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DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-19 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin ISIN: 
DE0005659700 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung 
ein. Diese findet am Mittwoch, dem 30. Mai 2018, um 10:30 Uhr, 
im Max Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus 
Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der Eckert & Ziegler 
   Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. 
   Dezember 2017, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
   zum 31. Dezember 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 
   1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden 
   Unterlagen können im Internet unter 
 
   www.ezag.de 
 
   > Investoren > Hauptversammlung eingesehen 
   werden. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand - und was den Bericht des 
   Aufsichtsrats angeht - vom 
   Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Da der 
   Aufsichtsrat sowohl den Jahresabschluss als 
   auch den Konzernabschluss bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist, 
   findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung statt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft 
   zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von Euro 8.923.002,52 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         Euro 4.230.532,00 
   Dividende von Euro 0,80 
   EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung des            Euro 4.692.470,52 
   Restbetrages in die 
   Gewinnrücklagen: 
 
   Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie 
   der in die Gewinnrücklagen einzustellende 
   Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt der 
   Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, 
   eingeteilt in 5.288.165 nennwertlose 
   Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der Einberufung 
   von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen 
   Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von Euro 0,80 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Die Dividende ist am 4. Juni 2018 zur 
   Auszahlung fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum 
   Prüfer für eine etwaige Durchsicht des 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018 
   sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten) 
   Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des unterjährigen 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts 
   für das erste Quartal 2019 zu wählen, wenn und 
   soweit diese einer derartigen Durchsicht 
   unterzogen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsvergütung und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der Eckert & Ziegler AG wurde letztmals 2012 
   angepasst. Im Hinblick auf die 
   Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer 
   Unternehmen und vor dem Hintergrund gestiegener 
   Kontrollpflichten soll die 
   Aufsichtsratsvergütung erhöht werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 11 
   Abs. 1 der Satzung, der die Höhe der festen 
   jährlichen Vergütung und des Sitzungsgeldes des 
   Aufsichtsrates regelt, wie folgt neu zu fassen: 
 
   § 11 (1) der Satzung der Gesellschaft wird 
   aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst: 
 
    _'§ 11 Vergütung des Aufsichtsrates_ 
 
    _(1)_ 
 
    _Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten 
    eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 
    Euro 12.000. Der Vorsitzende erhält das 
    Dreifache, ein stellvertretender 
    Vorsitzender das Doppelte dieses Betrages._ 
 
    _Besteht die Mitgliedschaft nicht ein 
    ganzes Geschäftsjahr, erhält das jeweilige 
    Mitglied die Vergütung zeitanteilig._ 
 
    _Über die feste jährliche Vergütung 
    hinaus erhalten die Mitglieder des 
    Aufsichtsrates für jede Teilnahme an einer 
    Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in 
    Höhe von Euro 1.000,00._ 
 
    _(.)_ 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Aufgrund des Auslaufens der Amtszeit von Herrn 
   Prof. Dr. Wolfgang Maennig sowie von Frau Dr. 
   Gudrun Erzgräber zum Ablauf dieser 
   Hauptversammlung sind zwei Mitglieder des 
   Aufsichtsrates neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 
   AktG ausschließlich aus von den 
   Anteilseignern bestimmten Mitgliedern zusammen. 
   Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung 
   aus sechs Mitgliedern, wobei der Eckert 
   Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, 
   Panketal gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung 
   solange sie Aktionärin der Gesellschaft ist, 
   das Recht eingeräumt worden ist, zwei der auf 
   die Anteilseigner entfallenden Mitglieder in 
   den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsenderecht). 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Prof. Dr. Wolfgang Maennig, 
      Universitätsprofessor, Berlin 
   b) Dr. Gudrun Erzgräber, Physikerin, 
      Birkenwerder 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates zu wählen. Das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen 
   keine Mandate in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen wahr. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3. des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Prof. Dr. Wolfgang 
   Maennig als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die 
   vorgeschlagenen Kandidaten nicht in einer nach 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Kandidaten 
   durchzuführen. 
 
   Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
   c) Anna Steeger 
 
      Kauffrau, Hamburg 
 
      zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für 
      den Fall zu wählen, dass ein 
      Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner 
      Amtszeit aus dem Aufsichtsrat 
      ausscheidet. 
 
      Frau Steeger nimmt derzeit folgende 
      Mandate in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen wahr: 
 
      Eckert & Ziegler BEBIG SA, Seneffe 
      (Belgien) 
   d) Frank Perschmann, 
 
      Unternehmer, Berlin 
 
      zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für 
      den Fall zu wählen, dass ein 
      Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner 
      Amtszeit aus dem Aufsichtsrat 

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