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DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in 
Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, den 24. Mai 2018, um 11:00 Uhr, 
 
in den neuen Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Hanauer Landstraße 160, 
60314 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe 
   Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies 
   den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des 
   Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro 29.422.624,12 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 
      20.585.018,52 zur Ausschüttung einer 
      Dividende in Höhe von Euro 3,96 auf jede 
      der insgesamt 5.198.237 
      dividendenberechtigten Stückaktien zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      8.837.605,60 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 2017 
   geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, 
   also am 29. Mai 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, 
   die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 
   3-5, 65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Frau Ines Leffers, hat mit Wirkung 
   zum 18. Mai 2017 ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Das Amtsgericht 
   Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3. August 2017 Frau Annett Martin 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung ist zeitlich 
   beschränkt bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Die Bestellung 
   endet daher mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag des Personalausschusses, der die 
   Aufgaben des Nominierungsausschusses wahrgenommen hat, vor, 
 
   Frau Annett Martin, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, Wiesbaden, 
 
   mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 24. 
   Mai 2018 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Frau Annett Martin hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- und 
   ausländischen Wirtschaftsunternehmen. 
 
   _Angaben nach § 124 Abs. 2 AktG_ 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 
   zwölf Mitgliedern zusammen. Sechs der Aufsichtsratsmitglieder werden 
   dabei von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes 
   gewählt, weitere sechs Aufsichtsratsmitglieder werden nach den 
   Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat zu 
   mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Dem 
   Grundsatz, nach dem diese Quote vom Gesamtaufsichtsrat (und nicht jeweils 
   getrennt von Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmerseite) zu erfüllen ist, hat 
   bislang weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der 
   Arbeitnehmervertreter widersprochen. Bei zwölf Aufsichtsratsmitgliedern 
   sind daher insgesamt mindestens vier Frauen und vier Männer zu wählen. 
   Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen (einschließlich der 
   gerichtlich bestellten Frau Annett Martin) und sieben Männer an. 
 
   _Angaben nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex und § 9 Abs. 3 der Satzung_ 
 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des 
   Aufsichtsrats und den Zielen, die sich der Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung gegeben hat. 
 
   Abgesehen davon, dass Frau Martin bereits gegenwärtig dem Aufsichtsrat 
   aufgrund gerichtlicher Bestellung angehört, steht sie nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Amadeus FiRe AG, zu deren 
   Konzernunternehmen, zu den Organen der Amadeus FiRe AG oder zu einem 
   wesentlich an der Amadeus FiRe AG beteiligten Aktionär. Wesentlich 
   beteiligt im Sinne dieser Ziffer sind Aktionäre, die direkt oder indirekt 
   mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. 
 
   Im Übrigen steht der Wahlvorschlag im Einklang mit den Vorgaben von 
   § 9 Abs. 3 der Satzung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Annett Martin vergewissert, dass sie 
   den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen 
   kann. 
 
   Einen Lebenslauf von Frau Martin, der auch Informationen über wesentliche 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthält, finden Sie im Anhang 
   zu dieser Einladung sowie auf unserer Internetseite unter: 
 
   www.amadeus-fire.de/investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat/ 
7. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung 
   des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. In 
   seiner Sitzung am 23. Oktober 2017 hat der Aufsichtsrat beschlossen, 
   Herrn Dennis Gerlitzki für die Zeit nach dem Ausscheiden von Herrn Peter 
   Haas zum Vorstandsmitglied zu bestellen und dies zum Anlass zu nehmen, 
   das bestehende Vergütungssystem des Vorstands der Hauptversammlung zur 
   Billigung vorzulegen. 
 
   Das aus drei Säulen bestehende Vergütungssystem der Gesellschaft wird der 
   diesjährigen Hauptversammlung erstmalig zur Beschlussfassung vorgelegt. 
   Das System sieht neben der Festvergütung für die Mitglieder des Vorstands 
   eine jährlich zu zahlende Ergebnistantieme, die auf der Grundlage des 
   EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet wird, und ein Long Term 
   Incentive (LTI) vor, das ebenfalls auf der Basis des EBITA aber für die 
   Dauer der Bestellung zum Vorstand berechnet wird und erst nach Ablauf des 
   Vorstandsvertrags zur Auszahlung kommt. Das EBITA ist die zentrale 
   Planungs- und Steuergröße im Amadeus FiRe Konzern. 
 
   Das Vergütungssystem wird im Einzelnen im Vergütungsbericht im Rahmen des 
   Lageberichts dargestellt. Dieser findet sich im Geschäftsbericht der 
   Amadeus FiRe AG unter Ziffer 11 (Seite 46). Der Geschäftsbericht ist 
   unter 
 
   www.amadeus-fire.de/investor-relations/berichte/ 
 
   zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
   Zusätzlich wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Vergütungssystem in 
   der Hauptversammlung mündlich erläutern. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der -2-

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungsbericht 
   dargestellte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*Informationen und Unterlagen* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist 
gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre unter 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes muss der 
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 17. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), 
zugehen: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 c/o M.M. Warburg & CO KGaA 
 Bestandsführung 
 Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg 
 per Fax: +49 (0) 40 3618-1116; oder 
 per E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 3. Mai 
2018 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen und muss der Gesellschaft zusammen 
mit der Anmeldung unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher oder 
englischer Sprache zu erbringen. Aktionäre können auch nach Ausstellung des 
Nachweises des Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien verfügen. Für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist gegenüber 
der Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record Date maßgeblich, d. h. die 
Veräußerung oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Record 
Date hat keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen 
Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für 
den Zuerwerb von Aktien nach dem Record Date. Personen, die zum Record Date 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder 
teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Record Date hat jedoch keine Bedeutung für 
die Dividendenberechtigung. 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, 
wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte 
oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. 
 
Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die Textform 
(§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht in Textform ausstellen. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet 
auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen kostenlos 
zugesandt. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere 
ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in Textform entweder 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. 
Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist sie bis Mittwoch, den 23. Mai 2018, 
24:00 Uhr (MESZ), an die nachfolgende Adresse zu übermitteln. 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Herrn Jan Hendrik Wessling/Herrn Jan Webbeler 
 Hanauer Landstraße 160 
 60314 Frankfurt am Main; oder 
 per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
 per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b 
BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und 
Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch 
an vorstehende Adresse übermittelt werden. 
 
In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten: 
 
a) Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 
   135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 
   Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, 
   bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
   Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 
   Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten 
   sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie 
   bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht 
   abstimmen. 
b) Die Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können in Textform, per Telefax sowie auf 
   elektronischem Wege durch E-Mail an die oben genannte Adresse 
   erteilt werden. Soweit Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für 
   die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
   ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Das Formular für die Erteilung der Vollmachten und Weisungen geht 
   ihnen mit der Eintrittskarte zu und steht außerdem ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf 
   der Homepage der Gesellschaft unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft müssen bis Mittwoch, den 23. Mai 2018, 24:00 Uhr 
   (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse 
   eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt 
   werden. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person oder Institution, kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Auskunftsrecht* 
 
_Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 
2 AktG)_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 oder 
5% des Grundkapitals (das entspricht 259.912 Aktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also 
bis spätestens zum 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Vorstand 
 Hanauer Landstraße 160 
 60314 Frankfurt am Main 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)_ 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen. Gleiches 
gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern. Soll ein solcher Gegenantrag 
bzw. Wahlvorschlag vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, so ist 
er ausschließlich zu richten an: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Herrn Jan Hendrik Wessling/Herrn Jan Webbeler 
 Hanauer Landstraße 160 
 60314 Frankfurt am Main; oder 
 per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
 per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 9. Mai 
2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 
Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären im Internet auf der Homepage 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

unverzüglich zugänglich machen, ggf. versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu 
ergänzenden Inhalten. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
_Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
_Weitergehende Erläuterungen_ 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Homepage der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
*Anzahl der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung Euro 5.198.237,00 und ist eingeteilt in 5.198.237 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt damit 5.198.237. Die Gesellschaft hält keine eigenen 
Aktien; es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
Frankfurt am Main, im April 2018 
 
*Amadeus FiRe AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Anhang: Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Nachwahlen zum Aufsichtsrat)* 
 
*Lebenslauf Annett Martin* 
 
Annett Martin (geb. 1967) ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin. Sie war 
von 1990 bis 2012 als Wirtschaftsprüferin bei Arthur Andersen und Ernst & Young 
tätig. Als Partnerin in der Wirtschaftsprüfung betreute sie nationale und 
internationale Mittelstands- und Großunternehmen, darunter auch 
Familienunternehmen. 
 
Seit 2013 ist Frau Martin freiberuflich tätig. Sie unterstützt Unternehmen bei 
allen jahresabschlussrelevanten Themen. Sie berät Gesellschafter, Aufsichtsräte 
und höheres Management in allen finanzrelevanten Fragestellungen. Zudem bildet 
sie Aufsichtsräte in großen Konzernen aus. 
 
Seit 2017 ist Frau Martin unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats der Amadeus 
FiRe AG. 
 
2018-04-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: AMADEUS FIRE AG 
             Hanauer Landstraße 160 
             60314 Frankfurt 
             Deutschland 
Telefon:     +49 69 96876180 
Fax:         +49 69 96876182 
E-Mail:      investor-relations@amadeus-fire.de 
Internet:    http://www.amadeus-fire.de 
ISIN:        DE0005093108 
WKN:         509 310 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Stuttgart, Frankfurt, München, Düsseldorf, 
             Hamburg, Hannover, Berlin 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
674925 2018-04-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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