herrn Lambo in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Lambo hat keine weiteren Mitgliedschaften im vorgenannten Sinne.
Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 10, 2018 10:30 ET (14:30 GMT)
Paderborn (pta026/10.04.2018/16:30) - Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
Paderborn
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, 17. Mai 2018, um 11.00 Uhr
im Hansesaal, Schützenhof Paderborn, Schützenplatz 1, 33102 Paderborn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft und der gebilligten Konzernabschlüsse zum 30.09.2017 und zum 31.12.2017, der Lageberichte der Gesellschaft und der Konzernlageberichte (einschließlich der Berichte des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016/2017 und nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2017) sowie der Berichte des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 und das Rumpfgeschäftsjahr 2017
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss, jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017 und das Rumpfgeschäftsjahr 2017, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; die Jahresabschlüsse der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/2017 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 sind damit festgestellt. Da auch kein Sonderfall nach § 173 AktG vorliegt, wonach durch entsprechende Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen worden ist, braucht die Hauptversammlung im Hinblick auf die vorgenannten Unterlagen nicht zu beschließen.
Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats über seine eigene Tätigkeit.
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im Internet unter
https://www.dieboldnixdorfag.com/de-de/about-us/investor-relations/dieboldnixdor fag/general-meeting
eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2018 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft zu bestellen.
7. Wahl von Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. §§ 95 Satz 5, 96 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 04. Mai 1976 (MitbestG) aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden. § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG bestimmt u.a. für dem Mitbestimmungsgesetz unterliegende börsennotierte Gesellschaften, dass sich der Aufsichtsrat jeweils zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und aus Männern zusammensetzen muss. Um diesem Mindestanteilsgebot zu entsprechen, müssen bei der Gesellschaft mindestens vier Aufsichtsratssitze von Frauen und mindestens vier Aufsichtsratssitze von Männern besetzt sein. Dieser Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), sofern nicht die Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat dem durch Beschluss widersprechen (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Ein solcher Widerspruch wurde vorliegend nicht erklärt.
Die Amtszeit des Anteilseignervertreters Dr. Dieter Düsedau endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2018. Der Anteilseignervertreter Jonathan B. Leiken ist bisher mit Beschluss vom 20. Februar 2018 gerichtlich bestellt. Die Kandidaten sollen von der Hauptversammlung auch für die Zukunft zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden. Darüber hinaus ist anstelle des mit Beschluss vom 25. April 2017 gerichtlich bestellten Herrn Stefan Merz ein neuer Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen, da Herr Merz für eine Fortsetzung seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht zur Verfügung steht.
Dies vorausgeschickt und auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Dr. Dieter Düsedau, München, Physiker,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen von Herrn Dr. Düsedau zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Mitglied des Board of Directors der Diebold Nixdorf, Incorporated, North Canton, Ohio, USA.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften von Herrn Dr. Düsedau in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Diebold Nixdorf, Incorporated, North Canton, Ohio, USA - WINCOR NIXDORF International GmbH, Paderborn
b) Herrn Jonathan B. Leiken, Shaker Hts., Ohio, USA, Jurist, Senior Vice President Chief Legal Officer & General Counsel der Diebold Nixdorf, Incorporated,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen des Jonathan B. Leiken zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Chief Legal Officer & General Counsel der Diebold Nixdorf, Incorporated,
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften von Herrn Leiken in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- WINCOR NIXDORF International GmbH, Paderborn - Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Paderborn - Inspur Financial Information Technology Co., Ltd., Suzhou, China - Diebold Financial Equipment Company, Ltd., Shanghai, China
c) James B. Lambo, Canton, Ohio, USA, lizensierter Public Accountant, Vice President Internal Audit der Diebold Nixdorf, Incorporated,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen von Herrn Lambo zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Vice President Internal Audit der Diebold Nixdorf, Incorporated.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu derzeit bestehenden Mitgliedschaften von Herrn Lambo in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Lambo hat keine weiteren Mitgliedschaften im vorgenannten Sinne.
Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat hat (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 10, 2018 10:30 ET (14:30 GMT)