Die neue Kursgewinnsteuer ist kaum in Kraft, schon zeigen sich erste Tücken: Anleger müssen diese Tage oft mit überhöhten KESt-Abzügen rechnen!
Wien (APA-ots) - An einen April-Scherz dachte jener Anleger, dem im Zeitpunkt des Verkaufs einer Aktie trotz eines Verlustes eine KESt von über 1500 Euro abgezogen wurde. Leider war es bitterer Ernst. Das liegt an den vereinfachten Verrechnungsbestimmungen für Banken für Anschaffungen vom 1. Jänner 2011 bis 31. März 2012. Wenn der Bank die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt sind, können sie für die Bestimmung beziehungsweise den Abzug der KESt den Wert der Anteile zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten ansetzen. Verlierer sind hier natürlich jene Anleger, deren tatsächlichen Anschaffungskosten höher waren als der Kurswert zum 1. April 2012. Wie man sich dagegen wehrt lesen Sie im neuen GEWINN.
Rückfragehinweis: Gertie Schalk Tel.: +43 1 521 24-48 mailto:g.schalk@gewinn.com www.gewinn.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/400/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0073 2012-05-29/10:28
AXC0081 2012-05-29/10:33