ESSEN/BERLIN (Dow Jones)--Sowohl auf der Einnahmenseite als besonders auch auf der Ausgabenseite könnte das deutsche Gesundheitssystem nach Einschätzung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) noch viel effizienter werden, ohne dass dadurch die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung gefährdet würde.
Auf der Einnahmenseite spricht sich das RWI für die Einführung einer Gesundheitsprämie mit sozialem Ausgleich über das Steuersystem aus. Hierdurch würde die Gesetzliche Krankenversicherung um 20 Mrd bis 30 Mrd EUR entlastet, während das Steuersystem im gleichen Umfang belastet würde. Weitergehende Leistungen könnten durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden, die auch von den Gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten werden dürften.
Vor allem aber ließe sich die Wirtschaftlichkeit auf der Ausgabenseite verbessern, beispielsweise durch direkte Vertragsbeziehungen zwischen Ärzten und Kassen oder stärker standardisierte Arbeitsabläufe im Krankenhaus, erklärte das RWI am Montag in einem Positionspapier zum Reformbedarf im deutschen Gesundheitswesen in Essen. Bei der von der Bundesregierung geplanten Reform der Krankenversicherung besäßen Reformen der Ausgabenseite grundsätzlich eine höhere Tragweite als die der Einnahmenseite.
Das RWI forderte, die Sektorengrenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu Gunsten flexibler Regelungen aufzubrechen. Ein gemeinsames Vergütungsmodell könne hier für mehr Wettbewerb zwischen beiden Sektoren sorgen. Auch sei eine Reform des Kassen-Arzt-Verhältnisses sinnvoll. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kassen würden es laut RWI ermöglichen, Vergütungen ohne Vermittlungsinstanz zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern auszuhandeln.
Die Niederlassungsbeschränkung für Ärzte sollte nach den Vorstellungen der Essener Wirtschaftsforscher zu Gunsten von mehr Effizienz aufgehoben werden. Den Krankenhäusern sollten stärker als bisher unternehmerische Freiheiten gewährt werden. Im Arzneibereich hingegen sollte laut RWI die derzeit angewandte Festbetragsregelung, die Erstattungsobergrenzen für viele Medikamentengruppen vorsieht, beibehalten, aber differenzierter gestaltet werden. Insbesondere sollten Arzneimittel mit neuartigen Wirkstoffen höher vergütet werden, forderte das Institut.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
DJG/ank/hab -0-
Auf der Einnahmenseite spricht sich das RWI für die Einführung einer Gesundheitsprämie mit sozialem Ausgleich über das Steuersystem aus. Hierdurch würde die Gesetzliche Krankenversicherung um 20 Mrd bis 30 Mrd EUR entlastet, während das Steuersystem im gleichen Umfang belastet würde. Weitergehende Leistungen könnten durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden, die auch von den Gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten werden dürften.
Vor allem aber ließe sich die Wirtschaftlichkeit auf der Ausgabenseite verbessern, beispielsweise durch direkte Vertragsbeziehungen zwischen Ärzten und Kassen oder stärker standardisierte Arbeitsabläufe im Krankenhaus, erklärte das RWI am Montag in einem Positionspapier zum Reformbedarf im deutschen Gesundheitswesen in Essen. Bei der von der Bundesregierung geplanten Reform der Krankenversicherung besäßen Reformen der Ausgabenseite grundsätzlich eine höhere Tragweite als die der Einnahmenseite.
Das RWI forderte, die Sektorengrenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu Gunsten flexibler Regelungen aufzubrechen. Ein gemeinsames Vergütungsmodell könne hier für mehr Wettbewerb zwischen beiden Sektoren sorgen. Auch sei eine Reform des Kassen-Arzt-Verhältnisses sinnvoll. Direkte Vertragsbeziehungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kassen würden es laut RWI ermöglichen, Vergütungen ohne Vermittlungsinstanz zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern auszuhandeln.
Die Niederlassungsbeschränkung für Ärzte sollte nach den Vorstellungen der Essener Wirtschaftsforscher zu Gunsten von mehr Effizienz aufgehoben werden. Den Krankenhäusern sollten stärker als bisher unternehmerische Freiheiten gewährt werden. Im Arzneibereich hingegen sollte laut RWI die derzeit angewandte Festbetragsregelung, die Erstattungsobergrenzen für viele Medikamentengruppen vorsieht, beibehalten, aber differenzierter gestaltet werden. Insbesondere sollten Arzneimittel mit neuartigen Wirkstoffen höher vergütet werden, forderte das Institut.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
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