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DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2018 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-16 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Energiekontor AG Bremen ISIN: DE0005313506 Einladung 
zur Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur 
*ordentlichen Hauptversammlung* am *Mittwoch, den 23. 
Mai 2018, 10.30 Uhr,* 
im 'Hamme Forum', Riesstraße 11, 27721 Ritterhude 
bei Bremen, ein. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Energiekontor AG zum 31. Dezember 2017, des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2017, des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Energiekontor AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der Energiekontor 
   AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2017 gemäß § 172 AktG gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aus dem Jahresüberschusses 2017 in Höhe von EUR 
   15.513.042,17 sowie der Einstellungen in die 
   Gewinnrücklagen durch Beschluss des Vorstands und 
   Aufsichtsrats vom 09. April 2018 in Höhe von EUR 
   6.766.146,17 ergibt sich ein Bilanzgewinn der 
   Energiekontor AG in Höhe von EUR 8.746.896,00. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe 
   von EUR 8.746.896,00 
 
   a) einen Betrag von EUR 8.746.896,00 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den aus der Dividendenausschüttung 
      gemäß lit. a) auf eigene Aktien 
      rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
      Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von 
   EUR 0,60 je Stückaktie auf das gezeichnete 
   Kapital von EUR 14.578.160,00, eingeteilt in 
   14.578.160 Stückaktien. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 28. Mai 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Zahlung einer 
   Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
   Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017 zu bewilligen: 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das 
   Geschäftsjahr 2017 insgesamt eine Vergütung von 
   EUR 90.000,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 
   Die Vergütung teilt sich nach näherer 
   Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung 
   auf. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet 
   mit dem Ablauf der für den 23. Mai 2018 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung 
   mit §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus 
   drei Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Darius Oliver Kianzad, Diplom-Volkswirt, 
   Unternehmensberater und Partner der Clairfield 
   International GmbH, Essen 
 
   Herrn Günter Lammers, Kaufmann, selbständiger 
   Unternehmensberater im Bereich der Windkraft, 
   Geestland 
 
   Herrn Dr. Bodo Wilkens, Wirtschafts-Ingenieur, 
   selbständiger Unternehmensberater im Bereich der 
   Windkraft, Darmstadt 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht 
   mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Darius Oliver Kianzad ist Mitglied in 
   folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   Aufsichtsrat der Energiekontor Ocean Wind AG, 
   Bremen 
 
   Herr Günter Lammers ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   Aufsichtsrat der Energiekontor Ocean Wind AG, 
   Bremen (stellvertretender 
   Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   Herr Dr. Bodo Wilkens ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   Aufsichtsrat der Energiekontor Ocean Wind AG, 
   Bremen (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   zwei der drei vorgenannten Kandidaten nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der 
   Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär stehen, die ein 
   objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. Herr Günter Lammers ist Gründer der 
   Gesellschaft und hält aktuell 25,7 % der Aktien. 
   Herr Dr. Bodo Wilkens ist ebenfalls Gründer der 
   Gesellschaft und hält aktuell 25,8 % der Aktien. 
 
   Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
   Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
   Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, 
   Herrn Dr. Bodo Wilkens zum 
   Aufsichtsratsvorsitzenden wieder zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
 
   http://www.energiekontor.de 
 
   zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   PKF Deutschland GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, 
 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
   Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts zu wählen. 
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der 
   bestehenden Ermächtigung zur Begebung von 
   Bezugsrechten auf Aktien der Energiekontor an 
   Vorstände der Gesellschaft, Schaffung einer neuen 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an 
   Vorstände (Aktienoptionsprogramm 2018), die 
   Änderung des bedingten Kapitals und die 
   Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und 
   entsprechende Änderung der Satzung 
 
   Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 28. 
   Mai 2014 hat das Aktienoptionsprogramm 2014 
   beschlossen. Danach konnten bis zu 500.000 
   Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands 
   ausgegeben werden. Von dieser Ermächtigung wurde 
   nur teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden 100.000 
   Bezugsrechte an den Vorstand begeben. Diese 
   Ermächtigung, die am 31. Dezember 2018 ausläuft, 
   soll, soweit sie nicht ausgeschöpft wurde, 
   aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung 
   ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   bestehende Ermächtigung, soweit von ihr kein 
   Gebrauch gemacht wurde, aufzuheben, das dafür 
   geschaffenen bedingte Kapital zu reduzieren und 
   eine neue Ermächtigung sowie ein neues bedingtes 
   Kapital zu beschließen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes 
   zu beschließen: 
 

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April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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