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DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-20 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 500 800 
ISIN DE0005008007 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung 
der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft am 30. Mai 
2018, um 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin 
Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte für die ADLER 
   Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. 
   Dezember 2017 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 
   172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hätte, 
   liegen nicht vor. 
 
   Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente 
   sind nachfolgend unter der Rubrik 'UNTERLAGEN 
   FÜR DIE AKTIONÄRE' zu finden. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Den Mitgliedern des Vorstands 
      - Tomas de Vargas Machuca 
      - Maximilian Rienecker 
      - Sven-Christian Frank 
      wird für das Geschäftsjahr 2017 
      Entlastung erteilt. 
 
   b) Die Entlastung des Mitglieds des 
      Vorstands Herrn Arndt Krienen für das 
      Geschäftsjahr 2017 wird vertagt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner 
   Stolz GmbH & Co. KG, Hamburg, wird zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für 
   eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, 
   § 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018 
   gewählt. 
 
   Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung 
   der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, 
   besteht nicht. 
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 10 
   Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung zu 
   wählen sind. 
 
   Das Mitglied des Aufsichtsrats Thilo Schmid 
   wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 
   der Gesellschaft vom 9. Mai 2014 zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats für die Zeit bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung gewählt, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 
   beschließt. 
 
   Das Mitglied des Aufsichtsrats Thomas Katzuba 
   von Urbisch hat sein Mandat mit Schreiben vom 
   17. April 2018 mit Wirkung zum Ablauf der 
   Hauptversammlung am 30. Mai 2018 aus 
   persönlichen Gründen niedergelegt. 
 
   Aufgrund des Auslaufens bzw. der Beendigung 
   der Mandate von Herrn Schmid und Herrn Katzuba 
   von Urbisch schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die nachfolgend unter lit. a) und b) genannten 
   Personen werden mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern gewählt: 
 
   b) *Herr Thilo Schmid*, 53 Jahre, deutsch, 
   wohnhaft in Blotzheim/Frankreich, Investment 
   Manager. 
 
   Herr Schmid ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung Mitglied in den folgenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   Jedox AG, Freiburg (Aufsichtsratsvorsitzender) 
   DTH S.A. Luxembourg (non-executive Member of 
   the Board of Directors) 
   Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart (Beirat) 
   Cynora GmbH, Bruchsal (Beirat) 
 
   Weitere Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im 
   Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen 
   nicht. 
 
   Herr Schmid ist ein angestellter Mitarbeiter 
   der Care4 AG, Basel/Schweiz. Die Care4 AG ist 
   eine 100%-Tochter der Wecken & Cie, 
   Basel/Schweiz. Herr Klaus Wecken, ist 
   Präsident des Verwaltungsrats der Care4 AG. 
   Gemeinsam halten Herr Wecken und die Wecken & 
   Cie eine Beteiligung in Höhe von 17,80 % an 
   der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft. 
 
   b) *Herr Claus Jorgensen*, 52 Jahre, dänisch, 
   wohnhaft in London/UK, Investment Manager. 
 
   Herr Jorgensen ist kein Mitglied in gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im 
   Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. 
 
   Nach seinem Abschluss zum MBA Finance & 
   Marketing erlangte Herr Jorgensen durch seine 
   langjährige Tätigkeit bei internationalen 
   Großbanken im Bereich Kreditwesen sowie 
   Kapitalmarkttransaktionen und -akquisitionen 
   umfangreiche Kapitalmarkterfahrung. Derzeit 
   entwickelt Herr Jorgensen in seiner Position 
   als Head of High Yield and Strategy 
   Investmentstrategien im Bereich Real Estate 
   bei Fairwater Capital LLP, London. 
 
   Bei der Wahl von Herrn Jorgensen in den 
   Aufsichtsrat wird er für die Position des 
   Finanzexperten vorgesehen. 
 
   Die Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen jeweils 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 31. 
   Dezember 2022 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem 
   Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
   der Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen 
   und Fähigkeiten der vorgeschlagenen Kandidaten 
   sowie ihren wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   jeweiligen Aufsichtsratsmandat sind den auf 
   der Internetseite der ADLER Real Estate 
   Aktiengesellschaft 
 
   http://www.adler-ag.com 
 
   im Bereich 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' eingestellten 
   Lebensläufen zu entnehmen. 
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
   betreffend die Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   aufgrund einer zum 2. Januar 2018 erfolgten 
   Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes § 
   19 Abs. 2 der Satzung, der die 
   Veröffentlichung von Mitteilungen und 
   Übermittlung im Wege der 
   Datenfernübertragung regelt, zu ändern und wie 
   folgt neu zu fassen: 
 
   '2. Die Übermittlung der Mitteilung 
       nach § 125 Abs. 1 AktG durch 
       Kreditinstitute ist auf den Weg 
       elektronischer Kommunikation beschränkt. 
       Gleiches gilt, soweit die 
       Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 WpHG 
       erfüllt sind, für die Übermittlung 
       von Mitteilungen durch die Gesellschaft 
       nach § 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand ist 
       berechtigt, Mitteilungen auch in 
       Papierform zu versenden; ein Anspruch 
       hierauf besteht jedoch nicht.' 
7. *Beschlussfassung über die betragsmäßige 
   Anpassung der bedingten Kapitalia gemäß § 
   4 Abs. 4, 5 und 6 der Satzung* 
 
   Bei der Gesellschaft besteht gemäß § 4 
   Abs. 4 der Satzung aufgrund des Beschlusses 
   der Hauptversammlung vom 28. Juni 2012, 
   ergänzt durch Beschluss der 
   außerordentlichen Hauptversammlung vom 
   15. Oktober 2013 sowie angepasst aufgrund des 
   Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni 
   2017 über die Erhöhung des Grundkapitals aus 
   Gesellschaftsmitteln, ein bedingtes Kapital 
   ('Bedingtes Kapital II') in Höhe von EUR 
   9.075.000,00. Dieses dient zur Sicherung der 
   Wandlungsrechte aus der von der Gesellschaft 
   begebenen EUR 10 Mio. 6,0 % 
   Wandelschuldverschreibung 2013/2017 
   (eingeteilt in 5,0 Mio. 
   Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht 
   in anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: -2-

sowie der EUR 11,25 Mio. 6,0 % 
   Wandelschuldverschreibung 2013/2018 
   (eingeteilt in 3,0 Mio. 
   Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht 
   in anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie). 
 
   Da die EUR 10 Mio. 6,0 % 
   Wandelschuldverschreibung 2013/2017 bereits 
   Ende Juni 2017 auslief, wurde das Bedingte 
   Kapital II in Höhe von ca. EUR 5,5 Mio. 
   obsolet. Zudem standen zum 31. Dezember 2017 
   aus der EUR 11,25 Mio. 6,0 % 
   Wandelschuldverschreibung 2013/2018 lediglich 
   noch 1.103.831 Teilschuldverschreibungen mit 
   Wandlungsrecht in 1.214.104 neue Aktien aus. 
   Die Hauptversammlung soll daher eine 
   entsprechende Reduzierung des 
   satzungsmäßigen Bedingten Kapitals II auf 
   EUR 1.500.000,00 beschließen. 
 
   Gleichzeitig besteht bei der Gesellschaft 
   gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufgrund des 
   Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. Mai 
   2015, geändert durch Beschlüsse der 
   Hauptversammlungen vom 15. Oktober 2015 und 9. 
   Juni 2016 sowie angepasst aufgrund des 
   Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni 
   2017 über die Erhöhung des Grundkapitals aus 
   Gesellschaftsmitteln, ein bedingtes Kapital in 
   Höhe von EUR 5.335.000,00 ('Bedingtes Kapital 
   2015/1'). Dieses dient zur Sicherung der 
   Wandlungsrechte aus der EUR 137,9 Mio. 2,5 % 
   Wandelschuldverschreibung 2016/2021 
   (eingeteilt in 10,0 Mio. 
   Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht 
   in anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie). 
   Da das bestehende Bedingte Kapital 2015/I 
   nicht ausreichend ist, um alle Wandlungsrechte 
   aus der EUR 137,9 Mio. 2,5 % 
   Wandelschuldverschreibung 2016/2021 zu 
   bedienen, soll es betragsmäßig auf EUR 
   12.000.000,00 erhöht werden. 
 
   Darüber hinaus besteht bei der Gesellschaft 
   gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung aufgrund des 
   Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. 
   Oktober 2015 sowie angepasst aufgrund des 
   Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni 
   2017 über die Erhöhung des Grundkapitals aus 
   Gesellschaftsmitteln ein bedingtes Kapital in 
   Höhe von EUR 11.666.666,00 ('*Bedingtes 
   Kapital 2015/2*'). Dieses dient zur Sicherung 
   der Wandlungsrechte aus der EUR 175 Mio. 0,5 % 
   Pflichtwandelschuldverschreibung 2015/2018 
   (eingeteilt in 1.750 Teilschuldverschreibungen 
   mit Wandlungsrecht bzw. Wandlungspflicht in 
   anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie). Im 
   Hinblick auf etwaige Anpassungen des 
   Wandlungspreises soll das bestehende Bedingte 
   Kapital 2015/2 betragsmäßig auf EUR 
   13.000.000,00 erhöht werden. 
 
   Insgesamt bestünden damit gemäß § 4 Abs. 
   4, 5 und 6 der Satzung bedingte Kapitalia im 
   Gesamtvolumen von EUR 26.500.000,00, was unter 
   der zulässigen Grenze von 50 % des im 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung bestehenden 
   satzungsmäßigen Grundkapitals der 
   Gesellschaft von EUR 57.547.740,00 liegt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   7.1 § 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird 
       geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe 
       von bis zu 1.500.000 neuen auf den 
       Inhaber lautenden Stückaktien bedingt 
       erhöht (Bedingtes Kapital 2012).' 
   7.2 § 4 Abs. 5 Satz 1 der Satzung wird 
       geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um bis zu EUR 12.000.000,00 durch 
       Ausgabe von bis zu 12.000.000 neuen auf 
       den Inhaber lautenden Stückaktien 
       bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
       2015/1).' 
   7.3 § 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung wird 
       geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um bis zu EUR 13.000.000,00 durch 
       Ausgabe von bis zu 13.000.000 neuen auf 
       den Inhaber lautenden Stückaktien 
       bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
       2015/2).' 
 
*TEILNAHMEBERECHTIGUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum *23. 
Mai 2018,**24:00 Uhr (MESZ)*, unter der nachstehenden 
Adresse 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
angemeldet und gegenüber der Gesellschaft bis zum *23. 
Mai 2018, 24:00 Uhr**(MESZ)*, unter dieser Adresse den 
von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis 
erbracht haben, dass sie am Mittwoch, den *9. Mai 2018, 
0:00 Uhr (MESZ) *(Nachweisstichtag/Record Date), 
Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 
126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist 
der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft 
entscheidend. 
 
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am 
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können 
Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem 
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei 
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag 
vollständig oder teilweise veräußern, sind daher - 
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises 
des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre 
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch 
nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich 
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*UNTERLAGEN FÜR DIE AKTIONÄRE* 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
können in den Geschäftsräumen der ADLER Real Estate 
Aktiengesellschaft, Joachimsthaler Straße 34, 
10719 Berlin, und auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
http://www.adler-ag.com 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
veröffentlicht eingesehen werden. Der gesetzlichen 
Verpflichtung ist mit Zugänglichmachung auf der 
Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Auf 
Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner 
Aktionärseigenschaft einmalig, unverzüglich und 
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen per einfacher 
Post übersandt. Die genannten Unterlagen werden auch in 
der Hauptversammlung ausliegen. 
 
*STIMMRECHTSVERTRETUNG* 
 
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
eine andere Person oder durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechende 
Vordrucke und weitere Informationen erhalten die 
Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Institute oder Unternehmen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte 
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder 
Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten 
über die Form der Vollmacht ab. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
ist eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch 
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der 
Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre können für die 
Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der 
Anmeldung erhalten, verwenden. Bevollmächtigungen 
können aber auch auf beliebige andere formgerechte 
Weise erfolgen. Ein universell verwendbares 
Vollmachtsformular steht auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
http://www.adler-ag.com 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)

im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' zum 
Herunterladen zur Verfügung. Es wird Ihnen auf 
Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
Für eine eventuelle Übersendung der 
Bevollmächtigung, des Nachweises bzw. des Widerrufs an 
die Gesellschaft bieten wir folgende Adresse an: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER 
GESELLSCHAFT* 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die das 
Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in 
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann 
das Formular verwendet werden, das den Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. 
 
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung 
erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei 
diesen Punkten der Stimme enthalten. Die weiteren 
Hinweise zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft können die Aktionäre den Unterlagen 
entnehmen, die ihnen nach erfolgter Anmeldung übersandt 
werden. 
 
Wir bitten, Vollmachten mit Weisungen bis zum *29. Mai 
2018 (Zugang bis 18:00 Uhr, MESZ)* an folgende Adresse 
zu übersenden: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende 
der Generaldebatte auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein 
entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf 
der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten 
und Weisungen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft (satzungsmäßiges 
Grundkapital sowie Aktien, die aufgrund der Ausübung 
von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft 
emittierten Wandelschuldverschreibungen ausgegeben 
wurden und noch nicht im Handelsregister eingetragen 
sind) in 57.549.017 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der 
Stückaktien entspricht der Gesamtzahl der Stimmrechte. 
 
*RECHTE DER AKTIONÄRE UND HINWEISE AUF 
ERLÄUTERUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER 
GESELLSCHAFT* 
 
*Ergänzungsanträge* 
 
Aktionäre, die zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000 erreichen, können von der 
Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b 
BGB) bis spätestens zum *29. April 2018*, *24:00 
Uhr**(MESZ)* zugehen. Weitere Hinweise zu dem 
90-tägigen Vorbesitzerfordernis und dessen Nachweis 
sind im Internet verfügbar (s.u. 'Veröffentlichungen 
auf der Internetseite'). Bitte richten Sie ein 
entsprechendes Verlangen schriftlich an: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
- Vorstand - 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.adler-ag.com 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
veröffentlicht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG 
Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und/oder 
des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. 
Dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern. Gegenanträge 
einschließlich Begründung sowie Wahlvorschläge von 
Aktionären sind ausschließlich an die folgende 
Anschrift zu richten: 
 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 89 210 27 298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
die bis zum *15. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ)*, der 
Gesellschaft zugehen, werden auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
http://www.adler-ag.com 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung der Gesellschaft veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
besteht. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG 
(Minderheitsverlangen), 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), 
127 AktG (Wahlvorschläge) und 131 Abs. 1 AktG 
(Auskunftsrechte) finden sich zusammen mit den 
Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG auf 
der Internetseite der Gesellschaft 
 
http://www.adler-ag.com 
 
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung'. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
zugänglich gemacht. 
 
Berlin, im April 2018 
 
*ADLER Real Estate Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
             Joachimsthaler Straße 34 
             10719 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      r.grass@adler-ag.com 
Internet:    http://www.adler-ag.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
677177 2018-04-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)

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