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DGAP-HV: Norddeutsche Steingut -3-

DJ DGAP-HV: Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 16.07.2010 15:33 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Norddeutsche Steingut AG 
 
   Bremen 
 
   WKN: 677000 - DE0006770001 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung findet am 26. August 2010, um 
   10.00 Uhr 
   im Sitzungssaal der Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, Am Brill 1-3, 
   28195 Bremen, statt. 
 
   Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen. 
 
   T a g e s o r d n u n g 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2009, des Lageberichts für die Norddeutsche 
           Steingut AG und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorlage 
           des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 
           2009 und des Lageberichts für den Konzern sowie des 
           ergänzenden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.norddeutsche-steingut.de unter der Rubrik Investor 
           Relations eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung am 26. August 2010 zugänglich sein und 
           mündlich erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des für das 
           Geschäftsjahr 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR 
           15.593,76 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG, § 4 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Die Amtszeit von Herrn Georg Steuler, Knittlingen, Pensionär 
           und ehemaliger Geschäftsführer der Steuler-Industriewerke 
           GmbH, Höhr-Grenzhausen, und der Steuler-Fliesen GmbH, 
           Höhr-Grenzhausen, läuft mit Beendigung dieser Hauptversammlung 
           ab. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Georg Steuler bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats zu wählen. Herr Steuler nimmt keine weiteren 
           Aufsichtsmandate wahr. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Verlängerung des 
           Genehmigten Kapitals mit entsprechender Satzungsänderung 
 
 
           Das bisherige Genehmigte Kapital im Nennwert von EUR 
           1.500.000,00 ist am 15. Juli 2010 ausgelaufen. Deshalb 
           schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals gemäß § 202 ff. AktG im Nennwert von EUR 
           1.500.000,00 bis zum 25. August 2015 und die Änderung des § 4 
           Abs. 3 der Satzung mit folgendem Wortlaut vor: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25. August 2015 
             einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 
             durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen und über die 
             Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden (Genehmigtes 
             Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG).' 
 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GRÄWE & PARTNER GMBH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2010 zu wählen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund 
           des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie 
           (ARUG) 
 
 
           Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) 
           regelt unter anderem Fristen und Termine im Aktiengesetz 
           (AktG) neu und trifft neue Bestimmungen zu Vollmachten und 
           deren Form sowie zur Übersendung von Informationen an 
           Kreditinstitute und Aktionäre. Um unterschiedliche 
           Formulierungen in Aktiengesetz und Satzung zu vermeiden, soll 
           die Satzung der Norddeutsche Steingut AG an die aktuelle 
           Gesetzesfassung angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       8.1.  Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
             § 14 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
               'Die Einberufung zur Hauptversammlung wird, 
               soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, 
               mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung im 
               elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Tag der 
               Hauptversammlung und der Tag der Bekanntmachung sind nicht 
               mitzurechnen.' 
 
 
 
       8.2.  Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
         a)    § 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
               'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
               des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
               die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der 
               Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der 
               Einladung bezeichneten Stelle in Textform in deutscher 
               oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung und der 
               Nachweis des Aktienbesitzes gemäß Abs. 3 müssen der 
               Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
               Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür 
               mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung 
               und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.' 
 
 
         b)    § 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
               'Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die 
               Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich auf 
               den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
               Hauptversammlung zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in 
               Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu 
               erbringen.' 
 
 
         c)    § 16 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
               'Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt 
               werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
               Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
               bedürfen der Textform. Die Gesellschaft bietet mindestens 
               einen Weg elektronischer Kommunikation für die 
               Übermittlung des Nachweises an. Bevollmächtigt ein 
               Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
               eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Regelung 
               über die Form von Vollmachten in diesem Absatz erstrecken 
               sich nicht auf die Form der Erteilung von Vollmachten an 
               Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 
               135 AktG erfasste Institute oder Personen.' 
 
 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens 
   bis zum Ablauf des 19. August 2010 bei der Gesellschaft oder einer in 
   der Einladung bezeichneten Stelle angemeldet haben. Der Aktienbesitz 
   ist spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2010 durch Übersendung 
   einer in Textform erstellten Bestätigung des depotführenden Instituts 
   nachzuweisen, die sich auf den Beginn des 5. August 2010 zu beziehen 
   hat. 
 
   Die Anmeldung erfolgt in der Regel in der Weise, dass der Aktionär das 
   ihm über das depotführende Institut zugesandte Formular zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut 
   zurückschickt. Das depotführende Institut hat diese Anmeldung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 16, 2010 09:33 ET (13:33 GMT)

DJ DGAP-HV: Norddeutsche Steingut -2-

anschließend unter folgender Anschrift einzureichen: Norddeutsche Steingut AG c/o Commerzbank AG WASHV dwpbank AG Wildunger Straße 14 60487 Frankfurt am Main Telefax: + 49 (0) 69 / 5099 - 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de Die Aktionäre können sich auch selbst zur Hauptversammlung anmelden, indem sie den von ihrer Depotbank erstellten Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis muss in diesem Fall der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2010 zugehen: Norddeutsche Steingut AG HV 2010 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200 E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. Stimmrechtsvertretung Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder sonstige geschäftsmäßig Handelnde im Sinne von § 135 AktG ausgeübt werden. Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 AktG in der durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie geänderten Fassung der Textform. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: Norddeutsche Steingut AG HV 2010 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200 E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht unter www.norddeutsche-steingut.de unter der Rubrik Investor Relations zum Download zur Verfügung und wird jedem Aktionär auf Anfrage gerne übersandt. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Dienstag, den 24. August 2010, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-mail an folgende Adresse zu übermitteln: Norddeutsche Steingut AG HV 2010 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200 E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (also EUR 306.775,13) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist an den Vorstand an die folgende Adresse Norddeutsche Steingut AG HV 2010 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200 E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 26. Juli 2010 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers werden unter der Internetadresse www.norddeutsche-steingut.de veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Mittwoch, 11. August 2010 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse bei der Gesellschaft eingehen: Norddeutsche Steingut AG HV 2010 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421/ 6262-200 E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung müssen mit einer Begründung versehen sein; Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers bedürfen keiner Begründung. Andere Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG enthalten. Aktionäre, die Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten wollen, werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Um eine sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung; das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 16, 2010 09:33 ET (13:33 GMT)

DJ DGAP-HV: Norddeutsche Steingut -3-

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.norddeutsche-steingut.de unter der Rubrik 'Investor Relations'. Weitere Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 6.135.502,57 und ist eingeteilt in 2.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt damit 2.400.000. Datum der Bekanntmachung Die Einladung zur Hauptversammlung am 26. August 2010 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger am 16. Juli 2010 bekannt gemacht worden. Bremen, im Juli 2010 Norddeutsche Steingut AG DER VORSTAND 16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Deutschland E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de Internet: http://www.norddeutsche-steingut.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 94265 16.07.2010

(END) Dow Jones Newswires

July 16, 2010 09:33 ET (13:33 GMT)

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