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Bundesratsausschuss votiert für Mitbestimmung bei Atomgesetzen

DJ Bundesratsausschuss votiert für Mitbestimmung bei Atomgesetzen

FRANKFURT (Dow Jones)--Die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken (KKW) bedarf nach einem Beschluss des Rechtsausschusses des Bundesrats der Zustimmung durch die Länderkammer. Zu dieser Entscheidung sei der Ausschuss mehrheitlich nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung gekommen, teilte das thüringische Justizministerium mit.

"Die Entscheidung bestätigt meine Auffassung, dass das Atomgesetz der Bundesregierung für ein rechtmäßiges Zustandekommen die Zustimmung der Länder braucht", sagte Holger Poppenhäger, Justizminister von Thüringen. "Würde der Bundesrat dem Ausschussbeschluss folgen, wäre das ein deutliches Signal an den Bundespräsidenten, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist", führte Poppenhäger aus.

Nach diesem Beschluss müsse der Bundesrat das Thema der Laufzeitverlängerung erneut auf seine Tagesordnung nehmen und darüber beschließen. Bei der Abstimmung im Rechtsausschuss haben laut Medienberichten auch Mitglieder CDU geführter Länderregierungen für eine Zustimmungspflicht des Bundesrats votiert. So hätten Hamburg und das Saarland für den entsprechenden SPD-Antrag im Ausschuss gestimmt, die schleswig-holsteinische Regierung aus Union und FDP habe sich enthalten, berichtete die "Frankfurter Rundschau".

Erst vergangene Woche hatte der Bundesrat eine Zustimmung der Länderkammer zum umstrittenen Energiekonzept der Bundesregierung abgelehnt. Mehrere Bundesländer, die SPD und die Grünen haben bereits Klage gegen die Atomgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. Formal kann diese aber erst eingereicht werden, wenn Bundespräsident Christian Wulff die Gesetze unterzeichnet hat. Überdies haben mehrere Stadtwerke gegen die Laufzeitverlängerung eine Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Die von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossenen Gesetze des Energiekonzepts sehen keine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates vor. Zwar kann die Länderkammer Einspruch gegen das Gesetzesbündel erheben, dieser kann mit der so genannten Kanzlermehrheit im Bundestag allerdings überstimmt werden. Zuvor muss die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Entscheidung ist für den 26. November geplant.

Auch unter Energie- und Rechtsexperten ist die Zustimmungspflicht des Bundesrats zu den neuen Atomgesetzen umstritten. Der Energieexperte

Beim Rheinisch-westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen, Manuel Frondel, rechnet angesichts der angekündigten Verfassungsklage und der Beschwerde bei der EU-Kommission mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten für die KKW-Laufzeitverlängerung. "Juristisch ist die Kuh noch nicht vom Eis", sagte er Dow Jones Energy Daily am Freitag. Er könne sich nicht vorstellen, "dass das Gesetz vollkommen glatt durchgeht", fügte er hinzu.

-Von Ali Uluçay, Dow Jones Newswires, +49 (0) 69 29725 300, 
   konjunktur.de@dowjones.com 
   DJG/DJN/aul/kth 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 12, 2010 07:43 ET (12:43 GMT)

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