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DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §1

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Congress Centrum 
Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 
1877- Bremen ISIN DE0005261606 
WKN 526160 EINBERUFUNG 
der 
138. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre 
der 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
-Aktiengesellschaft von 1877- am Donnerstag, dem 24. 
Mai 2018, um 10.00 Uhr, 
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 
28209 Bremen 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Abschlusses zur Erfüllung der 
   Konzernrechnungslegungspflicht und des 
   gebilligten Gruppenabschlusses, der 
   Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289a Absatz 1,* *§ 289 
   Absatz 4, § 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 
   2017 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG 
   LOGISTICS sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den 
   Abschluss nach § 315e HGB und den 
   Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 
   2017 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro 
   Stückaktie. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers 
   für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 
   315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den 
   Abschluss nach § 315e HGB sowie den 
   Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
   zu wählen. 
 
   Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen 
   von öffentlichem Interesse neue 
   EU-Vorschriften zur regelmäßigen 
   Ausschreibung der Jahres- und 
   Konzernabschlussprüfung. Die BREMER LAGERHAUS 
   GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
   ist als kapitalmarktorientiertes Unternehmen 
   von dieser Regulierung betroffen. Im Zuge des 
   turnusmäßigen Wechsels der 
   Abschlussprüfer nach fünf Jahren sowie zur 
   Erfüllung der neuen EU-Regulierung, wurde die 
   Abschlussprüfung für die Geschäftsjahre 2018 
   bis 2022 für die BLG-Gruppe öffentlich 
   ausgeschrieben. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag 
   des Aufsichtsrats sind frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. 
   Auch bestanden gemäß der 
   EU-Abschlussprüferverordnung keine 
   Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
6. 
 
   *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 24. 
   Mai 2018 endet gemäß § 102 Abs. 1 
   Aktiengesetz und § 9 Abs. 3 der Satzung der 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- die Amtszeit 
   aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, 
   sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 
   Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und 
   nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und 
   der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Ferner ist gemäß § 96 Abs. 2 des 
   Aktiengesetzes für den Aufsichtsrat die 
   gesetzliche Frauenquote von 30 % festgelegt, 
   sodass bei Getrennterfüllung der 
   Zielgröße auf Seiten der Arbeitnehmer- 
   und Anteilseignerseite jeweils zwei Frauen 
   vertreten sein müssen. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   wurden am 19. April 2018 nach den 
   Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 24. Mai 2018 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   gewählt. 
 
   Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die 
   Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge 
   stützen sich auf die Empfehlung des 
   Personalsausschusses des Aufsichtsrats, der 
   bei der Gesellschaft die Aufgaben eines 
   Nominierungsausschusses wahrnimmt, und 
   berücksichtigen das vom Aufsichtsrat am 23. 
   Februar 2018 für seine Zusammensetzung 
   beschlossene Kompetenzprofil. Ziel ist es, 
   dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche 
   Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, 
   die angesichts der Aktivitäten der BLG-Gruppe 
   als wesentlich erachtet werden. Hierzu 
   gehören unter anderem Kenntnisse und 
   Erfahrungen in den Bereichen 
   Management/Personal (inkl. 
   Diversitätskonzept), 
   Rechnungswesen/Controlling/Risikomanagement, 
   Technik/IT/Digitalisierung (inkl. 
   IT-Sicherheit), Häfen/Logistik und 
   Recht/Governance (inkl. Compliance). 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis h) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen. Die Bestellung erfolgt für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
    a. Heiner Dettmer (68 Jahre), Bremen 
       Geschäftsführender Gesellschafter der 
       Dettmer Group KG 
       Kompetenz: Häfen/Logistik sowie 
       Management/Personal 
    b. Melf Grantz (55 Jahre), Bremerhaven 
       Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven 
       Kompetenz: Häfen/Logistik sowie 
       Recht/Governance 
    c. Martin Günthner (42 Jahre), 
       Bremerhaven 
       Senator für Wirtschaft, Arbeit und 
       Häfen sowie Senator für Justiz und 
       Verfassung Freie Hansestadt Bremen 
       Kompetenz: Häfen/Logistik 
    d. Karoline Linnert (59 Jahre), Bremen 
       Bürgermeisterin und Senatorin für 
       Finanzen Freie Hansestadt Bremen 
       Kompetenz: 
       Rechnungswesen/Controlling/Risikomana 
       gement 
    e. Dr. Klaus Meier (53 Jahre), Bremen 
       Geschäftsführender Gesellschafter der 
       wpd Windmanager GmbH & Co. KG 
       Kompetenz: Management/Personal, 
       Recht/Governance sowie 
       Technik/IT/Digitalisierung 
    f. Wybcke Meier (49 Jahre), Hamburg 
       Vorsitzende der Geschäftsführung TUI 
       Cruises 
       Kompetenz: Häfen/Logistik sowie 
       Technik/IT/Digitalisierung 
    g. Dr. Tim Nesemann (47 Jahre), Bremen 
       Vorsitzender der Vorstands 
       Finanzholding der Sparkasse in Bremen 
       sowie Vorsitzender des Vorstands Die 
       Sparkasse Bremen AG 
       Kompetenz: Management/Personal, 
       Rechnungswesen/Controlling/Risikomana 
       gement sowie 
       Technik/IT/Digitalisierung 
    h. Dr. Patrick Wendisch (60 Jahre), 
       Bremen 
       Geschäftsführender Gesellschafter 
       Lampe & Schwartze KG 
       Kompetenz: 
       Rechnungswesen/Controlling/Risikomana 
       gement 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Dr. Klaus Meier als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6* 
 
1. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat als Anteilseignervertreter 

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April 13, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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