Der Chef der Barclays Bank
Staley hatte vor zwei Jahren den Verfasser von anonymen Beschwerdebriefen aufspüren wollen und dabei die Konzernsicherheit eingeschaltet. Der Autor der Briefe hatte Vorwürfe gegen einen frisch eingestellten Manager erhoben, die Staley als unfaire persönliche Attacke empfunden hatte. Tippgeber - sogenannte Whistleblower - genießen aber im angelsächsischen Raum einen besonderen Schutz. Der Verwaltungsrat von Barclays hatte Staley deshalb eine Rüge erteilt und eine "sehr deutliche Gehaltskorrektur" angekündigt. Gleichzeitig hatten die Finanzaufsichtsbehörden FCA und PRA eine eigene Untersuchung angekündigt.
Die Aufseher stellten nun fest, dass Staley zwar falsch gehandelt habe. Seine Rechtschaffenheit zogen sie jedoch nicht in Zweifel. Auch besitze Staley die nötige Eignung und den nötigen Anstand, um sein Amt weiter auszuüben. Der Barclays-Verwaltungsrat erklärte daraufhin abermals, absolutes Vertrauen in Staley zu haben und riet den Aktionären, ihn auf der Hauptversammlung am 1. Mai wiederzuwählen. Über die Höhe seiner Gehaltskürzung werde nach dem endgültigen Abschluss der behördlichen Untersuchung entschieden./das/mis/stw
ISIN GB0031348658
AXC0097 2018-04-20/11:47