DJ DGAP-HV: Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2010 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 16.07.2010 15:33 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.=--------------------------------------------------------------------
Norddeutsche Steingut AG
Bremen
WKN: 677000 - DE0006770001
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
unsere ordentliche Hauptversammlung findet am 26. August 2010, um
10.00 Uhr
im Sitzungssaal der Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, Am Brill 1-3,
28195 Bremen, statt.
Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen.
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2009, des Lageberichts für die Norddeutsche
Steingut AG und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorlage
des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember
2009 und des Lageberichts für den Konzern sowie des
ergänzenden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.norddeutsche-steingut.de unter der Rubrik Investor
Relations eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung am 26. August 2010 zugänglich sein und
mündlich erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des für das
Geschäftsjahr 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR
15.593,76 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG, § 4 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern zusammen.
Die Amtszeit von Herrn Georg Steuler, Knittlingen, Pensionär
und ehemaliger Geschäftsführer der Steuler-Industriewerke
GmbH, Höhr-Grenzhausen, und der Steuler-Fliesen GmbH,
Höhr-Grenzhausen, läuft mit Beendigung dieser Hauptversammlung
ab.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Georg Steuler bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen. Herr Steuler nimmt keine weiteren
Aufsichtsmandate wahr.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6. Beschlussfassung über die Verlängerung des
Genehmigten Kapitals mit entsprechender Satzungsänderung
Das bisherige Genehmigte Kapital im Nennwert von EUR
1.500.000,00 ist am 15. Juli 2010 ausgelaufen. Deshalb
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals gemäß § 202 ff. AktG im Nennwert von EUR
1.500.000,00 bis zum 25. August 2015 und die Änderung des § 4
Abs. 3 der Satzung mit folgendem Wortlaut vor:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25. August 2015
einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00
durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen und über die
Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden (Genehmigtes
Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG).'
7. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GRÄWE & PARTNER GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund
des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
regelt unter anderem Fristen und Termine im Aktiengesetz
(AktG) neu und trifft neue Bestimmungen zu Vollmachten und
deren Form sowie zur Übersendung von Informationen an
Kreditinstitute und Aktionäre. Um unterschiedliche
Formulierungen in Aktiengesetz und Satzung zu vermeiden, soll
die Satzung der Norddeutsche Steingut AG an die aktuelle
Gesetzesfassung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
8.1. Einberufung der Hauptversammlung
§ 14 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Die Einberufung zur Hauptversammlung wird,
soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist,
mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Tag der
Hauptversammlung und der Tag der Bekanntmachung sind nicht
mitzurechnen.'
8.2. Teilnahme an der Hauptversammlung
a) § 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der
Einladung bezeichneten Stelle in Textform in deutscher
oder englischer Sprache anmelden. Die Anmeldung und der
Nachweis des Aktienbesitzes gemäß Abs. 3 müssen der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.'
b) § 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich auf
den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen hat. Dieser Nachweis ist in
Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu
erbringen.'
c) § 16 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Die Gesellschaft bietet mindestens
einen Weg elektronischer Kommunikation für die
Übermittlung des Nachweises an. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Regelung
über die Form von Vollmachten in diesem Absatz erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung von Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von §
135 AktG erfasste Institute oder Personen.'
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens
bis zum Ablauf des 19. August 2010 bei der Gesellschaft oder einer in
der Einladung bezeichneten Stelle angemeldet haben. Der Aktienbesitz
ist spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2010 durch Übersendung
einer in Textform erstellten Bestätigung des depotführenden Instituts
nachzuweisen, die sich auf den Beginn des 5. August 2010 zu beziehen
hat.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel in der Weise, dass der Aktionär das
ihm über das depotführende Institut zugesandte Formular zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut
zurückschickt. Das depotführende Institut hat diese Anmeldung
anschließend unter folgender Anschrift einzureichen:
Norddeutsche Steingut AG
c/o Commerzbank AG
WASHV dwpbank AG
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax: + 49 (0) 69 / 5099 - 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Aktionäre können sich auch selbst zur Hauptversammlung anmelden,
indem sie den von ihrer Depotbank erstellten Nachweis ihres
Aktienbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis muss in
diesem Fall der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens
bis zum Ablauf des 19. August 2010 zugehen:
Norddeutsche Steingut AG
HV 2010
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200
E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und
Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und
erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersenden.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder sonstige
geschäftsmäßig Handelnde im Sinne von § 135 AktG ausgeübt werden.
Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedürfen
ihre Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 AktG in der durch das
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie geänderten Fassung
der Textform.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann
dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft
folgende Adresse an:
Norddeutsche Steingut AG
HV 2010
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200
E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit
der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs
ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter steht unter www.norddeutsche-steingut.de unter
der Rubrik Investor Relations zum Download zur Verfügung und wird
jedem Aktionär auf Anfrage gerne übersandt. Vollmachten und Weisungen
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der
Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst
Weisungen spätestens bis Dienstag, den 24. August 2010, 24:00 Uhr
(Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-mail an folgende Adresse
zu übermitteln:
Norddeutsche Steingut AG
HV 2010
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200
E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (also EUR 306.775,13) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist an den Vorstand an die folgende Adresse
Norddeutsche Steingut AG
HV 2010
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421 / 6262-200
E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 26. Juli
2010 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers werden unter der
Internetadresse www.norddeutsche-steingut.de veröffentlicht, wenn sie
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
Mittwoch, 11. August 2010 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse bei der
Gesellschaft eingehen:
Norddeutsche Steingut AG
HV 2010
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Telefax: + 49 (0) 421/ 6262-200
E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung müssen mit einer
Begründung versehen sein; Vorschläge von Aktionären zur Wahl des
Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers bedürfen keiner
Begründung. Andere Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs.
2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese
nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG enthalten.
Aktionäre, die Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten
wollen, werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt
der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um eine sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre,
die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten,
diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu
übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für
die Beantwortung; das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a
AktG
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.norddeutsche-steingut.de unter der Rubrik 'Investor Relations'.
Weitere Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger EUR 6.135.502,57 und ist eingeteilt in 2.400.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger beträgt damit 2.400.000.
Datum der Bekanntmachung
Die Einladung zur Hauptversammlung am 26. August 2010 ist durch
Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im elektronischen
Bundesanzeiger am 16. Juli 2010 bekannt gemacht worden.
Bremen, im Juli 2010
Norddeutsche Steingut AG
DER VORSTAND
16.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen
übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter
http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft
Schönebecker Str. 101
28759 Bremen
Deutschland
E-Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Internet: http://www.norddeutsche-steingut.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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94265 16.07.2010
(END) Dow Jones Newswires
July 16, 2010 09:33 ET (13:33 GMT)
© 2010 Dow Jones News
