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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 
Einladung zur Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur *ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft 
ein. Sie findet statt am *Donnerstag, den 24. Mai 2018, 
ab 11.00 Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von 
   EUR 2.544.414.430,21 wie folgt zu verwenden: 
 
   * Ein Teilbetrag von EUR 170.005.704,35 wird 
     als Dividende an die Aktionäre 
     ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der 
     Einberufung sind 200.006.711 Aktien für 
     das Geschäftsjahr 2017 
     dividendenberechtigt. Daraus resultiert 
     eine Dividende von EUR 0,85 pro Aktie. 
   * Der Restbetrag von EUR 2.374.408.725,86 
     wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die 4.993.289 zum Zeitpunkt der Aufstellung des 
   Jahresabschlusses durch den Vorstand von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 0,85 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist 
   der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am 
   Dienstag, den 29. Mai 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
   beschließen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie, für den Fall 
   einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   unterjährige Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie für das erste Quartal 
   des Geschäftsjahrs 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz 
   in Stuttgart, Zweigniederlassung 
   Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie - sofern eine solche 
   erfolgt - für die prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie das erste Quartal des 
   Geschäftsjahres 2019 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
   Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 zwischen 
   der United Internet AG als herrschendem 
   Unternehmen und der United Internet Management 
   Holding SE als abhängiger Gesellschaft* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   zu beschließen: 
 
   Dem Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 
   zwischen der United Internet AG als 
   herrschendem Unternehmen und der United 
   Internet Management Holding SE als abhängiger 
   Gesellschaft wird zugestimmt. 
 
   *Wesentlicher Inhalt des Beherrschungsvertrags* 
 
   Der Beherrschungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   1. Die United Internet Management Holding SE 
      als abhängige Gesellschaft unterstellt die 
      Leitung ihrer Gesellschaft der United 
      Internet AG als herrschendem Unternehmen. 
   2. Die United Internet AG hat das Recht, dem 
      Vorstand der United Internet Management 
      Holding SE hinsichtlich der Leitung der 
      Gesellschaft Weisungen zu erteilen, die 
      der Vorstand der United Internet 
      Management Holding SE in 
      Übereinstimmung mit den Bestimmungen 
      von § 308 Abs. 2, Satz 1 und 2 AktG zu 
      befolgen hat. 
   3. Die United Internet AG hat ein umfassendes 
      Auskunftsrecht. 
   4. Die United Internet AG ist verpflichtet, 
      entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils 
      gültigen Fassung, jeden während der 
      Vertragsdauer sonst entstehenden 
      Jahresfehlbetrag der United Internet 
      Management Holding SE auszugleichen, 
      soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen 
      wird, dass den anderen Gewinnrücklagen 
      Beträge entnommen werden, die während der 
      Vertragsdauer in sie eingestellt worden 
      sind. 
   5. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
      geschlossen und kann jederzeit mit einer 
      Frist von drei Monaten zum Monatsende 
      gekündigt werden. Die fristlose Kündigung 
      aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein 
      solcher wichtiger Grund liegt insbesondere 
      auch vor 
 
      a) bei der Veräußerung, Einbringung 
         oder Abtretung von Anteilen an der 
         United Internet Management Holding SE 
         durch die United Internet AG; 
      b) bei Verlust der Mehrheit der 
         Stimmrechte aus der Beteiligung an 
         der United Internet Management 
         Holding SE durch die United Internet 
         AG; 
      c) bei Wegfall der Stellung der United 
         Internet AG als 
         Alleingesellschafterin der United 
         Internet Management Holding SE; 
      d) bei Verschmelzung oder Spaltung der 
         United Internet AG oder der United 
         Internet Management Holding SE; 
      e) bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
         über das Vermögen der United Internet 
         AG oder der United Internet 
         Management Holding SE oder der 
         Ablehnung der Eröffnung mangels 
         Masse; 
      f) bei Liquidation der United Internet 
         AG oder der United Internet 
         Management Holding SE; 
      g) bei der Umwandlung oder Sitzverlegung 
         der United Internet AG oder der 
         United Internet Management Holding SE 
         in der Weise, dass sie danach nicht 
         mehr Partei eines 
         Beherrschungsvertrages sein können; 
      h) bei der Beteiligung eines 
         außenstehenden Gesellschafters 
         gemäß § 307 AktG an der United 
         Internet Management Holding SE; oder 
      i) bei einer Börseneinführung der United 
         Internet Management Holding SE. 
 
      Darüber hinaus hat die United Internet AG 
      das Recht, den Vertrag mit sofortiger 
      Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, 
      wenn die Anerkennung der 
      umsatzsteuerlichen Organschaft im Sinne 
      der maßgebenden steuerrechtlichen 
      Vorschriften - gleich aus welchen Gründen 
      - versagt wird oder entfällt. 
 
   Die nachstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
 
   * Der Beherrschungsvertrag, 
   * die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     United Internet AG für die letzten drei 
     abgeschlossenen Geschäftsjahre, 
   * der Jahresabschluss für das 
     Rumpfgeschäftsjahr 2017 und die 
     Eröffnungsbilanz vom 26. Juni 2017 der 
     United Internet Management Holding SE 
     (damals noch firmierend als Atrium 113. 
     Europäische VV SE) und 
   * der nach § 293a AktG gemeinsam erstattete 
     Bericht der Vorstände der United Internet 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -2-

AG und der United Internet Management 
     Holding SE. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
   Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2018 
   zwischen der United Internet AG als 
   Organträgerin und der United Internet 
   Management Holding SE als Organgesellschaft* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   zu beschließen: 
 
   Dem Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2018 
   zwischen der United Internet AG als 
   Organträgerin und der United Internet 
   Management Holding SE als Organgesellschaft 
   wird umfassend zugestimmt. 
 
   *Wesentlicher Inhalt des 
   Gewinnabführungsvertrags* 
 
   Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   1. Die United Internet Management Holding SE 
      als Organgesellschaft verpflichtet sich 
      während der Vertragsdauer, erstmals ab 
      Beginn des Geschäftsjahrs, in dem der 
      Vertrag wirksam wird, ihren ganzen nach 
      den jeweiligen maßgeblichen 
      handelsrechtlichen Vorschriften 
      ermittelten Gewinn, der sich unter 
      Berücksichtigung der Regelungen des 
      Vertrags ergibt, unter Beachtung des § 
      301 AktG in seiner jeweils gültigen 
      Fassung an die United Internet AG als 
      Organträgerin abzuführen. 
   2. Die United Internet AG als Organträgerin 
      ist verpflichtet, jeden während der 
      Vertragsdauer sonst entstehenden 
      Jahresfehlbetrag der United Internet 
      Management Holding SE auszugleichen, 
      soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen 
      wird, dass den anderen Gewinnrücklagen 
      Beträge entnommen werden, die während der 
      Vertragsdauer in sie eingestellt worden 
      sind. § 302 AktG in seiner jeweils 
      gültigen Fassung findet Anwendung. 
   3. Die United Internet Management Holding SE 
      als Organgesellschaft kann mit Zustimmung 
      der United Internet AG Beträge aus dem 
      Jahresüberschuss in andere 
      Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
      einstellen, sofern dies handelsrechtlich 
      zulässig und bei vernünftiger 
      kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
      begründet ist. Während der Dauer des 
      Vertrages gebildete andere 
      Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der 
      United Internet AG als Organträgerin 
      aufzulösen und als Gewinn abzuführen 
      beziehungsweise gemäß § 302 Abs. 1 
      AktG in seiner jeweils gültigen Fassung 
      zu verwenden. Die Abführung von Beträgen 
      aus der Auflösung von Kapitalrücklagen 
      oder von vor Inkrafttreten des Vertrages 
      gebildeten Gewinnrücklagen und -vorträgen 
      ist ausgeschlossen. 
   4. Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns 
      und auf Verlustausgleich sind ab dem 
      Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres 
      der United Internet Management Holding SE 
      als Organgesellschaft bis zu ihrer 
      Erfüllung entsprechend §§ 352, 353 HGB zu 
      verzinsen. 
   5. Die Verpflichtung der United Internet 
      Management Holding SE als 
      Organgesellschaft zur Abführung des 
      Gewinns bzw. der United Internet AG als 
      Organträgerin zum Verlustausgleich ist 
      spätestens mit Ablauf von drei Monaten 
      nach Feststellung des jeweiligen 
      Jahresabschlusses der United Internet 
      Management Holding SE zu erfüllen. 
   6. Die United Internet AG als Organträgerin 
      kann im laufenden Geschäftsjahr unter 
      Beachtung von 
      Kapitalerhaltungsvorschriften 
      unverzinsliche Vorschüsse auf eine ihr 
      für das Geschäftsjahr voraussichtlich 
      zustehende Gewinnabführung beanspruchen, 
      soweit die Liquidität der United Internet 
      Management Holding SE die Zahlung solcher 
      Vorschüsse zulässt. Entsprechend kann 
      auch die United Internet Management 
      Holding SE unverzinsliche Vorschüsse auf 
      einen an sie für das Geschäftsjahr 
      voraussichtlich auszugleichenden 
      Jahresfehlbetrag verlangen, soweit sie 
      solche Vorschüsse mit Rücksicht auf ihre 
      Liquidität benötigt. 
   7. Der Vertrag wird mit der Eintragung in 
      das Handelsregister der United Internet 
      Management Holding SE als 
      Organgesellschaft wirksam und gilt 
      rückwirkend mit Beginn des 
      Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in 
      dem der Vertrag wirksam wird. 
   8. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
      abgeschlossen. Er kann unter Einhaltung 
      einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 
      Ende eines Geschäftsjahres der United 
      Internet Management Holding SE 
      schriftlich gekündigt werden, frühestens 
      jedoch mit Wirkung auf einen Zeitpunkt 
      der zumindest fünf Zeitjahre (60 Monate) 
      nach dem Beginn des Geschäftsjahres der 
      United Internet Management Holding SE 
      liegt, in dem der Vertrag wirksam 
      geworden ist. Der Vertrag kann jederzeit 
      mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, 
      wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein 
      wichtiger Grund liegt insbesondere vor 
      bei (i) der Veräußerung, Einbringung 
      oder Abtretung von Anteilen an der United 
      Internet Management Holding SE als 
      Organgesellschaft durch die United 
      Internet AG als Organträgerin, (ii) 
      Verlust der Mehrheit der Stimmrechte aus 
      der Beteiligung an der United Internet 
      Management Holding SE durch die United 
      Internet AG, (iii) Wegfall der Stellung 
      der United Internet SE als 
      Alleingesellschafterin der United 
      Internet Management Holding SE, (iv) der 
      Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation 
      der United Internet AG oder der United 
      Internet Management Holding SE, (v) der 
      Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über 
      das Vermögen der United Internet AG oder 
      der United Internet Management Holding SE 
      oder der Ablehnung der Eröffnung mangels 
      Masse, (vi) der Umwandlung oder 
      Sitzverlegung der United Internet AG oder 
      der United Internet Management Holding SE 
      in der Weise, dass sie danach nicht mehr 
      Partei eines Gewinnabführungsvertrags 
      sein können, (vii) der Beteiligung eines 
      außenstehenden Gesellschafters nach 
      § 307 AktG an der United Internet 
      Management Holding SE oder (viii) einer 
      Börseneinführung der United Internet 
      Management Holding SE. Als wichtiger 
      Grund für die außerordentliche 
      Kündigung des Vertrags gilt insbesondere 
      auch wenn ein anderer in der jeweils 
      geltenden Fassung der 
      Körperschaftsteuerrichtlinie (derzeit: R 
      14.5 Abs. 6 KStR 2015) als wichtig 
      anerkannter Grund eintritt. Darüber 
      hinaus hat die United Internet AG das 
      Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung 
      aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die 
      Anerkennung der körperschaftsteuerlichen 
      und/oder der gewerbesteuerlichen 
      Organschaft im Sinne der maßgebenden 
      steuerrechtlichen Vorschriften - gleich 
      aus welchen Gründen - versagt wird oder 
      entfällt. 
 
   Die nachstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
 
   * Der Gewinnabführungsvertrag, 
   * die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     United Internet AG für die letzten drei 
     abgeschlossenen Geschäftsjahre, 
   * der Jahresabschluss für das 
     Rumpfgeschäftsjahr 2017 und die 
     Eröffnungsbilanz vom 26. Juni 2017 der 
     United Internet Management Holding SE 
     (damals noch firmierend als Atrium 113. 
     Europäische VV SE) und 
   * der nach § 293a AktG gemeinsam erstattete 
     Bericht der Vorstände der United Internet 
     AG und der United Internet Management 
     Holding SE. 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
   Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 zwischen 
   der United Internet AG als herrschendem 
   Unternehmen und der United Internet Corporate 
   Holding SE als abhängiger Gesellschaft* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   zu beschließen: 
 
   Dem Beherrschungsvertrag vom 21. März 2018 
   zwischen der United Internet AG als 
   herrschendem Unternehmen und der United 
   Internet Corporate Holding SE als abhängiger 
   Gesellschaft wird zugestimmt. 
 
   *Wesentlicher Inhalt des Beherrschungsvertrags* 
 
   Der Beherrschungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   1. Die United Internet Corporate Holding SE 
      als abhängige Gesellschaft unterstellt die 
      Leitung ihrer Gesellschaft der United 
      Internet AG als herrschendem Unternehmen. 
   2. Die United Internet AG hat das Recht, dem 
      Vorstand der United Internet Corporate 
      Holding SE hinsichtlich der Leitung der 
      Gesellschaft Weisungen zu erteilen, die 
      der Vorstand der United Internet Corporate 
      Holding SE in Übereinstimmung mit den 
      Bestimmungen von § 308 Abs. 2, Satz 1 und 
      2 AktG zu befolgen hat. 
   3. Die United Internet AG hat ein umfassendes 
      Auskunftsrecht. 
   4. Die United Internet AG ist verpflichtet, 
      entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils 
      gültigen Fassung, jeden während der 
      Vertragsdauer sonst entstehenden 
      Jahresfehlbetrag der United Internet 
      Corporate Holding SE auszugleichen, soweit 
      dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -3-

dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge 
      entnommen werden, die während der 
      Vertragsdauer in sie eingestellt worden 
      sind. 
   5. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
      geschlossen und kann jederzeit mit einer 
      Frist von drei Monaten zum Monatsende 
      gekündigt werden. Die fristlose Kündigung 
      aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein 
      solcher wichtiger Grund liegt insbesondere 
      auch vor 
 
      a) bei der Veräußerung, Einbringung 
         oder Abtretung von Anteilen an der 
         United Internet Corporate Holding SE 
         durch die United Internet AG; 
      b) bei Verlust der Mehrheit der 
         Stimmrechte aus der Beteiligung an 
         der United Internet Corporate Holding 
         SE durch die United Internet AG; 
      c) bei Wegfall der Stellung der United 
         Internet AG als 
         Alleingesellschafterin der United 
         Internet Corporate Holding SE; 
      d) bei Verschmelzung oder Spaltung der 
         United Internet AG oder der United 
         Internet Corporate Holding SE; 
      e) bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
         über das Vermögen der United Internet 
         AG oder der United Internet Corporate 
         Holding SE oder der Ablehnung der 
         Eröffnung mangels Masse; 
      f) bei Liquidation der United Internet 
         AG oder der United Internet Corporate 
         Holding SE; 
      g) bei der Umwandlung oder Sitzverlegung 
         der United Internet AG oder der 
         United Internet Corporate Holding SE 
         in der Weise, dass sie danach nicht 
         mehr Partei eines 
         Beherrschungsvertrages sein können; 
      h) bei der Beteiligung eines 
         außenstehenden Gesellschafters 
         gemäß § 307 AktG an der United 
         Internet Corporate Holding SE; oder 
      i) bei einer Börseneinführung der United 
         Internet Corporate Holding SE. 
 
      Darüber hinaus hat die United Internet AG 
      das Recht, den Vertrag mit sofortiger 
      Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, 
      wenn die Anerkennung der 
      umsatzsteuerlichen Organschaft im Sinne 
      der maßgebenden steuerrechtlichen 
      Vorschriften - gleich aus welchen Gründen 
      - versagt wird oder entfällt. 
 
   Die nachstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
 
   * Der Beherrschungsvertrag, 
   * die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     United Internet AG für die letzten drei 
     abgeschlossenen Geschäftsjahre, 
   * der Jahresabschluss für das 
     Rumpfgeschäftsjahr 2017 und die 
     Eröffnungsbilanz vom 17. November 2017 der 
     United Internet Corporate Holding SE 
     (damals noch firmierend als Atrium 121. 
     Europäische VV SE) und 
   * der nach § 293a AktG gemeinsam erstattete 
     Bericht der Vorstände der United Internet 
     AG und der United Internet Corporate 
     Holding SE. 
9. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
   Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2018 
   zwischen der United Internet AG als 
   Organträgerin und der United Internet Corporate 
   Holding SE als Organgesellschaft* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   zu beschließen: 
 
   Dem Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2018 
   zwischen der United Internet AG als 
   Organträgerin und der United Internet Corporate 
   Holding SE als Organgesellschaft wird umfassend 
   zugestimmt. 
 
   *Wesentlicher Inhalt des 
   Gewinnabführungsvertrags* 
 
   Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   1. Die United Internet Corporate Holding SE 
      als Organgesellschaft verpflichtet sich 
      während der Vertragsdauer, erstmals ab 
      Beginn des Geschäftsjahrs, in dem der 
      Vertrag wirksam wird, ihren ganzen nach 
      den jeweiligen maßgeblichen 
      handelsrechtlichen Vorschriften 
      ermittelten Gewinn, der sich unter 
      Berücksichtigung der Regelungen des 
      Vertrags ergibt, unter Beachtung des § 
      301 AktG in seiner jeweils gültigen 
      Fassung an die United Internet AG als 
      Organträgerin abzuführen. 
   2. Die United Internet AG als Organträgerin 
      ist verpflichtet, jeden während der 
      Vertragsdauer sonst entstehenden 
      Jahresfehlbetrag der United Internet 
      Corporate Holding SE auszugleichen, 
      soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen 
      wird, dass den anderen Gewinnrücklagen 
      Beträge entnommen werden, die während der 
      Vertragsdauer in sie eingestellt worden 
      sind. § 302 AktG in seiner jeweils 
      gültigen Fassung findet Anwendung. 
   3. Die United Internet Corporate Holding SE 
      als Organgesellschaft kann mit Zustimmung 
      der United Internet AG Beträge aus dem 
      Jahresüberschuss in andere 
      Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
      einstellen, sofern dies handelsrechtlich 
      zulässig und bei vernünftiger 
      kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
      begründet ist. Während der Dauer des 
      Vertrages gebildete andere 
      Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der 
      United Internet AG als Organträgerin 
      aufzulösen und als Gewinn abzuführen 
      beziehungsweise gemäß § 302 Abs. 1 
      AktG in seiner jeweils gültigen Fassung 
      zu verwenden. Die Abführung von Beträgen 
      aus der Auflösung von Kapitalrücklagen 
      oder von vor Inkrafttreten des Vertrages 
      gebildeten Gewinnrücklagen und -vorträgen 
      ist ausgeschlossen. 
   4. Die Ansprüche auf Abführung des Gewinns 
      und auf Verlustausgleich sind ab dem 
      Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres 
      der United Internet Corporate Holding SE 
      als Organgesellschaft bis zu ihrer 
      Erfüllung entsprechend §§ 352, 353 HGB zu 
      verzinsen. 
   5. Die Verpflichtung der United Internet 
      Corporate Holding SE als 
      Organgesellschaft zur Abführung des 
      Gewinns bzw. der United Internet AG als 
      Organträgerin zum Verlustausgleich ist 
      spätestens mit Ablauf von drei Monaten 
      nach Feststellung des jeweiligen 
      Jahresabschlusses der United Internet 
      Corporate Holding SE zu erfüllen. 
   6. Die United Internet AG als Organträgerin 
      kann im laufenden Geschäftsjahr unter 
      Beachtung von 
      Kapitalerhaltungsvorschriften 
      unverzinsliche Vorschüsse auf eine ihr 
      für das Geschäftsjahr voraussichtlich 
      zustehende Gewinnabführung beanspruchen, 
      soweit die Liquidität der United Internet 
      Corporate Holding SE die Zahlung solcher 
      Vorschüsse zulässt. Entsprechend kann 
      auch die United Internet Corporate 
      Holding SE unverzinsliche Vorschüsse auf 
      einen an sie für das Geschäftsjahr 
      voraussichtlich auszugleichenden 
      Jahresfehlbetrag verlangen, soweit sie 
      solche Vorschüsse mit Rücksicht auf ihre 
      Liquidität benötigt. 
   7. Der Vertrag wird mit der Eintragung in 
      das Handelsregister der United Internet 
      Corporate Holding SE als 
      Organgesellschaft wirksam und gilt 
      rückwirkend mit Beginn des 
      Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in 
      dem der Vertrag wirksam wird. 
   8. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
      abgeschlossen. Er kann unter Einhaltung 
      einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 
      Ende eines Geschäftsjahres der United 
      Internet Corporate Holding SE schriftlich 
      gekündigt werden, frühestens jedoch mit 
      Wirkung auf einen Zeitpunkt der zumindest 
      fünf Zeitjahre (60 Monate) nach dem 
      Beginn des Geschäftsjahres der United 
      Internet Corporate Holding SE liegt, in 
      dem der Vertrag wirksam geworden ist. Der 
      Vertrag kann jederzeit mit sofortiger 
      Wirkung gekündigt werden, wenn ein 
      wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger 
      Grund liegt insbesondere vor bei (i) der 
      Veräußerung, Einbringung oder 
      Abtretung von Anteilen an der United 
      Internet Corporate Holding SE als 
      Organgesellschaft durch die United 
      Internet AG als Organträgerin, (ii) 
      Verlust der Mehrheit der Stimmrechte aus 
      der Beteiligung an der United Internet 
      Corporate Holding SE durch die United 
      Internet AG, (iii) Wegfall der Stellung 
      der United Internet SE als 
      Alleingesellschafterin der United 
      Internet Corporate Holding SE, (iv) der 
      Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation 
      der United Internet AG oder der United 
      Internet Corporate Holding SE, (v) der 
      Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über 
      das Vermögen der United Internet AG oder 
      der United Internet Corporate Holding SE 
      oder der Ablehnung der Eröffnung mangels 
      Masse, (vi) der Umwandlung oder 
      Sitzverlegung der United Internet AG oder 
      der United Internet Corporate Holding SE 
      in der Weise, dass sie danach nicht mehr 
      Partei eines Gewinnabführungsvertrags 
      sein können, (vii) der Beteiligung eines 
      außenstehenden Gesellschafters nach 
      § 307 AktG an der United Internet 
      Corporate Holding SE oder (viii) einer 
      Börseneinführung der United Internet 
      Corporate Holding SE. Als wichtiger Grund 
      für die außerordentliche Kündigung 

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April 12, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

des Vertrags gilt insbesondere auch wenn 
      ein anderer in der jeweils geltenden 
      Fassung der Körperschaftsteuerrichtlinie 
      (derzeit: R 14.5 Abs. 6 KStR 2015) als 
      wichtig anerkannter Grund eintritt. 
      Darüber hinaus hat die United Internet AG 
      das Recht, den Vertrag mit sofortiger 
      Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, 
      wenn die Anerkennung der 
      körperschaftsteuerlichen und/oder der 
      gewerbesteuerlichen Organschaft im Sinne 
      der maßgebenden steuerrechtlichen 
      Vorschriften - gleich aus welchen Gründen 
      - versagt wird oder entfällt. 
 
   Die nachstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.united-internet.de 
 
   im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung/2018 zugänglich. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
 
   * Der Gewinnabführungsvertrag, 
   * die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     United Internet AG für die letzten drei 
     abgeschlossenen Geschäftsjahre, 
   * der Jahresabschluss für das 
     Rumpfgeschäftsjahr 2017 und die 
     Eröffnungsbilanz vom 17. November 2017 der 
     United Internet Corporate Holding SE 
     (damals noch firmierend als Atrium 121. 
     Europäische VV SE) und 
   * der nach § 293a AktG gemeinsam erstattete 
     Bericht der Vorstände der United Internet 
     AG und der United Internet Corporate 
     Holding SE. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 
205.000.000,00. Es ist eingeteilt in 205.000.000 auf 
den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beläuft sich somit auf 205.000.000. 
Zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses 
durch den Vorstand hielt die United Internet AG 
4.993.289 eigene Aktien, aus denen der United Internet 
AG keine Rechte zustehen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 
bis zum Ablauf des *17. Mai 2018, 24.00 Uhr *bei der 
Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der 
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der 
Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2018 
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über 
das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
 
Aktionäre die sich für den elektronischen 
Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu 
ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. 
 
Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister 
verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein 
zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben 
zur Hauptversammlung per Post zugesandt. 
 
Die Anmeldung kann auch unter der Anschrift 
 
United Internet AG, 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München, 
Fax-Nr. 089 309037-4675, 
hv2018@united-internet.de 
 
erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden 
kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister 
eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung per Post zugesandt, sofern sie sich 
nicht für den elektronischen Einladungsversand 
registriert haben. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren 
entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem 
Anmeldeformular bzw. der Einladungsmail oder den 
diesbezüglichen Angaben auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2018. 
 
Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte 
zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich 
über das Aktionärsportal auf der Internetseite der 
Gesellschaft anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre 
Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken, bzw. 
sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. 
 
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im 
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen 
können vom *18. Mai 2018, 00:00 Uhr* bis zum Tag der 
Hauptversammlung (einschließlich) keine 
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
(sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 17. 
Mai 2018, 24:00 Uhr. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme 
und das Stimmrecht ist jedoch entscheidend, dass die 
Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Für 
den Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter 
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. 
 
In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder 
durch den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und 
können der Gesellschaft über das Aktionärsportal auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.united-internet.de im Bereich Investor 
Relations/Hauptversammlung/2018 gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden. 
Dafür verwenden Aktionäre ihre Zugangsdaten, die ihnen 
wie oben beschrieben mit dem Einladungsschreiben per 
Post zugesandt wurden. Für die Übermittlung des 
Nachweises stehen die für die Anmeldung genannten 
Adressen (postalische Anschrift, Faxnummer und 
E-Mail-Adresse) ebenfalls zur Verfügung. 
 
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
Vollmachtsformular übersandt, das zur 
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das 
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit 
auf Verlangen gesondert zugesandt und ist außerdem 
im Internet unter 
 
www.united-internet.de 
 
im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/2018 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, eine Vollmacht 
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG 
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren 
Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber 
der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen 
ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte 
Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich 
insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden 
abzustimmen. 
 
Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, 
den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch 
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 
Frankfurt am Main, zur Verfügung. 
 
Das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der 
Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als 
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat 
der Aktionär dann auf der Hauptversammlung einen 
entsprechenden Widerruf in der erforderlichen Form zu 
erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die 
Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die 
Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare bereit. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts 
zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist 
eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. 
 
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von 
Vollmachten und Weisungen gegenüber den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind nur wie 
folgt möglich: 
 
(i)   unter dem Aktionärsportal auf der 
      Internetseite der Gesellschaft unter 
 
      www.united-internet.de 
 
      im Bereich Investor 
      Relations/Hauptversammlung/2018 nur bis 
      zum 24. Mai 2018, 12.00 Uhr; 

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