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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 
Einladung zur Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur *ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft 
ein. Sie findet statt am *Donnerstag, den 24. Mai 2018, 
ab 11.00 Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von 
   EUR 2.544.414.430,21 wie folgt zu verwenden: 
 
   * Ein Teilbetrag von EUR 170.005.704,35 wird 
     als Dividende an die Aktionäre 
     ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der 
     Einberufung sind 200.006.711 Aktien für 
     das Geschäftsjahr 2017 
     dividendenberechtigt. Daraus resultiert 
     eine Dividende von EUR 0,85 pro Aktie. 
   * Der Restbetrag von EUR 2.374.408.725,86 
     wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die 4.993.289 zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
   Jahresabschlusses durch den Vorstand von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 0,85 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist 
   der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 
   Dienstag, den 29. Mai 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie, für den Fall 
   einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   unterjährige Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal 
   des Geschäftsjahrs 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz 
   in Stuttgart, Zweigniederlassung 
   Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie - sofern eine solche 
   erfolgt - für die prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie das erste Quartal des 
   Geschäftsjahres 2019 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
   Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 zwischen 
   der United Internet AG als herrschendem 
   Unternehmen und der United Internet Management 
   Holding SE als abhängiger Gesellschaft* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   zu beschließen: 
 
   Dem Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 
   zwischen der United Internet AG als 
   herrschendem Unternehmen und der United 
   Internet Management Holding SE als abhängiger 
   Gesellschaft wird zugestimmt. 
 
   *Wesentlicher Inhalt des Beherrschungsvertrags* 
 
   Der Beherrschungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   1. Die United Internet Management Holding SE 
      als abhängige Gesellschaft unterstellt die 
      Leitung ihrer Gesellschaft der United 
      Internet AG als herrschendem Unternehmen. 
   2. Die United Internet AG hat das Recht, dem 
      Vorstand der United Internet Management 
      Holding SE hinsichtlich der Leitung der 
      Gesellschaft Weisungen zu erteilen, die 
      der Vorstand der United Internet 
      Management Holding SE in 
      Übereinstimmung mit den Bestimmungen 
      von § 308 Abs. 2, Satz 1 und 2 AktG zu 
      befolgen hat. 
   3. Die United Internet AG hat ein umfassendes 
      Auskunftsrecht. 
   4. Die United Internet AG ist verpflichtet, 
      entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils 
      gültigen Fassung, jeden während der 
      Vertragsdauer sonst entstehenden 
      Jahresfehlbetrag der United Internet 
      Management Holding SE auszugleichen, 
      soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen 
      wird, dass den anderen Gewinnrücklagen 
      Beträge entnommen werden, die während der 
      Vertragsdauer in sie eingestellt worden 
      sind. 
   5. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
      geschlossen und kann jederzeit mit einer 
      Frist von drei Monaten zum Monatsende 
      gekündigt werden. Die fristlose Kündigung 
      aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein 
      solcher wichtiger Grund liegt insbesondere 
      auch vor 
 
      a) bei der Veräußerung, Einbringung 
         oder Abtretung von Anteilen an der 
         United Internet Management Holding SE 
         durch die United Internet AG; 
      b) bei Verlust der Mehrheit der 
         Stimmrechte aus der Beteiligung an 
         der United Internet Management 
         Holding SE durch die United Internet 
         AG; 
      c) bei Wegfall der Stellung der United 
         Internet AG als 
         Alleingesellschafterin der United 
         Internet Management Holding SE; 
      d) bei Verschmelzung oder Spaltung der 
         United Internet AG oder der United 
         Internet Management Holding SE; 
      e) bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
         über das Vermögen der United Internet 
         AG oder der United Internet 
         Management Holding SE oder der 
         Ablehnung der Eröffnung mangels 
         Masse; 
      f) bei Liquidation der United Internet 
         AG oder der United Internet 
         Management Holding SE; 
      g) bei der Umwandlung oder Sitzverlegung 
         der United Internet AG oder der 
         United Internet Management Holding SE 
         in der Weise, dass sie danach nicht 
         mehr Partei eines 
         Beherrschungsvertrages sein können; 
      h) bei der Beteiligung eines 
         außenstehenden Gesellschafters 
         gemäß § 307 AktG an der United 
         Internet Management Holding SE; oder 
      i) bei einer Börseneinführung der United 
         Internet Management Holding SE. 
 
      Darüber hinaus hat die United Internet AG 
      das Recht, den Vertrag mit sofortiger 
      Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, 
      wenn die Anerkennung der 
      umsatzsteuerlichen Organschaft im Sinne 
      der maßgebenden steuerrechtlichen 
      Vorschriften - gleich aus welchen Gründen 
      - versagt wird oder entfällt. 
 
   Die nachstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
 
   * Der Beherrschungsvertrag, 
   * die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     United Internet AG für die letzten drei 
     abgeschlossenen Geschäftsjahre, 
   * der Jahresabschluss für das 
     Rumpfgeschäftsjahr 2017 und die 
     Eröffnungsbilanz vom 26. Juni 2017 der 
     United Internet Management Holding SE 
     (damals noch firmierend als Atrium 113. 
     Europäische VV SE) und 
   * der nach § 293a AktG gemeinsam erstattete 
     Bericht der Vorstände der United Internet 

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April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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