von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag Kapitalanleger Beteiligungsverluste: Realisierte Verluste aus einem Geschlossenen Fonds, der als sogenanntes Steuerstundungsmodell gilt, sind nur mit künftigen Gewinnen aus demselben Fonds verrechenbar. Unklar ist, wie Verluste absetzbar sind, wenn Anleger Fondsanteile vor ...Den vollständigen Artikel lesen ...