BERLIN (Dow Jones)--Bei Wertpapieremissionen bis 8 Millionen Euro pro Jahr sollen Emittenten künftig keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett beschlossen hat. "Mit dem heutigen Kabinettbeschluss erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt", erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Unternehmen brauchten Luft zum Atmen, deshalb sei die Neuregelung eine gute Nachricht für sie. "Wir machen ernst mit dem Abbau bürokratischer Hürden - gerade auch für Start-ups sowie für kleine und mittlere Unternehmen" (KMU), sagte Altmaier. Der vom Finanzministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze soll nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet werden.
Das Wirtschaftsministerium betonte, die im Sommer vergangenen Jahres verabschiedete EU-Prospektverordnung erlaube es den EU-Mitgliedstaaten, eine solche Regelung ab dem 21. Juli 2018 einzuführen. Von der Neuregelung profitieren laut den Angaben Unternehmen, die ergänzend oder alternativ zu anderen Finanzierungsformen ein breiteres Investorenpublikum ansprechen wollten.
Bei Wertpapieremissionen bis zu einem jährlichen Volumen von 8 Millionen Euro ist demnach ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt zu veröffentlichen, das in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise den Anleger über das Wertpapier und die damit verbundenen wesentlichen Anlagerisiken informiert.
Weitere Hintergrundinformationen wie zum Beispiel der Jahresabschluss des Unternehmens sollen parallel dazu auf der Homepage des Emittenten veröffentlicht werden. Kleinanleger dürfen je nach Vermögenslage maximal 10.000 Euro in diese Wertpapiere investieren.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/sha
(END) Dow Jones Newswires
April 11, 2018 08:59 ET (12:59 GMT)
Copyright (c) 2018 Dow Jones & Company, Inc.