Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
282 Leser
Artikel bewerten:
(0)

EANS-Kapitalmarktinformation: AMAG Austria Metall AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
      Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien 
 
In der am 17. April 2018 abgehaltenen 7. ordentlichen Hauptversammlung wurde der 
Vorstand ermächtigt: 
 
 
  1. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG jeweils mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im 
     Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer 
     Geltungsdauer von 30 Monaten ab 17. April 2018 zu erwerben, wobei der 
     niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 % unter und der höchste Gegenwert 
     nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der 
     letzten drei Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in 
     eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung 
     kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in 
     Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein 
     Tochterunternehmen (§ 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch 
     Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen 
     Vorgaben über die Börse, durch ein öffentliches Angebot oder auf eine 
     sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch 
     außerbörslich, oder von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären und auch 
     unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem 
     solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der 
     Vorstand wurde weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen 
     festzusetzen. 
 
 
  2. die auf Grundlage des Beschlusses gemäß Punkt 1 dieses 
     Tagesordnungsordnungspunktes erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren 
     Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ermächtigung kann ganz oder in 
     mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch 
     die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen oder für Rechnung der 
     Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. 
 
  3. für die Dauer von fünf Jahren ab dem 17. April 2018, mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats, gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien 
     eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse 
     oder ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts 
     der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss), zu beschließen und die 
     Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder 
     teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder 
     mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 
     189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. 
 
 
Die bestehende Ermächtigung des Vorstands laut Hauptversammlungsbeschluss vom 
16. April 2015, gemäß § 65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der 
Hauptversammlung die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere 
gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, 
auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und 
die Veräußerungsbedingungen festzusetzen, wurde widerrufen. 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Investorenkontakt: 
Dipl.Kfm. Felix Demmelhuber 
Leitung Investor Relations 
AMAG Austria Metall AG 
Lamprechtshausenerstrasse 61 
5282 Ranshofen, Österreich 
Tel.:   +43 (0) 7722-801-2203 
Email: investorrelations@amag.at 
 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2018 12:00 ET (16:00 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.