DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Wiesbaden / Germany mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Wiesbaden / Germany mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-16 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 - - ISIN DE0007235301 - - WKN A2G8YM - - ISIN DE000A2G8YM4 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem *29. Mai 2018, *um *10:00 Uhr* im Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB).* Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 13. März 2018 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. Dezember 2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. März 2018 gebilligt. Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich vorzulegen und dienen der Unterrichtung. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen.* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018, b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht, sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr 2018 sowie für das Geschäftsjahr 2019, soweit diese unterjährigen Finanzinformationen vor der ordentlichen Hauptversammlung 2019 erstellt werden, zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 5. *Änderung von §§ 8 Abs. 1, 12 Abs. 3 und 16 Abs. 1 der Satzung.* Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der SGL-Gruppe und der in diesem Rahmen erfolgten Veräußerung von Geschäftsbereichen in der jüngeren Vergangenheit sind die Gesellschaft und Vertreter der Arbeitnehmer übereingekommen, vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder unter Beibehaltung der paritätischen Mitbestimmung von derzeit zwölf auf künftig acht zu reduzieren. Darüber hinaus soll die Satzung in einigen Punkten modernisiert bzw. flexibilisiert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 5.1 § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von der Hauptversammlung bestellt. Vier von den Arbeitnehmern zu bestimmende Mitglieder werden nach dem in der nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) geschlossenen Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE geregelten Bestellungsverfahren gewählt.' 5.2 § 12 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(3) Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält bei Teilnahme Euro 3.000,00 pro Ausschuss-Sitzung; jedes Mitglied eines anderen permanenten, d.h. nicht nur projektbezogenen Aufsichtsratsausschusses erhält bei Teilnahme Euro 2.000,00 pro Ausschuss-Sitzung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält abweichend von Satz 1 Euro 6.000,00 pro Ausschuss-Sitzung; der Vorsitzendes eines anderen permanenten Aufsichtsratsausschusses erhält abweichend von Satz 1 Euro 3.000,00 pro Ausschuss-Sitzung.' 5.3 § 16 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder, im Falle seiner Verhinderung, eine vom Aufsichtsrat zu wählende Person, die nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein oder in sonstiger Form der Gesellschaft angehören muss, es sei denn, sie ist kraft Gesetzes von der Versammlungsleitung ausgeschlossen. Für den Fall, dass weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch eine vom Aufsichtsrat gewählte Person den Vorsitz übernehmen, wird der Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung gewählt.' 6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.* Die Hauptversammlung hat drei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite zu wählen, da die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Christine Bortenlänger, Dr. Daniel Camus und Dr.-Ing. Hubert Lienhard, die in der Hauptversammlung 2013 bestellt wurden, fristgemäß endet. Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE setzt sich derzeit gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil III der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 1. Februar 2018 (Beteiligungsvereinbarung) sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf (12) Mitgliedern zusammen. Von den zwölf Mitgliedern werden die sechs (6) Vertreter der Arbeitnehmerseite direkt vom SE-Betriebsrat bestellt (Ziff. 16.1, 18.3 Beteiligungsvereinbarung). Die sechs (6) Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung bestellt (Art. 40 Abs. 2 SE-VO). Im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE muss daneben jedes Geschlecht mit mindestens 30% der Sitze vertreten sein (§ 17 Abs. 2 SEAG). Diese Geschlechterquote ist für die Vertreter der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite jeweils getrennt zu erfüllen, außer die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite des Aufsichtsrats stimmen ausnahmsweise vor einer Wahl einer Gesamterfüllung zu (Ziff. 16.3 Beteiligungsvereinbarung). Vorliegend wurde einer Gesamterfüllung nicht zugestimmt, so dass sowohl auf Anteilseigner- wie auch auf Arbeitnehmerseite von den sechs (6) Aufsichtsratssitzen einer Seite jeweils mindestens zwei Mitglieder eines jeden Geschlechts vertreten sein müssen. Für die vorliegende Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite bedeutet dies, dass zur Erfüllung der Geschlechterquote mindestens ein weibliches Aufsichtsratsmitglied gewählt werden muss. Des Weiteren soll dem Vorschlag zur Verkleinerung der Größe des Aufsichtsrats unter Tagesordnungspunkt 5.1 bei der Wahl der drei Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen werden. Zwei der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats sollen daher für eine Amtszeit bestellt werden, die mit der Eintragung der Aufsichtsratsverkleinerung ins Handelsregister endet. Mit der Eintragung würde sich dann die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat von gegenwärtig sechs auf vier Mitglieder reduzieren (analog würde sich auch die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat von sechs auf vier Mitglieder reduzieren). Die beschriebene Geschlechterquote wäre bei Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten auch nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats erfüllt. Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag seines Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat sowie der Ziele über seine
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April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Zusammensetzung - vor, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 6.1. *Frau Ingeborg Neumann*; Berlin; Geschäftsführende Gesellschafterin Peppermint Holding GmbH, Berlin, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Beginn ihrer Amtszeit, sowie 6.2. *Frau Dr. Christine Bortenlänger*; Pullach; Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts e.V., Frankfurt/Main; und 6.3. *Herrn Dr. Daniel Camus*; Westmount, Kanada; (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat (_board of directors_) Cameco Corporation, Saskatoon, Kanada sowie Contour Global plc, London, Vereinigtes Königreich, und (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat (_Conseil d'administration_) Valéo S.A. Paris, Frankreich; diese beiden Kandidaten jeweils für eine Amtszeit mit Wirkung bis zur Eintragung der beabsichtigten Satzungsänderung zur Verkleinerung des Aufsichtsrats auf insgesamt acht (8) Mitglieder in das Handelsregister der SGL Carbon SE gemäß Tagesordnungspunkt 5.1 dieser Hauptversammlung, längstens jedoch für eine Amtszeit bis zum Eintritt des zeitlich ersten der beiden nachfolgenden Umstände: (i) Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, oder (ii) Ablauf von fünf Jahren seit Beginn ihrer Amtszeit. Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Weitere ergänzende Angaben zu den unter Ziffern 6.1 - 6.3 vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem Dokument im Anschluss. *Ergänzende Angaben zu den unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* *Frau Ingeborg Neumann*; Berlin; Geschäftsführende Gesellschafterin Peppermint Holding GmbH, Berlin _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ - FUCHS PETROLUB SE, Mannheim (börsennotiert) - BERLINER WASSERBETRIEBE AöR, Berlin - Scienion AG, Dortmund Frau Neumann erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. *Frau Dr. Christine Bortenlänger*; Pullach; Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts e.V., Frankfurt/Main _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ - Covestro AG, Leverkusen (börsennotiert) * Covestro Deutschland AG, Leverkusen (Covestro-Gruppe) - OSRAM Licht AG, München (börsennotiert) * OSRAM GmbH, München (OSRAM-Gruppe) - MTU Aero Engines AG, München (börsennotiert) - TÜV Süd Aktiengesellschaft, München *Herr Dr. Daniel Camus*; Westmount, Kanada; (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat (_board of directors_) Cameco Corporation sowie Contour Global plc, (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat (_Conseil d'administration_) Valéo S.A. _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:_ - Cameco Corporation, Saskatoon, Kanada (börsennotiert) - Contour Global plc, London, Vereinigtes Königreich (börsennotiert) - Valéo S.A., Paris, Frankreich (börsennotiert) Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wird ergänzend erklärt: Frau Dr. Bortenlänger ist Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts e.V. Das Deutsche Aktieninstitut e.V. ist ein eingetragener Verein, der im engen Dialog mit der Politik an der Entwicklung von Kapitalmärkten und deren Rahmenbedingungen arbeitet und dabei die Interessen von derzeit rund 200 Aktiengesellschaften unterschiedlicher Branchen, Banken und Finanzdienstleister, Investoren, Börsen sowie Anwaltskanzleien, führende Beratungsunternehmen und andere bedeutende Kapitalmarktakteure vernetzt. Mitglied des Deutschen Aktieninstituts e. V. sind auch die SGL Carbon SE sowie die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG), ein wesentlicher Aktionär der SGL Carbon SE. Zusammen bestreiten die BMW AG und SGL Carbon SE rund 2,5 % des jährlichen Beitragsvolumens des Deutschen Aktieninstituts e.V., das sind knapp 2 % seines Budgets. Im Übrigen steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur SGL Carbon SE oder deren Konzernunternehmen, den Organen der SGL Carbon SE oder einem wesentlich an der SGL Carbon SE beteiligten Aktionär. Die Lebensläufe von Frau Neumann, Frau Dr. Bortenlänger und Herrn Dr. Camus sind nachfolgend beigefügt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sglgroup.de abrufbar (dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018'). Lebensläufe *Ingeborg Neumann* Geschäftsführende Gesellschafterin Peppermint Holding GmbH, Berlin *Sonstige Mandate/Tätigkeiten:* - Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Berlin (Vizepräsidentin und Schatzmeisterin) - Gesamtverband Textil + Mode, Berlin (Präsidentin) *Curriculum Vitae* Geburtsjahr und -ort: 1957 in Krefeld Studium/Ausbildung: Betriebswirtschaftslehre, Münster/München (Dipl.-Kfm.) Beruflicher Werdegang: - Investorin und Fondsmanagerin von zwei Venture Capital Fonds, Berlin (seit 2000) - Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin der Peppermint Holding GmbH, Berlin (seit 1997) - Geschäftsführende Gesellschafterin, Schröder + Partner Management KG, Berlin (1993-1997) - Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München (1982-1993, Wirtschaftsprüferin, zuletzt Partner) *Dr. Christine Bortenlänger* Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut e.V., Frankfurt/Main Mitglied im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE (seit 2013) *Curriculum Vitae* Geburtsjahr und -ort: 1966 in München Studium/Ausbildung: Promotion, Betriebswirtschaftslehre, München Banklehre, Bayerische Vereinsbank AG, München Beruflicher Werdegang: - Geschäftsführender Vorstand, Deutsches Aktieninstitut e.V., Frankfurt/Main (seit 9/2012) - Vorstand der Bayerischen Börse AG und Geschäftsführerin der öffentlich-rechtlichen Börse München (2000-2012) - Stellvertretende Geschäftsführerin der öffentlich-rechtlichen Börse München (1998-2000) - Senior Consultant im Finanzdienstleistungsbereich, Dr. Seebauer & Partner, München (1997-1998) - Projektleiterin Electronic Commerce, Bayerische Landesbank, München (1996-1997) - Projektleiterin, Internationales Forschungsprojekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft 'Elektronische Märkte' (1994-1996) *Dr. Daniel Camus* (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat Cameco Corporation sowie Contour Global plc, (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat Valéo S.A. Mitglied im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE (seit 2008) *Curriculum Vitae* Geburtsjahr und -ort: 1952 in Ugny, Frankreich Studium/Ausbildung: Promotion Wirtschaftswissenschaften, Paris, Frankreich Institut d'Etudes Politiques, Paris, Frankreich Master Wirtschaftswissenschaften, Nancy, Frankreich Beruflicher Werdegang: - Aufsichtsratsmitglied (_independent board member_) verschiedener Unternehmen (s.o.) - Chief Financial Officer, The Global Fund, Genf, Schweiz (bis 30.04.2017) - Mitglied EDF Vorstand, Paris, Frankreich: * Group Senior Executive Vice President, International & Strategy * Group CFO - Mitglied der Geschäftsleitung und des Vorstands CFO, Aventis Pharma und Hoechst Marion Roussel AG, Frankfurt/Main und Bridgewater, USA - Mitglied der Geschäftsleitung, Geschäftsführer und CFO, Roussel Uclaf S.A., Paris, Frankreich - Corporate Vice President und General Manager Industrial Chemicals Division, Hoechst Canada Inc, Toronto, Kanada - Finanzvorstand, Hoechst Maroc und Polymedic, Casablanca, Marokko - Corporate Development Manager, Hoechst Canada, Montreal, Kanada Weitere Angaben und Hinweise *Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG* Folgende Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.sglgroup.de (dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') zugänglich. Die Unterlagen liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden zudem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen: * Jahresabschluss SGL Carbon SE, Konzernabschluss SGL Group, Lageberichte der SGL Carbon SE sowie der SGL Group, Bericht des Aufsichtsrats, Bericht zu den Angaben
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April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)