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DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Zalando SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Zalando SE Berlin ISIN DE000ZAL1111/WKN ZAL111 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am *Mittwoch, dem 23. 
Mai 2018, um 10.00 Uhr* im *Westhafen Event & Convention Center*, Sektor B, Halle 
1, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern, dem 
   zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die Zalando SE und den 
   Zalando-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden 
   Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB * 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 26. Februar 2018 gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu 
   Tagesordnungspunkt 1 stehen über die Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   * Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen 
   Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die 
   Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 
   lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SEVO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SEVO 
   nichts anderes ergibt. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Zalando SE 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 130.416.631,36 
   vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des 
   Prüfers für die prüferische Durchsicht* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst 
      & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018, zum Prüfer für die 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      für das erste Halbjahr des 
      Geschäftsjahres 2018 sowie für eine 
      etwaige prüferische Durchsicht 
      zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2018 zu 
      bestellen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses ferner vor, 
      die Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2019 bis zur 
      nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bzw. 5 lit. b) 
   einzeln abstimmen zu lassen. 
6. *Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die aktuelle Bestellung der Vorstandsmitglieder endet mit Ablauf des 30. 
   November 2018. Der Aufsichtsrat und die drei Vorstandsmitglieder haben 
   sich im Grundsatz über die Wiederbestellung der Vorstandsmitglieder für 
   weitere fünf Jahre beginnend am 1. Dezember 2018 und die wesentlichen 
   Bedingungen eines neuen vom Aufsichtsrat ausgearbeiteten 
   Vergütungssystems für diesen Zeitraum verständigt. 
 
   Das vom Aufsichtsrat ausgearbeitete neue Vergütungssystem wird der 
   ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung 
   vorgelegt und soll im Anschluss an die Hauptversammlung vom Aufsichtsrat 
   endgültig verabschiedet und umgesetzt werden. 
 
   Das neue Vergütungssystem wird in einer gesonderten Unterlage 
   beschrieben, die über die Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   zur Verfügung steht und auch in der Hauptversammlung ausliegen wird. Die 
   Unterlage beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die 
   relevanten Details, zum Beispiel zum Volumen, den Erfolgszielen, den 
   Höchstgrenzen, der Laufzeit und der Wartezeit. Darüber hinaus enthält die 
   Unterlage weitere Informationen zum Prozess der Entscheidungsfindung im 
   Aufsichtsrat. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neue System zur Vergütung der 
   Mitglieder des Vorstands der Zalando SE, das in der über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   abrufbaren Unterlage dargestellt ist, zu billigen. 
7. *Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds und eines Ersatzmitglieds* 
 
   Am 15. Januar 2018 endete die Amtszeit von Dylan Ross als 
   Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Zalando SE vom 
   17. März 2014 (im Folgenden '_Beteiligungsvereinbarung_' genannt) 
   aufgrund seines Austritts aus dem Zalando-Konzern. Sein Ersatzmitglied 
   ist ebenfalls bereits aus dem Zalando-Konzern ausgetreten. Es ist deshalb 
   eine Neubestellung erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SEVO, 
   (ii) § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), (iii) § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), (iv) Zweiter Abschnitt der 
   Beteiligungsvereinbarung und (v) § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   aus neun Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Vertretern der 
   Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer. 
 
   Die Arbeitnehmervertreter werden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der 
   Satzung i.V.m. § 19 der Beteiligungsvereinbarung zusammen mit ihren 
   Ersatzmitgliedern vom SE-Betriebsrat der Gesellschaft gewählt und der 
   Hauptversammlung der Zalando SE zur Bestellung vorgeschlagen. Die 
   Hauptversammlung ist gem. § 36 Abs. 4 SEBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der 
   Beteiligungsvereinbarung an diese Vorschläge gebunden. 
 
   Gemäß § 21 Abs. 3 SEBG i.V.m. §§ 19, 20 Abs. 3 der 
   Beteiligungsvereinbarung wird seitens der Arbeitnehmer vorgeschlagen, 
 
   a) Anthony Brew, Angestellter der Zalando 
      Ireland Ltd. (Engineering Lead, Customer 
      Data Platform), wohnhaft in Dublin, 
      Irland, 
 
      mit Wirkung ab Beendigung der 
      Hauptversammlung am 23. Mai 2018 für die 
      restliche Amtszeit von Dylan Ross, d.h. 
      für einen Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2019 
      beschließt, als 
      Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat 
      der Zalando SE zu bestellen; 
   b) Javier Martin Perez, Angestellter der 
      Zalando Finland Oy (Product Manager), 
      wohnhaft in Helsinki, Finnland für die 
      restliche Amtszeit von Dylan Ross, d.h. 
      für einen Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2019 
      beschließt, als Ersatzmitglied für 
      den Arbeitnehmervertreter Anthony Brew im 
      Aufsichtsrat der Zalando SE zu bestellen. 
 
      Er wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn 
      Anthony Brew, für den er als 
      Ersatzmitglied bestellt wurde, vor Ablauf 
      der regulären Amtszeit ausscheidet und 
      der SE-Betriebsrat nicht vor diesem 
      Ausscheiden einen Nachfolger gewählt hat 
      und dieser auf Vorschlag der Arbeitnehmer 
      von der Hauptversammlung bestellt worden 
      ist. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat 
      nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit 
      der Beendigung der Hauptversammlung, in 
      der ein vom SE-Betriebsrat gewählter 
      Nachfolger für das ersetzte 
      Aufsichtsratsmitglied auf Vorschlag der 
      Arbeitnehmer von der Hauptversammlung 
      bestellt wird, spätestens aber zu dem 
      Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit 
      des Letzteren abgelaufen wäre. 
 
   Die Hauptversammlung ist gemäß § 36 Abs. 4 SEBG i.V.m. § 19 Abs. 2 

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April 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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