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Dow Jones News
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DGAP-HV: CEWE Stiftung & Co. KGaA: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: CEWE Stiftung & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Oldenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CEWE Stiftung & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CEWE Stiftung & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2018 in Oldenburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-26 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CEWE Stiftung & Co. KGaA Oldenburg - ISIN DE0005403901, 
WKN 540390 - Die Kommanditaktionäre der Gesellschaft 
werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 6. Juni 2018, 
10.00 Uhr,* 
in der Weser-Ems-Halle Oldenburg, 
postalische Adresse: Europaplatz 12, D - 26123 
Oldenburg, 
Achtung: Zugang ausschließlich über 
Straßburger Straße/Ecke Maastrichter 
Straße stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2017 jeweils mit dem erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. 
   § 315a Abs. 1 HGB sowie Vorlage des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017; 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA 
   zum 31. Dezember 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Satzung erfolgt 
   die Feststellung des Jahresabschlusses durch 
   die Hauptversammlung. Der Beschluss bedarf der 
   Zustimmung der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin. Im Übrigen sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen, ohne dass es einer 
   weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    den Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. 
    KGaA zum 31. Dezember 2017 in der 
    vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn 
    in Höhe von 29.493.008,70 Euro ausweist, 
    festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Bilanzgewinn der Gesellschaft stellt sich 
   wie folgt dar: 
 
   Vortrag des verbleibenden 151.162,92 Euro 
   Bilanzgewinns auf neue 
   Rechnung aus dem Vorjahr 
   Jahresüberschuss des      29.341.845,78 Euro 
   Geschäftsjahres 2017 
   Bilanzgewinn des          29.493.008,70 Euro 
   Geschäftsjahres 2017 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahres 2017 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Dividende von 1,85 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie auf insgesamt 
   7.278.318 dividendenberechtigte Aktien 
 
   Ausschüttung              13.464.888,30 Euro 
   Einstellung in die        15.900.000,00 Euro 
   Gewinnrücklage von 
   insgesamt 
   Vortrag des verbleibenden 128.120,40 Euro 
   Bilanzgewinns von 
   auf neue Rechnung 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft eigene 
   Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt 
   sind. Die Zahl der dividendenberechtigten 
   Aktien ergibt sich wie folgt: 
 
   Ausgegebene Inhaberaktien   7.400.020 Aktien 
   Durch die Gesellschaft      121.702 Aktien 
   gehaltene eigene Anteile 
   Dividendenberechtigte       7.278.318 Aktien 
   Aktien 
 
   Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien nach dem 
   Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung 
   bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird 
   der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden, d.?h., der dann zum Tag 
   der Hauptversammlung auf die nicht 
   dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch 
   entfallende Teilbetrag wird jeweils auf neue 
   Rechnung vorgetragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist 
   der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag (d.h. Bankarbeitstag) 
   und somit am 11. Juni 2018 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    der Neumüller CEWE COLOR Stiftung 
    (Oldenburg) als persönlich haftender 
    Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017 
    Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 und für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, 
 
    die BDO AG, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
    zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht des 
    Halbjahresfinanzberichts für das 
    Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags entsprechend den Bestimmungen 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex die in 
   Artikel 6 Abs. 2 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) vorgesehene Erklärung der BDO AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt und erklärt, 
   dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Artikel. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96 Abs. 1 und Abs. 2, 101 Abs. 1 und Abs. 2 
   AktG i. V. m. § 7 Abs. 1 MitbestG sowie 
   gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus zwölf Aufsichtsratsmitgliedern 
   zusammen. Die Hälfte der 
   Aufsichtsratsmitglieder wird von den 
   Kommanditaktionären gemäß den Bestimmungen 
   des Aktiengesetzes, die andere Hälfte von den 
   Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des 
   Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Dem 
   Aufsichtsrat müssen gemäß §§ 96 Abs. 2 
   AktG, 7 Abs. 3 MitbestG Frauen und Männer mit 
   einem Anteil von jeweils mindestens 30% (also 
   mindestens vier) angehören. Die von den 
   Kommanditaktionären gewählten Mitglieder haben 
   beschlossen, die vorgeschriebene Quote 
   unabhängig von den Arbeitnehmervertretern 
   erreichen zu wollen; Entsprechendes wurde durch 
   die Arbeitnehmerseite festgelegt. Zum Zeitpunkt 
   der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören 
   dem Aufsichtsrat insgesamt fünf Frauen an, 
   davon zwei auf Anteilseignerseite und drei auf 
   Arbeitnehmerseite. Sollte die Hauptversammlung 
   die hier vorgeschlagenen Kandidatinnen und 
   Kandidaten wählen, bleibt das 
   Mindestanteilsgebot auf der Kapitaleignerseite 
   gewahrt. 
 
   Die Amtszeiten der von den Kommanditaktionären 
   derzeit gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats 
   laufen mit der Beendigung der Hauptversammlung 
   ab, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2017 entscheidet. Daher müssen 
   die Vertreter der Kommanditaktionäre in der 
   Hauptversammlung am 6. Juni 2018 neu gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher auf Grundlage 
   der Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 
   gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft die in Ziffer 6.1 bis 6.5 
   genannten Kandidaten für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   der Wahl beschließt und den in Ziffer 6.6. 
   genannten Kandidaten bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über seine Entlastung für 
   das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl 
   beschließt, wobei jeweils das 
   Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied 
   gewählt wurde, nicht mitgerechnet wird - als 
   Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der CEWE Stiftung & Co. KGaA zu 
   wählen: 
 
   6.1 Herr Paolo Dell'Antonio, Braunschweig, 
       Kaufmann, Mitglied des Vorstandes der 
       Wilh. Werhahn KG, Neuss. 
 
       Herr Dell'Antonio ist seit dem 13. Januar 
       2017 Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft. 
 
       Herr Dell'Antonio gehört folgenden 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
       Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: CEWE Stiftung & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

* Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
         Zwilling J.A. Henckels AG, Solingen 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der 
         Basalt-Actien-Gesellschaft, Linz 
 
       Herr Dell'Antonio ist Mitglied in 
       folgenden vergleichbaren Kontrollgremien 
       in- und ausländischer 
       Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
       Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
       * Mitglied des Gesellschafterausschusses 
         der Bitburger Holding GmbH und 
         Bitburger Braugruppe GmbH, Bitburg 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der 
         Bankhaus Werhahn GmbH, Neuss 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der Bank11 
         für Privatkunden und Handel GmbH, 
         Neuss 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der abcbank 
         GmbH, Köln 
       * Mitglied des Verwaltungsrates der 
         abcfinance GmbH, Köln 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der Yareto 
         GmbH, Neuss 
   6.2 Frau Patricia Geibel-Conrad, Leonberg bei 
       Stuttgart, selbständige 
       Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und 
       Unternehmensberaterin. 
 
       Frau Geibel-Conrad gehört folgendem 
       anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat im Sinne des § 125 Abs. 1 
       Satz 5 AktG an: 
 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der 
         HOCHTIEF AG, Essen 
 
       Frau Geibel-Conrad hat keine 
       Mitgliedschaften in vergleichbaren 
       Kontrollgremien in- und ausländischer 
       Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
       Abs. 1 Satz 5 AktG_._ 
   6.3 Frau Prof. Dr. Christiane Hipp, Berlin, 
       Professorin für Organisation, 
       Personalmanagement sowie 
       Unternehmensführung an der 
       Brandenburgischen Technischen Universität 
       Cottbus. 
 
       Frau Prof. Dr. Hipp ist seit dem 6. Juni 
       2012 Mitglied im Aufsichtsrat der 
       Gesellschaft und gehört im Übrigen 
       keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Abs. 1 
       Satz 5 AktG an. 
 
       Frau Prof. Dr. Hipp ist Mitglied in 
       folgendem vergleichbaren Kontrollgremium 
       in- und ausländischer 
       Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
       Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
       * Mitglied im Nachhaltigkeitsbeirat der 
         Krombacher Brauerei Bernhard 
         Schadeberg GmbH & Co. KG, Kreuztal 
   6.4 Herr Otto Korte, Oldenburg, Rechtsanwalt, 
       Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht 
       und Partner der Anwaltskanzlei Hühne 
       Klotz & Partner mbB, Oldenburg. 
 
       Herr Korte gehört keinen anderen 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
       Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. 
       Herr Korte ist seit dem 6. Juni 2012 
       Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft. 
 
       Herr Korte ist Mitglied in folgenden 
       vergleichbaren Kontrollgremien in- und 
       ausländischer Wirtschaftsunternehmen im 
       Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
       * Vorsitzender des Stiftungsbeirats der 
         Stiftung Wirtschaftsakademie 
         Ost-Friesland, Leer 
       * Mitglied des Kuratoriums der Neumüller 
         CEWE COLOR Stiftung, Oldenburg 
   6.5 Frau Dr. Birgit Vemmer, Bielefeld, 
       selbständige Managementberaterin und 
       Coach 
 
       Frau Dr. Vemmer gehört keinen anderen 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
       Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. 
 
       Frau Dr. Vemmer ist Mitglied in folgenden 
       vergleichbaren Kontrollgremien in- und 
       ausländischer Wirtschaftsunternehmen im 
       Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der Porta 
         Zentral GmbH, Porta Westfalica 
       * Mitglied des Aufsichtsrats der Porta 
         Holding GmbH & Co. KG, Porta 
         Westfalica 
   6.6 Herr Dr. Hans-Henning Wiegmann, 
       Schlangenbad, Kaufmann und persönlich 
       haftender Gesellschafter bei der Dr. 
       August Oetker KG, Bielefeld 
 
       Herr Dr. Wiegmann gehört keinen anderen 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
       Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. 
 
       Herr Dr. Wiegmann gehört keinem 
       vergleichbaren Kontrollgremium in- und 
       ausländischer Wirtschaftsunternehmen im 
       Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. 
 
       Es wird darauf hingewiesen, dass wegen 
       der bestehenden Altersgrenze für die 
       Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat die Wahl 
       des Mitglieds Dr. Wiegmann nur für die 
       Dauer bis zur Entlastung des 
       Aufsichtsrats für das dritte 
       Geschäftsjahr nach der Wahl erfolgen 
       soll, wobei das Geschäftsjahr des Beginns 
       der Amtszeit nicht mitgerechnet wird. 
 
   Die Lebensläufe sämtlicher Kandidaten sind auf 
   der Homepage des Unternehmens im Internet unter 
 
   http://ir.cewe.de/hv 
 
   veröffentlicht. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den 
   Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat der CEWE Stiftung & Co. KGaA 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 
   3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   den Kommanditaktionären hiermit bekanntgegeben, 
   dass Herr Otto Korte für das Amt des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 wird ferner 
   bekannt gegeben, dass Herr Otto Korte als 
   treuhändischer Gesellschafter an der ACN 
   Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG 
   beteiligt ist, die mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält. 
   Die übrigen Kandidaten stehen in keiner 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   CEWE Stiftung & Co. KGaA oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der CEWE 
   Stiftung & Co. KGaA einschließlich ihrer 
   persönlich haftenden Gesellschafterin oder 
   einem wesentlich an der CEWE Stiftung & Co. 
   KGaA beteiligten Aktionär, deren Offenlegung 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 
 
*Angaben zum Grundkapital, der Gesamtzahl der Aktien 
und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 
19.240.052 Euro. Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
in 7.400.020 nennwertlose, auf den Inhaber lautende 
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
Die Gesellschaft hält davon zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung 121.702 eigene 
Aktien, aus denen ihr aufgrund der gesetzlichen 
Regelung keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigenden 
Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt somit 7.278.318. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung am 6. Juni 2018 und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 
und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
Kommanditaktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis 
ihrer Berechtigung nach Maßgabe der nachfolgenden 
Erläuterungen zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein auf den 
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. auf *Mittwoch, den 16. Mai 
2018, 00.00 Uhr *('*Record Date*'), bezogener 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut aus. Der Nachweis muss in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für 
den Nachweis des Anteilsbesitzes des depotführenden 
Instituts genügt die Textform (§ 126 b BGB). 
 
Die Anmeldung und dieser Nachweis müssen der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, 
Faxnummer oder E-Mail 
 
CEWE Stiftung & Co. KGaA 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
oder Telefax: +49 621 718592-40 
oder E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
bis mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das 
heißt bis spätestens *Mittwoch, den 30. Mai 2018, 
24.00 Uhr*, zugegangen sein. Nach frist- und 
ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
werden den Kommanditaktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Bei der Eintrittskarte 
handelt es sich nicht um eine Teilnahmevoraussetzung; 
sie dient lediglich der Vereinfachung der 
organisatorischen Abläufe. 
 
Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Kommanditaktionär nur, wer den Nachweis 
des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung 
des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des 
bisherigen Kommanditaktionärs. Personen, die zum Record 
Date noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Kommanditaktionär werden, sind daher weder teilnahme- 
noch stimmberechtigt. Mit dem Record Date geht keine 
Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes 
einher. Das Record Date hat keine Bedeutung für eine 
etwaige Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Kommanditaktionäre, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten und entsprechend 
den vorherigen Ausführungen form- und fristgerecht den 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: CEWE Stiftung & Co. KGaA: Bekanntmachung -3-

und sich angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
 
Ein Vollmachtsformular erhalten Kommanditaktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte. Dieses 
Vollmachtsformular kann von Kommanditaktionären auch 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://ir.cewe.de/hv 
 
heruntergeladen werden. Für die Vollmachtserteilung 
muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet 
werden. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder gemäß § 135 Abs. 8 und § 
135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigt 
werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft 
der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht und ihr 
Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erklärt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung. Dieser kann der Gesellschaft an die 
nachstehend genannte Adresse übersandt werden. 
Außerdem kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und 
Ausgangskontrolle erbracht werden. Bitte beachten Sie, 
dass die Gesellschaft im Falle der Bevollmächtigung 
mehrerer Personen berechtigt ist, eine oder mehrere von 
diesen zurückzuweisen. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die 
gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Institute oder 
Unternehmen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar 
festhalten; sie können für die Form der 
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, 
auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher 
bitten wir unsere Kommanditaktionäre, sich bezüglich 
der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen zu wenden und mit diesen 
abzustimmen. 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren 
Kommanditaktionären an, dass sie sich durch einen 
Vertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung 
vertreten lassen können (weisungsgebundener 
Stimmrechtsvertreter). Dieser übt das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom 
Kommanditaktionär erteilten Weisungen aus. Bitte 
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine 
Aufträge zu Wortmeldungen, dem Stellen von Fragen oder 
von Anträgen oder der Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt und 
Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von 
Kommanditaktionären nicht unterstützt werden. Ein 
Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an 
den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den 
Kommanditaktionären mit der Eintrittskarte übermittelt 
und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://ir.cewe.de/hv 
 
zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
Vollmachten und Weisungen müssen spätestens bis zum *5. 
Juni 2018, 18.00 Uhr*, unter der nachfolgend genannten 
Adresse eingehen, da sie sonst nicht mehr 
berücksichtigt werden können: 
 
CEWE Stiftung & Co. KGaA 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
oder Telefax: +49 621 718592-40 
oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der 
Vollmachtserklärung nebst Weisungen an einen 
Stimmrechtsvertreter ist auch eine Übergabe an 
einen Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung 
möglich. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
zu den Einzelheiten zu Vollmachten und Weisungen 
ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
Kommanditaktionären mit den Eintrittskarten übersandt 
werden, und sind auch im Internet unter 
 
http://ir.cewe.de/hv 
 
verfügbar. 
 
*Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2 AktG können 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital 
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich (§ 126 BGB) an die persönlich haftende 
Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten und muss 
dort spätestens bis *Sonntag, den 6. Mai 2018, 24.00 
Uhr*, zugegangen sein. Bitte richten Sie ein 
entsprechendes Verlangen an: 
 
CEWE Stiftung & Co. KGaA 
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin 
Neumüller CEWE COLOR Stiftung 
zu Händen Herrn Axel Weber 
Meerweg 30-32 
26133 Oldenburg 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
http://ir.cewe.de/hv 
 
bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Jeder Kommanditaktionär hat das Recht, Anträge und 
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur 
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, 
ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer 
Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen 
Handlung bedarf. 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 
AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG 
einschließlich des Namens des Kommanditaktionärs, 
der Begründung (die allerdings für Wahlvorschläge nicht 
erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter 
 
http://ir.cewe.de/hv 
 
zugänglich machen, sofern die Voraussetzungen von § 126 
AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Dabei werden die bis 
zum *Dienstag, den 22. Mai 2018, 24.00 Uhr* unter 
nachstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge und 
Wahlvorschläge berücksichtigt. Anträge von 
Kommanditaktionären gegen einen Vorschlag von 
persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat 
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. 
Wahlvorschläge gemäß §§ 278 Abs. 3, 126 Abs. 1 und 
127 AktG sind ausschließlich zu richten an: 
 
CEWE Stiftung & Co. KGaA 
Investor Relations 
Herrn Axel Weber 
Meerweg 30-32 
26133 Oldenburg 
Fax: +49 (0)441/404-421 
E-Mail: HV@cewe.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, 
wenn sie zugänglich gemacht werden sollen. 
Kommanditaktionäre werden gebeten, ihre 
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung 
des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Auskunftsrecht* 
 
Jedem Kommanditaktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung 
einzelner Fragen kann die persönlich haftende 
Gesellschafterin aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von 
Geschäftsgeheimnissen). 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden 
Kommanditaktionäre und Aktionärsvertreter, die in der 
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich 
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an 
 
CEWE Stiftung & Co. KGaA 
Investor Relations 
Herrn Axel Weber 
Meerweg 30-32 
26133 Oldenburg 
Fax: +49 (0)441/404-421 
E-Mail: HV@cewe.de 
 
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine 
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das 
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und etwaig zu veröffentlichende 
Anträge von Kommanditaktionären sowie weitere 
Informationen liegen vom Tag der Einberufung an in den 
Geschäftsräumen der CEWE Stiftung & Co. KGaA aus und 
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://ir.cewe.de/hv 
 
zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die folgenden 
Unterlagen: 
 
* Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017 
  (einschließlich Konzernabschluss, 
  zusammengefasster Lagebericht, Bericht des 
  Aufsichtsrats), 
* Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 
  (Einzelabschluss) der CEWE Stiftung & Co. KGaA 
  zum 31. Dezember 2017, 
* Vorschlag der persönlich haftenden 
  Gesellschafterin zur Verwendung des 
  Bilanzgewinns, 
* Erläuternder Bericht der persönlich haftenden 
  Gesellschafterin zu den Angaben nach § 289a 
  Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB, 
* Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl zum 
  Aufsichtsrat, 
* Satzung der CEWE Stiftung & Co. KGaA. 
 
Oldenburg, im April 2018 
 
* 
CEWE Stiftung & Co. KGaA* 
 
_Die persönlich haftende Gesellschafterin: Neumüller 
CEWE COLOR Stiftung_ 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns 
beauftragte HV-Management GmbH, Pirnaer Straße 8, 
68309 Mannheim, Fax 49 (0) 621 / 71 85 92 40, E-Mail: 
versand@hv-management.de 
 
2018-04-26 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: CEWE Stiftung & Co. KGaA 
             Meerweg 30-32 
             26133 Oldenburg 
             Deutschland 
E-Mail:      info@cewe.de 
Internet:    http://www.cewe.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
679845 2018-04-26 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 26, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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