APA ots news: AK zu Meinl European Land (3): Fünf Musterklagen gegen Anlageberater bereits eingebracht
Musterklagen auf Schadensersatz für Kleinanleger. Weitere Klagen folgen
Wien (APA-ots) - Nach der erfolgreichen Klage gegen die irreführende Werbung durch die Meinl Bank und Meinl Success setzt sich die AK weiter gegen ihrer Meinung nach unlautere Anlageberatung ein. So wurden in den letzten Monaten fünf Musterklagen gegen die Meinl Success Finanz AG, die Vertriebsfirma der Meinl Bank AG sowie gegen die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG eingebracht. Die AK wirft diesen Unternehmen vor, unerfahrenen und wenig risikobereiten Anlegern im großen Stil MEL-Zertifikate als sichere Anlagen empfohlen zu haben. "Die Anlageberater haben ihre Pflichten in der Beratung grob verletzt und die Anleger nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen. Wir werden nicht lockerlassen, um für die getäuschten Kleinanleger zu retten, was zu retten ist", so AK Direktor Werner Muhm.
Bei diesen Klagen gegen die Meinl Success Finanz AG, die Vertriebsfirma der Meinl Bank AG, sowie je zwei Klagen gegen die EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG sowie die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH geht es darum, dass die Anleger den durch die Fehlberatung entstandenen Schaden ersetzt bekommen. Die AK wirft den Beratern vor, auf das Risiko der Anlage nicht ausreichend hingewiesen zu haben. Die Anlagen wurden in der Regel als besseres Sparbuch empfohlen. Damit haben sie, so die AK ihre gesetzlich normierten Aufklärungspflichten verletzt.
Die Argumentation der Anlageberater, dass ihnen die Risiken selbst nicht bekannt waren und selbst Gutachten die Mündelsicherheit der Zertifikate belegt hätten, weist die AK zurück. Hätten die Anlageberater sich über das von ihnen empfohlene Produkt informiert, wozu sie verpflichtet sind, dann hätten sie den meisten Anlegern die MEL-Zertifikate nicht empfehlen dürfen.
Denn in den mehreren hundert Seiten starken englischsprachigen Börseprospekten sind die Risiken seitenlang angeführt. Auch das Gutachten über die Eignung zur mündelsicheren Anlage der Wertpapiere fällt weitaus differenzierter aus, als den Anlegern vermittelt wurde. In diesem Gutachten heißt es, dass die MEL-Aktien zur Veranlagung von Mündelgeld geeignet seien, sofern die Veranlagung im Rahmen eines sinnvollen Portfolio-Mixes erfolgt. Ein eindimensionales Investment in MEL-Aktien würde daher nicht den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entsprechen. Entgegen den Empfehlungen des Gutachtens wurde aber vielen Anlegern die Umschichtung ihrer gesamten Ersparnissse in die MEL Zertifikate empfohlen. In einigen Fällen haben die Anlageberater den Anlegern explizit von einer Risikostreuung abgeraten, weil andere Produkte zu risikoreich seien.
Rückfragehinweis: Thomas Angerer AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 501 65-2578 mailto:thomas.angerer@akwien.at http://wien.arbeiterkammer.at
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OTS0161 2008-08-28/11:30
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