Am Verwaltungsgericht in Schleswig hat am
Freitag die mündliche Verhandlung einer Klage der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) auf Akteneinsicht gegen das Kraftfahrtbundesamt
(KBA) begonnen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Remo Klinger, der die
DUH vertritt, bezieht sich die geforderte Akteneinsicht auf alles,
was 2015 vom KBA in Sachen Software-Updates, Rückrufanordnungen und
ähnlichem gegenüber VW
Das KBA hat die Akteneinsicht nach Gerichtsangaben vor allem unter
Hinweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen sowie Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse von VW abgelehnt. Die Volkswagen
ISIN DE0007664039
AXC0085 2018-04-20/10:37