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DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-04-24 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Bank Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN DE 0005140008 - 
- WKN 514000 - Bekanntmachung 
 
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 24. Mai 
2018, in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. April 2018) 
hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal, vertreten durch 
BayerLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, gemäß §§ 122 Abs. 
2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere 
Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt. 
 
Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert: 
 
Tagesordnungspunkt 10: Vorbereitung der Abspaltung der Geschäftsbereiche Private & 
Business Clients, DWS sowie Deutsche Bank Securities, Inc., Deutsche Bank New York 
Branch (zusammengefasst 'US-Geschäft ohne Global Transaction Banking') sowie 
Vorbereitung der Verschmelzung mit einem oder mehreren Wealth Manager(s) mit 
Schwerpunkt in Europa/Asien (insgesamt 'Eurasia IB/Wealth Management 
Restrukturierung'). 
 
 Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG, 
 Köln, (nachfolgend '*Riebeck-Brauerei*') 
 schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 _'Der Vorstand wird angewiesen, zum 
 nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur 
 nächsten ordentlichen Hauptversammlung, 
 Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für 
 die nachfolgenden Abspaltungen und 
 Verschmelzung(en) vorzubereiten und der 
 Hauptversammlung zur Beschlussfassung 
 vorzulegen:_ 
 
 - _Abspaltung des Geschäftsbereichs Private 
   & Business Clients (ohne Wealth 
   Management) zur Aufnahme auf einen Dritten 
   nach pflichtgemäßer Auswahl des 
   Vorstands;_ 
 - _Abspaltung des verbleibenden 
   Geschäftsbereichs DWS Group GmbH and Co. 
   KGaA (sowohl Anteile an der 
   Komplementärgesellschaft als auch 
   Kommanditaktien) zur Aufnahme auf einen 
   Dritten nach pflichtgemäßer Auswahl 
   des Vorstands;_ 
 - _Abspaltung des Geschäftsbereiches 
   US-Geschäft ohne Global Transaction 
   Banking zur Aufnahme auf einen Dritten 
   nach pflichtgemäßer Auswahl des 
   Vorstands;_ 
 - _Verschmelzung zur Aufnahme eines oder 
   mehrerer mit Schwerpunkt in Europa und 
   Asien tätigen Vermögensverwalter(s) 
   ähnlicher Güte und 
   (Gesamt-)Größenordnung wie der Julius 
   Bär Group AG, Schweiz, nach 
   pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, 
   auf die Deutsche Bank._ 
 
 Der Vorstand wird ermächtigt, die 
 vorbeschriebenen Abspaltungen und 
 Verschmelzung(en) ganz oder teilweise (a) aus 
 rechtlichen oder regulatorischen Gründen 
 und/oder (b) zur Optimierung des Total 
 Shareholder Returns der Aktionäre in anderer 
 Weise (Einzelrechtsübertragung, Barzahlung, 
 Einschaltung einer Tochtergesellschaft) zu 
 verwirklichen, wenn nach seinem 
 pflichtgemäßen Ermessen das mit den 
 Anweisungen der Hauptversammlung verbundene 
 wirtschaftliche Ziel der Eurasia IB/Wealth 
 Management Restrukturierung nur so oder für die 
 Aktionäre wesentlich günstiger erreicht werden 
 kann. 
 
 _Der Vorstand wird angewiesen, über den 
 Fortschritt der Eurasia IB/Wealth Management 
 Restrukturierung gemeinsam mit den 
 Quartalsberichten schriftlich Zwischenbericht 
 an die Aktionäre zu erstatten._ 
 
*Tagesordnungspunkt 11: Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner* 
 
Die Aktionärin Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 _'Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul 
 Achleitner wird abberufen.'_ 
 
*Begründung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11:* 
 
Die von der Riebeck-Brauerei vorgeschlagenen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten 10 
und 11 haben einen einheitlichen Hintergrund, der von den Analysten von Alphavalue 
treffend wie folgt zusammengefasst wurde: 
 
 'Die Deutsche Bank ist seit 2012 in der 
 Restrukturierung und hat allein zwischen 2015 
 und 2017 - trotz des Wirtschaftswachstums in 
 ihrem Heimatmarkt Deutschland im gleichen 
 Zeitraum - einen Net Attributable Loss im 
 Aktienkurs von 9,5 Milliarden Euro verursacht. 
 Das ist aberwitzig. Die Bank hat ein Ertrags- 
 und Kostenproblem aufgrund ihrer Fokussierung 
 auf das Globale Investment Banking. Aber das 
 ist nichts Neues, denn es geht so seit 2012. 
 [.] Es ist klar, dass die Deutsche eine neue 
 überzeugende Strategie, den versprochenen 
 Kulturwandel und einen anderen Vorstand und 
 Aufsichtsrat braucht.' 
 
 _Quelle: Alphavalue Independent Research, 2018_ 
 
Die Ersetzung von Herrn Cryan in einem in höchstem Maße unprofessionell von 
Dr. Achleitner geführten Prozess ist der bisherige Tiefpunkt der Amtsführung des 
Aufsichtsratsvorsitzenden. Es war ein beispielloser Alleingang eines aus reinem 
Selbsterhaltungstrieb handelnden Aufsichtsratsvorsitzenden, der zur Verdeckung der 
eigenen fachlichen Überforderung und einer gescheiterten '_Friends 
and-Family_'-Besetzung in Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr mit der Ernennung des 
neuesten CEO-Teams einen kläglichen Versuch unternimmt, von seinen weitreichenden 
Strategiedefiziten und mangelnder inhaltlicher Führungsstärke abzulenken. 
 
Dr. Achleitner scheint der Einzige zu sein, der nach wie vor daran glaubt, dass 
die Bank kein '_Strategieproblem, sondern nur ein Umsetzungsproblem_' habe, das 
mit einem schlichten Personalwechsel zu beheben sei. Die Markt- und 
Analystenreaktion auf die letzte Personalmaßnahme zeigt eindrücklich, dass 
dies nicht der Fall ist. 
 
Der Niedergang der Deutschen Bank ist untrennbar mit der Personalie Dr. Achleitner 
verbunden. Seit seiner Amtsübernahme im Jahre 2012 gab es nunmehr drei Wechsel im 
Vorstandsvorsitz und vier von ihm mitinitiierte oder jedenfalls mitgetragene 
Strategiewechsel der Deutschen Bank, die lediglich zwei Dinge gemeinsam haben: 
Alle diese Strategiewechsel hatten - trotz schlechter Ausgangslage und 
grundlegender Änderungen des Marktumfeldes im Investment Banking - in einer 
betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden, emotional verklärten und 
rückwärts gewandten Vision den Erhalt des Globalen Investment Bankings als Kern 
der Unternehmensstrategie zum Gegenstand. Und: Keiner dieser Strategiewechsel hat 
auch nur annähernd die jeweils vom Management immer wieder zugesagten 
Ergebnisverbesserungen gebracht bzw. wird diese bis 2020 erbringen - das war und 
ist wirtschaftlich unmöglich und auch Herr Sewing wird dies nicht - jedenfalls 
nicht unter diesem Aufsichtsratsvorsitzenden - zum Erfolg führen können. 
 
Für die Aktionäre ist es nunmehr dringlich geboten, in dieser prekären Notlage der 
Bank einzuschreiten. Unter Führung von Dr. Achleitner wurde die Deutsche Bank 
durch strategische Fehlentscheidungen und der Feigherzigkeit, trotz offensichtlich 
gegenläufiger struktureller Marktveränderungen tiefgreifende Kurskorrekturen und 
Strategieänderungen vorzunehmen, schwer und bald unrettbar geschädigt (siehe 
sogleich). Es ist nicht genug, alle paar Monate ein andersfarbiges Pflaster auf 
die klaffenden Wunden zu kleben, bis es unter der opportunistischen Leitung von 
Dr. Achleitner wieder ausgewechselt werden muss. Ohne sofortige gravierende 
strategische und personelle Gegenmaßnahmen der Aktionäre wird sich die 
Deutsche Bank in den kommenden Jahren auf Kosten der Aktionäre fortschreitend 
selbst kannibalisieren, bis für die Aktionäre nichts mehr übrig ist (siehe 
sogleich). Für eine Sanierung der Bank sind aus Sicht der Riebeck-Brauerei daher 
drei Schritte notwendig, und zwar in dieser Reihenfolge: 
 
- Dr. Achleitner ist als 
  Aufsichtsratsvorsitzender umgehend durch einen 
  Sanierungsexperten zu ersetzen; 
- Der Vorstand hat die hier vorgeschlagenen oder 
  vom Sanierungsexperten mitentwickelten 
  Änderungen des Geschäftsmodells 
  einzuleiten; 
- Dann, und erst dann, hat der Sanierungsexperte 
  dafür zu sorgen, dass auf Vorstands- und 
  Aufsichtsratsebene das hochqualifizierte 
  Personal eingeworben wird, welches die 
  neuaufgestellte Deutsche Bank in die Zukunft 
  führt. 
 
Zu meinen, eine Ablösung nur des Vorstandsvorsitzenden bei gleichzeitiger 
Amtsfortführung von Dr. Achleitner wäre ausreichend, um die Deutsche Bank wieder 
wettbewerbsfähig zu machen, greift deutlich zu kurz. Wie Dr. Achleitner immer 
wieder dasselbe zu versuchen und unterschiedliche Ergebnisse zu erwarten, kann 
nicht zielführend sein. 
 
Die Riebeck-Brauerei hat sich entschieden, die Diskussion und Abstimmung über die 
künftige Strategie der Bank und die dafür notwendigen Personalentscheidungen dem 
Forum zu überantworten, in das sie gehören. Jedem Aktionär wird damit die 
Möglichkeit geboten, mit seinen Stimmen die zukünftige Strategie und 
Personalbesetzung der Bank mitzubestimmen. Aktionäre und insbesondere 
institutionelle Anleger, die diese Möglichkeit nicht nutzen und weiterhin der 
Verwaltung ihr Vertrauen aussprechen, werden den weiteren Niedergang der Bank und 
ihrer Vermögensanlage zu verantworten haben. 
 
Der Beschlussantrag 'Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung' zielt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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