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Dow Jones News
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DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Zalando SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Zalando SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Zalando SE Berlin ISIN DE000ZAL1111/WKN ZAL111 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am *Mittwoch, dem 23. 
Mai 2018, um 10.00 Uhr* im *Westhafen Event & Convention Center*, Sektor B, Halle 
1, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern, dem 
   zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die Zalando SE und den 
   Zalando-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden 
   Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB * 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 26. Februar 2018 gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Es bedarf zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   keiner Beschlussfassung der Hauptversammlung. Die Unterlagen zu 
   Tagesordnungspunkt 1 stehen über die Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   zur Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   * Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen 
   Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die 
   Gesellschaft aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 
   lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE) (SEVO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SEVO 
   nichts anderes ergibt. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Zalando SE 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 130.416.631,36 
   vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des 
   Prüfers für die prüferische Durchsicht* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst 
      & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018, zum Prüfer für die 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      für das erste Halbjahr des 
      Geschäftsjahres 2018 sowie für eine 
      etwaige prüferische Durchsicht 
      zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2018 zu 
      bestellen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses ferner vor, 
      die Ernst & Young GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, Niederlassung Berlin, zum 
      Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 115 
      Abs. 7 WpHG im Geschäftsjahr 2019 bis zur 
      nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Es ist beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bzw. 5 lit. b) 
   einzeln abstimmen zu lassen. 
6. *Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die aktuelle Bestellung der Vorstandsmitglieder endet mit Ablauf des 30. 
   November 2018. Der Aufsichtsrat und die drei Vorstandsmitglieder haben 
   sich im Grundsatz über die Wiederbestellung der Vorstandsmitglieder für 
   weitere fünf Jahre beginnend am 1. Dezember 2018 und die wesentlichen 
   Bedingungen eines neuen vom Aufsichtsrat ausgearbeiteten 
   Vergütungssystems für diesen Zeitraum verständigt. 
 
   Das vom Aufsichtsrat ausgearbeitete neue Vergütungssystem wird der 
   ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung 
   vorgelegt und soll im Anschluss an die Hauptversammlung vom Aufsichtsrat 
   endgültig verabschiedet und umgesetzt werden. 
 
   Das neue Vergütungssystem wird in einer gesonderten Unterlage 
   beschrieben, die über die Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   zur Verfügung steht und auch in der Hauptversammlung ausliegen wird. Die 
   Unterlage beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die 
   relevanten Details, zum Beispiel zum Volumen, den Erfolgszielen, den 
   Höchstgrenzen, der Laufzeit und der Wartezeit. Darüber hinaus enthält die 
   Unterlage weitere Informationen zum Prozess der Entscheidungsfindung im 
   Aufsichtsrat. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neue System zur Vergütung der 
   Mitglieder des Vorstands der Zalando SE, das in der über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   abrufbaren Unterlage dargestellt ist, zu billigen. 
7. *Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds und eines Ersatzmitglieds* 
 
   Am 15. Januar 2018 endete die Amtszeit von Dylan Ross als 
   Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Zalando SE vom 
   17. März 2014 (im Folgenden '_Beteiligungsvereinbarung_' genannt) 
   aufgrund seines Austritts aus dem Zalando-Konzern. Sein Ersatzmitglied 
   ist ebenfalls bereits aus dem Zalando-Konzern ausgetreten. Es ist deshalb 
   eine Neubestellung erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SEVO, 
   (ii) § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), (iii) § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), (iv) Zweiter Abschnitt der 
   Beteiligungsvereinbarung und (v) § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
   aus neun Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Vertretern der 
   Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmer. 
 
   Die Arbeitnehmervertreter werden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der 
   Satzung i.V.m. § 19 der Beteiligungsvereinbarung zusammen mit ihren 
   Ersatzmitgliedern vom SE-Betriebsrat der Gesellschaft gewählt und der 
   Hauptversammlung der Zalando SE zur Bestellung vorgeschlagen. Die 
   Hauptversammlung ist gem. § 36 Abs. 4 SEBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der 
   Beteiligungsvereinbarung an diese Vorschläge gebunden. 
 
   Gemäß § 21 Abs. 3 SEBG i.V.m. §§ 19, 20 Abs. 3 der 
   Beteiligungsvereinbarung wird seitens der Arbeitnehmer vorgeschlagen, 
 
   a) Anthony Brew, Angestellter der Zalando 
      Ireland Ltd. (Engineering Lead, Customer 
      Data Platform), wohnhaft in Dublin, 
      Irland, 
 
      mit Wirkung ab Beendigung der 
      Hauptversammlung am 23. Mai 2018 für die 
      restliche Amtszeit von Dylan Ross, d.h. 
      für einen Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2019 
      beschließt, als 
      Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat 
      der Zalando SE zu bestellen; 
   b) Javier Martin Perez, Angestellter der 
      Zalando Finland Oy (Product Manager), 
      wohnhaft in Helsinki, Finnland für die 
      restliche Amtszeit von Dylan Ross, d.h. 
      für einen Zeitraum bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2019 
      beschließt, als Ersatzmitglied für 
      den Arbeitnehmervertreter Anthony Brew im 
      Aufsichtsrat der Zalando SE zu bestellen. 
 
      Er wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn 
      Anthony Brew, für den er als 
      Ersatzmitglied bestellt wurde, vor Ablauf 
      der regulären Amtszeit ausscheidet und 
      der SE-Betriebsrat nicht vor diesem 
      Ausscheiden einen Nachfolger gewählt hat 
      und dieser auf Vorschlag der Arbeitnehmer 
      von der Hauptversammlung bestellt worden 
      ist. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat 
      nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit 
      der Beendigung der Hauptversammlung, in 
      der ein vom SE-Betriebsrat gewählter 
      Nachfolger für das ersetzte 
      Aufsichtsratsmitglied auf Vorschlag der 
      Arbeitnehmer von der Hauptversammlung 
      bestellt wird, spätestens aber zu dem 
      Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit 
      des Letzteren abgelaufen wäre. 
 
   Die Hauptversammlung ist gemäß § 36 Abs. 4 SEBG i.V.m. § 19 Abs. 2 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der -2-

der Beteiligungsvereinbarung an die Vorschläge zur Bestellung der 
   Arbeitnehmervertreter gebunden. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten sind im Anschluss an die 
   Tagesordnung aufgeführt und stehen vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   zur Verfügung. 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag zwischen der Zalando SE und der zLabels GmbH* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag zwischen der Zalando SE als Organträger und der 
   zLabels GmbH als Organgesellschaft zuzustimmen: 
 
   Die Zalando SE hält an der zLabels GmbH 100 % der Geschäftsanteile. Der 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll Grundlage für eine 
   sogenannte ertragsteuerliche Organschaft zwischen der Zalando SE und der 
   zLabels GmbH sein. Da die Zalando SE die alleinige Gesellschafterin der 
   zLabels GmbH ist, sind Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für 
   außenstehende Gesellschafter gemäß §§ 304, 305 AktG nicht zu 
   gewähren. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend 
   '_Vertrag_' genannt) hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   * Die Organgesellschaft unterstellt ihre 
     Leitung dem Organträger, der demgemäß 
     berechtigt ist, der Geschäftsführung der 
     Organgesellschaft hinsichtlich der Leitung 
     der Gesellschaft Weisungen zu erteilen (§ 
     1 Abs. 1 und 2 des Vertrages). Die 
     Geschäftsführung der Organgesellschaft 
     kann verlangen, dass Weisungen schriftlich 
     bestätigt werden (§ 1 Abs. 3 des 
     Vertrages). Der Organträger kann der 
     Geschäftsführung der Organgesellschaft 
     nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag 
     zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu 
     beendigen (§ 1 Abs. 4 des Vertrages). 
   * Die Organgesellschaft ist während der 
     Dauer des Vertrages verpflichtet, ihren 
     ganzen Gewinn an den Organträger 
     abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich 
     einer Bildung und Auflösung von Rücklagen 
     nach § 4 Abs. 1 des Vertrages - der ohne 
     die Gewinnabführung entstehende 
     Jahresüberschuss, vermindert um einen 
     etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, 
     den nach § 268 Abs. 8 HGB 
     ausschüttungsgesperrten Betrag und um 
     Zuführungen zu den Rücklagen gemäß § 
     4 Abs. 1 des Vertrages und erhöht um 
     etwaige den Gewinnrücklagen gemäß § 4 
     Abs. 1 entnommene Beträge (§ 2 Abs. 1 des 
     Vertrages). Hinsichtlich des zulässigen 
     Höchstbetrages der Gewinnabführung nach § 
     2 Abs. 1 des Vertrages gilt § 301 AktG in 
     seiner jeweils gültigen Fassung 
     entsprechend (§ 2 Abs. 2 des Vertrages). 
   * Für die Verlustübernahme gelten die 
     Vorschriften des § 302 AktG in seiner 
     jeweils gültigen Fassung entsprechend (§ 3 
     des Vertrages). 
   * Die Organgesellschaft ist mit Zustimmung 
     des Organträgers berechtigt, Beträge aus 
     dem Jahresüberschuss in die 
     Gewinnrücklagen einzustellen, sofern dies 
     handelsrechtlich zulässig und bei 
     vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
     wirtschaftlich begründet ist. Während der 
     Dauer des Vertrages bei der 
     Organgesellschaft gebildete 'andere 
     Gewinnrücklagen' im Sinne von § 272 Abs. 3 
     Satz 2 HGB sind gegebenenfalls auf 
     Verlangen des Organträgers aufzulösen und 
     gemäß § 302 AktG in seiner jeweils 
     gültigen Fassung zum Ausgleich eines 
     Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als 
     Gewinn abzuführen (§ 4 Abs. 1 des 
     Vertrages). Die Abführung von Erträgen aus 
     der Auflösung sonstiger Rücklagen und 
     etwaiger zu Beginn der Vertragsdauer 
     vorhandener Gewinnvorträge und -rücklagen 
     als Gewinn an den Organträger wird 
     ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt 
     für Kapitalrücklagen, gleich ob sie vor 
     oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages 
     gebildet wurden (§ 4 Abs. 2 des 
     Vertrages). 
   * Der Anspruch auf Ausgleich des 
     Jahresfehlbetrages nach § 3 des Vertrages 
     wird mit Wirkung zum Ablauf des letzten 
     Tages eines jeden Geschäftsjahres der 
     Organgesellschaft fällig (§ 5 Abs. 1 des 
     Vertrages). Der Anspruch auf Abführung des 
     Gewinns nach § 2 des Vertrages wird mit 
     Wirkung zum Ablauf des Tages der 
     Beschlussfassung der Gesellschafter über 
     die Bilanzfeststellung eines jeden 
     Geschäftsjahres der Organgesellschaft 
     fällig (§ 5 Abs. 2 des Vertrages). Vor 
     Feststellung des Jahresabschlusses kann 
     der Organträger Vorschüsse auf eine ihm 
     für das Geschäftsjahr voraussichtlich 
     zustehende Gewinnabführung verlangen, 
     soweit die Liquidität der 
     Organgesellschaft die Zahlung solcher 
     Vorschüsse zulässt (§ 5 Abs. 3 des 
     Vertrages). Die Organgesellschaft kann 
     Vorschüsse auf einen an sie für das 
     Geschäftsjahr voraussichtlich 
     auszugleichenden Jahresfehlbetrag 
     verlangen, soweit sie solche Vorschüsse 
     mit Rücksicht auf ihre Liquidität benötigt 
     (§ 5 Abs. 4 des Vertrages). Die Ansprüche 
     auf Abführung des Gewinnes nach § 2 des 
     Vertrages und auf Ausgleich des 
     Jahresfehlbetrages nach § 3 des Vertrages 
     sind ab dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit (§ 
     5 Abs. 1 und 2 des Vertrages) gemäß 
     §§ 352, 353 HGB mit 5 % p.a. zu verzinsen 
     (§ 5 Abs. 5 des Vertrages). 
   * Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der 
     Zustimmung jeweils der Hauptversammlung 
     bzw. der Gesellschafterversammlung der 
     vertragsschließenden Parteien 
     geschlossen (§ 6 Abs. 1 des Vertrages). 
     Der Vertrag wird mit seiner Eintragung in 
     das Handelsregister des Sitzes der 
     Organgesellschaft wirksam und gilt - mit 
     Ausnahme der Leitungsbefugnis des 
     Organträgers - betreffend die zLabels GmbH 
     rückwirkend ab dem Beginn des 
     Geschäftsjahres, in dem die Eintragung 
     erfolgt. Das Weisungsrecht kann erst ab 
     Eintragung des Vertrages in das 
     Handelsregister des Sitzes der 
     Organgesellschaft ausgeübt werden (§ 6 
     Abs. 2 des Vertrages). 
   * Der Vertrag wird zunächst für eine Dauer 
     von fünf (Zeit-)Jahren ab dem Beginn des 
     Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in 
     dem die Eintragung des Vertrages in das 
     Handelsregister am Sitz der 
     Organgesellschaft erfolgt, geschlossen. 
     Der Vertrag verlängert sich unverändert 
     jeweils um ein Jahr, falls er nicht 
     spätestens einen Monat vor seinem Ablauf 
     von einer Vertragspartei gekündigt wird. 
     Sofern das Ende der Laufzeit nicht auf das 
     Ende eines Geschäftsjahres der 
     Organgesellschaft fällt, verlängert sich 
     die Laufzeit bis zum Ende des dann 
     laufenden Geschäftsjahres (§ 6 Abs. 3 des 
     Vertrages). 
   * Der Vertrag kann mittels schriftlicher 
     Kündigung vorzeitig beendet werden, wenn 
     ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige 
     Gründe für die vorzeitige Beendigung 
     gelten insbesondere (§ 6 Abs. 4 und 5 des 
     Vertrages): 
   * Der Organträger verfügt nicht mehr 
     unmittelbar oder mittelbar über eine 
     Stimmrechtsmehrheit an der 
     Organgesellschaft; 
   * Der Organträger veräußert oder bringt 
     die Anteile an der Organgesellschaft ein 
     an einen Dritten, der nicht mit dem 
     Organträger i.S.d. §§ 15 ff. AktG 
     verbunden ist; 
   * Der Organträger oder die Organgesellschaft 
     wird verschmolzen, gespalten oder 
     liquidiert. 
 
   Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschafterversammlung der zLabels GmbH 
   dem betreffenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zeitnah nach 
   der Hauptversammlung der Zalando SE zustimmt. 
 
   Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist in einem gemeinsamen 
   Bericht des Vorstands der Zalando SE und der Geschäftsführung der zLabels 
   GmbH gemäß § 293a Abs. 1 AktG näher erläutert und begründet. 
 
   Dieser gemeinsame Bericht und der Entwurf des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags werden zusammen mit den weiteren nach dem Gesetz 
   zu diesem Tagesordnungspunkt 8 zugänglich zu machenden Unterlagen vom Tag 
   der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
   zugänglich sein. 
 
   Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden. 
 
_Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt _ _7_ 
 
*Anthony Brew*, Dublin (Irland) 
Angestellter der Zalando Ireland Ltd. (Engineering Lead, Customer Data Platform) 
 
a) Persönliche Daten: 
 
   Geburtsdatum: 11. November 1979 
   Geburtsort: Dublin (Irland) 
   Nationalität: irisch 
b) Akademischer Werdegang 
 
   2010 University College Dublin - Doctor of 
        Philosophy in Machine Learning 
   2003 Trinity College Dublin - Master of 
        Science in High Performance Computing 
   2002 Trinity College Dublin - Bachelor of 
        Arts (Mod) in Mathematics 
c) Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2017 Zalando Ireland Ltd. - Engineering 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Zalando SE: Bekanntmachung der -3-

Lead, Customer Data Platform 
   2016-2017 Zalando Ireland Ltd. - Senior Data 
             Scientist, Customer Data Platform 
   2012-2016 IBM - Predictive Analytics Lead 
             Developer, SmartCloud 
   2012-2013 Dublin Institute of Technology - 
             Lecturer 
   2011-2012 Swrve - Data Scientist 
   2011-2011 University College Dublin - 
             Postdoctoral Researcher 
   2004-2006 Murex - Application Developer 
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten 
 
    keine 
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen 
 
    keine 
(3) Weitere Tätigkeiten 
 
    keine 
 
*Javier Martin Perez*, Helsinki (Finnland) 
Angestellter der Zalando Finland Oy (Product Manager) 
 
a) Persönliche Daten: 
 
   Geburtsdatum: 31. Dezember 1985 
   Geburtsort: Tarragona (Spanien) 
   Nationalität: spanisch 
b) Akademischer Werdegang 
 
   2013 Aalto University Finland - Master of 
        Science in Technology 
   2011 UPC Spain - Master of Science in IT 
        Management 
   2007 URV Spain - Bachelor of Science in 
        Telecommunication Engineering 
c) Beruflicher Werdegang 
 
   Seit 2016 Zalando Finland Oy - Product 
             Manager 
   2014-2016 InlineMarket at Microsoft - 
             Product Manager consultant 
   2012-2014 InlineMarket at Nokia - Project 
             Manager consultant 
   2008-2009 CESDA University of Aviation - 
             Head of IT 
   2007-2008 CESDA University of Aviation - 
             Software engineer 
d) Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat bei der Zalando SE 
(1) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten 
 
    keine 
(2) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen 
 
    keine 
(3) Weitere Tätigkeiten 
 
    Mitglied des Boards der 
    Non-Profit-Organisation Project Management 
    Institute (PMI) in Helsinki, Finnland seit 
    2016 
 
*Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und 
Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu 
machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Informationen 
werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht für die Aktionäre ausliegen. 
 
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige 
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden 
ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter 
dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die 
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung EUR 247.979.558,00 und ist in 247.979.558 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte somit jeweils auf 247.979.558. In 
dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 1.256.113 zu diesem Zeitpunkt gehaltene 
eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 
126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgend 
genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von 
ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis über ihren Anteilsbesitz 
übermitteln: 
 
Zalando SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Fax: +49 (0)89 889 690 633 
E-Mail: meldedaten@zalando.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 02. Mai 2018 (0.00 
Uhr - sogenannter '_Nachweisstichtag_') beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen 
der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 
16. Mai 2018 (24.00 Uhr) zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht 
in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt, 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zugesandt. Anders als die Anmeldung ist die Eintrittskarte 
jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung 
des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Details zum Online-Aktionärsservice* 
 
Die Gesellschaft bietet für Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet 
haben, die Möglichkeit eines Online-Aktionärsservices. Zusammen mit der 
Eintrittskarte erhalten die zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre hierfür 
Zugangsdaten. Falls Aktionäre mehrere Eintrittskarten erhalten haben, ist zu 
beachten, dass sie auch für alle diese Eintrittskarten Zugangsdaten für das 
Onlinesystem erhalten werden. 
 
Ebenfalls mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre die notwendigen 
Informationen zur Nutzung des Online-Aktionärsservices, der bis zum Ablauf des 
22. Mai 2018 (24.00 Uhr) zur Verfügung steht. Weitere Informationen sind zudem 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
verfügbar. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender 
Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
oder einem Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG, § 17 
Abs. 4 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Für den Fall, dass ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 
8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, 
sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine bestimmte Form vor. Wir weisen 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder 
Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen 
Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine etwa 
verlangte besondere Form der Vollmacht ab. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den 
Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle 
vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post oder per Fax an die Adresse 
 
 Zalando SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax: +49 (0)89 889 690 655 
 
übermittelt werden. 
 
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis 
per E-Mail an 
 
vollmacht@zalando.de 
 
zu übersenden. 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung 

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April 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem 
Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber 
erklärt werden. 
 
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten 
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z.B. das 
Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur 
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft 
hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und kann postalisch unter der Adresse 
Zalando SE, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, 
Deutschland, per Fax unter +49 (0)89 889 690 655 oder per E-Mail an 
 
vollmacht@zalando.de 
 
angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
heruntergeladen werden. 
 
Vollmachten können bis zum Ablauf des 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) auch elektronisch 
über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft erteilt bzw. widerrufen werden. 
Nähere Einzelheiten zum Online-Aktionärsservice der Gesellschaft erhalten die 
Aktionäre im Internet unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts auf der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen 
Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung 
sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB); sie sind nur auf den nachfolgend beschriebenen Wegen 
möglich: 
 
Im Vorfeld der Hauptversammlung ist die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars 
möglich, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
erhalten. Das entsprechende Formular kann postalisch unter der Adresse Zalando 
SE, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland, Fax: 
+49 (0)89 889 690 655 oder per E-Mail an 
 
vollmacht@zalando.de 
 
angefordert werden und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
zum Download bereit. 
 
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an 
sie bereits im Vorfeld der Hauptversammlung sollen aus organisatorischen Gründen 
der Gesellschaft bis 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) zugehen. Die Bevollmächtigung und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
 Zalando SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: vollmacht@zalando.de 
 
Rechtzeitig so eingegangene Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft können im Vorfeld der Hauptversammlung auf diesen Wegen 
eingehend bis zum 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) auch widerrufen oder geändert werden. 
 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können bis zum Ablauf des 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) auch 
elektronisch über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft erteilt, geändert 
oder widerrufen werden. Nähere Einzelheiten zum Online-Aktionärsservice der 
Gesellschaft erhalten die Aktionäre im Internet unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018. 
 
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, sowie deren Änderung oder Widerruf in 
Textform (§ 126b BGB) auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung 
erfolgen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen, ob sie 
anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen 
wollen. 
 
Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrere 
Vollmachten und Weisungen oder erhalten sie diese auf verschiedenen 
Übermittlungswegen, wird die zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den 
entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Wenn auf unterschiedlichen 
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht 
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender 
Reihenfolge berücksichtigt: 1. per passwortgeschütztem Internetservice, 2. per 
E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Bei nicht formgültig erteilten 
Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung 
nicht vertreten. Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die 
Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden 
insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die 
betreffenden Aktien nicht vertreten. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Eintrittskarte, welche 
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. 
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
einsehbar. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch 
Briefwahl ausüben. Auch für diese Form der Stimmabgabe ist die rechtzeitige 
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes unerlässlich. Für die Stimmabgabe 
im Wege der Briefwahl stehen der Online-Aktionärsservice oder das zusammen mit 
der Eintrittskarte versandte Briefwahlformular zur Verfügung. Das entsprechende 
Formular kann postalisch unter der Adresse Zalando SE, c/o Better Orange IR & HV 
AG, Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland, per Fax unter +49 (0)89 889 690 655 
oder per E-Mail an 
 
briefwahl@zalando.de 
 
angefordert werden und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018 
 
zum Download bereit. 
 
Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder 
eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als 
Enthaltung gewertet. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die 
Abstimmung über Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) 
von Vorstand und Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären 
beschränkt. 
 
Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss bis spätestens 
zum 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift 
eingegangen sein: 
 
 Zalando SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: briefwahl@zalando.de 
 
Rechtzeitig so eingegangene Briefwahlstimmen können im Vorfeld der 
Hauptversammlung, eingehend bis zum 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) auf diesen Wegen 
auch widerrufen oder geändert werden. 
 
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über den Online-Aktionärsservice muss ebenfalls 
bis spätestens zum 22. Mai 2018 (24.00 Uhr), vollständig vorgenommen worden sein. 
Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über 
den Online-Aktionärsservice erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl über 
den Online-Aktionärsservice vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte. 
Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/hauptversammlung-2018. 
 
Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen 
entnehmen. 
 
Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu 
Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt. 
 
Erhält die Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand mehrere Stimmabgaben 
per Briefwahl oder erhält sie diese auf verschiedenen Übermittlungswegen, 
wird die zuletzt erteilte formgültige Stimmabgabe per Briefwahl als verbindlich 
erachtet. Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander 
abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt 
abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per 
passwortgeschütztem Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in 
Papierform. Bei nicht formgültig erteilten Stimmabgaben per Briefwahl ist die 
Stimmabgabe per Briefwahl ungültig. Nimmt ein Aktionär oder ein von ihm 
bevollmächtigter Dritter an der Hauptversammlung persönlich teil, wird eine zuvor 

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April 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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