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DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2018 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-16 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Energiekontor AG Bremen ISIN: DE0005313506 Einladung 
zur Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur 
*ordentlichen Hauptversammlung* am *Mittwoch, den 23. 
Mai 2018, 10.30 Uhr,* 
im 'Hamme Forum', Riesstraße 11, 27721 Ritterhude 
bei Bremen, ein. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Energiekontor AG zum 31. Dezember 2017, des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2017, des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Energiekontor AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der Energiekontor 
   AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2017 gemäß § 172 AktG gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aus dem Jahresüberschusses 2017 in Höhe von EUR 
   15.513.042,17 sowie der Einstellungen in die 
   Gewinnrücklagen durch Beschluss des Vorstands und 
   Aufsichtsrats vom 09. April 2018 in Höhe von EUR 
   6.766.146,17 ergibt sich ein Bilanzgewinn der 
   Energiekontor AG in Höhe von EUR 8.746.896,00. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe 
   von EUR 8.746.896,00 
 
   a) einen Betrag von EUR 8.746.896,00 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den aus der Dividendenausschüttung 
      gemäß lit. a) auf eigene Aktien 
      rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
      Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von 
   EUR 0,60 je Stückaktie auf das gezeichnete 
   Kapital von EUR 14.578.160,00, eingeteilt in 
   14.578.160 Stückaktien. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 28. Mai 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Zahlung einer 
   Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
   Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017 zu bewilligen: 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das 
   Geschäftsjahr 2017 insgesamt eine Vergütung von 
   EUR 90.000,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 
   Die Vergütung teilt sich nach näherer 
   Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung 
   auf. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet 
   mit dem Ablauf der für den 23. Mai 2018 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung 
   mit §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus 
   drei Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Darius Oliver Kianzad, Diplom-Volkswirt, 
   Unternehmensberater und Partner der Clairfield 
   International GmbH, Essen 
 
   Herrn Günter Lammers, Kaufmann, selbständiger 
   Unternehmensberater im Bereich der Windkraft, 
   Geestland 
 
   Herrn Dr. Bodo Wilkens, Wirtschafts-Ingenieur, 
   selbständiger Unternehmensberater im Bereich der 
   Windkraft, Darmstadt 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht 
   mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Darius Oliver Kianzad ist Mitglied in 
   folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   Aufsichtsrat der Energiekontor Ocean Wind AG, 
   Bremen 
 
   Herr Günter Lammers ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   Aufsichtsrat der Energiekontor Ocean Wind AG, 
   Bremen (stellvertretender 
   Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   Herr Dr. Bodo Wilkens ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   Aufsichtsrat der Energiekontor Ocean Wind AG, 
   Bremen (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   zwei der drei vorgenannten Kandidaten nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der 
   Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär stehen, die ein 
   objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. Herr Günter Lammers ist Gründer der 
   Gesellschaft und hält aktuell 25,7 % der Aktien. 
   Herr Dr. Bodo Wilkens ist ebenfalls Gründer der 
   Gesellschaft und hält aktuell 25,8 % der Aktien. 
 
   Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
   Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
   Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, 
   Herrn Dr. Bodo Wilkens zum 
   Aufsichtsratsvorsitzenden wieder zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
 
   http://www.energiekontor.de 
 
   zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   PKF Deutschland GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, 
 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
   Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts zu wählen. 
8. Beschlussfassung über die Aufhebung der 
   bestehenden Ermächtigung zur Begebung von 
   Bezugsrechten auf Aktien der Energiekontor an 
   Vorstände der Gesellschaft, Schaffung einer neuen 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an 
   Vorstände (Aktienoptionsprogramm 2018), die 
   Änderung des bedingten Kapitals und die 
   Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und 
   entsprechende Änderung der Satzung 
 
   Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 28. 
   Mai 2014 hat das Aktienoptionsprogramm 2014 
   beschlossen. Danach konnten bis zu 500.000 
   Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands 
   ausgegeben werden. Von dieser Ermächtigung wurde 
   nur teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden 100.000 
   Bezugsrechte an den Vorstand begeben. Diese 
   Ermächtigung, die am 31. Dezember 2018 ausläuft, 
   soll, soweit sie nicht ausgeschöpft wurde, 
   aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung 
   ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   bestehende Ermächtigung, soweit von ihr kein 
   Gebrauch gemacht wurde, aufzuheben, das dafür 
   geschaffenen bedingte Kapital zu reduzieren und 
   eine neue Ermächtigung sowie ein neues bedingtes 
   Kapital zu beschließen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes 
   zu beschließen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -2-

a) Die in der Hauptversammlung vom 28. Mai 
      2014 unter TOP 7 beschlossene Ermächtigung 
      zur Begebung von Bezugsrechten auf 
      Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder 
      des Vorstands wird - soweit von ihr nicht 
      Gebrauch gemacht wurde - aufgehoben. 
   b) Das hierzu geschaffene bedingte Kapital 
      wird von EUR 500.000,- auf EUR 100.000,- 
      reduziert und § 6 Abs. 1 der Satzung wie 
      folgt geändert: 
 
      _'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 
      bis zu insgesamt EUR 100.000,- durch 
      Ausgabe von bis zu insgesamt 100.000 neuen, 
      auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
      bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
      2014/I).'_ 
   c) Das Aktienoptionsprogramm 2018 hat folgende 
      Eckpunkte: 
 
      (1) Bezugsberechtigte und Gesamtvolumen 
 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, im Rahmen 
      des Aktienoptionsprogramms 2018 bis zum 30. 
      April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 
      Aktien der Gesellschaft nur an Mitglieder 
      des Vorstands der Gesellschaft auszugeben. 
      Jedes Bezugsrecht berechtigt nach 
      Maßgabe der vom Aufsichtsrat 
      festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum 
      Bezug einer auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktie der Energiekontor AG. 
 
      Anstelle von verfallenen und nicht bereits 
      ausgeübten Bezugsrechten können neue 
      Bezugsrechte begeben werden. 
 
      (2) Ausgestaltung 
 
      (a) Ausgabezeiträume: Bezugsrechte 
          können dreimal jährlich ausgegeben 
          werden und zwar zwischen dem 11. und 
          26. Börsenhandelstag an der 
          Frankfurter Wertpapierbörse jeweils 
          nach Veröffentlichung des 
          Konzernabschlusses, der 
          Veröffentlichung des 
          Halbjahresberichts eines 
          Geschäftsjahres sowie nach der 
          ordentlichen Hauptversammlung. 
      (b) Laufzeit: Die Laufzeit der 
          Bezugsrechte beträgt 5 Jahre 
          beginnend mit dem Ende des 
          jeweiligen Ausgabezeitraumes. Danach 
          erlöschen die Bezugsrechte 
          entschädigungslos. 
      (c) Wartezeit: Die Aktienoptionen können 
          erst nach Ablauf der Wartezeit 
          ausgeübt werden. Die Wartezeit 
          beginnt mit dem Ende des jeweiligen 
          Ausgabezeitraums und endet nach 
          Ablauf von vier Jahren nach dem 
          jeweiligen Ausgabezeitraum. 
      (d) Ausübungszeitraum: Die Bezugsrechte 
          können während ihrer Laufzeit und 
          nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit 
          in Ausübungszeiträumen ausgeübt 
          werden. Ausübungszeiträume sind die 
          jeweils zehn Börsenhandelstage an 
          der Frankfurter Wertpapierbörse nach 
          der Veröffentlichung des 
          Konzernabschlusses, der 
          Veröffentlichung des 
          Halbjahresberichts eines 
          Geschäftsjahres sowie nach der 
          ordentlichen Hauptversammlung. 
 
          Falls Ausübungstage in einen 
          Zeitraum fallen, der mit dem Tag 
          beginnt, an dem die Gesellschaft ein 
          Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug 
          von jungen Aktien oder 
          Teilschuldverschreibungen mit 
          Wandel- oder Bezugsrechten im 
          Bundesanzeiger veröffentlicht, und 
          an dem Tag endet, jeweils 
          einschließlich, an dem die 
          bezugsberechtigten Aktien der 
          Gesellschaft erstmals 'ex 
          Bezugsrecht' notiert werden, ist 
          eine Ausübung der Bezugsrechte 
          unzulässig. Der jeweilige 
          Ausübungszeitraum verlängert sich um 
          eine entsprechende Anzahl von 
          Ausübungstagen unmittelbar nach Ende 
          des Sperrzeitraums. 
      (e) Ausübungspreis und Ausübungshürde: 
          Die Bezugsrechte können nur gegen 
          Zahlung des Ausübungspreises, der 
          120 % des Börsendurchschnittskurses, 
          also des arithmetischen Mittels der 
          Schlussauktionspreise für eine 
          Energiekontor-Aktie im XETRA-Handel 
          (oder einem an die Stelle des 
          XETRA-Systems getretenen funktional 
          vergleichbaren Nachfolgesystem) an 
          fünf unmittelbar 
          aufeinanderfolgenden 
          Börsenhandelstagen vor dem 
          Ausgabezeitraum, beträgt, ausgeübt 
          werden. Aus diesem Ausübungspreis 
          ergibt sich mittelbar auch die 
          Ausübungshürde. 
      (f) Nichtübertragbarkeit: Die 
          Aktienoptionen sind nicht 
          übertragbar, sondern können nur 
          durch den Bezugsberechtigten 
          ausgeübt werden. Für den Todesfall, 
          den Eintritt in den Ruhestand, die 
          Berufsunfähigkeit infolge Krankheit 
          oder die Beendigung der 
          Zugehörigkeit eines verbundenen 
          Unternehmens zu der 
          Energiekontor-Gruppe können 
          Sonderregeln vorgesehen werden. 
 
      (3) Erfüllung des Bezugsrechts 
 
      Die Gesellschaft ist berechtigt, die 
      Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von 
      Aktien aus dem hierfür geschaffenen 
      bedingten Kapital oder durch 
      Veräußerung eigener Aktien zu 
      erfüllen. Die Entscheidung darüber, welche 
      dieser Erfüllungsmöglichkeiten, die jeweils 
      auch miteinander kombiniert werden dürfen, 
      im Einzelfall gewählt wird, trifft der 
      Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich bei 
      seiner Entscheidung allein vom Interesse 
      der Gesellschaft leiten zu lassen. 
 
      (4) Kapitalmaßnahmen 
 
      Der Ausübungspreis und die Anzahl der neuen 
      Aktien je Bezugsrecht werden nach näherer 
      Maßgabe der Bedingungen der 
      Bezugsrechte angepasst, wenn die 
      Gesellschaft während der Laufzeit der 
      Bezugsrechte entweder ihr Kapital gegen 
      Einlagen erhöht oder Wandlungs- oder 
      Bezugsrechte außerhalb dieses 
      Aktienoptionsplans begründet und dabei 
      ihren Aktionären jeweils ein Bezugsrecht 
      einräumt. Die Bedingungen der Bezugsrechte 
      können darüber hinaus für den Fall einer 
      Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, 
      einer Kapitalherabsetzung, eines 
      Aktiensplits oder einer Sonderdividende 
      Anpassungen vorsehen. Mit der Anpassung 
      soll erreicht werden, dass auch nach 
      Durchführung solcher Maßnahmen und den 
      damit verbundenen Auswirkungen auf den 
      Börsenkurs die Gleichwertigkeit des 
      Ausübungspreises und der Anzahl der neuen 
      Aktien je Bezugsrecht sichergestellt ist. § 
      9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. 
 
      (5) Weitere Regelungen 
 
      Die Einzelheiten für die Gewährung von 
      Bezugsrechten und die weiteren 
      Ausübungsbedingungen werden durch den 
      Aufsichtsrat festgesetzt. Zu diesen 
      Einzelheiten gehören insbesondere die 
      Auswahl einzelner Bezugsberechtigter, die 
      Gewährung von Bezugsrechten an einzelne 
      Bezugsberechtigte, das Festlegen von 
      Bestimmungen über die Durchführung und das 
      Verfahren der Gewährung und Ausübung der 
      Bezugsrechte sowie die Regelungen über die 
      Behandlung von Bezugsrechten in 
      Sonderfällen. 
 
      (6) Besteuerung 
 
      Sämtliche Steuern, die bei Ausübung der 
      Bezugsrechte oder bei Verkauf der Aktien 
      durch die Bezugsberechtigten fällig werden, 
      tragen die Bezugsberechtigten. 
   d) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 
      bis zu insgesamt EUR 500.000,- durch 
      Ausgabe von bis zu insgesamt 500.000 neuen 
      auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
      bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018 I). 
      Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
      insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von 
      Bezugsrechten, die von der Gesellschaft im 
      Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 
      gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben 
      und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der 
      Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die 
      neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des 
      Geschäftsjahres an, in dem sie durch 
      Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am 
      Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
      weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
      Bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. 
      Soweit der Vorstand betroffen ist, erfolgt 
      die Festlegung durch den Aufsichtsrat. Der 
      Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
      der Satzung entsprechend der jeweiligen 
      Ausnutzung des bedingten Kapitals 
      anzupassen. 
   e) § 4 der Satzung wird um folgenden neuen 
      Abs. 7 ergänzt: 
 
      'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 
      bis zu insgesamt EUR 500.000,- durch 
      Ausgabe von bis zu insgesamt 500.000 neuen 
      auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
      bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018 I). 
      Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
      insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von 
      Bezugsrechten, die von der Gesellschaft im 
      Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 
      gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben 
      und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der 
      Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die 
      neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des 
      Geschäftsjahres an, in dem sie durch 
      Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am 
      Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

weiteren Einzelheiten der Durchführung der 
      Bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. 
      Soweit der Vorstand betroffen ist, erfolgt 
      die Festlegung durch den Aufsichtsrat. Der 
      Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
      der Satzung entsprechend der jeweiligen 
      Ausnutzung des bedingten Kapitals 
      anzupassen.' 
Teilnahmebedingungen 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft 
   sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis 
   ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung 
   anmelden. Als Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform 
   erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von 
   Wertpapieren zugelassenen Instituts 
   erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss 
   in deutscher oder englischer Sprache verfasst 
   sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 2. 
   Mai 2018 (0.00 Uhr, ('Nachweisstichtag') zu 
   beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit 
   der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 16. 
   Mai 2018, 24.00 Uhr, bei folgender Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   Energiekontor AG 
   c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
   Abt: DSHVG 
   Landsberger Str. 187 
   80687 München 
   Fax: +49 (0)69.5099 1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
   und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
   dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag 
   nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
   Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei 
   Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende 
   Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch 
   im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so ist die Gesellschaft 
   gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, 
   eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 
   AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen 
   wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigende Institution 
   oder Person möglicherweise eine besondere Form 
   der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 
   135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in 
   diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über 
   die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer 
   Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich 
   auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche 
   den Aktionären nach der oben beschriebenen 
   form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird. Dieses steht auch unter 
 
   http://www.energiekontor.de 
 
   im Bereich Investor Relations - 
   Hauptversammlung - zum Herunterladen zur 
   Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag 
   der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann 
   der Nachweis der Bevollmächtigung der 
   Gesellschaft an die folgende Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
 
   Energiekontor AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: energiekontor@better-orange.de 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im 
   Fall einer Bevollmächtigung der 
   Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Den 
   Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung 
   des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum 
   zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
   Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
   Anträgen entgegen. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft verwendet werden kann, 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten 
   Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
   unter 
 
   http://www.energiekontor.de 
 
   im Bereich Investor Relations - 
   Hauptversammlung - zum Herunterladen zur 
   Verfügung. 
 
   Die Vollmacht mit den Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr 
   Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus 
   organisatorischen Gründen spätestens bis zum 
   Ablauf des 22. Mai 2018 bei der zuvor genannten 
   Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und 
   fristgerecht angemeldeten und in der 
   Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
   Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten 
   an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch während der Hauptversammlung mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung 
   sowie das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
   zu verwendende Formular können auch werktags 
   zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der 
   Telefon-Nummer ++49 (0) 89 / 889 690 620 
   angefordert werden. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihre Stimmen schriftlich (§ 126 BGB) oder im 
   Wege elektronischer Kommunikation durch 
   Briefwahl abgeben. Hierzu steht das auf der 
   Eintrittskarte abgedruckte Formular zur 
   Verfügung. Das Briefwahlformular erhalten die 
   Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, 
   welche nach der oben beschriebenen form- und 
   fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
   Dieses steht auch unter 
 
   http://www.energiekontor.de 
 
   im Bereich Investor Relations - 
   Hauptversammlung - zum Download zum Download 
   zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen 
   Stimmen sollen aus organisatorischen Gründen 
   spätestens bis zum Ablauf des 22. Mai 2018 bei 
   der Gesellschaft unter der vorgenannten, im 
   Abschnitt '2. Verfahren für die Stimmabgabe bei 
   Stimmrechtsvertretung' angegebenen Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen 
   sein. 
4. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 
   122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
   AktG* 
 
   a) *Ergänzungsverlangen gemäß § 122 
      Abs. 2 AktG* 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
      zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, 
      das entspricht zur Zeit 728.908 Aktien, 
      oder den anteiligen Betrag von EUR 
      500.000,00 erreichen (dies entspricht 
      500.000 Aktien), können gemäß § 122 
      Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände 
      auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
      gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
      muss eine Begründung oder eine 
      Beschlussvorlage beiliegen. 
      Ergänzungsverlangen müssen der 
      Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
      Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs 
      und der Tag der Hauptversammlung sind 
      dabei nicht mitzurechnen. Das Verlangen 
      muss daher dem Vorstand der Gesellschaft 
      spätestens bis zum 22. April 2018, 24.00 
      Uhr, zugehen. Später zugegangene 
      Ergänzungsverlangen werden nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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